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   OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99   

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OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99 (https://dejure.org/2000,1967)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.2000 - 22 U 215/99 (https://dejure.org/2000,1967)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 22 U 215/99 (https://dejure.org/2000,1967)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung der persönlichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Käufers vor dem Notar; Aufklärungspflichten der kreditgebende Bank gegenüber dem Darlehensnehmer bzgl. des Darlehensverhältnisses; Abschluss einer Risikolebensversicherung als Voraussetzung für die Gewährung ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 123, 172, 242, 607; HWiG §§ 1, 5; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, §§ 7, 9 Abs. 3
    Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2000, 2139
  • WM 2001, 2139
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
    unter Hinzuziehung fachkundiger Berater, sachkundig zu machen und sich die erforderlichen Informationen selbst zu beschaffen ( BGH WM 1990, 920, 922; WM 1991, 85; WM 1992, 216, 217; 901; 1310, 1311; WM 1999, 678, WM 1988, 561; OLG S. WM 1989, 775; WM 2000, 292, 294; OLG Braunschweig WM 1998, 1223; OLG Hamm WM 1998, 1230).

    (vgl. die Nachweise aus der Rechtsprechung in OLG S., WM 2000, 292, 294, 295).

    Abgesehen davon, daß dem Vorbringen der Klägerin schon nicht hinreichend zu entnehmen ist, in welcher Weise konkret die Beklagte an Planung und Vertrieb beteiligt gewesen sein soll, wäre jedenfalls Voraussetzung für sich daraus ergebende Aufklärungspflichten der Beklagten unter dem Gesichtspunkt des Überschreitens der Rolle als Kreditgeber, daß sie dies nach außen erkennbar gemacht und daher einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand für die Klägerin geschaffen hätte (BGH WM 1992, 216; 1310; OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG S. WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295).

    Es ist nicht erkennbar, daß hierdurch etwa die Gefahr der Verlagerung eines konkreten Insolvenzrisikos von der Beklagten als kreditgebender Bank auf die Klägerin als Käuferin oder eine sonstige erhöhte Gefährdung verbunden gewesen wäre, wie dies Voraussetzung einer Aufklärungspflicht der Bank unter diesen Gesichtspunkten ist (vgl. BGH WM 1992, 1310; WM 1986, 671; WM 1992, 1310; WM 1995, 1306; WM 1999, 678; OLG S. WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295).

    Dieser Gesamtaufwand stellt nämlich für ihn die für den Erwerb des Objekts zu erbringende Gegenleistung dar, deren Angemessenheit er auch anhand der gleichfalls von ihm zu überprüfenden Erträge und sonstigen Einnahmen, insbesondere auch der steuerlichen Vergünstigungen selbst abzuschätzen hat (vgl. OLG Stuttgart WM 2000, 292, 297).

    fachkundigen Rat, auch den der Bank selbst, einzuholen (vgl. OLG S. WM 2000, 292, 298).

    Gibt es keine Hinweis- oder Aufklärungspflichten der Bank als Schuldnerin, gibt es auch keinen Gehilfen, der zu deren Erfüllung eingesetzt oder im Rahmen der Erfüllung tätig gewesen sein kann (vgl. OLG S. WM 2000, 292, 299 m.w.N.).

    Beiden Gesetzen liegt die Einschätzung des Gesetzgebers zugrunde, daß das Erfordernis der notariellen Beurkundung für bei Immobilienkrediten einzutragende Grundpfandrechte einen hinreichenden Übereilungsschutz darstellt (OLG Frankfurt MDR 2000, 534, Münchner Kommentar - Ulmer § 5 HausTWG Rn 15 m.w.N.; OLG S. WM 1999, 73, 76; WM 2000, 292, 300; OLG München WM 1999, 1418, 1419).

