Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 06.07.2001

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   BGH, 14.07.2000 - V ZR 328/99   

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https://dejure.org/2000,1648
BGH, 14.07.2000 - V ZR 328/99 (https://dejure.org/2000,1648)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2000 - V ZR 328/99 (https://dejure.org/2000,1648)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - V ZR 328/99 (https://dejure.org/2000,1648)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    VermG § 3 Abs. 3 Satz 4

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 46

    §§ 3 Abs. 3 Satz 4, 7 Abs. 7 Satz 2 VermG
    Vermögensrecht/Erstattung außergewöhnlicher Erhaltungskosten/Aufrechnung gegen Ansprüche auf Nutzungsherausgabe

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch - Erhaltungskosten - Anfechtung - Vermietung - Mietvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhaltungskosten; Verfügungsberechtigter; Berechtigter; Erstattungsanspruch für außergewöhnliche Erhaltungskosten; Aufrechnung; Nutzungsherausgabeanspruch

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 3 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 3 Abs. 3 S. 4
    Anspruch auf Erstattung außergewöhnlicher Erhaltungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 97
  • WM 2000, 2055
  • WM 2001, 2055
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - V ZR 328/99
    Diese Regelung bedeutet vielmehr folgendes: Der Umstand, daß dem Berechtigten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ab dem 1. Juli 1994 ein Anspruch auf Herausgabe bestimmter Nutzungen zugebilligt wird, stellt eine Besonderheit dar, nämlich eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Nutzungen an sich dem Eigentümer gebühren, also - noch - nicht dem Restitutionsberechtigten (vgl. BGHZ 137, 183, 186; Senat, BGHZ 141, 232, 235).
  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98

    Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung

    Auszug aus BGH, 14.07.2000 - V ZR 328/99
    Diese Regelung bedeutet vielmehr folgendes: Der Umstand, daß dem Berechtigten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ab dem 1. Juli 1994 ein Anspruch auf Herausgabe bestimmter Nutzungen zugebilligt wird, stellt eine Besonderheit dar, nämlich eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Nutzungen an sich dem Eigentümer gebühren, also - noch - nicht dem Restitutionsberechtigten (vgl. BGHZ 137, 183, 186; Senat, BGHZ 141, 232, 235).
  • BGH, 17.07.2015 - V ZR 84/14

    VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b, Satz 4, § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3

    Diesem Anspruch gegenüber kann der Verfügungsberechtigte allerdings nicht nur mit den in § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG bezeichneten Kosten, sondern auch mit dem Anspruch auf Erstattung der außergewöhnlichen Erhaltungskosten gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG aufrechnen, ohne sich die ihm verbleibenden Mieten anrechnen lassen zu müssen (Senat, Urteil vom 14. Juli 2000 - V ZR 328/99, VIZ 2000, 673, 674).
  • BGH, 11.03.2005 - V ZR 153/04

    Ersatz von Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen; Rechtsstellung

    Dieser besteht unabhängig davon, ob der Berechtigte Mieten herausverlangt und ob er Mieten überhaupt herausverlangen könnte (Senatsurt. v. 14. Juli 2000, V ZR 328/99, VIZ 2000, 673, 674).
  • OLG Naumburg, 02.09.2003 - 11 U 91/02

    Zulässigkeit von Erstattungsansprüchen bei Erhaltungs- und

    Neben den in § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 1 bis 3 VermG genannten Aufwendungen kann der Verfügungsberechtigte uneingeschränkt mit seinen aus § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG folgenden Kostenerstattungsansprüchen aufrechnen (BGH, Urteil vom 14. Juli 2000, V ZR 328/99 = WM 2000, 2055, 2056 f.; Kuhlmey/Wittmer, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand: Juni 2002, § 7 VermG Rdn. 54).

    Die außergewöhnlichen Erhaltungskosten sind dagegen zu erstatten (BGH, Urteil vom 14. Juli 2000, V ZR 328/99 = WM 2000, 2055, 2056).

    Sie sind nicht auf den Kostenerstattungsanspruch des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG anzurechnen (BGH, Urteil vom 14. Juli 2000, V ZR 328/99 = WM 2000, 2055, 2056 f.).

