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   BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98   

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https://dejure.org/2000,425
BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98 (https://dejure.org/2000,425)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2000 - VII ZR 475/98 (https://dejure.org/2000,425)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2000 - VII ZR 475/98 (https://dejure.org/2000,425)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bauvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gewährleistungseinbehalt - Unwirksamkeit einer Klausel

  • Judicialis

    AGBG § 9 Bf; ; AGBG § 9 Ch Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 1
    Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 9 Abs. 1
    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Gewährleistungssicherheit durch Einbehalt von 5 % der Bausumme auch bei Ersetzungsbefugnis durch nicht näher beschriebene Bürgschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Klausel in einem Bauvertrag über die Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts durch eine Bürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft: Bloßer Verweis auf Muster des AG bei Ausschluss der Sperrkontoeinzahlung ist unwirksam! (IBR 2000, 324)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1863
  • ZIP 1997, 1549
  • MDR 2000, 826
  • NZBau 2000, 285
  • WM 2000, 1299
  • BB 2000, 1002
  • DB 2000, 1511
  • BauR 2000, 1052
  • ZfBR 2000, 332
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98
    ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (im Anschluß an BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27) benachteiligt eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller nach Abnahme eines Bauwerks 5 % der Auftragssumme für die Dauer einer fünfjährigen Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, den Unternehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen, wenn ihm kein angemessener Ausgleich zugestanden wird.

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs benachteiligt eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller 5 % der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf und dieser Einbehalt ausschließlich durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, den anderen Teil entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne des § 9 Abs. 1 AGBG, weil das ihm gewährte Ablösungsrecht keinen angemessenen Ausgleich für die mit dem Sicherheitseinbehalt verbundenen besonderen Vorteile darstellt (BGHZ 136, 27, 30 ff; BGH, Urt. v. 2. März 2000 - VII ZR 475/98, WM 2000, 1299, 1300).

    c) Nach der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH führt der Verstoß gegen § 9 AGBG dazu, daß die Klausel insgesamt unwirksam ist und dem Sicherungsgeber ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Rückgewähr der Bürgschaftsurkunde gegen den Gläubiger zusteht (BGHZ 136, 27, 30; BGH, Urt. v. 2. März 2000, aaO S. 1301).

  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer

    Die Interessenlage der Parteien ist nicht vergleichbar mit den von der Revision herangezogenen Fällen der Ablösungsmöglichkeit eines klauselmäßig vereinbarten Sicherheitseinbehaltes von 5 % der Auftragssumme durch eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern (vgl. dazu BGHZ 136, 27, 30 ff; BGH, Urt. v. 2. März 2000 - VII ZR 475/98, WM 2000, 1299, 1300).

    Auch unter dem Gesichtspunkt des § 3 AGBG wäre die Sicherungsvereinbarung hier nicht zu beanstanden, da unter Kaufleuten im Baugewerbe Sicherungen durch Bürgschaften auf erstes Anfordern nicht unüblich sind (vgl. BGH, Urt. v. 2. März 2000, aaO S. 1300), so daß die Klägerin hier insbesondere auf das erhöhte Regreßrisiko einer solchen Sicherung zur Meidung einer nicht hinnehmbaren Überraschung nicht hingewiesen zu werden brauchte.

  • BGH, 26.02.2004 - VII ZR 247/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer unbefristeten, unwiderruflichen,

    Aus dem Urteil des Senats vom 2. März 2000 - VII ZR 475/98, BauR 2000, 1052, 1053 = ZfBR 2000, 332 = NZBau 2000, 285 folgt nichts anderes.
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