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   BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12   

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https://dejure.org/2015,39735
BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12 (https://dejure.org/2015,39735)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2015 - VII ZB 57/12 (https://dejure.org/2015,39735)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2015 - VII ZB 57/12 (https://dejure.org/2015,39735)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 ZPO, § 71 ZPO, § 411a ZPO, § 485 ZPO
    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Beschlussentscheidung über einen Zurückweisungsantrag; Interventionsgrund eines rechtlichen Interesses am Beitritt

  • IWW

    § 411a ZPO, § 66 Abs. 1 ZPO, §§ 66 ff. ZPO, § 71 ZPO, § 66 Abs. 1, § 71 Abs. 1 ZPO, § 485 Abs. 2 ZPO, § 68 ZPO, § 72, § 74 Abs. 3, § 69 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beitrittsvoraussetzungen für Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren

  • rewis.io

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Beschlussentscheidung über einen Zurückweisungsantrag; Interventionsgrund eines rechtlichen Interesses am Beitritt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66 Abs. 1; ZPO § 71; ZPO § 485
    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständigen Beweisverfahren: Wann besteht ein Interesse an einem Beitritt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Selbständiges Beweisverfahren - und die Nebenintervention

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zurückweisung einer Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zurückweisung der Nebenintervention im selbstständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisverfahren: Wann besteht ein rechtliches Interesse des Nebenintervenienten am Beitritt? (IBR 2016, 125)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1018
  • MDR 2016, 230
  • NZBau 2016, 158
  • WM 2016, 532
  • BauR 2016, 555
  • BauR 2016, 703
  • ZfBR 2016, 251
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

    Auszug aus BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12
    aa) Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

    Das genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 12).

    Das genügt nicht, um ein rechtliches Interesse im Sinne von § 66 Abs. 1 ZPO zu begründen (vgl. zum Beitritt in einem Rechtsstreit BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10).

  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12
    aa) Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

  • BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention außenstehender Aktionäre in einem

    Auszug aus BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12
    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

    Das genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 12).

  • OLG Koblenz, 14.04.2009 - 5 U 309/09

    Zulässigkeit der Nebenintervention einer gesetzlichen Krankenkasse im

    Auszug aus BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12
    Die bloße Möglichkeit der späteren Gutachtenverwertung begründet kein rechtliches Interesse an dem Beitritt (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 963).
  • BGH, 12.07.2012 - VII ZB 9/12

    Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht: Anwaltszwang für die

    Auszug aus BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12
    a) Zutreffend ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass die Vorschriften über die Nebenintervention und die Streitverkündung (§§ 66 ff. ZPO) im selbständigen Beweisverfahren entsprechend anzuwenden sind (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - VII ZB 9/12, BGHZ 194, 68 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 28/16

    Rechtliches Interesse eines Gesellschafters am Beitritt zum Rechtsstreit bei

    Dabei ist der Begriff des rechtlichen Interesses weit auszulegen (st. Rspr. BGH, Urteil vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7; Beschluss vom 18. November 2015 - VII ZB 2/15, WM 2016, 532 Rn. 11).
  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 13/14

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch

    Der Begriff des rechtlichen Interesses im Sinne des § 66 Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass der Nebenintervenient zur unterstützten Partei oder zum Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder durch ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8, vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10 und vom 18. November 2015 - VII ZB 57/12, WM 2016, 532 Rn. 13).
  • LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15

    Kartellschadensersatz: Hemmung der Anspruchsverjährung durch kartellbehördliches

    Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur NJW 2016, 1018 Rn. 13 mwN) weit auszulegen.

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 8; vgl. BGH, GRUR 2016, 596 Rn. 19 mwN - Verlegeranteil; BGHZ 166, 18 Rn. 7 - Carvedilol).

    Solche bloß tatsächlichen Interessen genügen ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in künftigen Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssten (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 12).

    Vielmehr genügt eine tatsächliche Vorgreiflichkeit derart, dass zumindest eine tatsächliche Vorentscheidung für den Anspruch oder die Verpflichtung des Dritten getroffen wird (vgl. MünchKommZPO/Schultes, 5. Aufl., § 66, Rn. 7, 17; Weth, aaO Rn. 7), sofern mit der Nebenintervention wenigstens die - nicht nur vage und ungewisse (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 18) - Gefahr einer erschwerten Prozessführung des Dritten bei Unterliegen der unterstützten Partei abgewendet werden soll (Schultes, aaO Rn. 16).

  • LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18

    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Materielle Reichweite einer in

    Ein bloß tatsächliches, ideelles oder wirtschaftliches Interesse reicht hingegen nicht aus (BGH, 18. November 2015 - VII ZB 57/12 - Rn. 13).
  • LG München I, 02.02.2017 - 11 OH 5865/13

    Zwischenurteil über Zulässigkeit einer Nebenintervention im Beweisverfahren

    Dle Kammer verkennt nicht, dass der Bundesgerichtshof zum Teil andere Lösungsansätze vertritt (18.11.2015, VII ZB 57/12 = NZBau 2016, 158 und 18.11.2015 VII ZB 2/15 = NJW 2016, 1020).

    Zwar folgt in Rn. 20 dann wieder derselbe Textbaustein wie zuvor in VII ZB 57/12: Auf das "Obsiegen in einem gedachten Hauptsacheprozess" sei "nicht abzustellen".

    4.2.3.2 Im Fall BGH VII ZB 57/12 ("Hallenfall") war der Beitritt unzulässig.

    Bearbeitet man den Fall (VII ZB 57/12) mit der Theorie der "hypothetischen/gedachten Hauptsache" zu lösen, so käme man zügig zum selben Ergebnis wie der BGH.

    Dieser letzte Teil der BGH-"Formel" interessiert die Beitrittswillige hier insofern, als es vorliegend keine vertragliche Beziehung gibt zwischen der Beitrittswilligen und der Antragstellerseite, die sie jetzt unterstützen will - hier liegt der Unterschied zu den vorgenannten BGH-Entscheidungen (VII ZB 2/15 und VII ZB 57/12).

  • OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 26 Sch 14/20

    Verbot der révision au fond im Aufhebungsverfahren

    Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist weit auszulegen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15 -, NJW 2016, 1018, 1019).

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15 -, NJW 2016, 1018, 1019).

    Ein solches Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 57/12 -, NJW 2016, 1018, 1019; Senat, Beschluss vom 10.05.2012 - 26 SchH 11/10 -, SchiedsVZ 2013, 119, 121).

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20

    Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 8; vgl. BGH, NJW 2018, 3016 Rn. 10 f; BGHZ 166, 18 Rn. 7 - Carvedilol; Senat, NJW 2018, 1103, 1105).

    Solche bloß tatsächlichen Interessen genügen ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in künftigen Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssten (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13; NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; WM 2006, 1252 Rn. 12; siehe auch BGH, NJW 2018, 3016 Rn. 10).

    So wird etwa die Nebenintervention des Eigentümers einer Pfandsache im Prozess zwischen Verpfänder und Pfandgläubiger wegen eines möglichen Regressanspruchs gegen die unterlegene Partei des Erstprozesses für zulässig erachtet (Schultes, aaO Rn. 17 unter Hinweis auf RG, JW 1910, 190; siehe auch BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 18).

    Soweit der Nebenintervenient sich auf einen Anspruch gegen die unterstützte Partei beruft, hat er allerdings darzulegen, inwiefern er sich bei dieser gegebenenfalls schadlos halten könnte (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 18).

  • OLG Rostock, 28.03.2019 - 3 U 76/17

    Berufungseinlegung durch den Nebenintervenienten: Zulässigkeit der

    Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse v. 18.11.2015 - VII ZB 57/12 -, zit. n. juris, Rn.13; v. 10.02.2011 - I ZB 63/09 -, zit. n. juris, Rn. 10; v. 17.06.2006 - X ZR 236/01 -, zit. n. juris, Rn. 7).

    Es ist vielmehr erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (vgl. BGH, Beschlüsse v. 18.11.2015 - VII ZB 57/12 -, zit. n. juris, Rn. 13; v. 10.02.2011 - I ZB 63/09 -, zit. n. juris, Rn. 10; v. 24.04.2006 - II ZB 16/05 -, zit. n. juris, Rn. 8; v. 17.01.2006 - X ZR 236/01 -, zit. n. juris, Rn. 7).

    Das genügt indes ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschlüsse v. 18.11.2015 - VII ZB 57/12 -, zit. n. juris, Rn. 13; v. 10.02.2011 - I ZB 63/09 -, zit. n. juris, Rn. 10; v. 24.04.2006 - II ZB 16/05 -, zit. n. juris, Rn. 12).

