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   BGH, 04.01.1967 - V ZR 117/64   

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https://dejure.org/1967,7491
BGH, 04.01.1967 - V ZR 117/64 (https://dejure.org/1967,7491)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1967 - V ZR 117/64 (https://dejure.org/1967,7491)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1967 - V ZR 117/64 (https://dejure.org/1967,7491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung einer Parzelle zur Sicherheit für einen Abfindungsanspruch - Anspruch auf Erklärung der Auflassung - Übertragung von Land als Sicherungseigentum - Abwendung der Verpflichtung zur Auflassung eines Grundstücks - Grundsätze der Auslegung eines Vertrages - ...

  • Wolters Kluwer

    Übertragung einer Parzelle zur Sicherheit für einen Abfindungsanspruch; Anspruch auf Erklärung der Auflassung; Übertragung von Land als Sicherungseigentum; Abwendung der Verpflichtung zur Auflassung eines Grundstücks; Grundsätze der Auslegung eines Vertrages; Auslegung ...

Papierfundstellen

  • WM 1966, 893
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    (4) Unter welchen Voraussetzungen der Käufer berechtigt ist, dem Vorkaufsberechtigten gegenüber die Einrede geltend zu machen, die seinem Verkäufer als Vorkaufsverpflichtetem nach § 467 Satz 2 BGB gegenüber der auf einen Teil des vereinbarten Kaufgegenstands beschränkten Ausübung seiner Vorkaufsrechte zustehen, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. grundsätzlich Senat, Urt. v. 10. Juni 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 894).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 39/00

    Auslegung eines Mietvorvertrages über noch zu errichtende Kinoräume

    aa) Die Rechtsprechung verlangt für einen wirksamen Verzicht auf ein Vorkaufsrecht den Abschluß eines Erlaßvertrages (st.Rspr. des BGH; BGH, Urteil vom 10. Juni 1966 - VII ZR 177/64 - WM 1966, 893, 895).
  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 384/98

    Erlöschen einer Auflassungsvormerkung nach Nichteintritt einer

    Dafür stehen dem Dritterwerber alle Einreden und Einwendungen des Schuldners gegen den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch zu (Senatsurt. v. 10. Juli 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 894; Staudinger/Gursky [1996] § 888 Rdn. 37 m. zahlr. Nachw.), namentlich auch der Einwand, daß der gesicherte Anspruch untergegangen ist.
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 194/99

    Eigentum an Grundstück aus der Bodenreform

    Über Einwendungen und Einreden gegen das Bestehen des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs ist notwendigenfalls in einem Rechtsstreit zwischen dem Vormerkungsberechtigten und demjenigen zu entscheiden, der die mit der Vormerkung belastete Rechtsstellung erworben hat (RGZ 53, 28, 32; 144, 281, 283; Senatsurt. v. 10. Juni 1966, V ZR 117/64, WM 1966, 893, 894; Erman/Hagen/Lorenz, § 888 BGB Rdn. 8; MünchKomm-BGB/Wacke, § 888 Rdn. 4; RGRK-BGB/Augustin, § 888 Rdn. 12; Staudinger/Gursky, § 888 BGB Rdn. 37).
  • BGH, 15.02.1985 - V ZR 131/83

    Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts unter Bedingungen

    Nicht zu beanstanden ist zwar die Auslegung des Berufungsgerichts, die Erklärung der Klägerin vom 13. Dezember 1979 habe ein Angebot enthalten, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten (was durch formlosen Erlaßvertrag möglich gewesen wäre: Senatsurt. v. 14. November 1956, V ZR 178/54, LM BGB § 1098 Nr. 2 = WM 1957, 554, 555 und v. 10. Juni 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 895).

    Dies kann auch im Verhältnis des Vorkaufsberechtigten zum Drittkäufer gelten, obwohl dieser zunächst nur zum Vorkaufsverpflichteten in rechtlichen Beziehungen steht (vgl. Senatsurt. v. 10. Juni 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 895 zur einseitigen Zusage gegenüber dem Dritten, vom Vorkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen).

  • BGH, 30.06.2000 - V ZR 116/99

    Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechts

    Es ist formfrei möglich, an sein Zustandekommen sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen (Senat, Urt. v. 14. November 1956, V ZR 178/54, LM § 1098 BGB Nr. 2; Urt. v. 10. Juni 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 895; BGHZ 60, 275, 291; Urt. v. 9. Februar 1990, V ZR 279/88, NJW 1990, 1473; 1474).
  • BGH, 15.09.2000 - V ZR 194/99
    Über Einwendungen und Einreden gegen das Bestehen des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs ist notwendigenfalls in einem Rechtsstreit zwischen dem Vormerkungsberechtigten und demjenigen zu entscheiden, der die mit der Vormerkung belastete Rechtsstellung erworben hat (RGZ 53, 28, 32; 144, 281, 283; Senats-Urt. v. 10. Juni 1966, V ZR 117/64, WM 1966, 893, 894; Erman/Hagen/Lorenz, § 888 BGB Rdn. 8; MünchKomm-BGB/Wacke, § 888 Rdn. 4; RGRK-BGB/Augustin, § 888 Rdn. 12; Staudinger/Gursky, § 888 BGB Rdn. 37).
  • LG Coburg, 23.06.2000 - 41 T 35/00

    Bestellung eines Eigentümerfischereirechts)

    Dafür stehen dem Dritterwerber alle Einreden und Einwendungen des Schuldners gegen den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch zu (Senatsurteil vom 10.7.1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 894; Staudinger/Gursky [1996] § 888 Rdnr. 37 m.z.N.), namentlich auch der Einwand, dass der gesicherte Anspruch untergegangen ist.
  • BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95

    Anspruch des Eigentümers auf Löschung einer Auflassungsvormerkung bei

    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf folgendes hin: Sollte das Handeln des Verbandsvorsitzenden bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch einen Beschluß der Verbandsversammlung gedeckt sein, wird das Berufungsgericht anhand der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 37, 147, BGH LM § 1098 BGB Nr. 2, BGH WM 1966, 893, 895, OLG Düsseldorf MDR 1967, 1014) zu prüfen haben, ob der Zweckverband wirksam auf sein Vorkaufsrecht verzichtet hat oder der Beklagte der Ausübung des Vorkaufsrechts den Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegenhalten kann.
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