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   BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99   

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https://dejure.org/2001,680
BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99 (https://dejure.org/2001,680)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2001 - V ZR 422/99 (https://dejure.org/2001,680)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - V ZR 422/99 (https://dejure.org/2001,680)
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Mehltau-Befall

§ 1004 BGB, keine Pflicht zur Schädlingsbekämpfung, Verkehrssicherungspflicht, nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis, § 242 BGB

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mehltau

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht - Nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis - Mehltau - Spritzpflicht - Haftung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Muss man Schädlingsbekämpfungsmittel einsetzen um ein Übergreifen eines Schädlingsbefalls auf ein Nachbargrundstück zu verhindern

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Muss man Schädlingsbekämpfungsmittel einsetzen um ein Übergreifen eines Schädlingsbefalls auf ein Nachbargrundstück zu verhindern

  • rabüro.de

    Zur Frage der Pflicht zur Schädlingsbekämpfung eines Weinbergbetreibers zum Schutz des Nachbarwinzers

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2 i. V. m. § 1004 Abs. 1
    Keine Pflicht zur Mehltaubekämpfung auf einem für ein Jahr nicht bewirtschafteten Weinberg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1, § 823 Abs. 2, § 1004 Abs. 1
    Pflicht des Betreibers eines Weinbergs bei Aussetzung der Bewirtschaftung zum Schutz gegen Schädlingsbefall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Verpflichtung zur Mehltaubekämpfung im Interesse des Nachbarn

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Verpflichtung zur Mehltaubekämpfung im Interesse des Nachbarn

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Mehltau

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handlungspflicht zur Schädlingsbekämpfung bei landwirtschaftlicher Nutzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1208
  • MDR 2001, 628
  • VersR 2001, 1251
  • WM 2001, 1299
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.04.1991 - III ZR 1/90

    Abfließen von Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück

    Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß der Tatbestand des § 1004 BGB nicht erfüllt ist, wenn von einem Grundstück Beeinträchtigungen ausgehen, die ausschließlich auf Naturkräfte zurückgehen (BGHZ 90, 255, 266; 114, 183, 187; Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, "Wolläuse").

    Jedenfalls steht der Annahme einer Verkehrssicherungspflicht entgegen, daß die Bewirtschaftung von Acker- und Wiesenflächen im Rahmen normaler landwirtschaftlicher Nutzung, auch wenn hierdurch nachteilige Einwirkungen auf ein Nachbargrundstück ausgehen, keine Abwehransprüche nach § 1004 BGB auslösen (BGHZ 90, 255, 266 f; 114, 183, 188).

    So kann die Art der Bewirtschaftung den Wasserabfluß zum Nachteil umliegender Grundstücke beeinflussen (vgl. BGHZ 114, 183).

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß der Tatbestand des § 1004 BGB nicht erfüllt ist, wenn von einem Grundstück Beeinträchtigungen ausgehen, die ausschließlich auf Naturkräfte zurückgehen (BGHZ 90, 255, 266; 114, 183, 187; Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, "Wolläuse").

    Jedenfalls steht der Annahme einer Verkehrssicherungspflicht entgegen, daß die Bewirtschaftung von Acker- und Wiesenflächen im Rahmen normaler landwirtschaftlicher Nutzung, auch wenn hierdurch nachteilige Einwirkungen auf ein Nachbargrundstück ausgehen, keine Abwehransprüche nach § 1004 BGB auslösen (BGHZ 90, 255, 266 f; 114, 183, 188).

    Art und Umfang der Düngung oder der Ungezieferbekämpfung kann über Grund- und Oberflächenwasser auf Nachbargrundstücke einwirken (vgl. BGHZ 90, 255).

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94

    Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn

    Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
    Auch insoweit kommt es somit darauf an, ob den Beklagten eine entsprechende Verkehrssicherungspflicht traf (vgl. Senatsurt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, 2634).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß der Tatbestand des § 1004 BGB nicht erfüllt ist, wenn von einem Grundstück Beeinträchtigungen ausgehen, die ausschließlich auf Naturkräfte zurückgehen (BGHZ 90, 255, 266; 114, 183, 187; Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, "Wolläuse").

    Der Senat hat bereits im Wolläuse-Fall ausgesprochen (Urt. v. 7. Juli 1996, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, 2635), daß bei einem Schädlingsbefall, den zu verhindern der Eigentümer nicht verpflichtet ist, dem Nachbarn mit Rücksicht auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis das Recht zuzubilligen sein kann, Bekämpfungsmaßnahmen auf dem Grundstück zu ergreifen, von dem die Störung ausgeht.

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89

    Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees

    Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
    In der Regel begründet der Gedanke von Treu und Glauben im Rahmen eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses keine selbständigen Ansprüche, sondern wirkt sich als Schranke der Rechtsausübung aus (Senat, BGHZ 88, 344, 351; 113, 384, 389).

    Nur ausnahmsweise hält es der Senat für geboten, einen Anspruch unmittelbar aus dem besonderen Verhältnis von Nachbarn zu begründen, dann nämlich, wenn dies aus zwingenden Gründen eines billigen Interessenausgleichs geboten ist (BGHZ 113, 384, 389).

  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82

    Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen

    Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
    In der Regel begründet der Gedanke von Treu und Glauben im Rahmen eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses keine selbständigen Ansprüche, sondern wirkt sich als Schranke der Rechtsausübung aus (Senat, BGHZ 88, 344, 351; 113, 384, 389).
  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
    Die Entstehung von Gewohnheitsrecht erfordert eine lang andauernde tatsächliche Übung sowie die Überzeugung der beteiligten Verkehrskreise, durch die Einhaltung der Übung bestehendes Recht zu befolgen (BVerfGE 28, 28; BGHZ 37, 219, 222).
  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
    Das wiederum bedingt, daß die Eigentumsbeeinträchtigung wenigstens mittelbar auf den Willen des Beklagten zurückgeht (vgl. Senat, BGHZ 142, 66, 69 m.w.N.), was bei einem Unterlassen nur angenommen werden kann, wenn eine Handlungspflicht besteht.
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