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   BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 198/84   

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https://dejure.org/1986,2225
BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 198/84 (https://dejure.org/1986,2225)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1986 - IVa ZR 198/84 (https://dejure.org/1986,2225)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1986 - IVa ZR 198/84 (https://dejure.org/1986,2225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs der Alleinerben auf Rückzahlung eines Guthabens auf eingerichteten Sparkonten gegen die Ehefrau des Erblassers - Vorliegen einer Schenkung des gesamten Guthabens unter der auflösenden Bedingung des Erstversterbens aufgrund des Erwerbes des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1133
  • FamRZ 1986, 982
  • WM 1986, 786
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1984 - IVa ZR 30/82

    Klage des Erben auf Herausgabe von Geld und Wertpapieren gegen die

    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 198/84
    Er steht auch nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Senatsurteil vom 11.1.1984 - IVa ZR 30/82 - FamRZ 1985, 693 m.w.N.).

    Diesem Willen darf der Erfolg nicht versagt werden, gerade weil es auf die demgegenüber untergeordneten Vorstellungen der Beteiligten über die rechtliche Einkleidung ihres Handelns nicht entscheidend ankommen kann (Senatsurteil vom 11.1.1984 a.a.O. unter I. 5. b; Johannsen, WM 1985 Sonderbeilage S. 11).

  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 186/81

    Verfügung oder Schenkung von Todes wegen?

    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 198/84
    Hier geht es aber nicht um eine bloße, wenn auch unwiderrufliche Vollmacht zur Verfügung über versprochene Bankguthaben, die keine Anderung in der Zuordnung der Sparguthaben bewirkte (dazu BGHZ 87, 19, 25 f.).
  • BGH, 24.01.1985 - IX ZR 65/84

    Pfändung von Ansprüchen aus Girovertrag: Pfändbarkeit der Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 198/84
    Den Ausführungen des Berufungsgerichts zur rechtlichen Bedeutung der Oder-Konten und der daraus folgenden Gesamtgläubigerstellung der Beklagten und des Erblassers zu dessen Lebzeiten ist zu folgen (BGHZ 93, 315 und 95, 185).
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/85

    Oder-Konto im Konkurs

    Auszug aus BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 198/84
    Den Ausführungen des Berufungsgerichts zur rechtlichen Bedeutung der Oder-Konten und der daraus folgenden Gesamtgläubigerstellung der Beklagten und des Erblassers zu dessen Lebzeiten ist zu folgen (BGHZ 93, 315 und 95, 185).
  • OLG Bamberg, 24.08.2018 - 3 U 157/17

    Hälftige Beteiligung bei Gesamtgläubigerschaft steht unter Vorbehalt

    Hingegen entspricht die hier gegebene Fallkonstellation exakt derjenigen, die der - bereits im Hinweisbeschluss vom 25.06.2018 zitierten - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.04.1986 (= NJW-RR 1986, 1133 [BGH 16.04.1986 - IVa ZR 198/84]) zugrunde lag.

    c) Eine Zulassung der Revision ist im vorliegenden Fall ebenfalls nicht geboten, weil die hier gegenständliche Rechtsfrage in der nämlichen Fallkonstellation vom Bundesgerichtshof bereits entschieden worden ist (BGH NJW-RR 1986, 1133 [BGH 16.04.1986 - IVa ZR 198/84]) und der Senat der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs folgt.

    Der Vollzug der Schenkung erfolgt mit dem Bedingungseintritt, dem Todesfall (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1133 [BGH 16.04.1986 - IVa ZR 198/84]; NJW 1992, 2630 [BGH 17.06.1992 - IV ZR 88/91]).

  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 36/87

    Heilung des Formmangels einer Schenkung von Todes wegen; Auslegung eines

    Deshalb sollte die Verwirklichung ihres Willens an Zweifeln über die rechtliche Einordnung des Geschäfts nach Möglichkeit nicht scheitern (vgl. Senatsurteil vom 16.4.1986 - IVa ZR 198/84 - WM 1986, 786 = FamRZ 1986, 982).
  • BGH, 17.06.1992 - IV ZR 88/91

    Lebzeitige Verfügung durch erbvertraglich gebundenen Erblasser

    Die tatrichterliche Würdigung des dazu vorgetragenen Prozeßstoffs unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hält den Angriffen der Revision stand (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1989 - IVb ZR 4/89 - WM 1990, 239ff.; ferner Urteil vom 16. April 1986 - IVa ZR 198/84 - WM 1986, 786 = FamRZ 1986, 982 unter 2 b).
  • OLG München, 09.08.2021 - 33 W 775/21