    Würde dies im vorliegenden Verfahren festgestellt werden, könnte dies indes nicht zu Gunsten der Nebenintervenientin die Bindungswirkung des § 68 ZPO entfalten, denn eine entsprechend § 68 ZPO eintretende Bindung wirkt nie zu Lasten der unterstützten Partei (vgl. BGH, Beschluss v. 18.11.2015 - VII ZB 57/12 -, zit. n. juris, Rn. 21; Zöller - Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 68, Rn. 6).

  • LG Mannheim, 27.05.2016 - 7 O 210/15

    Nebenintervention im Patentverletzungsstreit: Rechtliches Interesse bei drohender

    Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen (vgl. BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13 m.w.N.).

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW 2016, 1018 Rn. 13, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; NZG 2006, 545 = WM 2006, 1252 Rn. 8; BGHZ 166, 18 = GRUR 2006, 438 Rn. 7).

    Durch diese Gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Hauptpartei und Nebenintervenient in den Regressfällen unterscheidet sich die zur Beurteilung stehende Qualität der befürchteten Beeinflussung der Interessen des Nebenintervenienten auch entscheidend von der Situation in den Fällen des Streitbeitritts im selbständigen Beweisverfahren, wo es ein Obsiegen nicht gibt und keine rechtlichen, sondern bloß tatsächliche Verhältnisse festgestellt werden können (BGH, Beschl. v. 18.11.2015 - VII ZB 57/12, NJW 2016, 1018, Rn. 14 u. 15).

    b) Es ist schließlich nichts dafür ersichtlich, dass die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung NJW 2016, 1018 Rn. 21, in anderem Zusammenhang aufgestellten Erwägungen eine andere Beurteilung tragen könnten.

  • BGH, 28.09.2023 - V ZR 3/23

    Nochmal: Auf Antrag ist ein Sachverständiger mündlich anzuhören!

    Das Sachverständigengutachten kann aber nach § 411a ZPO verwertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2015 - VII ZB 57/12, NZBau 2016, 158 Rn. 22; BecKOK ZPO/Kratz [1.9.2023], § 493 Rn. 1; MüKoZPO/Zimmermann, 6. Aufl., § 411a Rn. 3; Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., § 493 Rn. 8), wie es hier erfolgt ist.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 15 W 17/21

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung Kostentragung nach

  • OLG München, 30.01.2017 - 9 W 2172/16

    Wechsel des Beitritts eines Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren

  • OLG Nürnberg, 11.04.2022 - 5 W 2855/20

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Kfz-Haftpflichtversicherers auf Seiten des

  • OLG München, 03.02.2017 - 9 W 153/17

    Wechsel des Beitritts eines Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren

  • OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 11 U 78/22

    Akteneinsicht bei offensichtlich unzulässiger Nebenintervention

  • OLG Hamburg, 22.03.2016 - 14 W 64/15

    Nebenintervention: Voraussetzung eines rechtlichen Interesses

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17

    Patentverletzungsverfahren: Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der zum

  • OLG Hamm, 19.08.2019 - 8 W 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von Nebeninterventionen

  • OLG Hamm, 20.06.2023 - 21 W 11/23

    Kein Eigeninteresse, keine Nebenintervention!

  • OLG München, 26.01.2017 - 9 W 69/17

    Wechsel des Beitritts eines Streithelfers im selbstständigen Beweisverfahren

  • OLG Köln, 21.02.2024 - 17 W 13/24

    Bauträger verkündet Planer den Streit: Kein Beitritt auf Erwerberseite!

  • OLG München, 25.01.2017 - 9 W 2093/16

    Wechsel des Streithelfers auf andere Seite

  • OLG München, 26.01.2017 - 9 W 118/17

    Wechsel des Streithelfers auf die Gegenseite im selbständigen Beweisverfahren

  • OLG München, 26.01.2017 - 9 W 68/17

    Fehlendes rechtliches Interesse einer Streithelferin im selbständigen

  • LG München I, 17.02.2021 - 15 O 11883/20

    Rechtliches Interesse, Nebenintervention, Anstellungsvertrag,

  • OLG München, 17.01.2017 - 9 W 2077/16

    Zulässigkeit einer Nebenintervention im Beweisverfahren

  • LG München I, 07.11.2016 - 18 OH 8632/13

    Streitbeitritt im selbstständigen Beweisverfahren

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