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   BGH, 30.04.1975 - VIII ZR 164/73   

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BGH, 30.04.1975 - VIII ZR 164/73 (https://dejure.org/1975,627)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1975 - VIII ZR 164/73 (https://dejure.org/1975,627)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1975 - VIII ZR 164/73 (https://dejure.org/1975,627)
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Wellstegträger

§ 480 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Gattungskauf, §§ 377, 378 HGB, Mängelrüge, Schlechtlieferung, nichtgenehmigungsfähiges aliud;

(Hinweis zur Schuldrechtsreform: die Abgrenzung zwischen Sachmangel und Aliudlieferung fällt nun gem. § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02> weg)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergrößerung eines Bäckereibetriebes durch einen Anbau mit Flachdach - Anspruch auf Schadensersatz - Falschlieferung bei einem beiderseitigem Handelskauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2011
  • MDR 1975, 751
  • WM 1975, 562
  • DB 1975, 1116
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1970 - VIII ZR 156/68

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Rüge bei einem Handelsgeschäft -

    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - VIII ZR 164/73
    Da im vorliegenden Fall die wesentlich zu schwachen Wellstegträger für den vertraglich vorausgesetzten Zweck völlig wertlos waren und der Kläger ersichtlich auch sonst keine Verwendung für sie hatte, der Beklagte mithin, wenn er sein Versehen rechtzeitig erkannt hätte, mit den gelieferten Trägern auch nur den Versuch einer Erfüllung nicht gemacht hätte und andererseits von dem Kläger ein Behalten der Ware als Vertragserfüllung schlechthin nicht erwartet werden konnte (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 1970 - VIII ZR 156/68 - = WM 1970, 1400 = LM HGB § 377 Nr. 13 mit weiteren Verweisungen), wäre das Unterlassen einer Rüge für den Kläger dann - und nur dann - unschädlich, wenn es sich nicht um eine Schlecht-, sondern um eine Falschlieferung gehandelt hätte.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. Oktober 1970 (a.a.O.) die Bedeutung der Mängelrüge in erster Linie darin gesehen, im Interesse einer raschen und endgültigen Abwicklung der Rechtsgeschäfte im Handelsverkehr einen späteren Streit über die Mangelhaftigkeit einer Ware und die mit zunehmendem Zeitablauf sich verstärkenden Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.

  • BGH, 07.05.1969 - VIII ZR 145/67

    Klage auf Zahlung des Kaufpreises für geliefertes Fahrbenzin - Lieferung

    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - VIII ZR 164/73
    Diese ist maßgebend dafür, ob im Einzelfall die vertragliche Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit der zu liefernden Sache sich bereits als Festlegung eines besonderen Gattungsmerkmals erweist, oder ob die Parteien nicht vielmehr lediglich bestimmt haben, mit welchen besonderen Eigenschaften die aus einer vorgegebenen Gattung zu leistende Ware ausgestattet sein soll (vgl. Schlegelberger/Hefermehl a.a.O. § 378 Anm. 4; Brüggemann a.a.O. § 378 Anm. 4; Senatsurteil vom 7. Mai 1969 - VIII ZR 145/67 - = Betrieb 1969, 1056).
  • BGH, 17.02.1959 - VIII ZR 47/58
    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - VIII ZR 164/73
    Das gilt auch hinsichtlich der Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (Senatsurteil vom 17. Februar 1959 - VIII ZR 47/58 - = NJW 1959, 1081 = LM HGB § 377 Nr. 6 mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 31.03.1914 - II 697/13

    Mangelrüge. Lieferung einer anderen Ware

    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - VIII ZR 164/73
    Sie waren nicht zuletzt der Grund für den Gesetzgeber des HGB, hinsichtlich der Obliegenheit zur Rüge die Lieferung eines aliuds der mängelbehafteten Lieferung grundsätzlich gleichzustellen, - mit der Folge allerdings, daß nunmehr die Rechtsunsicherheit auf die Abgrenzung von genehmigungsfähiger und nicht genehmigungsfähiger Falschlieferung (§ 378 HGB) verlagert ist (vgl. dazu Denkschrift zum Entwurf des HGB S. 225 f; RGZ 84, 355).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2016 - 12 U 31/16

    Gewährleistung beim Handelskauf: Anforderungen an die Untersuchungs- und

    Verfügt der Betroffene selbst nicht über die notwendigen Fachkenntnisse oder Mittel, muss er notfalls eine sachkundige Person - insbesondere einen Sachverständigen - mit der Untersuchung beauftragen (BGH NJW 1975, 2011, 2012; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Müller, aaO. Rn. 76).
  • BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 334/86

    Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit

    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats kommen Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung unter dem Gesichtspunkt schuldhafter Schlechtlieferung einer Kaufsache insoweit in Betracht, als der Käufer durch die Lieferung der mangelhaften Sache Schaden an anderen Rechtsgütern erlitten hat (z. B. BGHZ 66, 315, 316; 77, 215, 217; Urteile vom 30. April 1975 - VIII ZR 164/73 = WM 1975, 562 unter I, vom 16. Mai 1984 - VIII ZR 40/83 = WM 1984, 1059 unter I 2 a und vom 3. Juli 1985 - VIII ZR 152/84 = WM 1985, 1145 unter III 2, m. Nachw.).

    Soweit dem nicht schon die obigen Ausführungen (zu aa) entgegenstehen, setzt sich die Revision mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in Widerspruch, nach der durch das Unterlassen der Rüge neben den Gewährleistungsansprüchen im eigentlichen Sinne (§§ 462 f., 480 BGB) auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung wegen eines nicht rechtzeitig gerügten Fehlers verlorengehen (BGHZ 66, 208, 212; Urteile vom 30. April 1975 aaO unter II und vom 22. Mai 1985 - VIII ZR 140/84 = WM 1985, 975 unter I 1; RGZ 106, 309, 310).

    Dem Berufungsgericht und der Revisionserwiderung ist allerdings einzuräumen, daß der rechtspolitische Sinn des § 377 HGB insofern weitergeht, als die Rügeobliegenheit auch dem Interesse des Verkäufers dient, von den bei zumutbarer Prüfung zutage tretenden Mängeln der von ihm gelieferten Sache möglichst rasch zu erfahren, um dadurch drohenden Schaden noch rechtzeitig abwenden zu können (BGHZ 66, 208, 213; Senatsurteil vom 30. April 1975 - VIII ZR 164/73 = WM 1975, 562 unter I 4).

  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87

    Ansprüche des Käufers von mit Glykol versetzten Wein; Verdacht der

    Die Vertragspartner haben es danach weitgehend in der Hand, durch genaue Bestimmung der für die zu liefernden Waren maßgeblichen Eigenschaften eng begrenzte Warengattungen festzulegen (Senatsurteil vom 30. April 1975 - VIII ZR 164/73 = WM 1975, 562, 563).
  • AG Brandenburg, 25.08.2015 - 31 C 279/14

    Vertrag ist Vertrag!

    Handelt es sich - wie hier - im Übrigen um einen bestimmten Gegenstand industrieller Fertigung, der zwar in verschieden genormten Abmessungen angeboten, im Übrigen aber in der gleichen Form, aus dem gleichen Material und zu demselben einheitlichen Verwendungszweck hergestellt wird, so stellen jedenfalls die Normabweichungen nach der Verkehrsauffassung nicht eine Falschlieferung aus einer anderen Warengattung dar; vielmehr sind sie, da sie von der vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit abweichen, lediglich fehlerhaft ( BGH , Urteil vom 30.04.1975, Az.: VIII ZR 164/73, u.a. in: NJW 1975, Seiten 2011 f.; BGH , BGHZ 16, Seite 55; Reichsgericht , RGZ Band 161, Seite 334 ).
  • BGH, 28.04.1976 - VIII ZR 244/74

    Verkehrssicherungspflicht bei Versendung von unverpackten betriebsbereiten

    Dem Interesse des Käufers an einer ordnungsgemäßen Erfüllung steht das ebenfalls schutzwürdige Interesse des Verkäufers gegenüber, von den bei zumutbarer Prüfung zutage tretenden Mängeln der von ihm gelieferten Sache möglichst rasch zu erfahren und dadurch einen drohenden Schaden noch rechtzeitig abwenden zu können (zuletzt Senatsurteil vom 30. April 1975 - VIII ZR 164/73 = WM 1975, 562 = NJW 1975, 2011 m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.04.1977 - VIII ZR 141/75

