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   BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84   

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BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84 (https://dejure.org/1985,1138)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1985 - KVR 1/84 (https://dejure.org/1985,1138)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1985 - KVR 1/84 (https://dejure.org/1985,1138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Stimmberechtigtes Kapital - Marktbeherrschung - Anzeigepflicht - Kartellrecht - Erledigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 70, § 23; ZPO § 91a
    Zulässigkeit der einseitigen Erledigungserklärung im Kartellverwaltungsverfahren; Berechnung des stimmberechtigten Kapitals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1272
  • ZIP 1986, 397
  • MDR 1986, 560
  • GRUR 1986, 393
  • WM 1986, 533
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.1983 - KVR 2/82

    Auflösung eines Zusammenschlusses

    Auszug aus BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84
    Ein Auflösungsverfahren ist aber ausgeschlossen, wenn die Betroffenen einen Anteilserwerb freiwillig auf ein zulässiges Maß zurückgeführt haben; das ist dann der Fall, wenn ein Zusammenschlußtatbestand im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 GWB nicht mehr gegeben ist (BGHZ 88, 273, 277).

    Sie schafft damit die rechtliche Grundlage nicht nur für die spätere Auflösungsverfügung, sondern auch für die Entscheidung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Betroffenen in der Lage sind, den Zusammenschluß freiwillig aufzulösen und damit eine Auflösungsanordnung zu vermeiden (BGHZ 88, 273, 279).

    Daraus folgt nicht nur, daß Auflösungsanordnungen nur aufgrund und im Rahmen einer rechtskräftigen Untersagungsverfügung zulässig sind (BGHZ 88, 273, 279), sondern auch, daß der Untersagungstatbestand vollständig und unzweideutig erkennbar sein muß, damit die Betroffenen ihr künftiges Verhalten und die zu treffenden Maßnahmen danach richten können.

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84
    Bei Erledigung eines Rechtsstreits, die eintritt, weil der ihm zugrundeliegende Verwaltungsakt gegenstandslos wird, ist vielmehr nur noch über die Frage zu entscheiden, ob der Verwaltungsakt keine Wirkungen mehr äußern kann und deshalb gegenstandslos ist (vgl. im einzelnen BVerwGE 31, 318, 319 f.; 20, 146; KG WuW/E OLG 1244, 1247; die gleiche Rechtsauffassung liegt ersichtlich auch dem Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Mai 1973 - KVR 1/72, WuW/E BGH 1283 "Asbach-Uralt" zugrunde).
  • BGH, 17.05.1973 - KVR 1/72

    Wirksamkeit einer Erhöhung der gebundenen Endverbraucherpreise wegen unmittelbar

    Auszug aus BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84
    Bei Erledigung eines Rechtsstreits, die eintritt, weil der ihm zugrundeliegende Verwaltungsakt gegenstandslos wird, ist vielmehr nur noch über die Frage zu entscheiden, ob der Verwaltungsakt keine Wirkungen mehr äußern kann und deshalb gegenstandslos ist (vgl. im einzelnen BVerwGE 31, 318, 319 f.; 20, 146; KG WuW/E OLG 1244, 1247; die gleiche Rechtsauffassung liegt ersichtlich auch dem Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Mai 1973 - KVR 1/72, WuW/E BGH 1283 "Asbach-Uralt" zugrunde).
  • BGH, 11.03.1982 - III ZR 171/80

    Bejahung eines Feststellungsinteresses - Anerkennung eines deutschen Urteils aus

    Auszug aus BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84
    Das gilt auch für die einseitige Erledigungserklärung des Rechtsbeschwerdeführers, wenn das erledigende Ereignis außer Streit ist (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 11.3.1982 - III ZR 171/80, WM 1982, 619, 620).
  • BGH, 28.09.1982 - KVR 8/81

    Springer Verlag (Ullstein GmbH)/Verlag Haupt & Koska GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84
    Der Erwerb der Beteiligung an der Betroffenen zu 5 kann auch nicht, wie das Bundeskartellamt meint, aus den vom erkennenden Senat im Beschluß vom 28. September 1982 (KVR 8/81, WuW/E BGH 1954 "Springer-az Anzeigenblatt") ausgesprochenen Grundsätzen einem Erwerb von 25 % des stimmberechtigten Kapitals gleichgesetzt werden.
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84
    Bei Erledigung eines Rechtsstreits, die eintritt, weil der ihm zugrundeliegende Verwaltungsakt gegenstandslos wird, ist vielmehr nur noch über die Frage zu entscheiden, ob der Verwaltungsakt keine Wirkungen mehr äußern kann und deshalb gegenstandslos ist (vgl. im einzelnen BVerwGE 31, 318, 319 f.; 20, 146; KG WuW/E OLG 1244, 1247; die gleiche Rechtsauffassung liegt ersichtlich auch dem Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Mai 1973 - KVR 1/72, WuW/E BGH 1283 "Asbach-Uralt" zugrunde).
  • BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10