  • BGH, 18.01.2002 - V ZR 104/01

    Flughafen Leipzig/Halle

    Abgesehen von dem - hier nicht einschlägigen - Ausnahmefall des § 7 Abs. 7 S. 2 VermG für Früchte aus Nutzungsverhältnissen ab dem 1. Juli 1994, ändert auch das Vermögensgesetz (vgl. § 7 Abs. 7 S. 1 VermG) nichts daran, daß nach der Güterzuordnung die Nutzungen des restitutionsbelasteten Vermögensobjekts vor der Rückübertragung dem Eigentümer und - noch - nicht dem Restitutionsberechtigten zustehen (Senat, BGHZ 137, 183, 186; 141, 232, 236; Urt. v. 14. Juli 2000, V ZR 328/99, LM § 3 VermG Nr. 12).
  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 493/99

    Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Abtretung von

    Die Verantwortlichkeit des Verfügungsberechtigten geht mit dem von der Norm verfolgten Ziel einher, Mißbräuchen, insbesondere der Fehlleitung von Mieteinnahmen, entgegenzusteuern (Senat BGHZ 141, 232, 235; ebenso Urt. v. 14. Juli 2000, V ZR 328/99, WM 2000, 2055 = VIZ 2000, 673).
  • BGH, 28.06.2002 - V ZR 165/01

    Voraussetzungen des Anspruchs des Verfügungsberechtigten auf Erstattung der

    Gegenüber dem Berechtigten können sie nur geltend gemacht werden, soweit dieser nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG Nutzungsentgelte herausverlangt; der Verfügungsberechtigte ist dabei auf die Aufrechnung gegenüber dem Herausgabeanspruch beschränkt, § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG (Senat, Urt. v. 14. Juli 2000, V ZR 328/99, WM 2000, 2055; v. 19. April 2002, V ZR 439/00 z. Veröff. best.).
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 118/08

    Vorliegen von Rechtsgeschäften zur Erhaltung des Vermögenswertes bei der

    Noch zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Vorschrift dem Verfügungsberechtigten einen auf die Möglichkeit der Aufrechnung gegen den Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Mieten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG beschränkten Erstattungsanspruch einräumt (Senat, Urt. v. 14. Juli 2000, V ZR 328/99, VIZ 2000, 673; Urt. v. 19. April 2002, V ZR 439/00, ZfIR 2002, 549, 550).
  • BGH, 20.11.2003 - III ZR 131/03

    Verwendung von Nutzungsentgelten für pauschalierte Verwaltungskosten

    Die Regelung des § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 2 VermG, nach der Kosten aufgrund von Rechtsgeschäften zur Erhaltung des Vermögenswerts im Sinn des § 3 Abs. 3 VermG (nur) aufrechenbar sind, bringt den Kostenerstattungsanspruch in direkter oder entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG nicht zu Fall (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - V ZR 328/99 - VIZ 2000, 673 f), sondern ist nur vor dem Hintergrund verständlich, daß dem Verfügungsberechtigten in dem Rahmen, den die Aufrechnungslösung mit sich bringt, auch Ersatz für gewöhnliche Erhaltungskosten zu leisten ist, wenn der Berechtigte ihm durch das Herausgabeverlangen hinsichtlich der Nutzungen die wirtschaftliche Grundlage für seine Aufwendungen nimmt.
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 439/00

    Rechte des Verfügungsberechtigten gegenüber Ansprüchen des Berechtigten auf

    Das Urteil des Landgerichts, das (neben einem Hinweis auf den Gesetzestext) darauf abhebt, die Erstattungsansprüche könne der Verfügungsberechtigte - ohnehin - nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG selbständig geltend machen, verkennt das bei seinem Erlaß bereits umrissene (BGHZ 136, 57; 137, 183), durch die Entscheidung des Senats vom 14. Juli 2000 (V ZR 328/99, WM 2000, 2055) abschließend geklärte, Verhältnis der Erstattungsansprüche nach § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 7 VermG.
  • OLG Brandenburg, 18.07.2002 - 5 U 171/01

    Neue Bundesländer: Anspruch des Verfügungsberechtigten auf Erstattung von

    Die Kürzung des einen Anspruchs mit Rücksicht auf den anderen widerspricht der Güterzuordnung und dem vom Gesetzgeber getroffenen Interessensausgleich (BGH VIZ 2000, S. 673 [674]).
  • OLG Naumburg, 13.03.2002 - 11 W 79/02

    Zur Mutwilligkeit bei einer beabsichtigten unbedingten Widerklage zur erstrebten

  • OLG Brandenburg, 18.11.2014 - 3 U 109/11

    Restitutionsrecht: Ausschlussfrist bei einem Kostenerstattungsanspruch

  • OLG Dresden, 27.02.2002 - 11 U 879/00

    Erhaltungsmaßnahmen; außergewöhnlich; Erstattungsanspruch; Aufrechnung

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99 - 13, 1 U 55/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5646
OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99 - 13, 1 U 55/99 (https://dejure.org/2001,5646)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.07.2001 - 1 U 55/99 - 13, 1 U 55/99 (https://dejure.org/2001,5646)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 1 U 55/99 - 13, 1 U 55/99 (https://dejure.org/2001,5646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • unalex.eu

