Rechtsprechung
BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstehungszeitpunkt von Provisionsansprüchen eines Finanzierungsmaklers - Erlöschensgründe bezüglich des Provosionsanspruchs - Auslegung eines Kreditmarklervertrags
- zimmermann-notar-rostock.de
Provisionsanspruch des Finanzierungsmaklers bei Ausübung eines Vorkaufsrechts
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Entstehung des Provisionsanspruchs eines Finanzmaklers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Provisionsanspruch, Finanzierungsmakler, Finanzmakler, Kreditmakler, Darlehnsvertrag
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2662
- MDR 1983, 36
- WM 1982, 1098
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.09.1962 - VIII ZR 234/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81
Gegen diese Auslegung bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BGH Urteil vom 24.9.1962 - VIII ZR 234/61 - WM 1962, 1264; Urteil vom 9.7.1969 - IV ZR 798/68 - WM 1969, 1107; Mormann, WM 1968, 854, 957 f.).Daß der Darlehensgeber zur Zurückbehaltung berechtigt ist, solange der Darlehensnehmer Sicherheiten nicht gestellt hat, vor deren Stellung die Auszahlung der Valuta abhängt, berührt die Klagbarkeit des Auszahlungsanspruchs und damit die Entstehung des Anspruchs auf Maklerprovision und dessen Fälligkeit nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung nicht (vgl. BGH Urteil vom 24.9.1962, VIII ZR 234/61 - WM 1962, 1264, 1265).
- RG, 06.02.1890 - VI 291/89
Mäklergebühr.
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81
Etwas anderes gilt nur, wenn die Durchführung des vermittelten Vertrages unterbleibt, weil sein Abschluß einen "Mangel" aufweist, der dem Vertrag von Anfang an (vgl. RGZ 25, 319) oder rückwirkend die Wirksamkeit nimmt (vgl. RGZ 76, 354) oder sie in der Schwebe hält. - BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75
Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81
Der Anspruch auf Maklerlohn entfällt daher grundsätzlich nicht, wenn der vermittelte Vertrag nicht durchgeführt, aufgehoben (BGHZ 66, 270 [BGH 05.05.1976 - IV ZR 63/75]) oder wegen Eintritts einer auflösenden Bedingung nicht erfüllt wird (BGH Urteil vom 21.4.1971 - IV ZR 66/69 - WM 1971, 905).
- BGH, 09.07.1969 - IV ZR 798/68
Aufschiebende Bedingungen im Rahmen eines Darlehensvertrages - Auslegung eines …
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81
Gegen diese Auslegung bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BGH Urteil vom 24.9.1962 - VIII ZR 234/61 - WM 1962, 1264; Urteil vom 9.7.1969 - IV ZR 798/68 - WM 1969, 1107; Mormann, WM 1968, 854, 957 f.). - BGH, 26.10.1977 - VIII ZR 197/75
Bürgschaft zwischen einer GmbH & Co. KG und einer Sparkasse - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81
Erst wenn so eine Klärung nicht möglich ist, gehen bestehenbleibende Zweifel zu Lasten des Verwenders (BGH Urteil vom 26.10.1977 - VIII ZR 197/75 - Betr. 1978, 629 = WM 1978, 10, 11). - BGH, 21.04.1971 - IV ZR 66/69
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81
Der Anspruch auf Maklerlohn entfällt daher grundsätzlich nicht, wenn der vermittelte Vertrag nicht durchgeführt, aufgehoben (BGHZ 66, 270 [BGH 05.05.1976 - IV ZR 63/75]) oder wegen Eintritts einer auflösenden Bedingung nicht erfüllt wird (BGH Urteil vom 21.4.1971 - IV ZR 66/69 - WM 1971, 905). - RG, 10.05.1911 - III 405/10
Mäklerlohn im Falle der Nichtigkeit des vermittelten Kaufvertrages
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81
Etwas anderes gilt nur, wenn die Durchführung des vermittelten Vertrages unterbleibt, weil sein Abschluß einen "Mangel" aufweist, der dem Vertrag von Anfang an (vgl. RGZ 25, 319) oder rückwirkend die Wirksamkeit nimmt (vgl. RGZ 76, 354) oder sie in der Schwebe hält. - RG, 22.03.1938 - VII 216/37
Ist der Käufer eines mit einem gesetzlichen Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks, …
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81
Eine solche Auslegung kann gerechtfertigt sein, wenn ein vom Makler dem Käufer vermittelter Kaufvertrag über ein Grundstück nicht zum Erwerb seitens des Käufers führt, weil ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausgeübt wird (RGZ 157, 243).
- BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel
Diese besondere Art der rechtlichen Gestaltung ("Maklerklausel"; vgl. hierzu einerseits v. Gerkan NJW 1982, 1742; ders. NJW 1983, 859, andererseits Hitzlberger NJW 1982, 2854; ders. NJW 1983, 860; Piehler DNotZ 1983, 22) war auf der Grundlage des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28. November 1962 (…aaO.) die Voraussetzung dafür, daß der Anspruch des Klägers auf die Käuferprovision den Vorkaufsfall überhaupt überdauern und sich - wie beabsichtigt - auch gegen den Vorkaufsberechtigten richten konnte; nämlich vor dem Hintergrund, daß sonst, wenn der Berechtigte sein Vorkaufsrecht ausübt, der Makler des Käufers regelmäßig seinen Provisionsanspruch verliert, weil infolge der Ausübung des Vorkaufsrechts der wirtschaftliche Erfolg der Maklertätigkeit für den Käufer ausgeblieben ist (RGZ 157, 243, 244; RG DR 1939, 2107;… BGH, Urteile vom 28. November 1962 aaO. und vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 50/81 - WM 1982, 1098). - BGH, 14.07.2005 - III ZR 45/05
Rechtsfolgen der Nichterfüllung des nachgewiesenen Hauptvertrages für die …
Es gilt vielmehr uneingeschränkt der Rechtssatz, den der IVa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits in seinem Urteil vom 7. Juli 1982 (IVa ZR 50/81 = NJW 1982, 2662, 2663) formuliert hat: Daß der Vertragspartner des Maklers das von ihm mit dem Abschluß des vermittelten Vertrages erstrebte Ziel erreicht, ist im allgemeinen nicht Geschäftsgrundlage des Maklervertrages, sondern Beweggrund des Vertragspartners, der zum Abschluß des Maklervertrages führt. - BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98
Anspruch auf Maklerlohn bei Ausübung eines Vorkaufsrechts und anschließendem …
Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung, daß der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers gegen den Käufer regelmäßig entfällt, wenn der dem Käufer als Kunden vermittelte Grundstückskaufvertrag nicht zum Erwerb führt, weil ein Vorkaufsrecht ausgeübt wird; denn infolge der Ausübung des Vorkaufsrechts bleibt der wirtschaftliche Erfolg der Maklertätigkeit für den Käufer aus, und die Maklerleistung erweist sich als für ihn von Anfang an wertlos (vgl. RGZ 157, 243, 244; RG DR 1939, 2107, 2108; BGH, Urteile vom 28. November 1962 - VIII ZR 236/61 - LM BGB § 505 Nr. 4 und vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 50/81 - WM 1982, 1098 = NJW 1982, 2662; Senat BGHZ 131, 318, 321).
- BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 103/86
Einordnung von Finanzierungsverträgen als Maklerwerkvertrag; Entstehung des …
Diese Auffassung liegt insbesondere dem Senatsurteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 50/81 - NJW 1982, 2662 zugrunde. - BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 266/88
Wirtschaftliches Gleichartigkeit für das Provisionsverlangen beim …
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Gleichartigkeit ist für das Provisionsverlangen maßgeblich, ob das im Ergebnis abgeschlossene Geschäft - hier die Übernahme, nämlich Untermiete und Erwerb der Geräte und Konzessionen des größten der drei zusammen benannten Spielhallenkomplexe seitens der Beklagten gegen Zahlung von 1 Mio. DM zuzüglich Mehrwertsteuer an J. - wirtschaftlich gesehen dem in dem Nachweismaklervertrag beabsichtigten Geschäft gleichkommt (Senatsurteile vom 7.7.1982 unter I. 3., vom 18.9.1985 unter I. 1. und vom 28.1.1987 unter 3. - IVa ZR 50/81, 139/83 und 45/85 - WM 1982, 1098; 1985, 1422 und 1987, 510 = LM BGB § 652 Nr. 80, § 316 Nr. 12 und § 313 Nr. 114, jeweils m.w.N.). - BGH, 01.12.1982 - IVa ZR 109/81
Zur Auslegung eines Finanzierungsbearbeitungs-und -vermittlungsvertrags
Unter einer auf diese Weise näher beschriebenen Zusage versteht der unbefangene Leser des Vertragsformulars aber ein verbindliches Rechtsgeschäft, das den Darlehensgeber endgültig verpflichtet und dem Darlehensnehmer einen klagbaren Anspruch auf Darlehensauszahlung gewährt (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 50/81 - WM 1982, 1098). - OLG Hamm, 05.06.2000 - 18 U 203/99
Maklervertrag - wirtschaftliche Gleichwertigkeit - Unerfüllbarkeit des …
Im allgemeinen kann nämlich nicht angenommen werden, daß sich Makler und Auftraggeber über die Provisionszahlungspflicht auch für den Fall einig sind, in welchem sich die Maklerleistung als von Anfang an wertlos herausstellt (BGH WM 1982, 1098, 1099). - BGH, 15.11.1996 - V ZR 132/95
Überprüfbarkeit einer Vertragsauslegung des Berufungsgerichts durch den BGH (BGH) …
Voraussetzung der Anwendung der Unklarheitenregelung ist, daß die vorrangige objektive Auslegung der fraglichen Klausel dazu führt, daß die Klausel nach ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung ihres nach verständiger Würdigung zu ermittelnden Sinnes und Zwecks objektiv mehrdeutig ist und die Mehrdeutigkeit nicht beseitigt werden kann, so daß nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden erhebliche Zweifel und mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar bleiben (BGHZ 112, 65, 69 [BGH 04.07.1990 - VIII ZR 288/89]; BGH, Urteile v. 7. Juli 1982, IVa ZR 50/81, NJW 1982, 2662, 2663 und 26. Oktober 1983, VIII ZR 132/82, NJW 1984, 289, 290) [BGH 26.10.1983 - VIII ZR 132/82]. - OLG Köln, 16.01.2001 - 24 U 92/00
Maklerprovision bei erheblicher Abweichung vom Nachweis-/Vermittlungsauftrag
Abweichungen zwischen dem vermittelten oder nachgewiesenen Geschäft und dem Geschäft, von dessen Vermittlung oder Nachweis das Entstehen des Provisionsanspruchs abhängig sein soll, stehen dem Provisionsanspruch nur dann nicht entgegen, wenn die Parteien des Maklervertrages das zustande gekommene Geschäft als gleichwertig mit dem beabsichtigten Geschäftsabschluß ansehen (BGH NJW 82, 2662, 2663). - OLG Naumburg, 03.03.1997 - 1 U 122/96
Arbeitsvermittlung als Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87
Rechtliche Qualifizierung eines Agenturvertrages; Voraussetzungen eines …
- OLG Bremen, 30.08.1988 - 1 U 43/88
Provisionszahlungspflicht des Erstkäufers bei Ausübung des Vorkaufsrechtes durch …