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   BGH, 08.05.1978 - II ZR 209/76   

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https://dejure.org/1978,818
BGH, 08.05.1978 - II ZR 209/76 (https://dejure.org/1978,818)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1978 - II ZR 209/76 (https://dejure.org/1978,818)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1978 - II ZR 209/76 (https://dejure.org/1978,818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer wirksamen an einen Nichtgeschäftsführer erteilten Generalvollmacht - Abgrenzung der Generalvollmacht eines Nichtgeschäftsführers von einer Untervollmacht gegenüber dem Geschäftsführer - Voraussetzungen des Ausreichens einer Duldungsvollmacht zur ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Generalhandlungsvollmacht, Organverhältnis, Unübertragbarkeit der Organstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 54 Abs. 1
    Umfang der Handlungsvollmacht; Erteilung eines Schuldanerkenntnisses

Papierfundstellen

  • WM 1978, 1047
  • DB 1978, 2118
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73

    Begriff der unechten Gesamtprokura

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - II ZR 209/76
    Über sie bestimmen nach dieser Vorschrift intern die Gesellschafter, jedoch wird sie nach außen wirksam durch den Geschäftsführer erteilt (BGHZ 62, 166, 168) [BGH 14.02.1974 - II ZB 6/73].
  • BGH, 19.06.1975 - II ZR 170/73

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrags (Abnahme von Abfüllmaterial

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - II ZR 209/76
    Denn das Gesetz erlaubt grundsätzlich nur entweder die Bestellung zum Geschäftsführer mit Alleinvertretungsmacht oder - bei aufrechterhaltener Gesamtgeschäftsführung - konkrete Einzelregelungen entsprechend § 78 Abs. 4 AktG, § 125 Abs. 2 Satz 2 HGB (Urt. d. Sen.v. 19.6.75 - II ZR 170/73, WM 1975, 790 zu 3 a, insoweit in LM GmbHG § 35 Nr. 12 nicht abgedr.).
  • BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75

    Unübertragbare Befugnis des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - II ZR 209/76
    Hiergegen führt die Revision das nach Erlaß des Berufungsurteils ergangene Urteil des Senatsvom 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75 (NJW 1977, 199) an, wonach eine Generalvollmacht, die der Geschäftsführer einer GmbH einem Nichtgeschäftsführer erteilt, auch dann unwirksam ist, wenn ihr sämtliche Gesellschafter zugestimmt haben.
  • BGH, 08.05.1978 - II ZR 208/76
    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - II ZR 209/76
    Das folgt aus den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts über das Verhalten der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer Z. und D. nach dem Ausscheiden B. als Geschäftsführer der Klägerin (vgl. dazu auch das zwischen denselben Parteien ergangene, ebenfalls am 8.5.1978 verkündete Revisionsurteil in Sachen II ZR 208/76).
  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01

    Auslegung einer notariell beurkundeten Generalvollmacht

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, daß gegen die Zulässigkeit einer solchen allgemeinen Handlungsvollmacht, die sich auf sämtliche Geschäfte erstreckt, die in einem Geschäftsbetrieb wie dem der GmbH üblich sind, und die nicht auf die unmittelbare Vertretung der GmbH, sondern lediglich auf ein Handeln in (Unter-)Vollmacht des oder der Geschäftsführer gerichtet ist, keine Bedenken bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1978 - II ZR 209/76 - WM 1978, 1047, 1048).

    Zwar sind einem gerichtlichen Geständnis grundsätzlich auch einfache Rechtsbegriffe zugänglich; die hier aufgeworfenen Fragen nach der rechtlichen Einordnung der Generalvollmacht waren jedoch komplex und auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 1976, 1246; 1978, 1047) nicht ohne weiteres in einem bestimmten Sinn zu beantworten.

    Gegen ein Geständnis spricht im übrigen auch, daß die Klägerin an ihrer Auffassung einer vertraglichen Bindung der Beklagten unter Bezugnahme auf das Urteil BGH WM 1978, 1047 festgehalten hat.