    Art. 4, 12 EVÜ
    Dienstleistungsverträge - Garantieverträge - Regelungsinhalt

  • archive.org

    BGB §§ 765, 407, 242
    Keine Haftung der Bank aus Garantie auf erstes Anfordern gegenüber Zessionar bei Vertragsaufhebung vor Kenntnis von der Abtretung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 765, 407, 242
    Keine Haftung der Bank aus Garantie auf erstes Anfordern gegenüber Zessionar bei Vertragsaufhebung vor Kenntnis von der Abtretung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 765 § 398 § 407 § 242
    Inhalt, Abtretung und Geltendmachung einer Garantie auf erstes Anfordern; mögliche Einwendungen

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1318
  • WM 2001, 2055
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 11.02.1998 - 1 U 293/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Bestehen bloße Zweifel über die Aussagebereitschaft eines ausländischen Zeugen, so ist der die Erhebung des Beweismittels beantragenden Partei Gelegenheit zu geben, von sich aus den Zeugen im Termin zu stellen (Senat NJW-RR 1998, 1685 mwN).

    Bei dieser Sachlage ist von einer Unerreichbarkeit des Beweismittels auszugehen (Senat NJW-RR 1998, 1685).

    Zu einer Beweisaufnahme im Ausland oder zu der Teilnahme an einer Beweisaufnahme im Ausland sind deutsche Gerichte nicht verpflichtet (BGH NStZ 1985, 375; Senat NJW-RR 1998, 1685; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 244 Rn. 65).

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Ein solches Verhalten begründet den Arglisteinwand aus § 242 BGB (BGH WM 2001, 947 f.).

    Angesichts dieses unstreitigen Sachverhalts (BGH WM 2001, 947) ist offensichtlich, dass der materielle Garantiefall im Verhältnis zwischen der S AG und der Firma M Gitterroste GmbH & Co. KG nicht eingetreten ist, weil der mit Hilfe der Garantie zu finanzierende Kauf von Produktionsanlagen der F SA endgültig fehlschlug.

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 17/89

    Vertragsaufhebung nach Abtretung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Selbst wenn man auf der Grundlage der Globalabtretung zwischen der Klägerin und der St AG vom 28. Februar 1990 wie auch der Verpfändungserklärung vom 5. Mai 1994 einen Forderungserwerb der Klägerin mit Begründung der unwiderruflichen Zahlungsgarantie am 10. Juni 1994 zu Grunde legt, steht der Klägerin ein Zahlungsanspruch gleichwohl nicht zu, weil der Ende August 1994 zwischen der S AG und der Beklagten getroffene Aufhebungsvertrag mangels Aufdeckung der Abtretung gemäß § 407 BGB zu Lasten der Klägerin Rechtswirkungen erzeugt (BGHZ 111, 84, 91).

    Eine Aufhebungsvereinbarung fällt nämlich in den Schutzbereich des § 407 BGB; der Schuldner kann sich auf den Inhalt einer solchen Aufhebungsvereinbarung stützen, wenn ihm - wie hier - im Zeitpunkt der Vornahme die Abtretung noch nicht bekannt war (BGHZ 111, 84, 91; Münchener Kommentar/Roth aaO, § 407 Rn. 6; Staudinger/Busche, BGB, 13. Bearb., § 407 Rn. 14).

  • BGH, 22.04.1985 - II ZR 180/84

    Aufrechnung mit eigenen Forderungen der Garantiebank gegen eine Zahlungsgarantie

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Die Abstraktheit der Garantie kann auch auf andere Weise verlautbart werden (BGHZ 94, 167, 169).

    In diesem Sinne ist die Garantie vom Grundgeschäft losgelöst und abstrakter Natur (BGHZ 94, 167, 170).

  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 113/87

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Alle Streitfragen tatsächlicher, aber auch rechtlicher Art, deren Beantwortung sich nicht von selbst ergibt, sind nach der Zahlung in einem evtl. Rückforderungsprozess auszutragen (BGH NJW 1988, 2610).
  • BGH, 29.09.1986 - II ZR 220/85

    Offensichtliche Mißbräuchlichkeit der Inanspruchnahme einer Garantie auf erstes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Deshalb scheitert der Zahlungsanspruch des Garantiebegünstigten am Einwand des Rechtsmissbrauchs, wenn offensichtlich oder liquide beweisbar ist, dass trotz Vorliegens der formellen Voraussetzungen (formeller Garantiefall) der Garantiefall im Valutaverhältnis (materieller Garantiefall) nicht eingetreten ist (BGH WM 1986, 1429 f.).
  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 198/82

    Einwand des Rechtsmißbrauchs bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Die rechtsgeschäftliche Abtretung (§§ 398 ff. BGB) der auf Zahlung einer Geldsumme gerichteten Forderung aus der Garantie ist ohne Weiteres möglich (BGHZ 90, 287, 291).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 172/95

    Anwendbares Recht auf die Garantie einer Mindestausschüttung aus einer erworbenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Diese auf dem vorherigen Rechtszustand beruhende Würdigung hat auch nach Einführung von Art. 28 Abs. 2 EGBGB ihre Gültigkeit behalten (BGH NJW 1996, 2569 f.).
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