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   LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18   

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LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18 (https://dejure.org/2019,1703)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.01.2019 - 1 O 164/18 (https://dejure.org/2019,1703)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 1 O 164/18 (https://dejure.org/2019,1703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlage zu den erforderlichen Angaben in einer Widerrufsinformation zu einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EuGH-Vorlage zu den erforderlichen Angaben in einer Widerrufsinformation zu einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • rae-schieder.de (Kurzinformation)

    Tausende Darlehensverträge auf dem Prüfstand!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorlagebeschluss zum Widerruf von Immobilienkrediten

  • trewius.de (Kurzinformation)

    Anstehende EuGH-Entscheidung - Steht die größte Widerrufswelle bei Immobiliendarlehen noch bevor?

  • drhoffmann-partner.de (Kurzinformation)

    Wirksamer Widerruf trotz Musterwiderrufsinformation!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Immobilienkrediten - Vorlage an den EuGH

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Immobilienkrediten - Vorlage an den EuGH

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    § 492 Abs. 2 BGB verstoße gegen die Richtlinie 2008/48/EG zu Verbraucherkreditverträgen.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Vereinbarkeit der Musterwiderrufsinformation mit Europarecht

Besprechungen u.ä.

  • n-tv.de (Entscheidungsanmerkung)

    Widerrufsjoker beim EuGH: Das 1,2-Billionen-Euro-Problem der Banken

Sonstiges

  • presseportal.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Immobilienkredite im Wert von 1,18 Billionen Euro angreifbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1952
  • WM 2019, 1444
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Zitierung: Abgrenzung BGH, 22. November 2016, XI ZR 434/15.

    Hierbei erachtet er die Wendung, die Widerrufsfrist beginne "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB [...] erhalten hat" - insbesondere gerade auch die Verweisung auf § 492 Abs. 2 BGB a. F. - als klar und verständlich (grundlegend BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 - ECLI:DE:BGH:2016:221116UXIZR434.15.0, juris [Rn 13 ff.]).

    Das Gericht vermag hierbei insbesondere nicht die Auffassung zu teilen, eine nicht nur beispielhafte, sondern auf Vollständigkeit bedachte Auflistung der Pflichtangaben führe dagegen dazu, dass dem Verbraucher anstelle der von der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 geforderten knappen und prägnanten eine redundante und kaum mehr lesbare "Information" erteilt werden müsste (so aber BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 - ECLI:DE:BGH:2016:221116UXIZR434.15.0, juris [Rn 22]).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Soweit der Kläger angeregt hat, dem EuGH weiterhin die Frage vorzulegen, ob Art. 10 Abs. 2 lit p) 10 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.04.2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates der Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB a. F. entgegensteht, kommt eine Vorlage nicht in Betracht, da die Beklagte sich auf die Schutzwirkung des Musters bereits deshalb nicht berufen kann, da sie die Gestaltungshinweise falsch umgesetzt hat (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, ECLI:DE:BGH:2016:120716UXIZR564.15.0, juris [Rn 25]).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Um diese Frage beantworten zu können, müsste der Verbraucher vielmehr eine juristische Prüfung anhand der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vornehmen, wonach der vereinbarte Zins jedenfalls dann noch als marktüblich anzusehen ist, wenn er bis zu 1 Prozentpunkt über den in den monatlichen Zinsstatistiken der Dt. Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen liegt (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15 - ECLI:DE:BGH:2016:190116UXIZR103.15.0, juris [Rn 17]; Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06 -, juris, [Rn 29]).
  • BGH, 04.12.2018 - XI ZR 46/18

    Anspruch eines Darlehensnehmers auf Rückabwicklung von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    (1) In der Widerrufsinformation, die den Verbraucher nicht nur über dessen Widerrufsrecht informieren, sondern diesen auch in die Lage versetzen soll, das Widerrufsrecht auszuüben (BGH, Beschluss vom 04. Dezember 2018 - XI ZR 46/18 - ECLI:DE:BGH:2018:041218BXIZR46.18.0, juris [Rn 8]), werden die für den Fristanlauf erforderlichen Pflichtangaben nicht vollständig, sondern nur beispielhaft aufgezählt.
  • BGH, 09.05.2017 - XI ZR 314/15

