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   OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 88/98   

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https://dejure.org/1998,8359
OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 88/98 (https://dejure.org/1998,8359)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.1998 - 5 U 88/98 (https://dejure.org/1998,8359)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 1998 - 5 U 88/98 (https://dejure.org/1998,8359)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf Rückzahlung eines auf einem Girokonto bestehenden Debetsaldos unter Berücksichtigung einer Beschränkung der gesamtschuldnerischen Mithaftung; Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Rückzahlung eines gewährten ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 421, 607; VerbrKrG §§ 3, 6
    Zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Überziehung auf "Oder-Konto"

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1999, 1003
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.1991 - XI ZR 111/90

    Vereinbarung eines Hausbesuchs; Begriff der vorhergehenden Bestellung

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1998 - 5 U 88/98
    Denn in der betreffenden Regelung liegt zugleich eine welchselseitige Bevollmächtigung der mehreren Kontoinhaber, den nicht handelnden Kontomitinhaber in Höhe des durch die Überziehung in Anspruch genommenen Kredites zu verpflichten (vgl. BGH WM 1991, 313; Schimanski/Bunte/Lowski, a.a.O., § 35 Rndnr. 9).
  • LG Coburg, 08.05.2007 - 22 O 463/06

    Zur Frage, inwieweit ein Ehegatte für Schulden haftet, die durch Verfügungen des

    Sofern es sich um eine geduldete Überziehung eines laufenden Kontos im Sinn von § 5 Abs. 2 VerbrKrG handele, könne die Klägerin nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (WM 1999, S. 1003 f. [OLG Köln 07.10.1998 - 5 U 88/98] ) allenfalls 10 % des nach den Umständen möglichen Überziehungskredites von ihr ersetzt verlangen.

    Für den Fall, dass nach den der vertraglichen Beziehung zugrunde liegenden Bedingungen "vorübergehende Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen" gestattet sind (so vorliegend im mit dem Ex-Ehemann abgeschlossenen Rahmenvertrag unter "Gemeinschaftskonto-Bevollmächtigung"), geht das Oberlandesgericht Köln zugunsten des nichthandelnden Kontomitinhabers davon aus, dass er nur in Höhe von 10 % des nach den Umständen möglichen Überziehungskredits vom anderen Kontoinhaber mitverpflichtet werden kann (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1998 - 5 U 88/98 - [...]; Urteil vom 11. Juli 2001 - 13 U 252/00 - [...]; zum Ganzen: Staudinger/Kessal-Wulf, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 3 W 19/07

    Grenzen einer vorübergehenden Kontoüberziehung; Rechtsscheinsvollmacht bei

    War ein Überziehungskredit nicht vereinbart, ist anzunehmen, dass sich der bankübliche Umfang von Überziehungen auf 10 % des nach den Umständen möglichen Überziehungskredites beläuft (vgl. OLG Köln, Urteil vom 07.10.1998, WM 1999, 1003; WM 2001, 2340; Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 493 Rn. 7).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 252/00

    Formularmäßige Kontovollmacht gesamtvertretungsberechtigter BGB -Gesellschafter

    a) Eine Kontovollmacht berechtigt nach herrschender, auch vom Senat geteilter Auffassung allenfalls zu solchen vorübergehenden Kontoüberziehungen (über eine ggf. vereinbarte Kreditlinie hinaus), die im banküblichen Rahmen liegen (oder wie es in der Klausel zu 2. des Girovertrages unter der Überschrift "Bei Gemeinschaftskonto" heißt: "in einem der Kontoverbindung angemessenen Rahmen"), nicht aber zu Kreditaufnahmen oder -erweiterungen in unbegrenzter Höhe (OLG Hamm, NJW 1992, 378 = WM 1991, 1414; OLG Köln, WM 1999, 1003; Hüffer/van Look, a.a.O., Rz. 73 ff.; Nobbe, Bankrecht, Rz. 41; and. Ans. OLG Oldenburg, WM 1996, 997 = NJW-RR 1996, 1201).
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