  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 107/07

    Kündigung des GmbH-Geschäftsführers durch Bevollmächtigten

    Ob eine solche rechtsgeschäftliche Generalvollmacht zulässig ist, kann dahinstehen, weil sie jedenfalls auf eine zulässige Generalhandlungsvollmacht nach § 54 HGB zu reduzieren ist (Sen.Urt. v. 8. Mai 1978 - II ZR 209/76, WM 1978, 1047; BGH, Urt. v. 18. Juli 2002 - III ZR 124/01, ZIP 2002, 1895).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Denn außer der Bestellung zum Geschäftsführer mit Alleinvertretungsmacht durch einen satzungsgerechten Beschluß der Gesellschafter nach § 46 Nr. 5 GmbHG erlaubt das Gesetz nur eine Ermächtigung des Mitgeschäftsführers zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften (§ 125 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 78 Abs. 4 AktG; vgl. BGH, Urt. v. 19. Juni 1975 - II ZR 170/73, WM 1975, 790, 791; Urt. v. 8. Mai 1978 - II ZR 209/76, WM 1978, 1047, 1048).
  • BGH, 12.11.1979 - II ZR 174/77

    Geschäftsführerhaftung in der GmbH & Co. KG

    So fehlen namentlich ausreichende Darlegungen darüber, daß und auf welcher rechtlichen Grundlage einer der Teilnehmer an der Besprechung vom 10. November 1972 zwischen dem Vorsitzenden des Kommanditistenausschusses, einem Vorstandsmitglied der W.-bank und Rechtsanwalt Dr. R. (Schriftsatz des Bekl. v. 18.2.77 S. 15 f) ermächtigt gewesen sein soll, im Namen der Klägerin oder aller ihrer Gesellschafter den Beklagten von etwaigen Ansprüchen freizustellen; was die auf Dr. R. ausgestellte "Generalvollmacht" angeht, so ist schon fraglich, ob sie noch eine so ungewöhnliche Erklärung gedeckt hätte (vgl. Urt. d. Sen. v. 8.5.78 - II ZR 209/76, WM 1978, 1047).
  • BGH, 23.06.1988 - III ZR 84/87

    Beurkundung einer Genehmigung

    Das schließt aber nicht aus, eine vom Geschäftsführer einer GmbH erteilte "Generalvollmacht" in geeigneten Fällen als sogenannte Generalhandlungsvollmacht nach § 54 HGB aufzufassen oder in eine solche umzudeuten (BGH Urteil v. 8. Mai 1978 - II ZR 209/76 - WM 1978, 1047, 1048).
  • OLG München, 29.03.2010 - 31 Wx 170/09

    Vereinsregistersache: Eintragungsfähigkeit der Amtsniederlegung sämtlicher

    Die Erteilung einer Vollmacht ist jedoch dann unwirksam, wenn dem Bevollmächtigten ohne entsprechenden Beschluss des satzungsmäßigen Bestellungsorgans Rechte in der Weise übertragen werden, dass die Bevollmächtigung im Ergebnis auf eine Einräumung unmittelbarer Vertretungsmacht hinausläuft (vgl. dazu auch BGH WM 1978, 1047 zur Umwandlung der bisherigen Gesamtgeschäftsführungs- in eine Einzelgeschäftsführungsbefugnis ohne Vorliegen eines satzungsgerechten Beschlusses).
  • OLG München, 27.09.1989 - 7 U 2438/89

    Verbot des Selbstkontrahierens; Gleichartigkeit der Forderungen

    Die angestrebte Wirkung der Generalvollmacht hätte nur durch eine Satzungsänderung herbeigeführt werden können (vgl. BGHZ 34, 27 [30, 31] = NJW 1961, 506 = LM § 35 GmbHG Nr. 3; BGH, WM 1978, 1047 [1048]; Sauter-Schweyer, Der eingetragene Verein, 13. Aufl., S. 159; Reichert-Dannecker-Kühr, Hdb. des Vereins- und VerbandsR. 3. Aufl. [1984], Rdnr. 861).
  • OLG Hamm, 22.10.2010 - 19 U 85/10

