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BGH, 24.01.1956 - VI ZR 275/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 803 Abs. 1 S. 2
Ermittlung der Überpfändung
Papierfundstellen
- WM 1956, 456
- DB 1956, 255
- JR 1956, 185
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 19.05.1909 - V 325/08
1. Muß bei der Pfändungsankündigung (Vorpfändung) schon ein für den derzeitigen …
Auszug aus BGH, 24.01.1956 - VI ZR 275/54
Auch für den Rechtsnachfolger des im Urteil bezeichneten Gläubigers braucht eine vollstreckbare Ausfertigung nicht schon erteilt und mit den die Rechtsnachfolge erweisenden Urkunden (§ 750 ZPO) zugestellt zu sein (…Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 845 Erläut I 1;… Baumbach ZPO 23. Aufl. § 845 Anm. 1 B;… Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 6. Aufl. S 959; RGZ 71, 179 [182]). - RG, 13.05.1903 - I 26/03
Vollstreckungsgegenklage.
Auszug aus BGH, 24.01.1956 - VI ZR 275/54
Wer aus einem Vollstreckungstitel die Zwangsvollstreckung betreibt, obwohl der dem Titel zugrunde liegende materielle Anspruch nicht mehr besteht, ist dem Vollstreckungsschuldner nicht nur aus ungerechtfertigter Bereicherung zur Herausgabe dessen verpflichtet, was er über die materielle Berechtigung hinaus aus der Zwangsvollstreckung erlangt, sondern kann ihm auch nach den Bestimmungen über die Haftung aus unerlaubter Handlung zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein, der ihm durch die materiellrechtlich nicht gerechtfertigte Zwangsvollstreckung entstanden ist (RGZ 55, 187 [194]).
- BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01
Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer …
In diesem Sinne wird die Zwangsvollstreckung, obwohl sie der Verwirklichung des materiellen Rechts zu dienen bestimmt ist, von ihrer materiell-rechtlichen Grundlage gelöst (BGH, Urt. v. 24. Januar 1956, VI ZR 275/54, JR 1956, 185, 186;… Stein/Jonas/Münzberg, aaO, vor § 704 Rdn. 22;… Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., § 5 IV 1, S. 57 in Fußn. 84; Becker-Eberhard, ZZP 104 [1991], 413, 418). - OLG Frankfurt, 10.08.2018 - 8 U 109/14
Ermessungsausübung nach § 156 Abs. 1 ZPO
Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob hier tatsächlich eine Überpfändung im Sinne des § 803 Abs. 1 Satz 2 ZPO vorgelegen hat und ob eine Schadensersatzpflicht der Klägerin hier nicht schon deswegen ausscheidet, weil die Beklagten die betreffenden Vollstreckungsmaßnahmen jeweils nicht mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung angegriffen haben (vgl. zu dieser Frage etwa BGH,Urteil vom 24.01.1956 - VI ZR 275/54, JR 1956, 185, 186), so dass die Pfändungen jeweils wirksam blieben (…vgl. Herget, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 803 ZPO, Rdnr. 6;… Würdinger, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 8, 23. Aufl. 2017, § 803, Rdnr. 28). - BGH, 13.12.1984 - IX ZR 89/84
Ersatz von Anwaltskosten des Drittschuldners
Das Verbot der Überpfändung (§ 803 Abs. 1 Satz 2 ZPO) ist ein Schutzgesetz für den Vollstreckungsschuldner (vgl. RGZ 143, 118, 123; BGH, Urt. v. 24. Januar 1956 - VI ZR 275/54 = BB 1956, 254;… Zöller/Stöber § 803 ZPO Rdn. 5; Baumbach/Lauterbach/Hartmann § 803 ZPO Anm. 3 B), nicht für den Drittschuldner. - OLG München, 29.10.2014 - 23 U 5018/13
Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung der Mahnung
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des BGH das Verbot der Überpfändung so zu verstehen ist, dass die Vollstreckung nicht weiter ausgedehnt werden darf, als es zur Beitreibung der Summe erforderlich ist, die im Vollstreckungstitel bezeichnet ist, ohne dass es auf das Bestehen des materiellrechtlichen Anspruchs ankommt (BGH, Urteil vom 24.01.1956, VI ZR 275/54, DB 1956, 255).