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   BGH, 15.01.1970 - III ZR 212/66   

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https://dejure.org/1970,3120
BGH, 15.01.1970 - III ZR 212/66 (https://dejure.org/1970,3120)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1970 - III ZR 212/66 (https://dejure.org/1970,3120)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1970 - III ZR 212/66 (https://dejure.org/1970,3120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorzeitige Kündigung eines Darlehensvertrages - Folgen einer vorzeitigen Kündigung eines Darlehensvertrages - Auslegung eines Darlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 603
  • MDR 1970, 489
  • DNotZ 1970, 403
  • WM 1970, 402
  • DVBl 1970, 969
  • DB 1970, 485
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1967 - VIII ZR 143/67
    Auszug aus BGH, 15.01.1970 - III ZR 212/66
    Dieses Besetzungsrecht erfüllt nur dann voll seinen Zweck, wenn die Mieten für die von ihm erfaßten Wohnungen günstig sind und bleiben; denn nur dann kann die Beklagte ihren Bediensteten Wohnungen anbieten, die deren Einkommen entsprechen, und damit die Zahlung von Trennungsentschädigungen sparen (vgl. dazu BGH Urteil vom 20. Dezember 1967 - VIII ZR 143/67 = WM 1968, 374).
  • BGH, 09.07.1969 - VIII ZR 113/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 15.01.1970 - III ZR 212/66
    Denn nach vorzeitiger Rückzahlung von Wohnungsfürsorgemitteln ist der Vermieter berechtigt, Zinsen für anderweitige Fremdmittel, die er anstelle der Wohnungsfürsorgemittel etwa aufgenommen hat, auf die Mieter umzulegen bis zur Höhe desjenigen Zinssatzes, der für die Wohnungsfürsorgemittel ursprünglich vereinbart war, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Darlehensgeber auf Zahlung der vereinbarten Zinsen für die Wohnungsfürsorgemittel ganz oder teilweise verzichtet hatte (BGH Urteil vom 8. Juli 1969 - VIII ZR 113/67 -).
  • OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06

    Schuldübernahme; Umdeutung; Verbraucherdarlehen; formnichtig; Zeitbestimmung

    Beide Darlehensverträge enthielten ursprünglich, anders als der Beklagte meint, keine Regelung (auch nicht im Wege der Auslegung; vgl. insoweit BGH WM 1970, 402 = NJW 1970, 603), die eine Zeit für die Rückerstattung des Darlehens bestimmte (§ 609 Abs. 1 BGB a.F.; vgl. nunmehr § 488 Abs. 3 Satz 1 BGB).

    Eine solche, im Allgemeinen eher fernliegende Auslegung setzt aber nach der vorgenannten, im nachgereichten Schriftsatz auch vom Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15.01.1970 (WM 1970, 402) voraus, dass die wohlverstandenen Interessen beider Vertragsparteien und der mit dem Darlehen erkennbar verfolgte Zweck eindeutig in diese Richtung weisen.

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2023 - 17 U 11/22

    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Ohnehin schloss diese Tilgungsabrede eine Kündigung des Darlehensgebers aus (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1970 - III ZR 212/66 -, NJW 1970, 603).
  • BGH, 28.06.1977 - III ZR 13/75

    Kündbarkeit eines Darlehensvertrages wegen Anhebung des Zinsfußes - Möglichkeit

    Es hängt aber von dem Willen der Vertragspartner ab, ob eine Tilgungsabrede eine Zeit für die Rückzahlung bestimmen und damit eine Kündigung ausschließen oder ob sie nur das Mindestmaß der Tilgung festlegen soll (Senatsurteil WM 1970, 402 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2018 - 5 U 59/17

    Kündigung eines Kreditvertrags bei fester Darlehensrückzahlung

    Im Rahmen der gebotenen Einzelfallbetrachtung (BGH WM 1970, 402; Staudinger/Mülbert BGB § 488 Rz. 348) ist zu berücksichtigen, dass das hier vereinbarte Darlehen eine Tilgung in gleich bleibenden Monatsraten vorsieht, erstmals zum 30. November 2007, jeweils in Höhe von 3.259,62 EUR (Ziffer 4.3. des Darlehensvertrages).
  • BGH, 28.02.1972 - III ZR 47/67

    Gewährung eines zeitlich unbeschränkten Leistungsverweigerungsrechtes - Enger

    Ohne eine solche Vereinbarung kann im Zweifel ein Tilgungsdarlehen nach § 609 BGB nicht gekündigt werden (BGH Warn 1970 Nr. 15 = NJW 1970, 603 [BGH 15.01.1970 - III ZR 212/66] ).
  • LG Hamburg, 16.08.2017 - 313 O 233/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit eines 6 Jahre nach Vertragsschluss

    Die Parteien haben mit der Tilgungsabrede nicht nur Mindesttilgungen festgelegt, sondern auch darüberhinausgehende Tilgungen und damit eine Kündigung ausgeschlossen (vgl. BGH, NJW 1970, 603).
  • BGH, 09.04.1981 - III ZR 126/80

    Gewährung eines Darlehens aus Förderungsmitteln eines Stadtstaates -

    Das Berufungsgericht hat den Vertrag unter Beachtung der vom Senat in seinem Urteil vom 15. Januar 1970 (III ZR 212/66 = WM 1970, 402) entwickelten Rechtsgrundsätze ausgelegt.
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