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   BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62   

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https://dejure.org/1965,1251
BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62 (https://dejure.org/1965,1251)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1965 - V ZR 97/62 (https://dejure.org/1965,1251)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1965 - V ZR 97/62 (https://dejure.org/1965,1251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arglisteinwand gegenüber einem formnichtigen Grundstückskaufvertrag - Gesetzgeberischer Zweck des Formzwangs bei Kaufverträgen über Grundstücke - Recht eines Privaten zum Besitz eines Grundstücks aus einem öffentlich-rechtlichen Tatbestand - Tauschvertrag über ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 561
  • WM 1965, 480
  • DB 1965, 590
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62
    Aus den Ausführungen des Senats in BGHZ 29, 7 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57] läßt sich etwas Derartiges nicht herleiten.

    Ebensowenig kommt es für die Entscheidung darauf an, welchen Zwecken die Kläger den § 313 BGB "dienstbar machen wollen"; diesen Gesichtspunkt hat der erkennende Senat zwar in BGHZ 29, 7, 12 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57] erwähnt, aber er hat ihm Bedeutung nur im Zusammenhang mit weiteren schwerwiegenden, für eine Vertragsbindung trotz Formmangels sprechenden Umständen beigemessen.

  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62
    Ausnahmen sind nur in besonders liegenden Fällen statthaft; für ein Abweichen von dem Prinzip der Formstrenge ist keineswegs schon dann Raum, wenn die Nichtanerkennung eines formnichtigen Vertrages für den dadurch betroffenen Partner zu einem harten Ergebnis führen würde; das Ergebnis muß vielmehr schlechthin untragbar sein (Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64, S. 7, mit Nachweisen).

    Daß die vom Bundesgerichtshof gestellten strengen Anforderungen auch dann gelten, wenn es sich nicht um Ansprüche auf Erfüllung formnichtiger Verträge handelt, sondern wenn - wie hier - der § 242 BGS dazu dienen soll, einen auf Grund formnichtigen Vertrages geschaffenen Zustand - hier: Besitz des Beklagten an der Parzelle .../2 - entgegen der wirklichen Rechtslage aufrechtzuerhalten, ist wiederholt ausgesprochen worden (Urteile vom 29. Januar 1964, V ZR 23/63, WM 1964, 482, 486, und vom 29. Januar 1965 V ZR 53/64, S. 7 f).

  • BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62
    Selbst wenn man gegen eine Einschränkung des Untragbarkeitserfordernisses auf die gegenwärtige Lage und die grundsätzliche Ausklammerung zukünftiger Entwicklungen etwa Bedenken hegen sollte (vgl. zu der verwandten Frage, inwieweit Ereignisse aus der Vergangenheit im Rahmen von Billigkeitserwägungen berücksichtigt werden dürfen, das Urteil des Senats vom 18. November 1958, V ZR 40/57, LM BGB 242 Ba Nr. 27), wird die Verneinung eines untragbaren Ergebnisses hier auf jeden Fall durch den zusätzlichen Hinweis auf die Möglichkeit, das Milchgeschäft zu verpachten, gerechtfertigt.
  • BGH, 10.07.1963 - V ZR 181/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62
    Bei ihnen handelt es sich allenfalls um das Motiv für die Schaffung des § 313 BGB, nicht aber um seine tatbestandliche Voraussetzung; der gesetzliche Formzwang besteht auch dann, wenn keines der dadurch geschützten Rechtsgüter gefährdet erscheint (Urteil des Senats vom 10. Juli 1963, V ZR 181/61, WM 1963, 1066, 1068 mit Nachweisen); in einen derartigen Fall rechtfertigt der gesetzgeberische Zweck für sich allein noch nicht den Einwand der Arglist.
  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 23/63

    Umfang des Berufungsverfahrens bei Abweisung eines Hauptantrages und Verurteilung

    Auszug aus BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62
    Daß die vom Bundesgerichtshof gestellten strengen Anforderungen auch dann gelten, wenn es sich nicht um Ansprüche auf Erfüllung formnichtiger Verträge handelt, sondern wenn - wie hier - der § 242 BGS dazu dienen soll, einen auf Grund formnichtigen Vertrages geschaffenen Zustand - hier: Besitz des Beklagten an der Parzelle .../2 - entgegen der wirklichen Rechtslage aufrechtzuerhalten, ist wiederholt ausgesprochen worden (Urteile vom 29. Januar 1964, V ZR 23/63, WM 1964, 482, 486, und vom 29. Januar 1965 V ZR 53/64, S. 7 f).
  • OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 172/20

    Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück und

    Allerdings ist selbst dann eine Berufung auf einen Verstoß gegen Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn beide Parteien die Formbedürftigkeit des Rechtsgeschäfts kannten (vgl. BGH, Urteile vom 22.06.1973, V ZR 146/71, NJW 1973, 1455; vom 21.03.1969, V ZR 87/67, NJW 1969, 1167; vom 09.03.1965, V ZR 97/62, LM BGB § 313 Nr. 23; Ellenberger in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 125 Rn. 25; Einsele in MüKo-BGB.
  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