    Widerruf der zur Finanzierung von Lebensversicherungsprämien geschlossenen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Ferner kommt hinzu, dass das Vorliegen eines Immobiliardarlehensvertrages als Ergebnis einer rechtlichen Bewertung von dem Gericht selbständig festzustellen und daher selbst dann, wenn die Parteien übereinstimmend vom Vorliegen eines solchen ausgehen würden, allein anhand der Vorgaben des § 503 BGB a. F. zu prüfen ist (BGH, Urteil vom 09. Mai 2017 - XI ZR 314/15 - ECLI:DE:BGH:2017:090517UXIZR314.15.0, juris [Rn 20]).
  • BGH, 15.05.2018 - XI ZR 199/16

    Wirksamkeit eines erklärten Widerrufs von auf den Abschluss von drei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Auf die Kausalität des Belehrungsfehlers kommt es demgegenüber nicht an (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - XI ZR 199/16 - ECLI:DE:BGH:2018:150518UXIZR199.16.0, juris [Rn 15]).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Die Auslegung von durch nationalgesetzliche Vorschriften überschießend umgesetzten Unionsrechtes unterfällt der Zuständigkeit des EuGH (EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - C-130/95 -, juris).
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15

    Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Um diese Frage beantworten zu können, müsste der Verbraucher vielmehr eine juristische Prüfung anhand der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vornehmen, wonach der vereinbarte Zins jedenfalls dann noch als marktüblich anzusehen ist, wenn er bis zu 1 Prozentpunkt über den in den monatlichen Zinsstatistiken der Dt. Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen liegt (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15 - ECLI:DE:BGH:2016:190116UXIZR103.15.0, juris [Rn 17]; Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06 -, juris, [Rn 29]).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 81/00

    Anforderungen an die Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Die Frage, ob ein Immobiliardarlehensvertrag im Sinne des § 503 BGB a. F. vorliegt, ist indes keine Frage, die der rechtlich nicht vorgebildete Durchschnittsverbraucher - auf den auch der Bundesgerichtshof regelmäßig abstellt (BGH, Urteil vom 06. Dezember 2011 - XI ZR 442/10 - juris [Rn 30]); Urteil vom 04. Juli 2002 - I ZR 81/00 -, juris [Rn 23]) - beantworten könnte.
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht dem Anlaufen der Widerrufsfrist weder entgegen, dass die Beklagte eine Internetadresse angegeben hat (BGH, Beschluss vom 03.07.2018 - XI ZR 670/17 - ECLI:DE:BGH:2018:030718BXIZR670.17.0, juris), noch dass das dem Kläger überlassene Dokument die Unterschriften nicht abbildet (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17 - ECLI:DE:BGH:2018:270218UXIZR160.17.0, juris [Rn. 30]).
  • BGH, 06.12.2011 - XI ZR 442/10

    Nachträgliche Vereinbarung eines voraussetzungslosen vertraglichen

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 670/17

    Deutlichkeitsgebot der Widerrufsbelehrung

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 581/18

    BGH-Rechtsprechung zu grundpfandrechtlich besichertem Immobiliardarlehensvertrag

    Entgegen der Ansicht des vorlegenden Landgerichts Saarbrücken (WM 2019, 1444 Rn. 8; vgl. auch EuGH, Urteil vom 26. März 2020 - C-66/19, juris Rn. 18 - Kreissparkasse Saarlouis) hat der deutsche Gesetzgeber die Verbraucherkreditrichtlinie nicht für Immobiliardarlehen als maßgeblich erachtet.
  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 44/18

    Wirksamkeit des Widerrufs mehrerer auf den Abschluss eines

    Soweit das Landgericht Saarbrücken (Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 O 164/18, juris) die Verknüpfung der Information über die Voraussetzungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist mit dem Verweis auf eine gesetzliche Vorschrift für unklar hält, hätte der Senat aus mehreren Gründen weder Anlass, dem Gerichtshof der Europäischen Union ein Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Richtlinie 2008/48/EG zu unterbreiten, noch von der gefestigten Rechtsprechung abzugehen.
  • OLG Jena, 26.01.2024 - 9 U 364/18

    Anwaltshaftung, Fehlberatung, Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

    Die von den Beklagten in Bezug genommenen Vorlagen des Landgerichts Ravensburg (EuGH-Vorlage vom 7. Januar 2020 - 2 O 315/19 -, juris) und des Landgerichts Saarbrücken (EuGH-Vorlage vom 17. Januar 2019 - 1 O 164/18 -, juris) führen zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Stuttgart, 04.02.2019 - 6 U 88/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auf diesen Gesichtspunkt geht das Landgericht Saarbrücken in seinem vom Kläger zitierten Beschluss vom 17. Januar 2019 (Az.: 1 O 164/18) nicht ein.
  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 11 U 101/19