    Notwendigkeit der Titulierung eines Rechts zur Anwesenheit bei der Erstellung des

    Der BGH hat in der Vergangenheit entschieden, dass durch die Errichtung eines Oder-Kontos der Mitkontoinhaber als Beschenkter bereits zu Lebzeiten den hälftigen Anteil des Sparguthabens erwirbt (BGH NJW-RR 1986, 1133).
  • OLG Bamberg, 25.06.2018 - 3 U 157/17

    Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

    Der Vollzug der Schenkung erfolgt mit dem Bedingungseintritt, dem Todesfall (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1133; NJW 1992, 2630).
  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 291/01

    Erbauseinandersetzung bei Hausratsgegenständen und Sparkonten

    Der Hinweis der Berufung auf die beiden BGH - Entscheidungen FamRZ 86, 982 und FamRZ 85, 693, 695 ist demgegenüber nicht stichhaltig.

    Im Fall BGH FamRZ 1986, 982 ging es dem Erblasser nach den Feststellungen des Berufungsgericht darum, seinen Entschluss, die Beklagte mit dem an seinem Todestag vorhandenen gesamten Bestand der Sparkonten zu bedenken, schon zu seinen Lebzeiten so durchzusetzen, dass dieser Bestand problemlos auf den Überlebenden übergehen sollte.

  • BGH, 10.05.1989 - IVa ZR 66/88

    Zustimmung zur Auszahlung eines Sparguthabens aufgrund einer Schenkung -

    Auch der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß die aufschiebend bedingte Abtretung als Vollzug sowohl bei § 518 Abs. 2 BGB als auch bei § 2301 Abs. 2 BGB ausreicht (Senatsurteile vom 16. April 1986 - IVa ZR 198/84 - WM 1986, 786; 11. Januar 1984 - IVa ZR 30/82 - FamRZ 1985, 693 und ständig).
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 228/07

    Umfang der Rechtskraft der Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Rechtsfolgen

    Wenn der Vater diese Darlehensforderung zwischen der Klägerin und ihren Schwestern schenkweise aufteilte, liegt der Vollzug dieser Schenkung in der - hier erfolgten - Abtretung der Darlehensforderung (vgl. Senatsurteil vom 16. April 1986 - IVa ZR 198/84 - FamRZ 1986, 982 unter 2 b).
  • OLG Köln, 20.07.2005 - 13 U 62/05

    Schenkung einer Kontoforderung ohne Mitwirkung der Bank

    Kommt schon allgemein den Vorstellungen der Beteiligten über die rechtliche Einkleidung ihres Handelns bei Laien nur untergeordnete Bedeutung zu, weshalb die Verwirklichung ihres Willens an Zweifeln über die rechtliche Einordnung des Geschäfts nach Möglichkeit nicht scheitern soll, so gilt dies um so mehr bei der nicht einfachen Abgrenzung der lediglich auf den Todesfall befristeten oder bedingten Schenkung unter Lebenden und der Schenkung von Todes wegen sowie der verschiedenen Konstruktionsmöglichkeiten, solchen Schenkungen trotz Formnichtigkeit des Schenkungsversprechens durch Vollzug der Schenkung zur Wirksamkeit zu verhelfen (BGH, NJW-RR 1986, 1133, 1134).
  • OLG Brandenburg, 21.03.2023 - 3 U 34/22

    Abgrenzung einer Schenkung unter Lebenden und erbrechtlichen Ansprüchen;

    Eine Abtretung liegt aber nicht zugleich in der Erteilung einer (unwiderruflichen, postmortalen) Vollmacht (BGH, Urteil vom 23.02.1983 - Iva ZR 186/81, Rn. 19, 20, juris), sondern erfordert weitere Umstände wie etwa die Einrichtung eines Oder-Kontos (siehe BGH, FamRZ 1986, 982), wobei die Annahme eines Vermögensopfers zu Lebzeiten des Schenkers ohnehin problematisch ist, solange er selbst die volle Verfügungsbefugnis behält (Erman/Kappler, BGB, 16. Aufl., § 2301 Rn. 8).
  • OLG Köln, 01.02.1999 - 8 U 11/96

    Anspruch auf Übertragung von Rechten an einem Wertpapierdepot durch einen

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