  • OLG Braunschweig, 13.02.1997 - 2 U 117/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Unzulässigkeit von

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
    unter Hinzuziehung fachkundiger Berater, sachkundig zu machen und sich die erforderlichen Informationen selbst zu beschaffen ( BGH WM 1990, 920, 922; WM 1991, 85; WM 1992, 216, 217; 901; 1310, 1311; WM 1999, 678, WM 1988, 561; OLG S. WM 1989, 775; WM 2000, 292, 294; OLG Braunschweig WM 1998, 1223; OLG Hamm WM 1998, 1230).

    Ob ein Einwendungsdurchgriff nach § 242 BGB unter dem Gesichtspunkt einer wirtschaftlichen Einheit zwischen Kauf- und Darlehensvertrag überhaupt angesichts der Regelungen des VerbrKrG in Betracht kommt (vgl. OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1227) kann dahinstehen.

    Voraussetzung hierfür wäre nämlich, daß für den Darlehensnehmer erkennbar der Eindruck erweckt wird, Verkäufer und Darlehensgeber stünden ihm gemeinsam als Vertragspartei gegenüber (BGH WM 1992, 1355; OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1228).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
    Soweit die Klägerin sich für ihre Auffassung, die Beklagte treffe eine Aufklärungspflicht auch hinsichtlich der zu finanzierenden Anlage auf die von ihr "Erfüllungsgehilfenentscheidung" genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in WM 1996, 2105 beruft, lag dieser Entscheidung ein mit dem vorliegenden nicht vergleichbarer Fall zugrunde, wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat.

    Eine Erweiterung der Haftung der Bank bei der Finanzierung von Anlageobjekten für Mittelspersonen bei der Vermittlung des Objekts und des Darlehens als Erfüllungsgehilfen der Bank läßt sich, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, weder der bereits erwähnten Entscheidung des BGH in WM 1996, 2105 ff. noch der Entscheidung des OLG Düsseldorf in WM 1993, 2207 ff. entnehmen.

  • OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
    Abgesehen davon, daß dem Vorbringen der Klägerin schon nicht hinreichend zu entnehmen ist, in welcher Weise konkret die Beklagte an Planung und Vertrieb beteiligt gewesen sein soll, wäre jedenfalls Voraussetzung für sich daraus ergebende Aufklärungspflichten der Beklagten unter dem Gesichtspunkt des Überschreitens der Rolle als Kreditgeber, daß sie dies nach außen erkennbar gemacht und daher einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand für die Klägerin geschaffen hätte (BGH WM 1992, 216; 1310; OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG S. WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295).

    Es ist nicht erkennbar, daß hierdurch etwa die Gefahr der Verlagerung eines konkreten Insolvenzrisikos von der Beklagten als kreditgebender Bank auf die Klägerin als Käuferin oder eine sonstige erhöhte Gefährdung verbunden gewesen wäre, wie dies Voraussetzung einer Aufklärungspflicht der Bank unter diesen Gesichtspunkten ist (vgl. BGH WM 1992, 1310; WM 1986, 671; WM 1992, 1310; WM 1995, 1306; WM 1999, 678; OLG S. WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295).

  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
    unter Hinzuziehung fachkundiger Berater, sachkundig zu machen und sich die erforderlichen Informationen selbst zu beschaffen ( BGH WM 1990, 920, 922; WM 1991, 85; WM 1992, 216, 217; 901; 1310, 1311; WM 1999, 678, WM 1988, 561; OLG S. WM 1989, 775; WM 2000, 292, 294; OLG Braunschweig WM 1998, 1223; OLG Hamm WM 1998, 1230).

    Abgesehen davon, daß dem Vorbringen der Klägerin schon nicht hinreichend zu entnehmen ist, in welcher Weise konkret die Beklagte an Planung und Vertrieb beteiligt gewesen sein soll, wäre jedenfalls Voraussetzung für sich daraus ergebende Aufklärungspflichten der Beklagten unter dem Gesichtspunkt des Überschreitens der Rolle als Kreditgeber, daß sie dies nach außen erkennbar gemacht und daher einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand für die Klägerin geschaffen hätte (BGH WM 1992, 216; 1310; OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG S. WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295).

