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   BGH, 18.07.2019 - IX ZR 258/18   

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https://dejure.org/2019,24404
BGH, 18.07.2019 - IX ZR 258/18 (https://dejure.org/2019,24404)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2019 - IX ZR 258/18 (https://dejure.org/2019,24404)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18 (https://dejure.org/2019,24404)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW

    § 133 Abs. 1, § ... 143 Abs. 1 der Insolvenzordnung, § 133 Abs. 1 InsO, Art. 103j EGInsO, § 129 Abs. 1 InsO, § 7 Nr. 3 VTV, § 18 Abs. 5 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, § 5 VTV, § 7 VTV, § 286 ZPO, § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1, 3 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    InsO § 133 Abs. 1 aF
    Bargeschäft, Gläubigerbenachteiligung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, Zahlungsunfähigkeit

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum (fehlenden) Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei einem nicht bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Erbringung einer Leistung in der berechtigten Annahme der Veranlassung einer Gegenleistung; Zahlung von Beitragsrückständen an im Sozialkassenverfahren an die Urlaubskasse in der Erwartung der Erstattung von ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Bewusstsein einer Gläubigerbenachteiligung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO a.F. § 133 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Hoffnung stirbt zuletzt!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Benachteiligungsvorsatz bei Leistungserbringung trotz Zahlungsunfähigkeit zwecks Erlangung einer Gegenleistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung: Zum Fehlen des Bewusstseins einer Gläubigerbenachteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlung in Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit - und das fehlende Bewußtsein einer Gläubigerbenachteiligung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Benachteiligungsvorsatz des Schuldners bei erwartetem Erhalt einer Gegenleistung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtungen: Zahlungen in Schneeballsystemen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1263
  • ZIP 2019, 1624
  • MDR 2019, 1214
  • NZI 2019, 812
  • WM 2019, 1605
  • DB 2019, 2179
  • NZG 2019, 1355
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 07.12.2023 - IX ZR 36/22

    Befreiung von Bürgschaftsverbindlichkeit ist nicht anfechtbar!

    Dabei hat er die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den für und gegen den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Kenntnis von diesem sprechenden Beweisanzeichen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, WM 2009, 1943 Rn. 8 mwN; vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, ZIP 2019, 1624 Rn. 20; vom 3. März 2022 - IX ZR 53/19, WM 2022, 589 Rn. 10).
  • BGH, 21.11.2019 - IX ZR 238/18

    Gläubigerbenachteiligung wegen Überweisung eines Betrags durch den Schuldner an

    Als Vorteil der Masse sind nur solche Folgen zu berücksichtigen, die an die angefochtene Rechtshandlung selbst anknüpfen (BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, WM 2019, 1605 Rn. 14 mwN).

    Unabhängig von der Frage, ob die Erstattungsleistungen des Beklagten als Gegenleistung für die Beitragszahlungen anzusehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, WM 2019, 1605 Rn. 16), knüpfen die Erstattungsleistungen des Beklagten nicht in einer Weise an die Beitragszahlungen des Schuldners an, die es rechtfertigen könnte, die infolge der Beitragszahlungen eingetretene Gläubigerbenachteiligung im Umfang der Erstattungen als aufgehoben zu betrachten.

    Die Bezahlung der Beitragsforderungen mindert hingegen das den Gläubigern haftende Vermögen des Schuldners und führt deshalb zu einer (mittelbaren) Gläubigerbenachteiligung (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, WM 2019, 1605 Rn. 18).

    Die Würdigung des Berufungsgerichts hält der revisionsrechtlichen Kontrolle (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, WM 2019, 1605 Rn. 20 mwN) nicht stand.

    Diese Voraussetzungen können - wie der Senat mit Urteil vom 18. Juli 2019 (IX ZR 258/18, WM 2019, 1605 Rn. 23) entschieden und näher begründet hat - erfüllt sein, wenn der Schuldner tarifvertraglich geschuldete Beiträge an eine Urlaubskasse im Bewusstsein zahlt, dadurch eine zwingende rechtliche Voraussetzung für die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen den Beklagten zu schaffen.

