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   OLG Koblenz, 04.11.1993 - 5 U 651/93   

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https://dejure.org/1993,7077
OLG Koblenz, 04.11.1993 - 5 U 651/93 (https://dejure.org/1993,7077)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.11.1993 - 5 U 651/93 (https://dejure.org/1993,7077)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. November 1993 - 5 U 651/93 (https://dejure.org/1993,7077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages; Fehlende Unterschrift von Verantwortlichen der Kredit gewährenden Bank; Vereinbarung der Schriftform; Vertretungsberechtigung eines Zweigstellenleiters

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 125; BGB § 173; BGB § 606
    Abschlußvoraussetzungen eines Bankdarlehens

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1110
  • VersR 1995, 662
  • WM 1994, 1797
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 23.07.1999 - 9 U 307/98

    Unterlassen einer Beweiserhebung als Verletzung rechtlichen Gehörs; Pflicht eines

    Die Formabrede kann sich auch daraus ergeben, dass - wie hier - eine Vertragsurkunde hergestellt worden ist (OLG Koblenz WM 1994, 1797, 1798) [OLG Koblenz 04.11.1993 - 5 U 651/93] .
  • OLG Frankfurt, 27.07.2006 - 5 U 258/04

    Geschäftsbesorgungsvertrag: Auslegung einer Abrechnungsvereinbarung zwischen zwei

    Zwar kann sich ohne ausdrückliche Abrede aus der detaillierten schriftlichen Niederlegung der Parteiabreden ergeben, dass die Schriftform nicht nur Beweiszwecken, sondern der eindeutigen Festlegung der Konditionen dient und infolgedessen die schriftliche Form des Abschlusses vereinbart ist (vgl. OLG Koblenz, MDR 1994, 1110, Juris Rz. 7, 8).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2014 - 6 U 108/13

    Vertrag über die Grundstücksnutzung zum Betrieb einer Solaranlage: Konkludente

    Für die konkludente Vereinbarung der Schriftform kann dann die Herstellung einer schriftlichen Vertragsurkunde, die Unterschriftenfelder vorsieht, genügen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 4.11.1993 - 5 U 651/93 -, WM 1994, 1797 - zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 29.04.2009 - 1 U 1148/08

    Verpflichtung eines Subunternehmers durch Erklärungen des Bauleiters der

    Erweckt das Auftreten des scheinbaren Vertreters - wie vorliegend - den Anschein, ihm sei eine Stellung im fremden Rechtskreis eingeräumt, die typischerweise mit einer Vollmacht respektive einer entsprechenden Ermächtigung einhergeht, so schafft bereits dies eine hinreichende Vertrauensgrundlage für den Erklärungsempfänger (vgl. OLG Koblenz MDR 1994, 1110, 1111; Staudinger/Schilken, BGB , Neubearbeitung 2004, § 167 Rn. 35), ohne dass - wie sonst im Regelfall (vgl. dazu Habermeier in Bamberger/Roth, BGB , 2. Auflage 2007, § 167 Rn. 14; Staudinger/Schilken aaO., Rn. 3; jeweils m.w.N.: "gewisse Häufigkeit und Dauer") - ein weitergehendes Zeitmoment hinzutreten müsste.
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