    Total/OMV

    Die Aufgabe des Zusammenschlussvorhabens führt zur Erledigung der Hauptsache, nicht des Rechtsmittels (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1985 - KVR 1/84, WuW/E 2211, 2213 - Morris/Rothmans; Beschluss vom 25. September 2007 - KVR 30/06, BGHZ 174, 179 = WuW/E DE-R 2221 Rn. 8 - Springer/ProSieben I).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2019 - WpÜG 3/16

    Zu den Voraussetzungen einer Fehlerfeststellung im Enforcement-Verfahren

    Die Erledigung eines Handlungspflichten auferlegenden Verwaltungsakts tritt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr erst ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BVerwG NVwZ 2009, 122 [BVerwG 25.09.2008 - BVerwG 7 C 5.08] ; NVwZ 2017, 1064 [BVerwG 14.12.2016 - BVerwG 1 C 11.15] , je m. w. N. und zitiert nach juris; vgl. zum Kartellverwaltungsverfahren auch BGH DB 1986, 850, zitiert nach juris; vgl. zu § 56 WpÜG: Döhmel in Assmann/Pötzsch/Schneider, a.a.O., § 56 Rz. 13 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung einer Verfügung des Bundeskartellamts als eines Verwaltungsakts dann eintritt, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann, deshalb gegenstandslos geworden ist und damit die mit ihr verbundene Beschwer des Betroffenen nachträglich entfallen ist (BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 16/06, Rn. 18 bei juris; Beschluss vom 31.05.2006, KVR 1/05, Rn. 13 bei juris - Call-Option ; Beschluss vom 29.10.1985, KVR 1/84, Rn. 12 bei juris - Philip Morris/Rothmans ; Senat, Urteil vom 26.09.2018, VI-U (Kart) 24/17, Urteilsumdruck S. 17; Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V), Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 24.05.2017, VI-Kart 6/16 (V), Rn. 36 bei juris; Beschluss vom 01.08.2012, VI-Kart 7/11 (V), Rn. 45 bei juris; Bechtold/Bosch, 9. Auflage 2018, § 71 GWB Rn. 9; Karsten Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, 5. Auflage 2014, § 71 GWB Rn. 21).
  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Nach der einseitigen Erledigungserklärung der Klägerin, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch in der Revisionsinstanz zulässig ist, wenn - wie hier - das erledigende Ereignis außer Streit ist (zuletzt BGH Urteile vom 11. März 1982 - III ZR 171/80 = WM 1982, 619 unter I undvom 29. Oktober 1985 - KVR 1/84 = WM 1986, 533 unter I 1 für die Rechtsbeschwerdeinstanz) ist nunmehr darüber zu befinden, inwieweit die Klage von vornherein begründet oder unbegründet war.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Eine solche Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung einer Verfügung des Bundeskartellamts tritt nach allgemeiner Auffassung dann ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann, deshalb gegenstandslos geworden ist und damit die mit ihr verbundene Beschwer des Betroffenen nachträglich entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 16/06 , Rn. 18 bei juris; Beschluss vom 31.05.2006 - KVR 1/05 , Rn. 13 bei juris - Call-Option ; Beschluss vom 29.10.1985 - KVR 1/84 , Rn. 12 bei juris - Philip Morris/Rothmans ; Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V) , Rn. 21 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019 - VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Urteil vom 26.09.2018 - VI-U (Kart) 24/17 , Urteilsumdruck S. 17; Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 24.05.2017 - VI-Kart 6/16 (V) , Rn. 36 bei juris; Beschluss vom 01.08.2012 - VI-Kart 7/11 (V) , Rn. 45 bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 9; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 21).

    Dementsprechend kommt es für die Beurteilung der Erledigung der Nebenbestimmungen unter Ziff. I. A., B. und D. des Tenors nicht darauf an, dass die Verfügung des Bundeskartellamts mit den Nebenbestimmungen unter Ziff. I. C. des Tenors und dem - von den Beschwerdeführerinnen nicht angefochtenen - Gebührenausspruch zu Ziff. II. des Tenors wirksam bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.1985 - KVR 1/84 , Rn. 26 bei juris - Philip Morris/Rothmanns ; Beschluss vom 29.10.1985 - KVR 4/83 , Rn. 8 bei juris; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V) , Rn. 21 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 12.11.2008 - VI-Kart 5/08 (V) , Rn. 114 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung einer Verfügung des Bundeskartellamts als eines Verwaltungsakts dann eintritt, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann, deshalb gegenstandslos geworden ist und damit die mit ihr verbundene Beschwer des Betroffenen nachträglich entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 16/06 , Rn. 18 bei juris; Beschluss vom 31.05.2006, KVR 1/05 , Rn. 13 bei juris - Call-Option ; Beschluss vom 29.10.1985, KVR 1/84 , Rn. 12 bei juris - Philip Morris/Rothmans ; Beschluss vom 10.04.1984, KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Senat, Beschluss vom 30.01.2019, VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Urteil vom 26.09.2018, VI-U (Kart) 24/17 , Urteilsumdruck S. 17; Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 24.05.2017, VI-Kart 6/16 (V) , Rn. 36 bei juris; Beschluss vom 01.08.2012, VI-Kart 7/11 (V) , Rn. 45 bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 9; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 21).

