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   BGH, 11.04.2018 - IV ZR 215/16   

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https://dejure.org/2018,10652
BGH, 11.04.2018 - IV ZR 215/16 (https://dejure.org/2018,10652)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2018 - IV ZR 215/16 (https://dejure.org/2018,10652)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2018 - IV ZR 215/16 (https://dejure.org/2018,10652)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Umwandlung des Befreiungsanspruchs des Versicherungsnehmers in einen Zahlungsanspruch bei der Zusage von Abwehrdeckung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zusage von Abwehrdeckung durch den Rechtsschutzversicherer; Umwandlung des Befreiungsanspruchs des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung in einen Zahlungsanspruch bei der Zusage von Abwehrdeckung bzgl. des tatsächlichen Versuchs der Abwehr der Forderung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Zusage von Abwehrdeckung durch den Rechtsschutzversicherer; zur Erfüllungswirkung einer solchen Zusage; zu den Voraussetzungen, unter denen bei der Zusage von Abwehrdeckung eine Umwandlung des Befreiungsanspruchs des Versicherungsnehmers in einen Zahlungsanspruch in ...

  • rewis.io

    Rechtsschutzversicherung: Umwandlung des Befreiungsanspruchs des Versicherungsnehmers in einen Zahlungsanspruch bei der Zusage von Abwehrdeckung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusage von Abwehrdeckung durch den Rechtsschutzversicherer; Umwandlung des Befreiungsanspruchs des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung in einen Zahlungsanspruch bei der Zusage von Abwehrdeckung bzgl. des tatsächlichen Versuchs der Abwehr der Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1971
  • MDR 2018, 740
  • VersR 2018, 673
  • WM 2018, 918
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.10.2019 - XI ZR 759/17

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB auf im Wege des Fernabsatzes

    Die Pflicht zur Verwirklichung des Richtlinienziels im Auslegungswege findet ihre Grenzen an dem nach der innerstaatlichen Rechtstradition methodisch Erlaubten (BGH, Urteile vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 20, vom 28. Juni 2017 - IV ZR 440/14, BGHZ 215, 126 Rn. 24, vom 11. April 2018 - IV ZR 215/16, WM 2018, 918 Rn. 41 und vom 26. März 2019 - II ZR 244/17, WM 2019, 925 Rn. 21; BVerfG, aaO).
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZR 76/20

    Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die

    Entscheidend ist vielmehr, dass das Ergebnis - Befreiung von der Verbindlichkeit - eintritt (BGH, Urteil vom 11. April 2018 - IV ZR 215/16, VersR 2018, 673 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 12.12.2018 - IV ZR 216/17

    Freistellung eines Versicherten von Gebührenforderungen der Rechtsanwälte nach

    Das hat der Senat mit nach Erlass des Berufungsurteils ergangenem Urteil vom 11. April 2018 (IV ZR 215/16, VersR 2018, 673) im Sinne des angefochtenen Urteils geklärt.

    Das ergibt sich aus den Senatsurteilen vom 11. April 2018 (IV ZR 215/16, VersR 2018, 673) und vom 21. Oktober 2015 (IV ZR 266/14, VersR 2015, 1501), deren Erwägungen sich - auch unter Berücksichtigung des Revisionsvorbringens - auf den Streitfall übertragen lassen.

    Die Klage auf Freistellung von Gebührenforderungen ist nach Zusage von Abwehrdeckung durch die Beklagte derzeit unbegründet (vgl. Senatsurteile vom 11. April 2018 - IV ZR 215/16, VersR 2018, 673 Rn. 24; vom 21. Oktober 2015 - IV ZR 266/14, VersR 2015, 1501 Rn. 19).

  • AG Stuttgart, 16.01.2020 - 1 C 3954/19

    Eintrittspflicht für Kosten eines "mutwillig" abgeschlossenen Vergleichs?

    Von dem erklärten Vorbehalt, die Freistellungsverpflichtung gegebenenfalls durch Erteilung einer sog. "Abwehrdeckungszusage" zu erfüllen, hat die Beklagte letztlich keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21.10.2015 - IV ZR 266/14; Urteil vom 11.04.2018 - IV ZR 215/16 mit Anmerkung von Lensing, r+s 2018, 429 f., der ebenfalls die maßgebliche Bedeutung der Versicherungsbedingungen (ARB) hervorhebt).
  • BGH, 27.03.2019 - IV ZR 214/16

    Zurückweisung einer Revision mangels Erfolgsaussicht

    Dass eine im Mandatsverhältnis ergangene Entscheidung über die Gebührenforderung den Rechtsschutzversicherer, der Abwehrdeckung zugesagt hat, bindet, beruht auf seinem Leistungsversprechen, den Versicherungsnehmer im Fall eines erfolglosen Abwehrversuchs insbesondere von den Gebühren des eigenen Anwalts freizustellen (Senatsurteile vom 11. April 2018 - IV ZR 215/16, VersR 2018, 673 Rn. 25; vom 21. Oktober 2015 - IV ZR 266/14, VersR 2015, 1501 Rn. 42).
  • BGH, 14.11.2018 - IV ZR 214/16

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision

    Der Senat hat mit dem nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 11. April 2018 (IV ZR 215/16, VersR 2018, 673), dem ein im Wesentlichen vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag wie hier, unter anderem entschieden, dass § 158n VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung bei Zusage von Abwehrdeckung durch den Rechtsschutzversicherer keine Anwendung findet.
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17

    Umfang der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers

    Aus den vorstehenden Gründen kommt eine Vorlage an den EuGH nicht in Betracht, da offensichtlich ist, dass weder § 128 VVG noch § 18 ARB gegen Art. 203 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) verstoßen und die europarechtlichen Vorgaben in ihrer praktischen Wirksamkeit einschränken (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. April 2018 - IV ZR 215/16 -, Rn. 38, juris).
  • BGH, 14.11.2018 - IV ZR 216/16

    Absicht des Senats der Zurückweisung der Revision (hier: Anwendung des § 158n VVG

    Der Senat hat mit dem nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 11. April 2018 (IV ZR 215/16, VersR 2018, 673), dem ein im Wesentlichen vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag wie hier, unter anderem entschieden, dass § 158n VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung bei Zusage von Abwehrdeckung durch den Rechtsschutzversicherer keine Anwendung findet.
  • BGH, 14.11.2018 - IV ZR 219/16

    Absicht des Senats der Zurückweisung der Revision (hier: Anwendung des § 158n VVG

    Der Senat hat mit dem nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 11. April 2018 (IV ZR 215/16, VersR 2018, 673), dem ein im Wesentlichen vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag wie hier, unter anderem entschieden, dass § 158n VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung bei Zusage von Abwehrdeckung durch den Rechtsschutzversicherer keine Anwendung findet.

Redaktioneller Hinweis

  • Eine gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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