Rechtsprechung
BGH, 12.12.1979 - IV ZR 21/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadenersatzpflicht eines Lagerhalters für die ohne Einverständnis des Einlagerers in seinen Kellerräumen eingelagerten, durch Hochwasser verunreinigten Teppiche - Zusammenfallen von Haftungsgrund und Schaden bei einem Anspruch aus § 390 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) in ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Hamburger Lagerhausbedingungen § 2; Hamburger Lagerhausbedingungen § 17; Hamburger Lagerhausbedingungen § 21; HGB § 390; HGB § 417
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 383
- WM 1980, 287
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.10.1962 - II ZR 31/61
Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch Allgemeine Lagerungsbedingungen
Auszug aus BGH, 12.12.1979 - IV ZR 21/78
Wie der II. Zivilsenat in BGHZ 38, 183 entschieden hat, ist eine in allgemeinen Lagerbedingungen enthaltene Haftungsbegrenzungs- (oder Ausschluß-) Klausel regelmäßig unwirksam, soweit durch sie die Haftung für einen durch den Verlust des Lagergutes entstandenen unmittelbaren Schaden auch in Fällen grober Fahrlässigkeit des Lagerhalters selbst oder seiner leitenden Angestellten beschränkt (oder ausgeschlossen) wird.Das Berufungsgericht durfte es daher dahingestellt lassen, ob der Angestellte Kalkhorst zu den leitenden Angestellten im Sinne von BGHZ 38, 183 gehört.
Die unter Ziff. 4 dargelegten Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn der Einlagerer in der Lage gewesen wäre, sich gegen den Verlust oder die Beschädigung des Lagerguts durch Abschluß einer Versicherung zu schützen (BGHZ 38, 183 m. weit. Nachw.), demnach also auch gegenüber der Ausschlußklausel des § 21 Abs. 2 der Hamburger Lagerungsbedingungen.
- BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70
Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko, …
Auszug aus BGH, 12.12.1979 - IV ZR 21/78
Es kann dahinstehen, ob in einem solchen Fall das Erfordernis eines adäquaten Kausalzusammenhangs überhaupt aufgestellt werden kann oder ob die Adäquanz nur im Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität von Bedeutung ist (BGHZ 57, 27, 29) [BGH 13.07.1971 - VI ZR 125/70]; denn wenn man auch in Fällen der vorliegenden Art Adäquanz für erforderlich hält, sind die bejahenden Ausführungen des Berufungsgerichts nicht zu beanstanden. - BGH, 24.11.1978 - I ZR 104/77
Haftung für Leckagen und Tankbruch - Haftungsausschluss in AGB - Verdeckte Mängel …
Auszug aus BGH, 12.12.1979 - IV ZR 21/78
Dem hat sich der I. Zivilsenat im Urteil vom 24. November 1978 (VersR 1979, 187) angeschlossen.
- BGH, 19.01.1984 - VII ZR 220/82
Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf einen Höchstbetrag in den …
Sie geht auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Haftungsbeschränkungen vor Inkrafttreten des AGBG zurück (vgl. BGHZ 20, 164, 167 f; 38, 183, 185 f; 70, 356, 365; BGH NJW 1962, 1195 Nr. 2; 1968, 1718, 1720; 1973, 2154, 2155; 1974, 900 Nr. 7; 1978, 1918; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1979 - IV ZR 21/78 = WM 1980, 287 = VersR 1980, 383). - OLG München, 03.11.1983 - 6 U 1390/83
Unwirksamkeit von Allgemeinen Vertragsbedingungen; Planung und Durchführung von …
Nach der Rechtsprechung des BGH sind Haftungsfreizeichnungsklauseln, auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam, wenn ein grob fahrlässiges Verhalten, des AGB-Verwenders oder Vorsatz bzw. grob fahrlässiges Verhalten seiner leitenden Angestellten den Schaden verursacht (BGHZ 20, 164, 167 f. [BGH 06.03.1956 - I ZR 154/54] ; BGHZ 38, 183, 186 [BGH 29.10.1962 - II ZR 31/61] ; BGHZ 46, 43, 45 [BGH 11.07.1966 - II ZR 153/63] ; BGH WM 1973, 1238; BGH BB 1978, 322; BGH VersR 1980, 383; BGH VersR 1982, 486). - OLG Hamburg, 10.03.1983 - 6 U 194/82 Nr. 7 und Nr. 4 des § 13 der Hamburger Lagerungsbedingungen verstoßen jedenfalls insoweit gegen §§ 9, 24 AGBG , als sie die Haftung des Lagerhalters für einen durch Verlust des Lagerguts entstandenen unmittelbaren Schaden auch in Fällen grober Fahrlässigkeit des Lagerhalters selbst oder seiner leitenden Angestellten ausschließen oder beschränken (Bestätigung von BGHZ 38, 183 = VersR 63, 45; BGH VersR 1980, 383).