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   BGH, 14.09.2017 - I ZB 9/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54475
BGH, 14.09.2017 - I ZB 9/17 (https://dejure.org/2017,54475)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2017 - I ZB 9/17 (https://dejure.org/2017,54475)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2017 - I ZB 9/17 (https://dejure.org/2017,54475)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 802c ZPO, § 802h Abs. 1 ZPO, § 802g ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beschwer als allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung für jedes Rechtsmittel nach der ZPO noch zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel; Hauptsache als Gegenstand des Rechtsstreits hinsichtlich Berücksichtigung von Prozesskosten bei der Bestimmung der Beschwer

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren: Erfordernis der Beschwer im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel; Berücksichtigung von Prozesskosten bei der Bestimmung der Beschwer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwer als allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung für jedes Rechtsmittel nach der ZPO noch zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel; Hauptsache als Gegenstand des Rechtsstreits hinsichtlich Berücksichtigung von Prozesskosten bei der Bestimmung der Beschwer

  • rechtsportal.de

    Beschwer als allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung für jedes Rechtsmittel nach der ZPO noch zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel; Hauptsache als Gegenstand des Rechtsstreits hinsichtlich Berücksichtigung von Prozesskosten bei der Bestimmung der Beschwer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wegfall der Beschwer macht das Rechtsmittel unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wegfall der Beschwer führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 384
  • MDR 2018, 360
  • WM 2018, 331
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.2004 - X ZB 11/04

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Rechtsmittelbeschwer

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - I ZB 9/17
    Die Beschwer muss als allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung für jedes Rechtsmittel nach der Zivilprozessordnung noch zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel gegeben sein; ihr Wegfall macht das Rechtsmittel unzulässig und führt zu seiner Verwerfung (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2004 - X ZB 11/04, NJW-RR 2004, 1365; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 574 Rn. 6, Vor § 511 Rn. 10 f.; Lipp in MünchKomm.ZPO, 5. Aufl., § 577 Rn. 7; in BeckOK.ZPO/Wulf, Stand 15. Juni 2017, § 577 Rn. 1).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - I ZB 9/17
    Ist die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits, sind Prozesskosten bei der Bestimmung der Beschwer nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 7; BeckOK.ZPO/Wulf aaO § 511 Rn. 18.15).
  • BGH, 29.03.2018 - I ZB 54/17

    Aufhebung eines erlassenen Haftbefehls bei der Erbringung von Teilleistungen;

    Die Beschwer muss als allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung für jedes Rechtsmittel nach der Zivilprozessordnung noch zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel gegeben sein; ihr Wegfall macht das Rechtsmittel unzulässig und führt zu seiner Verwerfung (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2004 - X ZB 11/04, NJW-RR 2004, 1365 [juris Rn. 2]; Beschluss vom 14. September 2017 - I ZB 9/17, WM 2018, 331 Rn. 8; Zöller/Heßler aaO § 574 Rn. 5 in Verbindung mit Vor § 511 Rn. 10 f.; MünchKomm.ZPO/Lipp aaO § 577 Rn. 7; Wulf in BeckOK.ZPO, Stand 15. Juni 2017, § 577 Rn. 1).

    Der Beschwerdeführer war durch den angefochtenen Beschluss beschwert, mit dem seine sofortige Beschwerde gegen den Erlass des Haftbefehls zurückgewiesen worden war (vgl. BGH, WM 2018, 331 Rn. 8).

  • BGH, 28.03.2019 - I ZB 63/18

    Zwangsvollstreckung: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Aufhebung des zur

    Ihr Wegfall macht das Rechtsmittel unzulässig und führt zu seiner Verwerfung (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2004 - X ZB 11/04, NJW-RR 2004, 1365; Beschluss vom 14. September 2017 - I ZB 9/17, NJW-RR 2018, 384 Rn. 8, mwN; Beschluss vom 29. März 2018 - I ZB 54/17, WM 2018, 1701 Rn. 12).
  • BGH, 15.12.2020 - VIII ZR 341/19

    Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.e.

    Denn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt eine Beschwer des Rechtsmittelklägers voraus, die nicht allein in der Kostenlast besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - I ZB 9/17, NJW-RR 2018, 384 Rn. 11 mwN).

    Ist - wie hier - die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits und ist noch ein Teil der Hauptsache im Streit, erhöhen die anteiligen Prozesskosten den Wert der Beschwer nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - I ZB 9/17, aaO [bei Wegfall der Beschwer nach Einlegung einer Rechtsbeschwerde]; vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 7 und vom 15. März 1995 - XII ZB 29/95, NJW-RR 1995, 1089 unter 3 [bei übereinstimmender Teilerledigungserklärung]).

  • BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 660/22

    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung unzulässiger

    Die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO muss als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde noch im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel erreicht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2022 - VIa ZR 1123/22, Rn. 9 f., zVb; zu § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - VIII ZR 98/16, NZM 2017, 358 Rn. 7; Beschluss vom 12. Oktober 2022 - IV ZB 29/21, MDR 2022, 1559 Rn. 9; zur Beschwer vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - I ZB 9/17, NJW-RR 2018, 384 Rn. 8; aA MünchKommZPO/Krüger, 6. Aufl., § 544 Rn. 5).
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