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
    unter Hinzuziehung fachkundiger Berater, sachkundig zu machen und sich die erforderlichen Informationen selbst zu beschaffen ( BGH WM 1990, 920, 922; WM 1991, 85; WM 1992, 216, 217; 901; 1310, 1311; WM 1999, 678, WM 1988, 561; OLG S. WM 1989, 775; WM 2000, 292, 294; OLG Braunschweig WM 1998, 1223; OLG Hamm WM 1998, 1230).

    Es ist nicht erkennbar, daß hierdurch etwa die Gefahr der Verlagerung eines konkreten Insolvenzrisikos von der Beklagten als kreditgebender Bank auf die Klägerin als Käuferin oder eine sonstige erhöhte Gefährdung verbunden gewesen wäre, wie dies Voraussetzung einer Aufklärungspflicht der Bank unter diesen Gesichtspunkten ist (vgl. BGH WM 1992, 1310; WM 1986, 671; WM 1992, 1310; WM 1995, 1306; WM 1999, 678; OLG S. WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295).

  • OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 3 U 120/98

    Vorliegen eines Darlehensrückzahlungsanspruches; Anwendungsbereich des

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
    Beiden Gesetzen liegt die Einschätzung des Gesetzgebers zugrunde, daß das Erfordernis der notariellen Beurkundung für bei Immobilienkrediten einzutragende Grundpfandrechte einen hinreichenden Übereilungsschutz darstellt (OLG Frankfurt MDR 2000, 534, Münchner Kommentar - Ulmer § 5 HausTWG Rn 15 m.w.N.; OLG S. WM 1999, 73, 76; WM 2000, 292, 300; OLG München WM 1999, 1418, 1419).
  • KG, 08.05.2000 - 8 REMiet 2505/00

    Erhöhung des Mietzinses nach durchgeführter Modernisierung ... Erwerber eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
    Auch dem rechtsunkundigen Laien ist bekannt, daß Verkäufer und kreditgebende Bank jeweils eigenständige Rechtsträger sind, die mit den jeweiligen Verträgen eigene, voneinander zu unterscheidende Interessen verfolgen (BGH WM 1986, 1561; OLG Braunschweig aaO S. 1228; OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG S. WM 2000, 300).
  • OLG München, 10.03.1999 - 15 U 5821/98

    Kein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz bei einem Realkreditvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
    Beiden Gesetzen liegt die Einschätzung des Gesetzgebers zugrunde, daß das Erfordernis der notariellen Beurkundung für bei Immobilienkrediten einzutragende Grundpfandrechte einen hinreichenden Übereilungsschutz darstellt (OLG Frankfurt MDR 2000, 534, Münchner Kommentar - Ulmer § 5 HausTWG Rn 15 m.w.N.; OLG S. WM 1999, 73, 76; WM 2000, 292, 300; OLG München WM 1999, 1418, 1419).
  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
    Voraussetzung hierfür wäre nämlich, daß für den Darlehensnehmer erkennbar der Eindruck erweckt wird, Verkäufer und Darlehensgeber stünden ihm gemeinsam als Vertragspartei gegenüber (BGH WM 1992, 1355; OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1228).
  • BGH, 09.10.1986 - III ZR 127/85

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Ersterwerb von NATO-Wohnungen

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines

  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 180/94

    Hinweispflichten einer Bank wegen Verlagerung des Risikos durch Auszahlung des

  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 308/89

    Pflicht eines Kreditinstituts zum Hinweis auf wirtschaftliche Risiken eines

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

  • BGH, 24.04.1990 - XI ZR 236/89

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

    Ein solcher ist nicht schon allein deshalb zu bejahen, weil eine finanzierende Bank zugleich Kreditgeberin des Bauträgers oder Verkäufers und des Erwerbers ist (BGH, Urteil vom 21. Januar 1988 - III ZR 179/86, WM 1988, 561, 562; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295; OLG Frankfurt a.M. WM 2000, 2135, 2137; OLG Köln WM 2000, 2139, 2142).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

