Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 07.08.2019 - 3 O 426/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,25778
LG Wuppertal, 07.08.2019 - 3 O 426/18 (https://dejure.org/2019,25778)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 07.08.2019 - 3 O 426/18 (https://dejure.org/2019,25778)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 07. August 2019 - 3 O 426/18 (https://dejure.org/2019,25778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,25778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • WM 2019, 1806
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.08.2019 - 3 O 426/18
    Die sekundäre Darlegungslast entsteht dabei allerdings erst, wenn die primär darlegungs- und beweisbelastete Partei Anknüpfungstatsachen schlüssig vorgetragen hat und sich daraus eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit ihres Vortrags ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2014, Az. IV ZR 90/13, Rz. 21).
  • BGH, 20.11.1990 - VI ZR 6/90

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zu einem embargowidrigen

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.08.2019 - 3 O 426/18
    Es reicht dabei aus, wenn der Schädiger die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden anderer auswirken konnte und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens vorausgesehen und billigend in Kauf genommen hat (BGH, Urteil vom 20.11.1990, Az. VI ZR 6/90 = NJW 1991, 634, 636).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.08.2019 - 3 O 426/18
    Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt demnach voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht (BGH, Urteil vom 26.09.1997, Az. V ZR 29/96 m.w.N. = DNotZ 1998, 349, 354).
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.08.2019 - 3 O 426/18
    Insoweit besteht eine Vergleichbarkeit zur strafrechtlichen Bewertung solcher Konstellationen im Rahmen des Betrugstatbestandes (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16.08.1961, Az. 4 StR 166/61).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.08.2019 - 3 O 426/18
    Absichtliches Verhalten ist nicht erforderlich, es genügt vielmehr ein lediglich bedingter Vorsatz (vgl. nur, BGH, Urteil vom 13.06.2007, Az. VIII ZR 236/06 Rz. 29 m.w.N. = NJW 2007, 3057, 3059).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.08.2019 - 3 O 426/18
    Ein Schaden in diesem Sinne liegt nicht nur dann vor, wenn sich bei einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre, ein rechnerisches Minus ergibt, sondern auch dann, wenn der Geschädigte durch eine auf sittenwidrigem Verhalten beruhende "ungewollte" Verpflichtung belastet ist, selbst wenn dieser eine objektiv gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht (BGH, Urteil vom 28.10.2014, Az. VI ZR 15/14 Rz. 19 mit zahlreichen w.N. = NJW-RR 2015, 275, 276; Wagner in Münchner Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 826 Rn. 41; Förster in BeckOK BGB, 43. Edition, Stand 15.06.2017, § 826 Rn. 25).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.08.2019 - 3 O 426/18
    Im Rahmen des § 826 BGB ist somit Voraussetzung, dass ein solcher Vertreter auch den subjektiven Tatbestand dieser Anspruchsgrundlage verwirklicht hat (BGH, Urteil vom 28.06.2016, Az. VI ZR 536/15 Rz. 13 m.w.N. = NJW 2017, 250, 251).
  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.08.2019 - 3 O 426/18
    Eine solche Aufklärungspflicht kann sich aus § 242 BGB ergeben, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise entsprechende Aufklärung erwarten durfte (BGH, Urteil vom 25.10.2017, Az. VII ZR 205/06 Rz. 20 m.w.N. = NJW-RR 2008, 258, 259).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.08.2019 - 3 O 426/18
    Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und recht Denkenden verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15.10.2013, Az. VI ZR 124/12 Rz. 8 mit zahlreichen w.N. = NJW 2014, 1380).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.08.2019 - 3 O 426/18
    Bei einer - wie vorliegend - Täuschung durch Verschweigen bedeutet dies, dass vorsätzlich handelt, wer eine offenlegungspflichtige Fehlvorstellung zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenlegung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH Urteil vom 28.2. 2007, Az. IV ZR 331/05 Rz. 8 m.w.N. = VersR 2007, 785).
  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 13 U 81/19

    Porsche haftet auf Schadenersatz wegen Abgasmanipulation bei einem Cayenne mit

    Die Beklagte hat dem Kläger einen Schaden im Sinne von § 826 BGB zugefügt (vgl. nachfolgend im Einzelnen auch LG Wuppertal, WM 2019, 1806).
  • OLG Köln, 18.02.2020 - 3 U 129/19

    Fahrzeugkauf durch Vollkaufmann - Mängelrüge

    Anders als das LG Wuppertal es in dem klägerseits zu den Akten gereichten Urteil vom 07.08.2019 (WM 2019, 1806) ohne nähere Begründung gesehen hat, ist der Senat der Auffassung, dass die Feststellung eines deliktischen Vorsatzes der Beklagten zu 2) gemäß §§ 826, 823 11, 31 BGB über die Feststellung ihrer positiven Kenntnis von der konkreten Funktionsweise der Motorsteuerung hinaus zugleich auch erfordert, dass die verantwortlichen Organe der Beklagten zu 2) die rechtlichen Erwägungen, die der Einstufung der Abschalteinrichtung als unzulässig im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 durch das Kraftfahrt-Bundesamt zugrunde liegen, in den wesentlichen Zügen nachvollzogen und diese gleichsam billigend in Kauf genommen haben.
  • LG Köln, 14.02.2020 - 8 O 54/19
    Vor diesem Hintergrund kann weiter dahinstehen, ob der Beklagten in Bezug auf Entwicklung, Herstellung und Einbau des streitgegenständlichen Motors eine sekundäre Darlegungslast obliegt, wie in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung zum Teil angenommen wird (so z. B. LG Wuppertal, Urteil vom 07.08.2019 - 3 O 426/18, juris Rn. 62; LG Bochum, Urteil vom 08.02.2019 - 4 O 101/18, juris Rn. 23; LG Dortmund, Urteil vom 15.01.2019 - 12 O 262/17, juris Rn. 90).
  • LG Siegen, 24.01.2020 - 2 O 105/19

    Sittenwidrige Schädigung; Abschalteinrichtung

    Ist eine solche von vornherein nicht gegeben oder bestehen jedenfalls Zweifel daran, ist sie als deren Schöpfer nach Treu und Glauben verpflichtet, potentielle Käufer zu unterrichten, jedenfalls dann, wenn aus der Nichtordnungsgemäßheit für den potentiellen Kunden erhebliche tatsächliche und wirtschaftliche Risiken folgen und es sich somit um einen Umstand handelt, der für die Willensbildung in besonderem Maße von ausschlaggebender Bedeutung ist, so wie es hier der Fall ist (so auch LG Dortmund, Urt. V. 15.01.2019 - 12 O 262/17; LG Wuppertal, Urteil vom 07.08.2019 - 3 O 426/18; LG Kiel, Urteil vom 30.10.2018 - 12 O 406/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht