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   BGH, 10.06.1976 - II ZR 175/74   

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https://dejure.org/1976,7656
BGH, 10.06.1976 - II ZR 175/74 (https://dejure.org/1976,7656)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1976 - II ZR 175/74 (https://dejure.org/1976,7656)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1976 - II ZR 175/74 (https://dejure.org/1976,7656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaber eines Unternehmens - Innengesellschaft zwischen einem Erblasser und einer Gesellschaft - Anspruch auf Liquidation des Unternehmens nach Auflösung einer Gesellschaft - Anspruch auf Auszahlung des Restgewinns nach Auflösung einer Gesellschaft - Eintragung im ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1976, 868
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1966 - II ZR 184/64

    Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der Verteilung des Vermögens einer

    Auszug aus BGH, 10.06.1976 - II ZR 175/74
    Nachdem während des Revisionsverfahrens II ZR 184/64 der Erblasser verstorben war, setzten die Kläger und Frau Han.
  • BGH, 03.11.2011 - III ZR 105/11

    Vermietungs-Vermittlungsvertrag: Pflicht des Vermieters einer Ferienwohnung

    Im Ausgangspunkt zutreffend weist die Revision allerdings darauf hin, dass bei auf Dauer angelegten Geschäftsbesorgungsverhältnissen eine Rechenschaftslegung kraft ausdrücklicher oder stillschweigender Abrede auch in periodischen Zeitabschnitten verlangt werden kann (BGH, Urteile vom 16. Mai 1984 - IVa ZR 106/82, WM 1984, 1164, 1165 und vom 10. Juni 1976 - II ZR 175/74, WM 1976, 868; Bamberger/Roth/Czub, BGB, 2. Aufl., § 666 Rn. 9).

    Da die Tätigkeit der Beklagten gegenüber dem Kläger, anders etwa die treuhänderische Führung eines Unternehmens (siehe hierzu BGH, Urteil vom 10. Juni 1976 - II ZR 175/74, WM 1976, 868), nicht mit dem formalen Abschluss von Geschäftsjahren (vgl. z.B. §§ 120, 252 HGB) oder vergleichbaren zeitlichen Zäsuren verbunden war, gibt es auch keinen Anhaltspunkt für eine anderweitige stillschweigende Abrede über eine von der Geltendmachung durch den Geschäftsherrn unabhängige periodische Rechenschafts- und Herausgabepflicht der Beklagten im Sinne des § 666 dritte Variante und § 667 BGB.

  • LG Aurich, 06.05.2016 - 5 O 789/12

    Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag: Beendigung des Vertrages seitens des

    b.) Abgesehen davon, dass in Vermögensverwaltungen oder Geschäftsverbindungen mit sich wiederholenden Besorgungen eine Rechenschaftslegung in wiederkehrenden Zeitabschnitten nach der Üblichkeit und den Bedürfnissen des Verkehrs verlangt werden kann (BGH WM 1976, 868, 869; WM 1976, 1164, 1165), waren die bereits vorgerichtlich erhobenen Auskunfts- und Rechenschaftslegungsansprüche jedenfalls mit der Beendigung des Geschäftsbesorgungsvertrages fällig (vgl. RGZ 56, 116, 118).
  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 80/75

    Verpflichtung zur Übernahme eines Unternehmens durch Abgabe von entsprechenden

    Die Klägerin hat allerdings einen Anspruch darauf, daß ihr das Geschäft abgenommen wird; denn nachdem der Erblasser nach Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses durch die klageweise Rückforderung das weiterbestehende Treuhandverhältnis gemäß § 671 Abs. 1 BGB widerrufen hatte (vgl. insoweit das in dem Rechtsstreit der Parteien II ZR 175/74 ergangene Senatsurteil vom 10.6.1976 = WM 1976, 868), war und ist sie zur Weiterführung des Geschäfts für Rechnung des Erblassers oder seiner Erben nur noch verpflichtet, soweit sie wegen ihrer Gegenansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht.
  • BGH, 26.10.1978 - II ZR 79/77

    Auseinandersetzung eines Unternehmens - Beteiligung an innerem Unternehmenswert -

    Wegen des Sach- und Streitstands insoweit wird auf die Urteile des Senats vom 10. Juni 1976 - II ZR 175/74 = WM 1976, 868 und vom 20. Januar 1977 - II ZR 80/75 = WM 1977, (363) Bezug genommen.
  • BGH, 28.04.1977 - II ZR 135/75

    Zulässigkeit des Ausschlusses von persönlich haftenden Gesellschaftern durch

    Eine Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter ist für die übrigen Gesellschafter regelmäßig dahin zu verstehen, dieser billige, was er dort erklärt hat, auch im Innenverhältnis (vgl. §§ 143 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB sowie die Senatsurteile II ZR 124/72 vom 17.12.1973 = WM 1974, 177 und II ZR 175/74 vom 23.02.1976 = WM 1976, 448).
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