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   BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92   

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https://dejure.org/1993,2355
BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92 (https://dejure.org/1993,2355)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 53/92 (https://dejure.org/1993,2355)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 53/92 (https://dejure.org/1993,2355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abfindungsanspruch nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz - Nachträgliche Abwertung von bereits geleisteten Inventarbeträgen - Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen Mitglieds der Landwirtschaftskammer - Anrechnung von überdurchschnittlicher Verzinsung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines Wiedereinrichters; Inhalt und Umfang der Amtsermittlungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 847
  • WM 1994, 265
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
    Weil die Mittelinstanz entfällt, bedeutet dies, daß die Rechtsbeschwerde grundsätzlich nur bei Zulassung durch das Landwirtschaftsgericht (§ 24 Abs. 1 LwVG) oder im Falle der Abweichung (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG) stattfindet, wobei insoweit schon die Abweichung eines Kreisgerichts (Amtsgerichts) von der Entscheidung eines anderen Kreisgerichts (Amtsgerichts) genügt (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87).

    Ob dazu bereits ausreicht, daß das Landwirtschaftsgericht - entgegen der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87) und ohne Auseinandersetzung mit dieser - verfahrensrechtlich die Zivilprozeßordnung für anwendbar hält, mag offenbleiben.

    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Erstgericht Gelegenheit haben, verfahrensrechtlich im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87) vorzugehen, d. h. das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in Verbindung mit den Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden.

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
    Daß die Neufassung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes im vorliegenden Fall die Abfindungsansprüche des Antragstellers erfaßt, die schon unter der Geltung der alten Gesetzesfassung entstanden waren, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 23/92, AgrarR 1993, 89).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 34/93

    Unwirksamer Ausschluß von Rückerstattungsansprüchen - Verfassungsmäßigkeit echter

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
    Mit Recht hat das Landwirtschaftsgericht ausgeführt, daß über den Beschluß der Mitgliederversammlung vom 23. Oktober 1990 der Anspruch des Antragstellers nicht gekürzt werden konnte, weil dieser Beschluß wegen Verstoßes gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (§ 44 Abs. 1 LwAnpG a.F. nunmehr § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG n.F.) nichtig war (vgl. Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 34/93, WM 1993, 1760, 1762).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
    Ermittlungen sind nur dann nicht veranlaßt, wenn von ihnen ein sachdienliches, die Entscheidung tragendes Ergebnis nicht zu erwarten ist (BGHZ 40, 54, 57; BayObLGZ 74, 59, 105 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
    Der Abfindungsanspruch wird auch durch den Beschluß zur Umwandlung der GPG nicht ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, AgrarR 1993, 85, 86).
  • BGH, 22.10.1992 - BLw 3/92

    Prüfung der Zulassungswürdigkeit einer Rechtsbeschwerde durch Rechtsmittelgericht

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
    Gleichwohl erweisen sich ihre Rechtsbeschwerden als zulässig, da der Senat die Prüfung der Zulassungswürdigkeit wie in anderen gleichgelagerten Fällen selbst nachholen kann (vgl. z.B. Beschl. v. 22. Oktober 1992, BLw 3/92, AgrarR 1993, 23) und diese ergibt, daß beide Rechtsbeschwerden grundsätzliche Bedeutung haben.
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH Beschlüsse vom 24. November 1993 - BLw 53/92 - WM 1994, 265, 266 und BGHZ 40, 54, 57; Rahm/Künkel/Schneider Handbuch des Familiengerichtsverfahrens Rdn. III B 58; Keidel/Sternal FamFG 16. Aufl. § 26 Rdn. 16 f.).

    Hiervon konnte nicht deshalb abgesehen werden, weil insoweit sachdienliche Erkenntnisse nicht zu erwarten waren (zu dieser Einschränkung der Amtsermittlung BGH Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 53/92 - WM 1994, 265, 266).

  • BGH, 07.11.1997 - BLw 13/97

    Anrechnung einer Inventarrente auf die Inventarverzinsung; Zulässigkeit einer

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 24. November 1993 (BLw 53/92, WM 1994, 265 = AgrarR 1994, 163) in einem die Entscheidung nicht tragenden Teil der Gründe eine andere Auffassung für möglich gehalten hat, wird hieran nicht festgehalten.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 52/92

    Fälligkeit des Abfindungsanspruchs des Erben eines LPG -Mitglieds

    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung kann ein Wiedereinrichter nicht nur einen Abschlag auf den Anspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG verlangen, sondern den vollen Wert der Inventarbeiträge als Abschlagszahlung auf die ihm nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zustehende Gesamtabfindung (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 53/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
    Unter der Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 12 FGG) steht der Umfang der Sachaufklärung zwar im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, und die Ermittlungen sind abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (vgl. BGH WM 1994, 265 [266]; BGH FGPrax 2010, 128 [130]; Keidel/Sternal, FamFG, a.a.O., § 26, Rdn. 17, weitere Nachweise speziell zur Ermittlung der Voraussetzungen des § 2229 Abs. 4 BGB in Rdn. 77; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 12, Rdn. 119).
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