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   OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00   

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OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00 (https://dejure.org/2000,12311)
OLG München, Entscheidung vom 04.09.2000 - 17 U 2317/00 (https://dejure.org/2000,12311)
OLG München, Entscheidung vom 04. September 2000 - 17 U 2317/00 (https://dejure.org/2000,12311)
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Papierfundstellen

  • WM 2001, 252
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00
    Dem hat sich unter anderem das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 12.1.2000 (WM 2000, 292, 295) angeschlossen.

    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang anteilige Vertriebskosten und auch etwaige Provisionen einkalkuliert sind, und wie sich überhaupt der Kaufpreis zusammensetzt, unterfällt ausschließlich der Kalkulation des Bauträgers, über die aufzuklären die Beklagte als finanzierende Bank nicht verpflichtet war (so OLG Stuttgart WM 2000, 1190, 1191 sowie WM 2000, 292, 296 f.).

    bereits eingetretenen konkreten Insolvenzrisiko und von dessen Verlagerung auf unwissende Kapitalanleger (OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295) keine Rede sein.

    Denn ein solcher Ausnahmetatbestand wäre konturlos, und es wären weder die Voraussetzungen noch die Grenzen einer solchen generellen Aufklärungsverpflichtung erkennbar (so auch OLG Stuttgart WM 2000, 292, 298).

    Denn dies würde voraussetzen, daß die Beklagte die Vermittlungsfirma und deren Mitarbeiter als Verhandlungsgehilfen in die Vertragsanbahnung eingeschaltet hätte (so unter anderem auch OLG Stuttgart WM 2000, 292, 299).

  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98

    Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf

    Auszug aus OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00
    aa) Dabei kommt eine hinreichende wirtschaftliche Verflechtung des Kauf- und des Darlehensvertrages nur in Betracht, wenn sich der Darlehensgeber nicht mit seiner Finanzierungsrolle begnügt, sondern Funktionen des Verkäufers (Werbung, Vertrieb, rechtliche Ausgestaltung der Geschäfte) im Zusammenwirken mit diesem in einer Art und in einem Umfang wahrnimmt, daß die Berufung auf die rechtliche Selbständigkeit des Darlehensvertrages gegen Treu und Glauben verstieße (so unter anderem BGH WM 2000, 1287, 1288).

    Wenn eine Partei aus Eigeninteresse Kreditverträge zur Finanzierung von Rechtsgeschäften abschließt, so hat sie auch etwaige sich daraus ergebende Risiken zu tragen (so unter anderem. BGH WM 2000, 1287, 1288).

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Auszug aus OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00
    Eine Hinweis- und Auklärungspflicht hätte die Beklagte nur getroffen, wenn ihr bei Abschluß des Darlehensvertrages mit: der Klägerin und ihrem Ehemann bekannt gewesen wäre, daß die Bauträgerin bereits vermögenslos und konkursreif gewesen wäre (so BGH WM 1992, 1310 = NJW 1992, 2146, 2147).

    So hat der BGH in seinem Urteil vom 28.4.1992 (WM 1992, 1310, 1311) eine Aufklärungspflicht einer doppelfinanzierenden Bank grundsätzlich abgelehnt und nur für die Ausnahmesituation bejaht, daß die Bauträgergruppe bereits vermögenslos und konkursreif war und der finanzierenden Bank dies bei Abschluß des Darlehensvertrages mit den Erwerbern auch bekannt war.

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00
    cc) Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Ent-scheidung des BGH vom 24.9.1996 = WM 1996, 2105 = Z.IP 1996, 1950 ff., stützen.
  • OLG Stuttgart, 04.04.2000 - 9 W 57/99

    Zur Beratungspflichtverletzung einer Bank bei Kreditverträgen

    Auszug aus OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00
    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang anteilige Vertriebskosten und auch etwaige Provisionen einkalkuliert sind, und wie sich überhaupt der Kaufpreis zusammensetzt, unterfällt ausschließlich der Kalkulation des Bauträgers, über die aufzuklären die Beklagte als finanzierende Bank nicht verpflichtet war (so OLG Stuttgart WM 2000, 1190, 1191 sowie WM 2000, 292, 296 f.).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00
    Ob und in welchem Umfang sich erhoffte Mieteinnahmen letztendlich realisieren lassen, gehört zum allgemeinen wirtschaftlichen Risiko der Kapitalinvestition, das die Klägerin und ihr Ehemann nicht auf die Beklagte als Finanzierungsbank abwälzen können (BGH WM 1992, 901, 903), zumal jeglicher Sachvortrag der Klägerin dazu fehlt, daß die Beklagte aufgrund von konkreten Anhaltspunkten gewußt haben soll, daß die avisierte Miete von 20,- DM/qm von Anfang an weit überhöht gewesen sei.
  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00
    Schließlich kann sich die Klägerin hinsichtlich etwaiger Innenprovisionen nicht auf die Entscheidung des BGH vom 17.12.1991 = WM 1992, 216 = NJW-RR 1992, 373 ff., berufen.
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00
    Die finanzierende Bank muß den Erwerber aber nicht aufklären aufgrund eines konkreten Wissensvorsprungs, selbst wenn sie weiß, daß der Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Immobilie (Kaufpreis 70 % über dem Wert) steht, es sei denn, das auffällige Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung führt zur Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts (BGH WM 2000, 1245, 1247).
  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00
    Denn die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 3.11.1983 (WM 1994, 157 ff.) betrifft einen krassen Sonderfall.
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

    Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).

