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   BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93   

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https://dejure.org/1994,1487
BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93 (https://dejure.org/1994,1487)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1994 - BLw 110/93 (https://dejure.org/1994,1487)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1994 - BLw 110/93 (https://dejure.org/1994,1487)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abfindungsvereinbarung - Abfindung - LPG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abfindungsvereinbarung; LPG; Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 138; LwAnpG § 44 Abs. 2 (a.F.)
    Bindung an eine Abfindungsvereinbarung im Rahmen der Auseinandersetzung einer LPG

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1154
  • WM 1994, 1766
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93

    Gleichstellung von Sachleistungen oder Geldzahlungen mit Inventarbeiträgen

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93
    Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. dazu Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 29/93, WM 1994, 260 und BLw 39/93, WM 1994, 260, 261) können die gesetzlichen Abfindungsansprüche zwar nicht durch organschaftlichen Willensbildungsakt beschränkt werden (Senatsbeschlüsse aaO.), eine individuelle Vereinbarung hierüber ist jedoch zulässig.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93

    Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93
    Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. dazu Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 29/93, WM 1994, 260 und BLw 39/93, WM 1994, 260, 261) können die gesetzlichen Abfindungsansprüche zwar nicht durch organschaftlichen Willensbildungsakt beschränkt werden (Senatsbeschlüsse aaO.), eine individuelle Vereinbarung hierüber ist jedoch zulässig.
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 71/93

    Entgegenstehen der Möglichkeit eines Antrags auf zukünftige Leistung gegenüber

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93
    Mit Recht geht das Landwirtschaftsgericht davon aus, daß die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem Antragsteller zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen konnten (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 71/93).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ergeben sich auf der Grundlage der vom Landwirtschaftsgericht festgestellten und nicht angegriffenen Tatsachen auch bei einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts, insbesondere auch der Umstände seines Zustandekommens (vgl. z.B. BGHZ 107, 92, 97), keine Anhaltspunkte für eine Sittenwidrigkeit.
  • BGH, 09.11.2005 - BLw 9/05

    Entstehung und Verjährung des Anspruchs auf bare Zuzahlung

    Eine solche Vereinbarung würde allerdings einen Rückgriff des Antragstellers auf den gesetzlichen Anspruch aus § 28 Abs. 2 LwAnpG ausschließen (dazu Senat, Beschl. v. 22. Februar 1994, BLw 71/93, NL-BzAR 1997, 277, 278; v. 1. Juli 1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767).
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98

    Risiko der Richtigkeit einer Bilanz

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem Mitglied zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen (u.a. Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 39/93, WM 1994, 26o, 261 m. Anm. Buchele EWiR 1994, 481; v. 1. Juli 1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767 m. Anm. Schweizer, EWiR 1994, 957).

    Denn die gesetzlichen Abfindungsansprüche können zwar nicht durch organschaftlichen Willensbildungsakt der LPG-Vollversammlung, wohl aber durch individuelle Vereinbarung beschränkt oder erweitert werden (Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 110/93 aaO).

  • BGH, 29.02.1996 - BLw 51/95

    Rechte des Genossenschaftsmitglieds bei Kündigung vor Umwandlung der

    Sie bezeichnet schon nicht die Rechtsfrage, die das Beschwerdegericht und der erkennende Senat in den von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidungen vom 1. Juli 1994 (BLw 110/93, WM 1994, 1766 = AgrarR 1994, 298) und vom 28. April 1995 (BLw 9/94, WM 1995, 1424 = AgrarR 1995, 237) unterschiedlich beantwortet haben sollen.

    Mit Beschluß vom 1. Juli 1994 (BLw 110/93 aaO.) hat der Senat entschieden, daß ein Mitglied und die LPG grundsätzlich an eine Abfindungsvereinbarung gebunden sind, mit der die Mitgliedschaft einvernehmlich aufgehoben und gleichzeitig die Höhe der Abfindung festgelegt wurde.

  • OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00

    Landwirtschaftsanpassungsgesetz - formularmäßige Abfindungsvereinbarungen - keine

    c) Eine einvernehmliche Regelung, durch die die Ansprüche eines ehemaligen LPG-Mitgliedes nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz - auch erheblich - eingeschränkt werden, können die Beteiligten nach der Rechtsprechung des BGH in den Grenzen der Privatautonomie treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24.11.1993, BLw 39/93, WM 1994, 260, 261; vom 01.07.1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767; 23.10.1998, BLw 20/98).

    Denn die gesetzlichen Abfindungsansprüche können zwar nicht durch organschaftliche Willensbildung der LPG-Vollversammlung, wohl aber durch individuelle Vereinbarung beschränkt oder erweitert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.1994, a.a.O.).

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 21/98

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über die dem ausscheidenden Mitglied einer LPG

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem Mitglied zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen (u.a. Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 39/93, WM 1994, 26o, 261 m. Anm. Buchele EWiR 1994, 481; v. 1. Juli 1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767 m. Anm. Schweizer, EWiR 1994, 957).

    Denn die gesetzlichen Abfindungsansprüche können zwar nicht durch organschaftlichen Willensbildungsakt der LPG-Vollversammlung, wohl aber durch individuelle Vereinbarung beschränkt oder erweitert werden (Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 110/93 aaO).

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über die dem ausscheidenden Mitglied einer LPG

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem Mitglied zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen (u.a. Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 39/93, WM 1994, 26o, 261 m. Anm. Buchele EWiR 1994, 481; v. 1. Juli 1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767 m. Anm. Schweizer, EWiR 1994, 957).

    Denn die gesetzlichen Abfindungsansprüche können zwar nicht durch organschaftlichen Willensbildungsakt der LPG-Vollversammlung, wohl aber durch individuelle Vereinbarung beschränkt oder erweitert werden (Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 110/93 aaO).

  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 157/95

    Auszahlung des Vermögens einer LPG an die Genossenschaftsmitglieder; Rechtsnatur

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Höhe der einem ausscheidenden Mitglied zustehenden Abfindung durch Einzelvereinbarung abweichend von § 44 LwAnpG geregelt werden kann (Beschl. v. 1. Juli 1994 - BLw 110/93, AgrarR 1994, 298, 299).
  • OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00

    Wirksamkeit über eine Vereinbarung über eine Barabfindung beim Ausscheiden eines

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es sich beim LwAnpG um eine anlässlich des Marktwirtschaft in der ehemaligen DDR und der Wiedervereinigung schnell entstandenes Recht handelte, bei dessen Auslegung anfangs bis zur Herbeiführung höchstrichterlicher Entscheidungen in den folgenden Jahre erhebliche Unsicherheit herrschte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 01.07.1994, BLw 110/93, VIZ 1994, 478, 479, zur Berechnung der Ansprüche aus § 44 LwAnpG in der Fassung von 1990).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2007 - 5 W (Lw) 26/06

    Ausgleichsanspruch auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2

    Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes können die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem LPG-Mitglied zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen (BGH WM 1994, 260, 261; WM 1994, 1766, 1767; VIZ 1999, 123ff; VIZ 2001, 52).
  • OLG Jena, 19.11.2002 - 8 U 1427/01

    Zusammenschluss zweier Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG);

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  • OLG Dresden, 24.04.2001 - WLw 1049/00
  • OLG Dresden, 30.04.2001 - WLw 1468/00

    Ausscheiden aus LPG - weitgehender Verzicht auf Ansprüche - Sittenwidrigkeit

  • OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 5 W (Lw) 7/10

    Vermögensauseinandersetzung bei einer früheren LPG: Ermittlung des

  • OLG Dresden, 28.02.2001 - WLw 1313/00

    Einbringungsvertrag zum Zwecke des Vollzuges der beschlossenen Umstrukturierung

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