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   BGH, 27.10.2020 - VI ZB 6/20   

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https://dejure.org/2020,36250
BGH, 27.10.2020 - VI ZB 6/20 (https://dejure.org/2020,36250)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2020 - VI ZB 6/20 (https://dejure.org/2020,36250)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 6/20 (https://dejure.org/2020,36250)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage des Neuwagenkäufers auf deliktischen Schadensersatz gegen den Hersteller eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung (hier: Abweisung einer Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung)

  • rewis.io

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage des Neuwagenkäufers auf deliktischen Schadensersatz gegen den Hersteller eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und 3

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welchen Anforderungen muss die Berufungsbegründung genügen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2020, 2290
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2020 - VI ZB 54/19

    Anforderung an Berufungsbegründung bei mehreren selbständig tragenden Gründen der

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - VI ZB 6/20
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19, NJW-RR 2020, 503 Rn. 5 mwN).

    Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19 aaO Rn. 6 mwN).

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 27.10.2020 - VI ZB 6/20
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde verletzt der angefochtene Beschluss nicht den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfG, NJW 2003, 281 mwN).
  • AGH Brandenburg, 25.01.2021 - AGH II 1/20

    Geldbuße wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Nicht rechtzeitige Zurücksendung

    Während das Verwenden pauschaler Textbausteine ohne Bezug zum Fall im Zivilprozess bezüglich einer Berufungsbegründung unzulässig ist (BGH, B. v. 27. Oktober 2020 - VI ZB 6/20 -, Rn. 8, juris), bedarf es im sozialgerichtlichen Verfahren bereits keiner Begründung.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2021 - 6 U 25/21

    Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Kfz: Darlegungs- und

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 6/20, WM 2020, 2290 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 13.04.2021 - VI ZB 50/19

    Zu den Voraussetzungen einer ausreichenden Berufungsbegründung.

    Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung in dieser Weise angreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 6/20, WM 2020, 2290 Rn. 8).
  • BGH, 14.09.2021 - VIII ZB 1/20

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung in einem

    Damit hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Erwägungen gestützt, so dass die Berufungsbegründung jede dieser Erwägungen in hinreichender Weise angreifen muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 6/20, WM 2020, 2290 Rn. 8; vom 13. April 2021 - VI ZB 50/19, NJW-RR 2021, 789 Rn. 5; vom 23. Juni 2021 - VII ZB 4/21, juris Rn. 10).
  • BGH, 21.12.2021 - VI ZB 18/20

    Zahnarzthaftungsprozess: Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 6/20, WM 2020, 2290 Rn. 8; vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, VersR 2015, 728, Rn. 7 f., jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 6 U 15/20

    Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 6/20, WM 2020, 2290 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 21.06.2022 - VI ZB 87/21

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Dezember 2021 - VI ZB 18/20, NJW-RR 2022, 347 Rn. 8; vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 6/20, WM 2020, 2290 Rn. 8; vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, VersR 2015, 728, Rn. 7 f., jeweils mwN).
  • BGH, 16.03.2021 - VI ZB 97/19

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung (hier: Abweisung

    Andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 6/20, WM 2020, 2290 Rn. 8; vom 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19, NJW-RR 2020, 503 Rn. 5 f.; vom 3. März 2015 - VI ZB 6/14, NZV 2015, 378 Rn. 5 f.; jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2021 - 6 U 13/20

    Schadensersatzanspruch eines Gebrauchtwagenkäufers im Dieselabgasskandal:

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - VI ZB 6/20, WM 2020, 2290 Rn. 8 mwN).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2021 - 11 U 173/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes mit einem Motor der Baureihe

    Der Berufungskläger hat deshalb diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er als unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschl. v. 27.10.2020 - VI ZB 6/20, BeckRS 2020, 31235 Rn. 8; Urt. v. 02.04.2019 - XI ZR 466/17, NJW-RR 2019, 937 Rn. 13; Beschl. v. 04.11.2015 - XII ZB 12/14, NJW-RR 2016, 80 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2022 - 8 U 184/21

    Diesel-Skandal: Verjährung der Schadensersatzansprüche aus § 826 BGB für im März

  • OLG Brandenburg, 07.06.2023 - 11 U 279/22

    Versicherungsfall bezüglich einer Sach- und Ertragsausfallversicherung;

  • OLG Brandenburg, 30.03.2023 - 5 U 20/22

    Schadensersatzanspruch eines Autokäufers gegenüber dem Hersteller aufgrund des

  • OLG Oldenburg, 27.05.2021 - 1 U 256/20

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein vermeintlich vom Dieselskandal

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