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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1993 - BLw 48/92   

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https://dejure.org/1993,1836
BGH, 09.06.1993 - BLw 48/92 (https://dejure.org/1993,1836)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1993 - BLw 48/92 (https://dejure.org/1993,1836)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - BLw 48/92 (https://dejure.org/1993,1836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    LwAnpG § 45 Satz 1
    Kein Anspruch auf Wiederherstellung entfernter Grenzzeichen

Papierfundstellen

  • BGHZ 122, 391
  • NJW 1993, 2535
  • ZIP 1993, 1415
  • MDR 1994, 1256
  • WM 1993, 1423
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 48/92
    Der Senat kann deshalb wie auch in anderen gleichgelagerten Fällen (vgl. Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87; v. 21. April 1993, BLw 59/92, zur Veröffentlichung bestimmt) die Prüfung der Zulassungswürdigkeit selbst nachholen.
  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 48/92
    Regelmäßig kann zwar mit der Rechtsbeschwerde nicht geltend gemacht werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung eine Zulassung ausgesprochen werden müssen (Senatsbeschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66); im vorliegenden Fall zeigt aber sowohl die Verfahrensweise des Kreisgerichts (Anwendung der Zivilprozeßordnung, Entscheidung durch Urteil) als auch das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung, daß das Landwirtschaftsgericht sich der Notwendigkeit einer Zulassungsprüfung nicht bewußt war, obwohl es andererseits - wie seine Entscheidungsgründe zeigen - die grundsätzliche Bedeutung der entschiedenen Frage erkannt hat.
  • BGH, 21.04.1993 - BLw 59/92

    Fehlende Prüfung der Zulassungswürdigkeit bei undifferenzierter

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 48/92
    Der Senat kann deshalb wie auch in anderen gleichgelagerten Fällen (vgl. Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87; v. 21. April 1993, BLw 59/92, zur Veröffentlichung bestimmt) die Prüfung der Zulassungswürdigkeit selbst nachholen.
  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93

    Prüfung des Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz in nicht streitigen

    So hat er den auf § 45 LwAnpG gestützten Anspruch auf die Wiederherstellung von Grundstücksbegrenzungen und Grenzsteinen als Streitigkeit im Sinne von § 65 LwAnpG angesehen, weil es sich dabei um eine Nebenfolge des Rechts auf Rückgabe der eingebrachten Flächen nach Beendigung der Mitgliedschaft handle (BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 - BLw 48/92, AgrarR 1993, 259 f.; insoweit in BGHZ 122, 391 nicht abgedruckt).

    Das war aber vor dieser Gesetzesänderung nicht anders; denn die Einbringung von Land in eine LPG ist keine Landpacht (BGHZ 122, 391, 394).

    Zwar gilt ungeachtet der Tatsache, daß die Einbringung von Grundstücken in eine LPG keine Landpacht war, auch für die auf dem Mitgliedschaftsverhältnis beruhende Werterhaltungspflicht der Grundsatz, daß Grundstücke und Gebäude in dem Zustand zurückzugeben sind, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (BGHZ 122, 391, 394; vgl. auch BGH, Urt. v. 4. November 1994 - LwZR 11/93, ZIP 1995, 79, 83).

    Bei der Anwendung dieses Grundsatzes müssen jedoch die besonderen Bedingungen der Landwirtschaft in der DDR und der seinerzeitigen gesetzlichen Vorgaben für die Tätigkeit der LPG beachtet werden (so auch BGHZ 122, 391, 393).

    Des weiteren ist zu berücksichtigen, daß das Landwirtschaftsanpassungsgesetz vom 29. Juni 1990 (GBl.-DDR 1, 652) zwar das Privateigentum an Grund und Boden - bei Gleichheit der Eigentumsformen - sowie eine vielfältig strukturierte, leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft wieder herstellen will, jedoch nicht bezweckt, alle Folgen der Zwangskollektivierung in vollem Umfang auszugleichen (BGHZ 122, 391, 393 f.).