    Rechtsmissbräuchlicher Widerruf von Verbraucherdarlehen zur Kfz-Finanzierung bei

    Die Klägerseite mache sich im Übrigen die Argumente des Landgerichts Saarbrücken im Vorlagebeschluss vom 17.01.2019 (Az.: 1 O 164/18) zu Eigen und rüge explizit die Transparenz der in Rede stehenden Widerrufsinformation qua der verwendeten Kaskadenverweisung.
  • OLG Brandenburg, 03.04.2019 - 4 U 99/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Eine Aussetzung des Verfahrens analog § 148 ZPO und Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV oder im Hinblick auf die bereits erfolgte Vorlage des Landgerichts Saarbrücken (Beschluss vom 17.01.2019 - 1 O 164/18) zur Klärung der Vereinbarkeit der hier vertretenen Auffassung mit der Verbraucherkreditrichtlinie kommt von vornherein nicht in Betracht.

    Dass die Pflichtangaben in der Widerrufsinformation selbst konkret zu benennen seien, ist diesen Regelungen entgegen der Auffassung des Landgerichts Saarbrücken (Beschluss vom 17.01.2019 - 1 O 164/18) nicht zu entnehmen.

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2021 - 4 U 27/20

    Zur Pflichtangabe des Betrags, der Anzahl und der Fälligkeit der einzelnen

    Die Widerrufsinformation sei deshalb fehlerhaft, weil sie hinsichtlich des Anlaufs der Widerrufsfrist eine Kaskadenverweisung enthalte, über deren Europarechtskonformität der Europäische Gerichtshof in dem aktuell dort geführten Vorlageverfahren (Aktenzeichen des Landgerichts Saarbrücken: 1 O 164/18) zu entscheiden habe (Bl. 245 d.A.).
  • BGH, 23.06.2020 - XI ZR 283/19

    Gewährung der Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist für den

    Das gilt auch, soweit die Klägerin nach Ablauf der Frist - jetzt - des § 544 Abs. 4 ZPO Wiedereinsetzung für ihr Vorbringen begehrt, die Sache habe aufgrund des Ausgangs des Vorabentscheidungsersuchens auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Januar 2019 (1 O 164/18, WM 2019, 1444 ff.; dazu EuGH, Urteil vom 26. März 2020 - C-66/19, "Kreissparkasse Saarlouis", WM 2020, 688 ff.) Grundsatzbedeutung, weil der Senat auszusprechen habe, dass die Beklagte die Klägerin nicht klar und verständlich über ihr Widerrufsrecht informiert habe.
  • OLG Brandenburg, 29.05.2019 - 4 U 95/18

    Anforderungen an die Pflichtangaben beim Abschluss eines

    Insbesondere rügt sie, dass das Landgericht, wie auch der BGH in seinen jüngsten Entscheidungen zu sog. Kaskadenverweisen den Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot der §§ 355 Abs. 2, 360 Abs. 1 BGB a.F. und gegen das unionsrechtliche Gebot der Klarheit und Prägnanz fehlerhaft nicht erkannt habe und beantragt weiterhin und unter Hinweis auf einen Beschluss des Landgerichts Saarbrücken, mit dem dieses dem EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens Fragen zur "Kaskadenverweisung" vorgelegt hat, gemäß § 148 ZPO die Aussetzung des Verfahrens und die Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH.

    Eine Aussetzung des Verfahrens analog § 148 ZPO und Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV oder im Hinblick auf die bereits erfolgte Vorlage des Landgerichts Saarbrücken (Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 O 164/18) zur Klärung der Vereinbarkeit der hier vertretenen Auffassung mit der Verbraucherkreditrichtlinie kommt von vornherein nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 44/18 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 488/17

    Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Widerrufs der auf den Abschluss eines

    Mit Schriftsatz vom 26. Februar 2019 haben die Kläger im Hinblick auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Januar 2019 (1 O 164/18, juris) die Anordnung der Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über das Vorabentscheidungsersuchen beantragt.
  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 299/19