    Etwas anderes kommt höchstens dann in Betracht, wenn die Nichtanerkennung eines formnichtigen Rechtsgeschäfts für den dadurch Betroffenen zu untragbaren Ergebnissen führen würde (Urteile des Senats vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64, WM 1965, 315 = NJW 1965, 812, mit Nachweisen, und vom 9. März 1965, V ZR 97/62, WM 1965, 480).
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Daß unter Umständen im konkreten Einzelfall die erwähnten Zwecke auch ohne die notarielle Beurkundung erreicht sind, ist belanglos (Urteil des Senats vom 9. März 1965, V ZR 97/62 = LM BGB § 313 Nr. 23).
  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines

    Das gilt insbesondere für die Frage einer Zuteilungspflicht im Verhältnis einer Siedlergenossenschaft zu ihrem Siedler (vgl. BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]) sowie dafür, daß die Erreichung des Schutz zwecks des § 313 BGB zur Anwendung des § 242 BGB nicht genügt (vgl. Urteil vom 9. März 1965 - V ZR 97/62, LM BGB § 313 Nr. 23 = WM 1965, 480).
  • BGH, 05.05.1972 - V ZR 63/70

    Formbedürftigkeit der Übereignung von Grundstücken

    Ob im konkreten Einzelfall der Schutz des Grundeigentümers auf andere Weise als durch notarielle Beurkundung des Vertrags gewährleistet erscheint, ist hier ebenso wie bei der unmittelbaren Anwendung der Vorschrift belanglos (vgl. dazuSenatsurteil vom 9. März 1965, V ZR 97/62, LM BGB § 313 Nr. 23).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

    Soweit die Revision die Ausführungen des erkennenden Senats in BGHZ 40, 255, 261 [BGH 13.11.1963 - V ZR 8/62] dahin verstehen möchte, daß das Formerfordernis des § 566 BGB ausschließlich der Unterrichtung eines späteren Grundstückserwerbers diene, und soweit sie behauptet, dieser Zweck werde hier durch die Satzung der Waldgemeinschaft im vollen Umfang erfüllt, wird von ihr der Unterschied zwischen gesetzgeberischem Motiv und tatbestandlicher Voraussetzung verkannt (BGHZ 16, 334, 335 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; Urteil des Senats vom 9. März 1965, V ZR 97/62, WM 1965, 480 = MDR 1965, 561 = LM BGB § 313 Nr. 23).

    Hinzu kommt, daß die Vorenthaltung des Waldes sich auch wirtschaftlich für die Siedler nicht als untragbar im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auswirkt (BGHZ 29, 6, 10 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; Urteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, LM BGB § 313 Nr. 13 = WM 1957, 1440, vom 9. März 1965, V ZR 97/62, LM a.a.O. Nr. 23 = WM 1965, 480, 481, und vom 29. Juni 1965, V ZR 153/62, WM 1965, 1115, 1116, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 06.02.1970 - V ZR 158/66

    Kauf einer Eigentumswohnung in Holland; Formerfordernisse bei einem notariellen

    Daß dieser Schutt auch ohne Einhaltung der Form im Einzelfall gewährleistet erscheint, rechtfertigt noch nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (Senatsurteil vom 9. März 1965, V ZR 97/62, LM BGB § 313 Nr. 23 = BB 65, 474).
  • FG Düsseldorf, 28.03.2003 - 18 K 5624/02

    Abtretung eines Einkommensteuer-Erstattungsanspruches; Unvollständige Angabe des

    Die jeweilige Zweckbestimmung ist insofern nur das gesetzgeberische Motiv für die Schaffung der Formvorschrift und nicht ihre tatbestandliche Voraussetzung (vgl. z.B. Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 9. März 1965 V ZR 97/62, MDR 1965, 561, 562 zu § 313 BGB).
  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62

    Betrieb einer Tankstelle auf einem an das Hausgrundstück des Betreibers

    Erfahrungsgemäß werden Tankstellen, zumal in ländlichen und kleinstädtischen Gegenden, nicht selten als Nebenbetrieb von Handwerkern oder Kleingewerbetreibenden geführt, wenn der Betreffende sich durch seine hauptberufliche Tätigkeit nicht voll ausgelastet fühlt; dem erkennenden Senat sind derartige Fälle aus seiner Praxis bekannt (z.B. Betrieb einer Tankstelle neben einem Milchgeschäft auf benachbarten Parzellen, Urteil vom 9. März 1965, V ZR 97/62).
  • BGH, 29.03.1966 - V ZR 145/63

    Abtretung von Entschädigungsansprüchen gegen einen Lastenausgleichsfonds -

    Im übrigen kommt es nicht darauf an, ob eine Partei sich im Prozeß auf § 313 BGB "beruft": das Gericht hat die Nichteinhaltung gebotener Formen von sich aus zu beachten; es muß daraus von Amts wegen und ohne Rücksicht auf den Parteivortrag die in § 125 BGB vorgesehenen Folgerungen ziehen (Urteil des Senats vom 9. März 1965, V ZR 97/62, WM 1965, 480, 482).
  • BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Geltendmachung eines

  • BGH, 14.12.1965 - V ZR 116/64

    Revision in Sachen formloser Erbauseinandersetzungsvertrag über

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