    Allerdings ist nicht jeder Kredit, der einen außerhalb - insbesondere auch oberhalb - der dort ausgewiesenen Streubreite liegenden effektiven Jahreszins vorsieht, schon deswegen von der Privilegierung ausgenommen (OLG Köln WM 2000, 2139, 2145; LG Stuttgart WM 2000, 1103, 1105).
  • OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01

    Haustürsituation; verbundenes Geschäft; Realkredit; Rückabwicklung;

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss die Bank nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten überprüft hat (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051, 1052; OLG Köln, WM 2001, 2139, 2142 ff.; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318, 319; 2002, 389, 390).

    Jedenfalls aber besteht weder eine allgemeine Verpflichtung der Bank, sich über eine in die Kaufpreiskalkulation des Verkäufers eingeflossene "Innenprovision" und deren Höhe Gewissheit zu verschaffen, noch eine Verpflichtung, den Erwerber/Darlehensnehmer von sich aus bei entsprechender Kenntnis über diesen wertbestimmenden Umstand aufzuklären (Senat, OLG-Report Dresden, 2002, 318, 319; 389, 390 f.; OLG Köln, WM 2002, 118, 121 und 2000, 2139, 2143; OLG München, WM 2001, 252, 255; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 297).

    Selbst wenn dies zuträfe, würde eine Haftung der Bank wegen Überschreitens der Rolle als Kreditgeber nicht bestehen, weil die Bank nicht nach außen erkennbar Vertreiberfunktionen übernommen hat (vgl. BGH, WM 1992, 901, 905; OLG Köln, WM 2001, 2139, 2142; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 389, 391).

    Eine derart geringfügige Überschreitung der von der Bundesbank ermittelten M tzinsen, die ohnehin aufgrund der statistischen Erhebungsmethode keine absolute Geltung beanspruchen können, sondern nur einen Anhaltspunkt für die Prüfung der Üblichkeit der Bedingungen bieten, steht einer Feststellung der Kreditgewährung unter für Realkredite üblichen Bedingungen nicht entgegen (vgl. OLG Köln, WM 2000, 2139, 2145; OLG Stuttgart, OLG-Report Stuttgart 1999, 300, 303 f.; LG Stuttgart, WM 2000, 1103, 1105; Kessal-Wulf, in: Staudinger, Neubearb. 2001, VerbrKrG, § 3 Rdn. 34).

  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

    Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).

    Das gilt grundsätzlich auch bei wirtschaftlich schwächeren und - soweit überhaupt erkennbar - geschäftsunerfahrenen Erwerbern, wenn sie nicht von sich aus Aufklärungsbedarf erkennen lassen (vgl. Senat in WM 1994, 197 und WM 1999, 1817; ferner: OLG Köln, WM 2000, 2139, 2144; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298; OLG München, WM 2001, 252, 255; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

    Abgesehen von der Wirkung der notariellen Beurkundung nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG (die gleichwohl bestehenden Streitfragen hat der BGH in NJW 2000, 2268 offengelassen) können entgegen einer im Schrifttum teilweise vertretenen Auffassung Bauherren- und Erwerbermodelle nicht von der eindeutigen Bestimmung des § 5 Abs. 2 HWiG ausgenommen werden (OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 300; OLG Köln, WM 2000, 2139, 2145 OLG Frankfurt, WM 2000, 2135, 2137; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 62/03

    Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen

    Zudem bestände selbst bei Annahme eines entsprechenden Beratungsverschuldens allenfalls eine Verpflichtung der Klägerin, die Beklagten so zu stellen, als wenn kein Disagio vereinbart worden wäre (ebenso OLG Köln WM 2000, 2139, 2142).
  • OLG Köln, 29.05.2002 - 13 U 151/01
    Nach inzwischen gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, WM 1997, 662 = NJW 1997, 1361; OLG Köln, 22. ZS, WM 2000, 2139; Senatsurteil vom 21. März 2001 - 13 U 124/00 = WM 2002, 118; Nobbe, Bankrecht, Aktuelle Höchst- und Obergerichtliche Rechtsprechung, Rn. 464 ff.; jeweils m. w. N.) treffen die kreditgebende Bank gegenüber dem Darlehensnehmer grundsätzlich keine Aufklärungspflichten in Bezug auf das zu finanzierende Geschäft.