    Das gilt grundsätzlich auch bei wirtschaftlich schwächeren und - soweit überhaupt erkennbar - geschäftsunerfahrenen Erwerbern, wenn sie nicht von sich aus Aufklärungsbedarf erkennen lassen (vgl. Senat in WM 1994, 197 und WM 1999, 1817; ferner: OLG Köln, WM 2000, 2139, 2144; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298; OLG München, WM 2001, 252, 255; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

    Die gegenteilige Auffassung hat sich in der jüngeren OLG-Rechtsprechung nicht durchsetzen können (z.B. OLG München, WM 2000, 130, 132; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 297 und WM 2000, 2146, 2148; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150, 2152; OLG München, WM 2001, 252, 255).

  • OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01

    Haustürsituation; verbundenes Geschäft; Realkredit; Rückabwicklung;

    Jedenfalls aber besteht weder eine allgemeine Verpflichtung der Bank, sich über eine in die Kaufpreiskalkulation des Verkäufers eingeflossene "Innenprovision" und deren Höhe Gewissheit zu verschaffen, noch eine Verpflichtung, den Erwerber/Darlehensnehmer von sich aus bei entsprechender Kenntnis über diesen wertbestimmenden Umstand aufzuklären (Senat, OLG-Report Dresden, 2002, 318, 319; 389, 390 f.; OLG Köln, WM 2002, 118, 121 und 2000, 2139, 2143; OLG München, WM 2001, 252, 255; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 297).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2001 - 6 U 104/00
    Vor diesem Hintergrund kommt im Bereich des finanzierten Immobilienkaufs ein "verbundenes" Geschäft allenfalls dann in Betracht, wenn sich die kreditgewährende Bank nicht auf ihre Rolle als Kreditgeberin beschränkt, sondern sich darüber hinaus aktiv an dem finanzierten Geschäft beteiligt hat und dem Käufer gleichsam als Partner des finanzierten Geschäfts gegenüber getreten ist, wobei stets hinzukommen muss, dass beim Käufer/ Kreditnehmer aufgrund des Verhaltens der Bank der subjektive Eindruck entstanden ist, Verkäufer und Darlehensgeber stünden ihm als einheitlicher Vertragspartner gegenüber (BGH NJW-RR 87, 523ff.(524); OLG Hamm a.a.O., 1233; OLG München a.a.O., 133; OLG Braunschweig a.a.O., 1227/1228; OLG München WM 01, 252 ff.).

    Selbst eine Doppelfinanzierung führt nämlich nur dann zu einer Aufklärungspflicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der Bauträger bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung vermögenslos und konkursreif war (OLG München WM 01, 252ff. (254) und deshalb die Gefahr besteht, dass das bereits eingetretene konkrete Insolvenzrisiko von der Bank auf unwissende Anleger verlagert wird (OLG Stuttgart WM 00, 292ff. (295) m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 1 U 122/01

    Bankenhaftung im Rahmen eines drittvermittelten finanzierten

    Insbesondere begründet eine geschäftliche Unerfahrenheit des Erwerbers und Darlehensnehmers keine Aufklärungspflicht der Bank zu das Anlagegeschäft betreffenden Risiken (ebenso OLG Stuttgart WM 2001, 1667 ff. [unter 2 a) cc) (4) der Entscheidungsgründe]; OLG München ZIP 2000, 2295 ff. [unter I 2 b) aa) der Entscheidungsgründe]; WM 2001, 252 ff. [unter III 2 d) der Entscheidungsgründe]; OLG Köln WM 2000, 2139, 2144 [unter II 2 b) bb) der Entscheidungsgründe]; OLG Stuttgart OLGR 2000, 98, 102 [unter I 6 der Entscheidungsgründe]).
  • LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05
    Ferner ist vom Kläger nicht substantiiert und nachvollziehbar dargelegt, inwieweit XXX seine Vermittlerrolle überschritten haben und Erfüllungsgehilfe der Beklagten gewesen sein soll (vgl. hierzu auch OLG München, WM 2001, 252, 256 [OLG München 04.09.2000 - 17 U 2317/00] ).
  • LG Leipzig, 20.07.2004 - 4 O 7049/03
    Ohnehin gehört die Realisierbarkeit von Mieteinnahmen zum allgemeinen wirtschaftlichen Risiko einer Kapitalinvestition und begründet selbst bei Kenntnis der finanzierenden Bank keinen zu Aufklärungspflichten führenden Wissensvorsprung der Bank (OLG München vom 04.09.2000, WM 2001, 252 [OLG München 04.09.2000 - 17 U 2317/00] ) .
  • LG Potsdam, 30.06.2004 - 8 O 587/03
    Die Realisierbarkeit von Mieteinnahmen gehört zum allgemeinen wirtschaftlichen Risiko einer Kapitalinvestition und begründet selbst bei Kenntnis der finanzierenden Bank keinen zu Aufklärungspflichten führenden Wissensvorsprung der Bank (OLG München, WM 2001, 252).
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