  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94

    Streitigkeiten nach den Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes -

    Auch den auf § 45 LwAnpG gestützten Anspruch auf die Wiederherstellung von Grundstücksbegrenzungen und Grenzsteinen hat der Landwirtschaftssenat als Streitigkeit im Sinne von § 65 LwAnpG angesehen, weil es sich dabei um eine Nebenfolge des Rechts auf Rückgabe der eingebrachten Flächen nach Beendigung der Mitgliedschaft handele (BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 - BLw 48/92, AgrarR 1993, 259 f.; insoweit in BGHZ 122, 391 nicht abgedr.).

    Das war aber vor dieser Gesetzesänderung nicht anders; denn die Einbringung von Land in eine LPG ist keine Landpacht (BGHZ 122, 391, 394).

    In Anlehnung an die Rückgabepflicht des Landpachtrechts gemäß § 596 Abs. 1 BGB gilt jedoch, auch wenn die Einbringung von Grundstücken in eine LPG keine Landpacht war, der Grundsatz, daß Grundstücke und Gebäude in dem Zustand zurückzugeben sind, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (BGHZ 122, 391, 394; BGH, Urt. v. 4. November 1994 - LwZR 11/93, ZIP 1995, 79, 83).

    Bei der Anwendung dieses Grundsatzes sind allerdings die besonderen Bedingungen der Landwirtschaft in der ehemaligen DDR und die gesetzlichen Vorgaben für die Tätigkeit der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften zu beachten (so auch BGHZ 122, 391, 393).

    Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß das LwAnpG vom 29. Juni 1990 (DDR-GBl. I, 642) zwar das Privateigentum an Grund und Boden - bei Gleichheit der Eigentumsformen - sowie eine vielfältig strukturierte, leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft wiederherstellen will, jedoch nicht bezweckt, alle Folgen der Zwangskollektivierung in vollem Umfang auszugleichen (BGHZ 122, 391, 393 f.).

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Denn diese war nach dem Nutzungsvertrag vom 17. Juni 1957 dem RdK gegenüber zu einer - nach den in der DDR jeweils geltenden Maßstäben (vgl. BGHZ 122, 391, 394) - ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung verpflichtet.
  • BGH, 15.11.2002 - LwZR 4/02

    Eintrittspflicht einer LPG für Schäden an im Rahmen von Kreispachtverträgen

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu den Kreispachtverträgen (BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 288) trifft die LPG hinsichtlich der übernommenen Gebäude, baulichen Anlagen und des übernommenen Inventars eine Unterhaltungspflicht nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, wie sie unter den Bedingungen der sozialistischen Wirtschaftsordnung geherrscht haben (BGHZ 122, 391, 394; 127, 297, 312, 315).
  • OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der

    In Anlehnung an die Rückgabepflicht des Landpachtrechts gemäß § 596 Abs. 1 BGB gilt deshalb - auch wenn die Nutzungsüberlassung von Grundstücken an eine LPG keine Landpacht war - der Grundsatz, dass Grundstücke und Gebäude in dem Zustand zurückzugeben sind, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (BGHZ 122, 391, 394; BGH, Urt. v. 04.11.1994, LwZR 11/93, ZIP 1995, 79, 83).
  • OLG Naumburg, 12.02.2002 - 2 U (Lw) 6/00

    Schadensersatzansprüche aus einem Kreispachtverhältnis

    Der Rat des Kreises hatte aber seinerseits wegen der Nichtherausgabe oder Verschlechterung des Inventars gegen die LPG einen Ersatzanspruch gemäß §§ 104, 105 Abs. 2 des Vertragsgesetzes der DDR vom 25.03.1982 (GBl.-DDR I S. 293), denn diese war auf Grund des Nutzungsvertrages dem Rat des Kreises gegenüber zu einer - nach den in der DDR jeweils geltenden Maßstäben (vgl. BGHZ 122, 391, 394) - ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung verpflichtet (vgl. BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).
  • OLG Jena, 07.11.1996 - Lw U 564/95
    Ob sich derartige Ansprüche aus §§ 45, 47 Landwirtschaftsanpassungsgesetz überhaupt ergeben (vgl. BGHZ 122, 391, 395), kann dahinstehen, weil die Klägerin ihre Mitgliedschaft in der Beklagten nach ihrem eigenen Vorbringen nicht beendet hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1993 - BLw 22/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,858
BGH, 08.06.1993 - BLw 22/93 (https://dejure.org/1993,858)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1993 - BLw 22/93 (https://dejure.org/1993,858)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - BLw 22/93 (https://dejure.org/1993,858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 901
  • WM 1993, 1423
  • WM 1993, 1775
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - BLw 22/93
    Daraus folgt, daß die Rechtsbeschwerde nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig ist (st. Rspr. des Senats vgl. z.B. Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 ff).

