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   BGH, 23.10.1998 - BLw 13/98   

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https://dejure.org/1998,3632
BGH, 23.10.1998 - BLw 13/98 (https://dejure.org/1998,3632)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1998 - BLw 13/98 (https://dejure.org/1998,3632)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - BLw 13/98 (https://dejure.org/1998,3632)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensauseinandersetzung einer LPG - Übernommenes Fondsvermögen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögensauseinandersetzung; LPG; Fondsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 44 Abs. 1 (F: 3. Juli 1991)
    Auseinandersetzung einer LPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 199
  • NJ 1999, 200
  • WM 1999, 184
  • WM 1999, 349
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 13/98
    Mit Beschluß vom 8. Mai 1998 (BLw 18/97, WM 1998, 1643 = AgrarR 1998, 249 m. Anm. Lohlein, EWiR 1998, 659) hat er nur ausgesprochen, daß der Anschein, daß das Fondsvermögen der LPG Typ I nicht durch konkrete staatliche Maßnahmen gefördert worden ist, im Einzelfall durch substantiierte Darlegungen erschüttert werden kann.

    Wenn aber die LPG Typ II systembedingt nicht so wie die LPG Typ III subventioniert werden durfte, ist es gerechtfertigt, das Fondsvermögen der LPG Typ II im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung wie das der LPG Typ I mit Typ III-Anteil zu behandeln (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Mai 1998, BLw 18/97, WM 1998, 1643 = AgrarR 1998, 249 m. Anm. Lohlein, EWiR 1998, 659).

  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 13/98
    Der Senat hat es deshalb als ein Gebot der Gerechtigkeit angesehen, das von der LPG Typ III übernommene Vermögen einer LPG Typ I im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz anders zu behandeln als das Fondsvermögen der LPG Typ III. Die hieran in neuerer Zeit im Schrifttum wiederholte Kritik (vgl. Böhme, NL-BzAR 1997, 306 ff; Felgentreff, NL-BzAR 1997, 338, 344; ders. NJ 1998, 120, 122) und die Rechtsbeschwerde weisen keine entgegenstehenden Rechtstatsachen auf, die ein Abgehen von der inzwischen gefestigten höchstrichterlichen - verfassungsrechtlich unbedenklichen (BVerfG, Beschl. vom 5. Mai 1998, 1 BvR 1131/94, WM 1998, 1346) - Rechtsprechung rechtfertigen könnten (BGHZ 85, 64, 66).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 13/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349, 351; 123, 23, 24 f [BGH 09.06.1993 - BLw 18/93]) steht dem Inventarbeitrag der beim Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I gleich.
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 13/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349, 351; 123, 23, 24 f [BGH 09.06.1993 - BLw 18/93]) steht dem Inventarbeitrag der beim Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I gleich.
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98

    Ermittlung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals; Beerbung des LPG -Mitglieds

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 13/98
    Die Neuberechnung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals unter Hinzuziehung eines Sachverständigen und Überprüfung aller Bilanzposten (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 16/98, zur Veröffentlichung bestimmt) ist ebenso wenig zu beanstanden wie die Bewertung aller Vermögensgegenstände nach Liquidationsgesichtspunkten, weil die LPG ihre Auflösung beschlossen hatte.
  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvR 1131/94

    Zur Frage, ob LPG-Rechtsnachfolgerinnen "Fondsausgleichszahlungen" an

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 13/98
    Der Senat hat es deshalb als ein Gebot der Gerechtigkeit angesehen, das von der LPG Typ III übernommene Vermögen einer LPG Typ I im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz anders zu behandeln als das Fondsvermögen der LPG Typ III. Die hieran in neuerer Zeit im Schrifttum wiederholte Kritik (vgl. Böhme, NL-BzAR 1997, 306 ff; Felgentreff, NL-BzAR 1997, 338, 344; ders. NJ 1998, 120, 122) und die Rechtsbeschwerde weisen keine entgegenstehenden Rechtstatsachen auf, die ein Abgehen von der inzwischen gefestigten höchstrichterlichen - verfassungsrechtlich unbedenklichen (BVerfG, Beschl. vom 5. Mai 1998, 1 BvR 1131/94, WM 1998, 1346) - Rechtsprechung rechtfertigen könnten (BGHZ 85, 64, 66).
  • BGH, 29.04.2005 - BLw 21/04

    Höhe des Anteils eines Mitglieds am Fondsvermögen einer LPG Typ I

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349, 351; 123, 23, 24 f.; 138, 371, 377 f.; Beschl. v. 24. November 1993, BLw 38/93, AgrarR 1994, 126, 127; Beschl. v. 22. Februar 1994, BLw 87/93, AgrarR 1994, 201; Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 46/94, AgrarR 1994, 367; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 13/98, WM 1999, 184, 185) steht dem Inventarbeitrag der bei dem Anschluß einer LPG Typ I an eine LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I gleich.

    Ein Fondsanteil ist deshalb immer dann in die Vermögensauseinandersetzung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz einzubeziehen, wenn das Fondsvermögen im wesentlichen auf den Einsatz privaten Kapitals der Genossenschaftsmitglieder zurückzuführen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 13/98, WM 1999, 184, 185).

    Geschieht dies, so hängt es von Art und Umfang der staatlichen Unterstützung ab, ob sie durch einen entsprechenden Abzug von dem Fondsvermögen zu berücksichtigen ist oder ob sie dem Fondsvermögen insgesamt das Gepräge eines Fonds III-Vermögens verleiht (Senat, Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 13/98, WM 1999, 184, 185).

    Nicht entscheidend ist, entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde, welchen Anteil die Arbeitsleistung der LPG-Mitglieder an der Vermögensbildung hatte, in welchem Umfang die individuelle durch eine genossenschaftliche Wirtschaftsführung abgelöst wurde und ob die LPG einen vorläufigen Pflichtinventarbeitrag erhoben hatte (vgl. Senat, Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 13/98, WM 1999, 184, 185).

    Dies hat die Antragsgegnerin in den Tatsacheninstanzen unterlassen, obwohl ihr unter Berücksichtigung der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BGHZ 138, 371, 379; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 13/98, WM 1999, 184, 185) bekannt sein mußte, daß es Sache der in Anspruch genommenen LPG bzw. deren Rechtsnachfolgerin ist, abweichend vom Normalfall eine der LPG Typ III entsprechende staatliche Förderung der LPG Typ I darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

  • BGH, 11.02.1999 - BLw 62/98

    Darlegung eines Abweichungsfalls bei Bestätigung der angefochtenen Entscheidung

    Eine Abweichung ist allerdings nicht schon deswegen zu verneinen, weil die von der Rechtsbeschwerde herangezogene Vergleichsentscheidung des Senats vom 23. Oktober 1998 (BLw 13/98, zur Veröffentlichung bestimmt) zur Frage der Mindestvergütung für die Nutzungszeiten in der LPG Typ I erst nach dem angefochtenen Beschluß ergangen ist.
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