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   OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99   

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https://dejure.org/2000,8363
OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99 (https://dejure.org/2000,8363)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.05.2000 - 13 U 186/99 (https://dejure.org/2000,8363)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 13 U 186/99 (https://dejure.org/2000,8363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 AGBGB; § 8 AGBG; § 9 Abs. 2 AGBGB
    Wirksamkeit von Vertragsklauseln; Verstoß gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs); Ausstellung einer Kreditkarte; Kostenübernahme für die Beschädigung oder den Verlust einer Kreditkarte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Vertragsklauseln; Verstoß gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs); Ausstellung einer Kreditkarte; Kostenübernahme für die Beschädigung oder den Verlust einer Kreditkarte

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG §§ 8, 9
    Unwirksame Entgeltklausel für Erstellung einer Ersatzkreditkarte

  • hink-fischer.de (Auszüge)
  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wer zahlt Ersatz-Kreditkarte?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 675
    Unwirksamkeit von Klauseln in Bank-AGB; Entgeltklausel für Erstellung einer Ersatz-Kreditkarte

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 14 O 222/99
  • OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99

Papierfundstellen

  • WM 2000, 2237
  • WM 2001, 2237
  • BB 2000, 2384
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99
    Kontrollfähig sind dagegen (Preis-)Nebenabreden, d.h. Abreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGH ZIP 1997, 2118 m.w.N).

    Dabei sind unter Rechtsvorschrift im Sinne von § 8 AGB-Gesetz nicht nur Gesetzesvorschriften im materiellen Sinne zu verstehen, sondern auch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze sowie die Gesamtheit der wesentlichen Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben (BGH ZIP 1997, 2118, 2119).

  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96

    Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99
    Es reicht aus, dass sie in allgemeinen, am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten und auf das betreffende Rechtsgebiet anwendbaren Grundsätzen ihren Niederschlag gefunden haben (st. Rspr. BGH NJW 1997, 1700, 1701 [BGH 18.03.1997 - XI ZR 117/96] m.w.N.).

    Eine Ausnahme besteht insoweit nur, wenn die Klausel durch höhere Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt oder durch Gewährung rechtlicher Vorteile ausgeglichen wird (BGH NJW 1997, 1700, 1702 [BGH 18.03.1997 - XI ZR 117/96] m.w.N.).

  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 257/90

    Formularmäßige Überwälzung von Schäden in AGB der Banken

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99
    Dem steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber für einzelne, nähere umschriebene Ausnahmetatbestände ( § 7 StVG , § 19 LuftVG ) eine Gefährdungshaftung für geboten erachtet hat (st. Rspr. BGH NJW 1991, 1886, 1887 [BGH 23.04.1991 - XI ZR 128/90] ; NJW 1991 2414, 2415 m.w.N.).

    Dieser Gedanke beruht auf der Erwägung, dass auf einen Vertragsteil (nur) die Risiken abgewälzt werden dürfen, die ihre Ursache ausschließlich in seiner Sphäre haben und vom anderen Vertragsteil nicht beherrscht werden können (BGH NJW 1991, 2414, 2416) [BGH 25.06.1991 - XI ZR 257/90] .

  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99
    Nach der "kundenfeindlichsten" Auslegung der angegriffenen Formularklausel, von der für die Inhaltskontrolle nach §§ 9, 13 AGB-Gesetz auszugehen ist (BGH NJW 1991, 1886, 1887) [BGH 23.04.1991 - XI ZR 128/90] , hat der Kunde das Risiko zu tragen, Ersatz für eine Kreditkarte leisten zu müssen, obwohl diese allein durch in der Sphäre der Beklagten liegende und von dieser zu vertretende Umstände unbrauchbar wird.

    Dem steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber für einzelne, nähere umschriebene Ausnahmetatbestände ( § 7 StVG , § 19 LuftVG ) eine Gefährdungshaftung für geboten erachtet hat (st. Rspr. BGH NJW 1991, 1886, 1887 [BGH 23.04.1991 - XI ZR 128/90] ; NJW 1991 2414, 2415 m.w.N.).

  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 208/89

    Streitwert und Beschwer bei Verbandsklage nach §§ 13 ff. AGBG

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99
    Dieses Interesse bemisst der Senat angesichts der Größe der beklagten und deren zahlenmäßig hohen Abschlüsse im Kreditkartengeschäft mit 20.000.- DM (vgl. BGH NJW-RR 1991, 179; Ulmer / Brandner / Hensen, AGB-Gesetz, 8. Aufl., § 15 Rn. 32).
  • BGH, 20.10.2015 - XI ZR 166/14

    Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen

    Aufgrund der gesetzlichen Sonderreglungen in § 675f und § 675k BGB können für die Beurteilung der hier durch den Kläger beanstandeten Klausel die vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen zu Entgeltklauseln für die Ausgabe einer Ersatzkreditkarte (OLG Celle, WM 2000, 2237 ff.; OLG Brandenburg, ZIP 2007, 860 ff.; LG Magdeburg, Urteil vom 18. Mai 2006 - 7 O 825/06, juris; LG Hamburg, Urteil vom 11. Februar 2014 - 312 O 72/13, juris) oder eines Ersatzsparbuchs (Senatsurteil vom 7. Juli 1998 - XI ZR 351/97, WM 1998, 1623 f.) nicht fruchtbar gemacht werden.
  • OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13

    Inhaltskontrolle einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank

    Kontrollfähig sind dagegen (Preis-) Nebenabreden, das heißt Abreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGH Urteil vom 22.05.2012 - XI ZR 290/11 -, Tz. 10, Zitat nach juris; ZIP 1997, 2118; OLG D, Urteil vom 04.05.2000 - 13 U 186/99 -, Tz. 33, Zitat nach juris).

    Bei dieser besteht zwar Einigkeit besteht darüber, dass in den Fällen, in denen eine Beschädigung oder der Verlust der Karte auf ein Verschulden der Bank zurückzuführen ist, eine Pflicht zur kostenlosen Überlassung der Ersatzkreditkarte besteht (OLG D, Urteil vom 04.05.2000 - 13 U 186/99 -, Tz. 35, Zitat nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2006 - 7 U 17/06 -, ZIP 2007, 860; C in Schimansky/C/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. A., § 17, Rn. 27; O, WM 2002, 185, 191; Tin Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. A., Spez. AGB-Werke Teil 4 (5), Rn. 5).

  • LG Köln, 23.01.2013 - 26 O 306/12

    Einwand einer unangemessenen Benachteiligung der Verbraucher sowie einer

    Das ist nämlich nur der Fall, wenn sie sich weder auf einen trennbaren Teil der Hauptleistungspflicht noch auf eine Sonderleistung der Beklagten bezieht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 4.5.2000 - 13 U 186/99 -, Juris-Tz. 33 ff.).
  • ArbG Cottbus, 17.03.2010 - 7 Ca 1013/09

    Feststellung einer Nichtauflösung eines Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch einer

    Vielmehr müssen die Arbeitnehmer und die Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck geordnet, zusammengefasst und gezielt eingesetzt werden (BAG vom 21.02.2001, EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11; BAG vom 09.02.2000, BB 2000, 2384; BAG vom 31.05.2000, AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 12; BAG vom 22.10.2003, EzA § 1 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG vom 11.02.2004, NZA 2004, 618 ).
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