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   BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84   

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https://dejure.org/1986,181
BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84 (https://dejure.org/1986,181)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1986 - VII ZR 318/84 (https://dejure.org/1986,181)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84 (https://dejure.org/1986,181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kauf einer Doppelhaushälfte - Ausschluss jeglicher Gewährleistung bei einem Grundstückskaufvertrag - Vorliegen von Mängeln - Vorliegen einer Freizeichnungsklausel in einem notariell beurkundetem Formularvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 459 ff., §§ 633 ff.; ZPO § 256
    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser; Zulässigkeit einer Feststellungs- neben einer Vorschußklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsausschluß für erkennbare Mängel; Vorschuß für Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1026
  • MDR 1986, 839
  • DNotZ 1986, 610
  • WM 1986, 799
  • BauR 1986, 345
  • ZfBR 1986, 120
  • ZfBR 1986, 210
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 74/81

    Musterhaus: Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84
    Ein formelhafter - ohne ausführliche Belehrung und eingehende Erörterung seiner einschneidenden Rechtsfolgen gemäß § 242 BGB unwirksamer - teilweiser Ausschluß der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neuerrichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser in notariellen Verträgen kann auch dann vorliegen, wenn die Freizeichnung "alle erkennbaren Mängel" betrifft (Fortführung von BGHZ 74, 204; BGH NJW 1982, 2243; 1984, 2094) [BGH 16.01.1984 - II ZR 100/83].

    Da sich jedoch aus Inhalt, Zweck und wirtschaftlicher Bedeutung des Vertrags sowie aus der Interessenlage der Parteien die Verpflichtung des Veräußerers zu mangelfreier Erstellung des Bauwerks ergibt, richtet sich die Sachmängelhaftung nach Werkvertragsrecht (vgl. Senatsurteil NJW 1982, 2243 m.w.N.).

    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Gewährleistungsausschluß in einem bei Vertragsschluß verwendeten Formular enthalten ist oder ob er - als "häufig vorkommende Freizeichnungsklausel" - formelhaft in den Vertragstext übernommen wurde (Senatsurteile NJW 1982, 2243, 2244 [BGH 06.05.1982 - VII ZR 74/81]; 1984, 2094, 2095) [BGH 05.04.1984 - VII ZR 21/83].

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 21/83

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses für Sachmängel beim Erwerb neu

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84
    Ein formelhafter - ohne ausführliche Belehrung und eingehende Erörterung seiner einschneidenden Rechtsfolgen gemäß § 242 BGB unwirksamer - teilweiser Ausschluß der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neuerrichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser in notariellen Verträgen kann auch dann vorliegen, wenn die Freizeichnung "alle erkennbaren Mängel" betrifft (Fortführung von BGHZ 74, 204; BGH NJW 1982, 2243; 1984, 2094) [BGH 16.01.1984 - II ZR 100/83].

    Dabei hat er darauf hingewiesen, daß häufig vorkommende Freizeichnungsklauseln, die in einem notariell beurkundeten Formularvertrag unwirksam wären, dann nicht als rechtsverbindlich anerkannt werden können, wenn sie nur formelhaft und ohne eingehende Erörterung ihrer einschneidenden Rechtsfolgen benutzt worden sind, gleichviel wie der Vertrag sonst gestaltet ist (Senatsurteil NJW 1984, 2094 m.w.N.).

    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Gewährleistungsausschluß in einem bei Vertragsschluß verwendeten Formular enthalten ist oder ob er - als "häufig vorkommende Freizeichnungsklausel" - formelhaft in den Vertragstext übernommen wurde (Senatsurteile NJW 1982, 2243, 2244 [BGH 06.05.1982 - VII ZR 74/81]; 1984, 2094, 2095) [BGH 05.04.1984 - VII ZR 21/83].

