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   BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16   

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https://dejure.org/2017,43313
BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16 (https://dejure.org/2017,43313)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2017 - XI ZR 443/16 (https://dejure.org/2017,43313)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 443/16 (https://dejure.org/2017,43313)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Verständlichkeit einer Widerrufsbelehrung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Keine Undeutlichkeit einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Widerrufsbelehrung dadurch, dass die Vertragsunterlagen an anderer Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten

  • rewis.io

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen genügenden Widerrufsbelehrung bei inhaltlich nicht ordnungsgemäßem Zusatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen genügenden Widerrufsbelehrung bei inhaltlich nicht ordnungsgemäßem Zusatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falscher Zusatz an versteckter Stelle im Vertrag macht die Widerrufsbelehrung nicht undeutlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Inhaltlich nicht ordnungsgemäßer Zusatz bei formal und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen genügender Widerrufsbelehrung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zu den Anforderungen des Deutlichkeitsgebots an eine Widerrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirkung des Widerrufsrechts eines Darlehensnehmers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Korrekte Widerrufsbelehrung wird durch Zusatz nicht automatisch fehlerhaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Korrekte Widerrufsbelehrung wird durch Zusatz nicht automatisch fehlerhaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 118
  • ZIP 2017, 2457
  • MDR 2018, 44
  • WM 2017, 2248
  • BB 2017, 2818
 
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Wird zitiert von ... (154)

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

    Dass der Darlehensgeber davon ausgeht oder ausgehen muss, der Darlehensnehmer habe von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis, schließt vielmehr eine Verwirkung nicht aus (vgl. nur Senatsurteile vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 443/16, WM 2017, 2248 Rn. 26, - XI ZR 449/16, WM 2017, 2251 Rn. 19 und - XI ZR 555/16, WM 2017, 2259 Rn. 19 mwN).

    Diesem vom Senat in ständiger Rechtsprechung (Senatsurteile vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 443/16, WM 2017, 2248 Rn. 26, - XI ZR 449/16, WM 2017, 2251 Rn. 19 und - XI ZR 555/16, WM 2017, 2259 Rn. 19) vertretenen und vom Gesetzgeber bei Schaffung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (vgl. BT-Drucks. 18/7584, S. 147) vorausgesetzten Grundsatz steht nicht entgegen, dass der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem im Jahr 2014 zur Entscheidung gestellten Fall zu § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Juli 1994 (BGBl. I S. 1630, künftig: aF) dahin erkannt hat, der Versicherer könne ein schutzwürdiges Vertrauen nicht in Anspruch nehmen, weil er die Situation selbst herbeigeführt habe, indem er dem Versicherungsnehmer keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilt habe (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 39).

  • LG Düsseldorf, 15.12.2017 - 10 O 143/17

    Immobiliendarlehensvertrag: Widerruf wegen fristverkürzender Klausel ist wirksam!

    (6)Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2017 (XI ZR 443/16, Rn. 25).

    Schließlich erscheint die Wertung des 11. Zivilsenats in der Entscheidung vom 10.10.2017 (XI ZR 443/16, Rn. 25) - wollte man sie, wozu die Formulierung als Leitsatz verleiten könnte, verallgemeinern - in ihren Konsequenzen zu weitgehend.

  • LG Berlin, 15.02.2019 - 4 O 20/18

    Autokredit mit der Mercedes Benz Bank widerrufen - Kein Nutzungsersatz

    Eine Abweichung zwischen der Widerrufsinformation und den weiteren Vertragsbestandteilen kann zwar außer Betracht bleiben, wenn diese Abweichung an durcktechnisch nicht hervorgehobener Stelle im sonstigen Vertragstext steht (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2017 ­ XI ZR 443/16 ­ Rn. 25).
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