  • BGH, 29.04.2021 - IX ZR 266/19

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Auszahlung von Darlehensvaluta durch

    Dabei hat der Tatrichter die für und gegen einen Benachteiligungsvorsatz sprechenden Indizien unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, WM 2009, 1943 Rn. 8 mwN; vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, ZIP 2019, 1624 Rn. 20).
  • BGH, 17.09.2020 - IX ZR 174/19

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Indizwirkung

    Dabei hat er die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Beweisanzeichen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, WM 2009, 1943 Rn. 8 mwN; vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, ZIP 2019, 1624 Rn. 20).
  • BGH, 17.10.2019 - IX ZR 215/16

    Gesamtschuldnerische Haftung einer vom Schuldner abgespaltenen Gesellschaft;

    a) Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die angefochtene Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt hat, wenn sich also mit anderen Worten die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BGH, Urteil vom 15. November 2018 - IX ZR 229/17, WM 2019, 213 Rn. 11 mwN; vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, WM 2019, 1605 Rn. 12; st. Rspr.).

    Als Vorteil der Masse sind nur solche Folgen zu berücksichtigen, die unmittelbar mit der angefochtenen Rechtshandlung zusammenhängen (BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - IX ZR 185/13, WM 2016, 427 Rn. 17; vom 18. Juli 2019, aaO Rn. 14; jeweils mwN).

  • BGH, 19.09.2019 - IX ZR 148/18

    Insolvenzanfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung; Beweiswürdigung hinsichtlich

    aa) Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats handelt der Schuldner in Fällen kongruenter Leistungen trotz der Indizwirkung einer erkannten Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er seine Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - IX ZR 285/16, ZInsO 2017, 1366 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZR 313/16, ZInsO 2018, 2519 Rn. 3; Urteil vom 18. Juli 2019 - IX ZR 258/18, ZInsO 2019, 1787 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 12 U 55/19

    Privilegierung von Zahlungen an Sanierungsberater in der Krise

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Schuldner in Fällen kongruenter Leistungen trotz der Indizwirkung einer erkannten (drohenden) Zahlungsunfähigkeit ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er seine Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (BGH, Urt. v. 18.07.2019 - IX ZR 258/18, NZI 2019, 812, 814 Rn. 22; Urt. v. 17.11.2016 - IX ZR 65/15, BB 2017, 139, 142 Rn. 31).

    Der Rechtsprechung zur bargeschäftsähnlichen Lage liegt die Überlegung zugrunde, dass eine Betriebsfortführung regelmäßig für die Gläubiger von Nutzen ist (BGH, Urt. v. 18.07.2019, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20

    Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Zahlung in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit

    Hierbei sind alle maßgeblichen Umstände des Einzelfalls einer Würdigung gem. § 286 ZPO zu unterziehen, wobei die in der Rechtsprechung entwickelten Beweisanzeichen zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 18.07.2019, IX ZR 258/18, juris Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 1/20

    1. §

    Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners vereitelt, erschwert oder verzögert hat, mithin wenn sich die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (st. Rspr., BGH, Urt. v. 18.07.2019 - IX ZR 258/18, Rn. 12, juris).
  • SG Würzburg, 16.04.2021 - S 7 AL 59/21

    Kurzarbeitergeld und Beitragserstattung nach Insolvenzantrag

    "Keine unmittelbare Benachteiligung liegt in Fällen sog. wirtschaftlich neutraler Vorgänge vor, wenn der Schuldner für das, was er aus seinem Vermögen weggibt, unmittelbar eine vollwertige Gegenleistung erhält (BGH NZI 2019, 812; dazu Schubert NZI 2019, 790 (791 f.); BGH NZI 2007, 718 f.).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 33/20

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags Insolvenzrechtlicher

  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 270/19
  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 271/19
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