  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84
    Ebenso ist neben der vom Besteller erhobenen Vorschußklage eine Feststellungsklage zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung entbehrlich (Senatsurteile BGHZ 66, 138, 142 [BGH 18.03.1976 - VII ZR 41/74]; 66, 142, 149) [BGH 18.03.1976 - VII ZR 35/75].
  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 41/74

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Klage auf Zahlung eines

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84
    Ebenso ist neben der vom Besteller erhobenen Vorschußklage eine Feststellungsklage zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung entbehrlich (Senatsurteile BGHZ 66, 138, 142 [BGH 18.03.1976 - VII ZR 41/74]; 66, 142, 149) [BGH 18.03.1976 - VII ZR 35/75].
  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84
    Ein formelhafter - ohne ausführliche Belehrung und eingehende Erörterung seiner einschneidenden Rechtsfolgen gemäß § 242 BGB unwirksamer - teilweiser Ausschluß der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neuerrichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser in notariellen Verträgen kann auch dann vorliegen, wenn die Freizeichnung "alle erkennbaren Mängel" betrifft (Fortführung von BGHZ 74, 204; BGH NJW 1982, 2243; 1984, 2094) [BGH 16.01.1984 - II ZR 100/83].
  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84
    Ein rechtliches Interesse für eine neben einer Leistungsklage erhobene Feststellungsklage ist immer dann gegeben, wenn der entstandene oder noch entstehende Schaden nicht bereits in vollem Umfang durch den Antrag auf Zahlung erfaßt wird (BGHZ 5, 314; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 94 III 1 a).
  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 100/83

    Ansprüche der Internatsschule gegen die Eltern nach fristloser Kündigung des

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84
    Ein formelhafter - ohne ausführliche Belehrung und eingehende Erörterung seiner einschneidenden Rechtsfolgen gemäß § 242 BGB unwirksamer - teilweiser Ausschluß der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neuerrichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser in notariellen Verträgen kann auch dann vorliegen, wenn die Freizeichnung "alle erkennbaren Mängel" betrifft (Fortführung von BGHZ 74, 204; BGH NJW 1982, 2243; 1984, 2094) [BGH 16.01.1984 - II ZR 100/83].
  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf

    Ein Urteil, mit dem dem Auftraggeber Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zugesprochen wird, enthält regelmäßig die Feststellung, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die gesamten Mängelbeseitigungskosten zu tragen, gegebenenfalls auch die den gezahlten Vorschuss übersteigenden Selbstvornahmekosten (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. März 1976 VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138 und vom 20. Februar 1986 VII ZR 318/84, BauR 1986, 345 = ZfBR 1986, 210).

    Dass der Bundesgerichtshof die Erhebung einer Feststellungsklage neben einer Vorschussklage für entbehrlich gehalten habe (Urteile vom 18. März 1976 - VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138, 142 und vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, BauR 1986, 345, 347 = ZfBR 1986, 120), stelle dieses Ergebnis nicht in Frage.

    Gegebenenfalls kann eine Nachzahlung verlangt werden (BGH, Urteile vom 18. März 1976 - VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138, 141 und VII ZR 35/75, BGHZ 66, 142, 149; vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, BauR 1986, 345 = ZfBR 1986, 120 und vom 24. April 1986 - VII ZR 262/85, BauR 1986, 576 = ZfBR 1986, 219).

    Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass neben der Vorschussklage eine Feststellungsklage zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung entbehrlich ist (Urteile vom 18. März 1976 - VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138, 142 und vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, BauR 1986, 345, 347 = ZfBR 1986, 210).

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14

    Gewährleistungsausschluss beim Kaufvertrag: Auslegung einer Besichtigungsklausel;

    Wird dabei zugleich der Bezug zu einer Besichtigung des Käufers hergestellt, kommt es auf die Wahrnehmbarkeit des Mangels durch ihn und nicht darauf an, ob eine sachkundige Person den Mangel hätte entdecken oder zumindest auf dessen Vorliegen hätte schließen können und müssen (BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, WM 1986, 799 unter 4).
  • OLG Hamm, 14.08.2019 - 12 U 73/18

    Zahlung eines Vorschusses für eine Mängelbeseitigung

    Der Besteller, der - wie vorliegend - nicht zu überblicken vermag, ob der von ihm verlangte Vorschuss für die Mängelbeseitigung ausreicht, kann deshalb nicht gehindert werden, ergänzend die den Vorschuss übersteigende Kostentragungspflicht des Unternehmers feststellen zu lassen (BGH, Urt. v. 15.01.2008 - VI ZR 3/07 -, BauR 2008, 867; Urt. v. 20.02.1986 - VII ZR 318/84 -, juris).
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