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   BGH, 20.12.1990 - IX ZB 93/90   

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https://dejure.org/1990,1080
BGH, 20.12.1990 - IX ZB 93/90 (https://dejure.org/1990,1080)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1990 - IX ZB 93/90 (https://dejure.org/1990,1080)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - IX ZB 93/90 (https://dejure.org/1990,1080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wiedervereinigung - DDR-Recht - Revision - Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Revision gegen Beschwerdeentscheidung des Bezirksgerichts im gerichtlichen Verkaufsverfahren zur Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Art. 8; DDR-ZPO i. d.F. v. 1.7.1990 § 160
    Unzulässigkeit der Revision gegen eine Beschwerdeentscheidung des DDR-Bezirksgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer zu Zeiten der ehemaligen DDR gegebenen Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 351 (Ls.)
  • ZIP 1991, 250
  • MDR 1991, 332
  • NJ 1991, 130
  • VersR 1991, 326
  • WM 1991, 207
  • AnwBl 1991, 158
  • Rpfleger 1991, 122
  • BauR 1991, 256
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - IX ZB 93/90
    Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Vertragsregelung hat der Senat keine Bedenken, weil das Grundgesetz eine Instanzenzugsgarantie nicht kennt (BVerfGE 78, 88, 99).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Soweit sie sich dafür auf höchstrichterliche Entscheidungen berufen, betrafen diese entweder gerade nicht die prozeßrechtliche Position eines im Zeitpunkt der Einlegung zulässigen Rechtsmittels (so etwa BVerfGE 24, 33 [54]; BGHZ 12, 254 ff.; BGH NJW 1978, S. 1260 f.; BVerwGE 15, 48 ff.; OGHZ 1, 1 ff.; BGHZ 3, 82 ff.), oder die Statthaftigkeit eines eingelegten Rechtsmittels bestimmte sich nach einer klaren Übergangsregelung (vgl. die Entscheidungen BVerfGE 11, 139 [146]; 65, 76 [97 f.]; BVerwGE 66, 312 [314]; BGHZ 7, 161 [165 ff.]; BGH MDR 1978, S. 126; BAG AP § 121 ArbGG 1979 Nr. 1; vgl. ferner neuerdings BGH NVwZ 1991, S. 606 ff.; BGH WM 1991, S. 207 f.; BVerwG DVBl. 1992, S. 777 ).
  • BGH, 07.03.1991 - V ZB 25/90

    Statthaftigkeit der Revision gegen die Verwerfung der Berufung durch ein

    Der Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 20. Dezember 1990, IX ZB 93/90, WM 1991, 207, entscheidet die Frage nicht abschließend, denn dort war über die Revision gegen einen im Zwangsvollstreckungsverfahren ergangenen Beschluß zu befinden.
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 215/90

    Rechtsmittel gegen Beschlüsse der Bezirksgerichte in Familiensachen; Zulassung

    Mit dieser Auffassung gerät der Senat nicht in Widerspruch zum Beschluß des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1990 (IX ZB 93/90 - ZIP 1991, 250).
  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 349/90

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Urteil eines Bezirksgerichts nach dem

    Hiernach ist die von der Beklagten mit Schriftsatz vom 25. Oktober 1990 eingelegte Revision an den Vorschriften der ZPO zu messen (vgl. auch BGH Beschluß vom 20. Dezember 1990 - IX ZB 93/90 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Berlin, 15.09.1995 - 16 Sa 60/95

    Arbeitsverhältnis: erzwungene Auflösung nach Ausreiseantrag - Schadensersatz -

    Darüber hinaus hat er aber zivilgerichtliche Entscheidungen unangetastet gelassen; ihre Aufhebung wäre allenfalls noch nach den Vorschriften über die Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 578 ff. ZPO ) denkbar gewesen (vgl. BGH, DtZ 1991, 58 und DtZ 1992, 32).
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