    Soweit der Senat bisher selbst die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, a.a.O.), betraf dies anders gelagerte Fälle, in denen das Landwirtschaftsgericht die Zulassungswürdigkeit überhaupt nicht geprüft hatte.

  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - BLw 22/93
    Im Bereich des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes gibt es keine Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66).
  • BGH, 07.12.1954 - V BLw 48/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - BLw 22/93
    Der Bundesgerichtshof hat für den Normalfall einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß eines Oberlandesgerichts ausdrücklich entschieden, daß die Abweichung von einer früheren Entscheidung desselben Oberlandesgerichts selbst dann nicht genügt, wenn die Entscheidungen von zwei verschiedenen Senaten erlassen worden sind (BGH, Beschl. v. 7. Dezember 1954, V BLw 48/54, LM Nr. 4 zu § 24 LwVG).
  • BGH, 21.04.1994 - BLw 97/93

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landwirtschaftsgerichts in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 ff.; Beschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, WM 1993, 1775).

    Diese Entscheidung ist für den Senat bindend (Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, aaO.) und kann nicht mit der Begründung angefochten werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache eine Zulassung ausgesprochen werden müssen.

  • BGH, 29.09.1994 - BLw 14/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die vor Inkrafttreten des 3. Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 31. März 1994 (BGBl I S. 736) eingelegte Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 ff.; Beschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, WM 1993, 1775).

    Diese Entscheidung ist für den Senat bindend (Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, a.a.O.) und kann nicht mit der Begründung angefochten werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache eine Zulassung ausgesprochen werden müssen.

  • BGH, 29.09.1994 - BLw 13/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die vor Inkrafttreten des 3. Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 31. März 1994 (BGBl I S. 736) eingelegte Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 ff.; Beschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, WM 1993, 1775).

    Diese Entscheidung ist für den Senat bindend (Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, a.a.O.) und kann nicht mit der Begründung angefochten werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache eine Zulassung ausgesprochen werden müssen.

  • BGH, 14.10.1993 - BLw 45/93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landwirtschaftsgerichts in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 ff.; Beschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93).

    Diese Entscheidung ist für den Senat bindend (Senatsbeschlüsse v. 8. Juni 1993, BLw 22/93 und v. 8. Juli 1993, BLw 36/93) und kann nicht mit der Begründung angefochten werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache eine Zulassung ausgesprochen werden müssen.

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 115/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landwirtschaftsgerichts in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 ff.; Beschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, WM 1993, 1775).

    Diese Entscheidung ist für den Senat bindend (Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, a.a.O.) und kann nicht mit der Begründung angefochten werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache eine Zulassung ausgesprochen werden müssen.

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 82/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landwirtschaftsgerichts in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 ff.; Beschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, WM 1993, 1775).

    Diese Entscheidung ist für den Senat bindend (Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, a.a.O.) und kann nicht mit der Begründung angefochten werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache eine Zulassung ausgesprochen werden müssen.

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 83/93

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landwirtschaftsgerichts in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 ff; Beschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, WM 1993, 1775).

    Diese Entscheidung ist für den Senat bindend (Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, a.a.O.) und kann nicht mit der Begründung angefochten werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache eine Zulassung ausgesprochen werden müssen.

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 42/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landwirtschaftsgerichts in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 ff.; Beschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, WM 1993, 1775).

    Diese Entscheidung ist für den Senat bindend (Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, a.a.O.) und kann nicht mit der Begründung angefochten werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache eine Zulassung ausgesprochen werden müssen.

  • BGH, 21.04.1994 - BLw 99/93

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landwirtschaftsgerichts in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 ff.; Beschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, WM 1993, 1775).

    Diese Entscheidung ist für den Senat bindend (Senatsbeschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, a.a.O.) und kann nicht mit der Begründung angefochten werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache eine Zulassung ausgesprochen werden müssen.

  • BGH, 21.02.1994 - BLw 91/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landwirtschaftsgerichts in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 ff.; Beschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, WM 1993, 1775).