    Vertretungsmacht des Stationsleiters einer Tankstelle; Haftung wegen

    Die Beklagte betreibt mehrere Tankstationen, weshalb der Zeuge F davon ausgehen durfte, auch Geschäfte von größerer finanzieller Tragweite und die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses gehörten zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb (vgl. BGH WM 2003, 740 Tz.29; BGH DB 1978, 2118 Tz.11; Münchener Kommentar-Krebs, HGB, 2.A., § 54 Rn.29).
  • BGH, 19.03.2002 - X ZR 157/99

    Beschränkungen der Handlungsvollmacht

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, können aber bei einem großen Unternehmen auch Vertragsabschlüsse von erheblicher finanzieller Tragweite noch zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu rechnen sein, so daß ein Dritter in Ermangelung gegenteiliger Äußerungen davon ausgehen kann, eine aus schlüssigem Verhalten zu entnehmende Handlungsvollmacht erstrecke sich auf derartige Verträge wie auch auf Rechtsgeschäfte, die ihrer Durchführung dienen (BGH, Urt. v. 8.5.1978 - II ZR 209/76, Betrieb 1978, 2118 f. = GmbHR 1979, 271 f.; Baumbach/Hopt aaO. Rdn. 11; Heymann/Sonnenschein aaO. Rdn. 25 ff.).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 658/88

    Arbeitsverhältnis: Beendigung - Aufhebungsvertrag - Generalhandlungsvollmacht

    Das Berufungsgericht hat jedenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 8. Mai 1978 - II ZR 209/76 - DB 1978, 2118; vgl. auch Hübner, ZHR 143, 1, 19; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 15. Aufl., § 35 Rz 67; Schmidt, Handelsrecht, 3. Aufl., § 16 IV Ziff. 2 b, S. 435) angenommen, im Falle einer Unwirksamkeit der Generalvollmacht sei diese vorliegend in eine Generalhandlungsvollmacht umzudeuten.

    Auf die GmbH bezogen bedeutet dies, daß sie sich auf sämtliche Geschäfte erstreckt, die in dem Geschäftsbetrieb der GmbH üblich sind und die nicht auf eine unmittelbare Vertretung der GmbH, sondern lediglich auf ein Handeln in (Unter-) Vollmacht des oder der Geschäftsführer gerichtet sind (BGH, a.a.O., DB 1978, 2118).

  • LAG Köln, 11.11.2005 - 11 Sa 121/05

    Vertretung, Vollmacht, Rechtsschein, Missbrauch

  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 479/90

    Geltungsbereich des BRTV-Bau; Leitender Angestellter

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

  • BGH, 08.05.1978 - II ZR 208/76

    Erteilung der Befugnis zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten

  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 15 W 98/10

    Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Dritten durch den organschaftlichen

  • OLG Brandenburg, 18.01.2010 - 5 W 56/09

    Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren: (Un-)Wirksamkeit einer durch den

  • OLG Stuttgart, 12.01.2017 - 7 U 63/16

    Kollektivversicherung über eine betriebliche Altersversorgung: Bevollmächtigung

  • KG, 11.06.1991 - 1 W 1581/91

    Zur Auslegung einer Handlungsvollmacht im Grundbucheintragungsverfahren

  • OLG Stuttgart, 05.12.2016 - 7 U 63/16
  • OLG München, 26.07.1995 - 7 U 5169/94

    Vertretung der KGaA im Rechtsstreit mit einem ausgeschiedenen persönlich

  • LG Köln, 28.11.2000 - 11 T 170/00

    Generalvollmacht des Nicht-Geschäftsührers

  • BGH, 14.07.1981 - III ZR 127/80

    Nichtigkeit einer weitergegebenen Generalvollmacht - Umdeutung einer

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