    Wie der Senat bereits in der zitierten Entscheidung vom 21. März 2001 - 13 U 124/00 - und ebenfalls der 22. Zivilsenat in der in WM 2000, 2139 veröffentlichen Entscheidung ausgeführt haben, betreffen die Werthaltigkeit der erworbenen Eigentumswohnung, deren Ertragskraft, die mit dem Projekt verbundenen steuerlichen Vergünstigungen und die sich hieraus ergebende Rentabilität der Anlage sowie die Rückführbarkeit des Darlehens allgemeine und nicht spezielle Risiken eines Objekterwerbs.

    Ein Einwendungsdurchgriff gemäß § 242 BGB unter dem Gesichtspunkt einer wirtschaftlichen Einheit zwischen Kauf- und Darlehensvertrag (vgl. BGH, NJW, 2002, 3065; OLG Köln, WM 2000, 2139) kommt ebenfalls nicht in Betracht, da für die Klägerin nicht der Eindruck erweckt worden ist, als stünden Verkäuferin und Darlehensgeberin ihr gemeinsam als Vertragspartei gegenüber.

  • OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00

    Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und

    Das schließt grundsätzlich auch die Prüfung der Werthaltigkeit, einer etwaigen Wertentwicklung und erreichbarer Einnahmen aus dem finanzierten Objekt ein (vgl. OLG Stuttgart WM 2000, 292; OLG-Report Karlsruhe-Stuttgart 1999, 300; WM 2000, 2146; BGH WM 90, 920; 91, 85; 92, 216; OLG Köln, WM 2000, 2139).

    Die Klägerin haftet nach dem Grundsatz der "rollenbedingten Verantwortlichkeit" für Fehlverhalten der Anlagevermittler nur insoweit, als es um die Erfüllung von Informations- und Aufklärungspflichten geht, die im Zusammenhang mit dem Darlehen stehen, nicht dagegen für solche, die das Anlageobjekt betreffen (vgl. BGHZ 114, 263; NJW 92, 555; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; BGH WM 92, 602; 96, 2105; BGH WM 2000, 1685; OLG Köln WM 2000, 2139).

  • KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der

    Ein schwerwiegender Interessenkonflikt kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn zu dieser "Doppelfinanzierung" besondere Umstände hinzutreten ( BGH aaO; OLG Stuttgart WM 2000, 292; OLG Frankfurt WM 2000, 2135; OLG Köln WM 2000, 2139 ).

    Die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinssätze stellen dabei einen Anhaltspunkt für die Marktüblichkeit dar (BGH WM 1999, 1555 ), wobei aber beachtet werden muss, dass nicht jeder Kredit, der einen außerhalb der dort ausgewiesenen Streubreite liegenden effektiven Jahreszins vorsieht, schon deswegen von der Privilegierung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ausgenommen ist ( OLG Köln WM 2000, 2139; LG Stuttgart WM 2000, 1103).

  • OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 1 U 122/01

    Bankenhaftung im Rahmen eines drittvermittelten finanzierten

    Insbesondere begründet eine geschäftliche Unerfahrenheit des Erwerbers und Darlehensnehmers keine Aufklärungspflicht der Bank zu das Anlagegeschäft betreffenden Risiken (ebenso OLG Stuttgart WM 2001, 1667 ff. [unter 2 a) cc) (4) der Entscheidungsgründe]; OLG München ZIP 2000, 2295 ff. [unter I 2 b) aa) der Entscheidungsgründe]; WM 2001, 252 ff. [unter III 2 d) der Entscheidungsgründe]; OLG Köln WM 2000, 2139, 2144 [unter II 2 b) bb) der Entscheidungsgründe]; OLG Stuttgart OLGR 2000, 98, 102 [unter I 6 der Entscheidungsgründe]).