    Umfang der kaufmännischen Rügeobliegenheit - Anforderungen an die Verpflichtung

    Die - von der Beklagten jedenfalls in den Vorinstanzen vertretene - Ansicht, eine Mängelrüge sei hier deswegen entbehrlich gewesen, weil angesichts der Schwere der Mängel die gelieferten Konserven von der Bestellung so erheblich abgewichen seien, daß die Klägerin die Genehmigung durch die Beklagte als ausgeschlossen betrachten mußte (§ 378 letzter Satzteil HGB), findet weder in dem Wortlaut noch in dem gesetzgeberischen Ziel dieser - nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats eng auszulegenden - Ausnahmevorschrift eine Rechtfertigung (vgl. dazu etwa die Senatsurteile vom 14. Oktober 1970 - VIII ZR 156/68 = WM 1970, 1400 = LM HGB § 377 Nr. 13 und vom 30. April 1975 - VIII ZR 164/73 = WM 1975, 562 = NJW 1975, 2011, jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Naumburg, 13.10.1994 - 2 U 173/93

    Wann verjähren Ansprüche gegen den Baustofflieferanten?

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  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 175/84

    Verlust der Berufung des Verkäufers auf Verspätung einer Mängelrüge

    Das nicht generalüberholte Getriebe hat - möglicherweise - eine schlechtere Qualität als ein generalüberholtes, nicht aber stellt es nach dem Maßstab der Verkehrsanschauung (dazu Senatsurteil vom 30. April 1975 - VIII ZR 164/73 = WM 1975, 562, 563 unter I 3) eine "andere Gattung" von Getrieben dar.
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2015 - 22 U 11/15

    Untersuchungspflicht: Objektive Maßstäbe, nicht persönliche Fähigkeit maßgeblich!

    Fehlen dem Käufer die erforderlichen Sachkenntnisse, muss ggf. ein Sachverständiger oder eine sachkundige Person hinzugezogen werden (BGH, Urteil vom 30.04.1975, VIII ZR 164/73, NJW 1975, 2011, dort Rn 11 - zur Lieferung von genormten Wellstegträgern in einer schwächeren als der bestellten Abmessung; OLG Naumburg, Urteil vom 03.04.2001, 9 U 8/01, OLGR 2001, 417, dort Rn 5; Ebenroth u.a., a.a.O., § 377, Rn 50 mwN in Fn 115).
  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84

    Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren

    Beim Kauf einer nur der Gattung nach bestimmten Ware ist für die Unterscheidung, ob es sich um eine mangelhafte oder um eine andere als die bedungene Sache handelt, in erster Linie auf den ausdrücklich vereinbarten oder dem Verkäufer wenigstens bekannten Vertragszweck und die danach erforderlichen Merkmale der zu liefernden Ware abzustellen, wobei auf die Verkehrsauffassung Rücksicht zu nehmen ist (Senatsurteile vom 4. Dezember 1968 - VIII ZR 208/66 = NJW 1969, 787, 788 = WM 1969, 95; vom 7. Mai 1969 - VIII ZR 145/67 - DB 1969, 1056; vom 30. April 1975 - VIII ZR 164/73 - NJW 1975, 2011 [BGH 30.04.1975 - VIII ZR 164/73] = WM 1975, 562; vom 29. März 1978 - VIII ZR 245/76 = NJW 1978, 2394 - WM 1978, 725 und vom 16. Mai 1984 - VIII ZR 40/83 - NJW 1984, 1955 = WM 1984, 1059 mit Ausnahme des Senatsurteils vom 7. Mai 1969 jeweils m.w.N., auch auf das Schrifttum).
  • OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 75/02

    Bezugnahme auf eine DIN-Norm keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften

  • BGH, 23.03.1994 - VIII ZR 47/93

    Festlegung der Warengattung durch die Kaufvertragsparteien

  • BGH, 16.05.1984 - VIII ZR 40/83

    Begriff der Falschlieferung

  • BGH, 29.03.1978 - VIII ZR 245/76

    Umfang der kaufmännischen Rügeobliegenheit - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • OLG Saarbrücken, 31.10.1997 - 7 U 82/97

    Mutterboden bestellt: kontaminierter Boden wird ausgeliefert

  • OLG München, 01.10.1997 - 7 U 3552/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 262/84

    Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Kaufverträgen - Zivilrechtliche

  • OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 55/90
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