    Diese Entscheidung ist für den Senat bindend (Senatsbeschlüsse v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, a.a.O.) und kann nicht mit der Begründung angefochten werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache eine Zulassung ausgesprochen werden müssen.

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 86/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Abweichung einer

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 85/93

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Abweichung einer

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 84/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 41/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 03.03.1994 - BLw 93/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 92/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Abweichung einer

  • BGH, 04.11.1993 - BLw 59/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 23.09.1993 - BLw 55/93

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 23.09.1993 - BLw 53/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 23.09.1993 - BLw 47/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

  • BGH, 23.09.1993 - BLw 54/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 23.09.1993 - BLw 48/93

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 23.09.1993 - BLw 49/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 113/93

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde zu Gunsten einzelner Beteiligter; Ansprüche

  • BGH, 16.11.1995 - BLw 27/95

    Begriff des Abweichungsfalls

  • OLG Celle, 19.09.2013 - 2 U 125/13

    Kürzung des Milchgeldes wegen Hemmstoffbelastung

  • BGH, 08.07.1993 - BLw 36/93

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Antragstellers

  • BGH, 27.04.1995 - BLw 77/94

    Antrag auf Einziehung des Erbscheins und des Hoffolgezeugnisses - Unzulässigkeit

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 80/93

    Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde in den Beschlussgründen

  • BGH, 04.11.1993 - BLw 77/93

    Voraussetzungen für eine Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 04.11.1993 - BLw 76/93

    Voraussetzungen für eine Rechtsbeschwerde bei Landwirtschaftssachen

  • BGH, 21.04.1994 - BLw 6/94

    Unstatthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • BGH, 21.04.1994 - BLw 35/94

    Einordnung von Adoptivkindern als Kinder im Rahmen der Erwähnung in einer

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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1993 - BLw 17/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2560
BGH, 09.06.1993 - BLw 17/93 (https://dejure.org/1993,2560)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1993 - BLw 17/93 (https://dejure.org/1993,2560)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - BLw 17/93 (https://dejure.org/1993,2560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme einer LPG Typ I durch eine LPG Typ III - Zurückzugewährende Inventarbeiträge bei eingebrachter Ackerfläche in die später übernommene LPG (Typ I) - Notwendigkeit der Erfassung übernommenen Vermögens in einem besonderen Fond - Aufteilung des Vermögens nach ...

  • rechtsportal.de

    LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1
    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 220
  • WM 1993, 1423
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 17/93
    Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 4. Dezember 1992 (BLW 20/92, AgrarR 1993, 85) und mit Beschluß vom heutigen Tag (BLw 18/93, zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, stehen den nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG zurückzugewährenden Inventarbeiträgen nicht nur die zum Ausgleich eines unterschiedlichen Fondsbesatzes geleisteten Ausgleichszahlungen, sondern auch der von der LPG Typ III beim Zusammenschluß übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I gleich.
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 17/93
    Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 4. Dezember 1992 (BLW 20/92, AgrarR 1993, 85) und mit Beschluß vom heutigen Tag (BLw 18/93, zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, stehen den nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG zurückzugewährenden Inventarbeiträgen nicht nur die zum Ausgleich eines unterschiedlichen Fondsbesatzes geleisteten Ausgleichszahlungen, sondern auch der von der LPG Typ III beim Zusammenschluß übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I gleich.
  • BGH, 21.04.1993 - BLw 59/92

    Fehlende Prüfung der Zulassungswürdigkeit bei undifferenzierter

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 17/93
    Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil das Landwirtschaftsgericht die Zulassungswürdigkeit offensichtlich nicht geprüft hat (vgl. Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 59/92, zur Veröffentlichung bestimmt) und der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt.
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 09.06.1993 - BLw 17/93
    Zutreffend hat das Landwirtschaftsgericht allerdings im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Beschluß entschieden (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, WM 1993, 709 = AgrarR 1993, 87).
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante

    Allein der zeitliche Zusammenhang des Abschlusses der Vereinbarung mit den Senatsbeschlüssen vom 9. Juni 1993 (BLw 17/93, AgrarR 1993, 218 = WM 1993, 1423, und BLw 18/93, BGHZ 123, 23 = NJW 1993, 2110), wonach der Anteil am Fondsvermögen der LPG Typ I eine dem Inventarbeitrag gleichstehende Leistung ist, indiziert noch keine subjektive Übervorteilung.
  • BGH, 13.01.1994 - BLw 86/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Abweichung einer

    Ohne Erfolg vertritt die Rechtsbeschwerde ferner die Auffassung, der angefochtene Beschluß sei von der in BGHZ 120, 349 veröffentlichten Entscheidung und dem Beschluß des Senats vom 9. Juni 1993, BLw 17/93, WM 1993, 1423, abgewichen.