    (3) Über die Nachteile des mit 10 % hohen Disagios musste die Beklagte die Kläger nicht aufklären (vgl. OLG Karlsruhe WM 2001, 245 ff. [unter I 1 c) der Entscheidungsgründe]; OLG Köln WM 2000, 2139, 2142 [unter II 2 a) der Entscheidungsgründe]).

  • OLG Bamberg, 20.12.2004 - 4 U 144/03

    Pflichten der den Beitritt zu einem Immobilienfonds finanzierenden Bank

    Ein solcher ist nicht schon allein deshalb zu bejahen, weil eine finanzierende Bank zugleich Kreditgeberin des Bauträgers oder Verkäufers und des Erwerbers ist (BGH, Urteil vom 18. März 2003, Az: XI ZR 188/02 = ZIP 2003, 984 -988 = NJW 2003, 2088-2091 = MDR 2003, 819 -820 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 21. Januar 1988 - III ZR 179/86, WM 1988, 561, 562; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295; OLG Frankfurt a.M. WM 2000, 2135, 2137; OLG Köln WM 2000, 2139, 2142).

    Damit hatte der Kläger hinreichend Gelegenheit, seine Entschließung zu überdenken (vgl. auch die Hinweise der Beklagten auf OLG Köln, WM 2000, 2139 - 1 Woche - und Münchner Kommentar - Ulmer, Band 3, 3. Auflage, § 1 HWiG , RN 17).

  • OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01

    Erwerb einer Eigentumswohnung mittels Finanzierung durch zwei Bausparverträge und

  • KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06
  • OLG Dresden, 26.09.2003 - 8 U 872/03

    Fondsbeitritt; Immobilienfonds; Haustürsituation; Widerruf;

  • OLG Celle, 22.12.2003 - 3 W 63/03

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Feststellung der Unzulässigkeit der

  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02

    Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank;

  • OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03

    Grundpfandrechtlich besicherter Bankkreditvertrag: Realkredit im Sinne des

  • OLG Celle, 24.01.2007 - 3 U 100/06

    Bestehen besonderer Aufklärungspflichten der mit einem Vertrieb

  • OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 154/01

    Eigenhaftung einer Bank für Aufklärungsfehler eines Vermittlers; Voraussetzungen

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 6 U 308/05

    Keine Haftung der kreditgebenden Bank für Pflichtverletzungen des Vermittlers

  • OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05

    Bankdarlehen: Anspruch auf Rückabwicklung eines zur Kaufpreisfinanzierung einer

  • OLG Celle, 14.05.2008 - 3 U 232/07

    Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung bei Kenntnis der Bank

  • OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05

    Bankdarlehen: Anspruch auf Rückabwicklung im Zusammenhang mit der Finanzierung

  • OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HaustürWG);

  • KG, 20.05.2008 - 4 U 123/06

    Schadenersatzansprüche i.R. der Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 16 U 113/05

    Haustürgeschäfte mit geschlossenen Immobilienfonds

  • OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02

    "Strukturvertrieb": Aufklärungspflichverletzung?

  • LG Karlsruhe, 05.12.2000 - 11 O 95/00

    Rückgängigmachung eines mit einem Immobilienkauf verbundenen Kreditverhältnisses;

  • OLG Stuttgart, 12.02.2001 - 6 U 150/00

    Rückübertragung von Rechten aus einer zur Sicherung abgetretenen

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2007 - 6 U 165/06

    Schadensersatzpflicht nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung wegen

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 6 U 158/04
  • KG, 28.09.2001 - 7 U 10727/99

    Immobilienerwerb durch Strukturvertrieb mit nicht ausgewiesener

  • LG Dortmund, 06.06.2008 - 3 O 380/07

    Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bei der Vermittlung einer

  • OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01
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