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   BGH, 10.06.1983 - V ZR 292/81   

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https://dejure.org/1983,17131
BGH, 10.06.1983 - V ZR 292/81 (https://dejure.org/1983,17131)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1983 - V ZR 292/81 (https://dejure.org/1983,17131)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1983 - V ZR 292/81 (https://dejure.org/1983,17131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1983, 990
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11

    Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung

    Ein arglistiges Verschweigen ist danach nur gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (so etwa Senat, Urteil vom 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990; Urteil vom 7. März 2003 - V ZR 437/01, NJW-RR 2003, 989, 990; vgl. auch Krüger in Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 10. Aufl., Rn. 35 u. 1003 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Neben der Kenntnis des Mangels setzt ein arglistiges Handeln des Verkäufers weiter voraus, dass dieser weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (st. Rspr. des BGH, vgl. nur Senat, Urt. v. 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990; Urt. v. 20. März 1987, V ZR 27/86, NJW 1987, 2511; Urt. v. 7. Juli 1989, V ZR 21/88, NJW 1989, 42; Urt. v. 7. März 2003, V ZR 437/01 NJW-RR 2003, 989, 990).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Es geht ferner zutreffend davon aus, daß bei einem Grundstücksverkauf die Kontaminierung des Grundstücks mit Altölrückständen einen solchen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt und daß der Verkäufer arglistig handelt, wenn er diesen Umstand verschweigt, obwohl er ihn kennt oder ihn jedenfalls für möglich hält und dies in Kauf nimmt (s. nur Senat, Urt. v. 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Zwar ist, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, weitere Voraussetzung der Haftung, daß der Verkäufer zugleich weiß oder doch mit der Möglichkeit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgeschlossen hätte (st. Rspr.: BGH Urt. vom 28. Juni 1978, VIII ZR 112/77, WM 1978, 1175, 1176; Senatsurteile vom 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990; vom 20. März 1987, V ZR 27/86, NJW 1987, 2511, 2512; zuletzt Urt. vom 7. Juli 1989, V ZR 21/88, WM 1989, 1735).
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, daß der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Urt. v. 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990; Urt. v. 20. März 1987, V ZR 27/86, NJW 1987, 2511; Urt. v. 7. Juli 1989, V ZR 21/88, NJW 1989, 42).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90

    Sachmangel eines verkauften Hauses bei ungenehmigtem Ausbau eines

    Ein solcher Satz der Lebenserfahrung ist in dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil des Senats vom 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990, nicht aufgestellt worden.
  • BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Umfang der Offenbarungspflichten

    Die baurechtliche Unzulässigkeit eines Ausbaus ist ein Sachmangel, den der Verkäufer dem Käufer nicht verschweigen darf (Senat: Urt. v. 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990; Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243, 2244 und BGHZ 114, 260, 262- std. Rspr.).

    Für den Vorsatz des Verkäufers reicht es aus, wenn dieser mit der Unzulässigkeit eines von den genehmigten Plänen abweichenden Ausbaus rechnet und damit die Verletzung seiner Pflicht zur Aufklärung über eine (möglicherweise) baurechtswidrige Nutzung in Kauf nimmt (Senat Urt. v. 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990).

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Arglist setzt Vorsatz voraus, wobei ausreicht, daß der offenbarungspflichtige Verkäufer das Vorliegen des Mangels für möglich hält, dies aber in Kauf nimmt (Senat, WM 1983, 990).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens

    Die Unterstellung arglistigen Verschweigens bedeutet weiter, daß davon auszugehen ist, daß dies dem Bekl. zu 2 bei Abschluß des Vertrags bekannt war oder daß er dies zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, daß der Kl. dieser Fehler nicht bekannt war und sie bei Offenlegung den Vertrag vom 5.12.1985 nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH in st. Rspr., vgl. Senat,WM 1983, 990; NJW 1990, 43 = LM § 463 BGB Nr. 54; WM 1989, 1735; NJW 1986, 980 = LM § 638 BGB Nr. 57 = WM 1986, 365 (366)).
  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen

    Wurde ein Teil der Kellerräume von der Beklagten, wie sie behauptet, erst nach Fertigstellung des Gebäudes zu Wohnzwecken umgestaltet, die zuständige Behörde mithin nicht schon im Genehmigungsverfahren durch unrichtige Planunterlagen getäuscht, so kann nicht ohne weiteres auf bedingten Vorsatz der Beklagten geschlossen werden (vgl. Senat, BGHZ 114, 260, 262 f; Urt. v. 10. Juni 1983, V ZR 292/81, WM 1983, 990).
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

  • OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15

    Rechte des Käufers einer Immobilie bei Abweichung der im Exposé angegebenen

  • OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 15 U 42/13

    Unwirksamer Gewährleistungsausschluss im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs sowie

  • OLG Frankfurt, 27.08.2013 - 15 U 7/12

    Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses in einem Pferdekaufvertrag

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2018 - 6 O 6812/17

    (Keine) arglistige Täuschung durch Verschweigen eines Unfallschadens

  • OLG Zweibrücken, 08.05.2008 - 4 U 74/07

    Voraussetzungen der arglistigen Täuschung durch fachunkundigen Bauherrn

  • BGH, 29.05.2009 - V ZR 137/08

    Begriff des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S. von § 444 BGB

  • OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07

    Gewährleistung bei Grundstückskaufvertrag: Ersatz des merkantilen Minderwertes

  • OLG Naumburg, 30.12.2010 - 10 U 16/10

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages: Rückgewähr angefallener Umsatzsteuer; Ersatz

  • BGH, 21.02.2008 - V ZR 119/07

    Pflicht des Verkäufers einer noch zu errichtenden Immobilie zur Unterrichtung

  • AG Köln, 02.11.2016 - 144 C 141/16
  • LG Düsseldorf, 18.09.2014 - 16 O 375/08
  • LG Köln, 01.12.2009 - 5 O 321/09

    Muss Verkäufer über ungenehmigten Spitzbodenausbau aufklären?

  • BGH, 12.05.1989 - V ZR 300/87

    Verfahrensfehler durch Verkündung des Urteils ohne Anberaumung und Bekanntgabe

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