    Dementsprechend kommt es für die Beurteilung der Erledigung des Untersagungsausspruchs zu Ziff. 1 des Tenors nicht darauf an, dass die Verfügung des Bundeskartellamts mit dem - von den Beschwerdeführerinnen nicht angefochtenen - Gebührenausspruch zu Ziff. 2 des Tenors wirksam bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.1985, KVR 1/84 , Rn. 26 bei juris - Philip Morris/Rothmanns ; Beschluss vom 29.10.1985, KVR 4/83 , Rn. 8 bei juris; Senat, Beschluss vom 12.11.2008, VI-Kart 5/08 (V) , Rn. 114 bei juris).

  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 10/05

    Rechtsfolgen der Unzulässigerklärung der weiteren Vollstreckung

    Die Erledigung der Hauptsache kann vom Antragsteller im Rechtsbeschwerdeverfahren jedenfalls dann einseitig erklärt werden, wenn das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht (BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1985 - KVR 1/84, ZIP 1986, 397, 398; vgl. zum Revisionsverfahren: BGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - I ZR 84/01, NJW 2004, 1665; BGH, Urteil vom 15. März 1996 - V ZR 316/94, NJW 1996, 1814; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1990 - VIII ZR 296/89, NJW 1991, 221, 222).
  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Unabhängig davon wird der Erwerb einer Beteiligung an Aggerstrom in Höhe von 39, 999 % durch RWE Energie vom Kern der Untersagungsverfügung erfaßt; denn die Abweichung gegenüber dem angemeldeten Vorhaben führt nicht aus dem Zusammenschlußtatbestand heraus und verändert das angemeldete und untersagte Vorhaben auch nicht in seinem Wesen (vgl. BGH, Beschl. v. 29.10.1985 - KVR 1/84, WuW/E 2211, 2213 f. - Morris-Rothmans).
  • BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05

    Call-Option

    a) Eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung eines Verwaltungsakts - hier der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts - tritt dann ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann und deshalb gegenstandslos ist (BGH, Beschl. v. 29.10.1985 - KVR 1/84, WuW/E BGH 2211, 2213 - Morris-Rothmans; Beschl. v. 26.5.1987 - KVR 3/86, WuW/E 2425, 2426 f. - Niederrheinische Anzeigenblätter; Beschl. v. 19.12.1989 - KVR 2/88, WuW/E 2620, 2621 - Springer-Kieler Zeitung).
  • BGH, 20.12.2006 - VII ZB 92/05

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in die Anlieferungs-Referenzmenge nach der

    Die Erledigung der Hauptsache kann vom Antragsteller im Rechtsbeschwerdeverfahren jedenfalls dann einseitig erklärt werden, wenn das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 10/05, Rpfleger 2005, 675, 676; Beschluss vom 29. Oktober 1985 - KVR 1/84, ZIP 1986, 397, 398).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 281/03

    Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
  • BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87

    Anwendung des Kartellrechts auf Verwertungsgesellschaften; Aufstellung eines

  • BGH, 26.05.1987 - KVR 3/86

    Bedeutung des Substitutionswettbewerbs; Verstärkung der finanziellen Grundlage

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Kart 7/11

    Verkürzung des Versorgungsweges im Rahmen der Versorgung mit Hörgeräten durch die

  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 156/84

    Arztinterview; Pflichten des Arztes zur Verhinderung einer werbenden

  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 Kart 3/15

    Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Kartellrechtsverstoß:

  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 17 Verg 5/07

    Erledigung einer Rechtsangelegenheit aufgrund des Abschlusses des

  • OLG Naumburg, 18.02.1998 - 9 U 424/97

    Beweislastvereitelung - Umkehr der Beweislast

  • BGH, 19.12.1989 - KVR 2/88

    Zustimmung einer Gesellschafterversammlung - Auslegung einer

  • OLG Koblenz, 05.09.1988 - 6 W 559/88

    Klagebefugnis der Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen;

Redaktioneller Hinweis

  • Philip Morris Inc./Rothmans Tobacco Holding Ltd.

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