    Anwendung der Verbraucherkreditrichtlinie auf einen grundpfandrechtlich

  • BGH, 28.04.2020 - XI ZR 129/19

    Widereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist für den nachgeschobenen

  • BGH, 13.10.2020 - XI ZR 416/19

    Gewährung der Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist für den

  • BGH, 12.11.2019 - XI ZR 74/19

    Antrag auf auf Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde gegen die NIchtzulassung der

  • OLG Brandenburg, 31.07.2019 - 4 U 121/18

    Rückabwicklung von grundschuldgesicherten Verbraucherdarlehen

  • BGH, 12.11.2019 - XI ZR 88/19

    Antrag auf auf Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OLG Brandenburg, 14.08.2019 - 4 U 92/18

    Widerruf eines grundpfandrechtlich besicherten Darlehensvertrags

  • BGH, 28.04.2020 - XI ZR 120/19

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Beschluss

  • BGH, 04.02.2020 - XI ZR 175/19

    Antrag auf Aussetzung eines Verfahrens; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 23.06.2020 - XI ZR 99/19

    Gewährung der Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist für den

  • OLG Brandenburg, 29.05.2019 - 4 U 97/18

    Anforderungen an die Pflichtangaben beim Abschluss eines

  • BGH, 07.07.2020 - XI ZR 423/19

    Gewährung der Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist für einen

  • BGH, 12.05.2020 - XI ZR 70/19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Wiedereinsetzung in die

  • OLG Saarbrücken, 30.06.2020 - 4 U 70/18

    1. Die in einem Immobiliendarlehensvertrag geforderte Wohngebäudeversicherung

  • BGH, 09.06.2020 - XI ZR 81/19

    Keine Ergänzung der Beschwerdebegründung wegen zwischenzeitlicher

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 6 U 67/19

    Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrages zur Finanzierung des Erwerbs

  • OLG Bamberg, 17.04.2019 - 8 U 153/18

    Zeitliche Beschränkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherkreditverträgen trotz

  • BGH, 09.06.2020 - XI ZR 474/19

    Gewährung der Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist für den

  • BGH, 26.05.2020 - XI ZR 98/19

    Gewährung der Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist für den

  • OLG München, 27.02.2020 - 5 U 6519/19

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung des Erwerbs eines BMW 318d

  • BGH, 09.06.2020 - XI ZR 381/19

    Verweis in der Widerrufsinformation in Kombination mit der beispielhaften

  • OLG Rostock, 02.07.2020 - 1 U 1/19

    Inhaltliche Anforderung an Widerrufsinformation in Verbraucherdarlehensvertrag

  • BGH, 18.02.2020 - XI ZR 142/19

    Aussetzung des Verfahrens auf Antrag i.R.d. Widerrufsrechts der abgeschlossenen

  • OLG München, 25.03.2020 - 19 U 633/20

    Berufung, Darlehensvertrag, Widerrufsfrist, Schadensersatzanspruch,

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2020 - 14 U 37/19

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages; Pflichtangaben in einer

  • LG Köln, 22.02.2021 - 21 O 573/19
  • OLG Frankfurt, 17.03.2022 - 19 U 194/21

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsinformation zum Immobiliendarlehen

  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 279/19

    Aussetzung des Verfahrens auf Antrag i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung

  • OLG München, 21.02.2020 - 5 U 5938/19

    Bewilligung, Widerrufsbelehrung, Darlehensvertrag, AGB, Berufung, Revision,

  • OLG München, 24.02.2020 - 19 U 5797/19

    Ordnungsgemäße Widerrufsinformation - keine Beeinträchtigung durch unrichtige

  • LG München I, 12.09.2019 - 35 O 2764/19

    Wirksamkeit des Widerrufs von zwei Darlehensverträgen zur Finanzierung einer

  • LG Hamburg, 16.08.2019 - 318 O 309/18

    Verbraucherdarlehen: Anforderungen an eine Widerrufsinformation

  • OLG München, 18.02.2020 - 19 U 6521/19

    Ordnungsgemäße Widerrufsinformation zum KFZ-Finanzierungsdarlehensvertrag

  • LG Darmstadt, 03.07.2020 - 1 O 126/19
  • LG Darmstadt, 22.06.2020 - 1 O 8/20
  • LG Darmstadt, 27.04.2020 - 1 O 255/19
  • LG Stuttgart, 15.03.2019 - 12 O 196/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer sog. Kaskadenverweisung in der

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