    Dies wäre auch gar nicht möglich, weil sich die angefochtene Entscheidung mit der von dem Antragsteller geltend gemachten und nach der Rechtsprechung des Senats erstattungsfähigen (Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, a.a.O.) Beteiligung am Gesamtvermögen der ehemaligen LPG "Br." Typ I in Höhe von 181.857 DM gar nicht befaßt.

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 85/93

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Abweichung einer

    Ohne Erfolg vertritt die Rechtsbeschwerde ferner die Auffassung, der angefochtene Beschluß sei von der in BGHZ 120, 349 veröffentlichten Entscheidung und dem Beschluß des Senats vom 9. Juni 1993, BLw 17/93, WM 1993, 1423, abgewichen.

    Dies wäre auch gar nicht möglich, weil sich die angefochtene Entscheidung mit der von den Antragstellern geltend gemachten und nach dem Senatsbeschluß vom 9. Juni 1993 (BLw 17/93, a.a.O.) erstattungsfähigen Beteiligung am Gesamtvermögen der ehemaligen LPG "Br." Typ I in Höhe von 236.664 DM gar nicht befaßt.

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93

    Kostenerstattung in Landwirtschaftssachen; Übernahme des Vermögens einer LPG Typ

    Aus diesem Grund ist bei der jetzt durchzuführenden Vermögensauseinandersetzung nicht nur eine von dem Mitglied zum Ausgleich der Differenz im Fondsbesatz zusätzlich aus eigenen Mitteln erbrachte Fondsausgleichszahlung in Geld, sondern auch der auf das Mitglied entfallende Anteil an dem von der Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin übernommenen gemeinschaftlichen Vermögen der LPG Typ I zurückzugewähren, und zwar unabhängig davon, ob dieses Vermögen ausdrücklich in besonderen Fonds zusammengefaßt war (Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, AgrarR 1993, 218 = WM 1993, 1423).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 40/97

    Fortsetzung der LPG -Mitgliedschaft bei einen Wechsel der Tätigkeit

    Daß dieser von den Erblassern in die Antragsgegnerin eingebrachte Anteil am Fondsvermögen eine dem Inventarbeitrag gleichstehende Leistung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349 f; 123, 23 f m. Anm. Schweizer, EWiR 1993, 1013; Beschl. v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, AgrarR 1993, 218; Beschl. v. 24. November 1993, BLw 38/93, WM 1994, 314 = AgrarR 1994, 126).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93

    Bewertung der Inventarbeiträge in der Vermögensauseinandersetzung einer LPG;

    Es übersieht dabei allerdings, daß es hier nicht um die von dem Senat inzwischen wiederholt und grundsätzlich entschiedene Frage der Anerkennung des von der LPG Typ III übernommenen individualisierten Fondsanteils als persönlicher Inventarbeitrag geht (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110; v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, WM 1993, 1423), sondern um die Anrechnung der Vermögensleistungen, welche zumindest der Antragsteller zu 1 beim Zusammenschluß der Genossenschaften durch das Einbringen von lebendem Inventar im Gesamtwert von 38.699 Mark und durch die Verrechnung mit abzuführenden Bodenanteilen bis zu einer Höhe von 1.237 Mark zum Zwecke des Fondsausgleichs persönlich erbracht hatte.
  • BGH, 13.01.1994 - BLw 84/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen

    Zwar hat der Senat entschieden, daß der beim Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I dem Inventarbeitrag gleichsteht (BGHZ 120, 349; Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110) und daß dem Mitglied sein Anteil an dem von der LPG Typ III übernommenen gemeinschaftlichen Vermögen der LPG Typ I auch dann zurückzugewähren ist, wenn das Vermögen in der LPG Typ I nicht ausdrücklich in besonderen Fonds zusammengefaßt war (Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, WM 1993, 1423).
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