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   OLG München, 19.04.2000 - 15 U 5324/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10841
OLG München, 19.04.2000 - 15 U 5324/99 (https://dejure.org/2000,10841)
OLG München, Entscheidung vom 19.04.2000 - 15 U 5324/99 (https://dejure.org/2000,10841)
OLG München, Entscheidung vom 19. April 2000 - 15 U 5324/99 (https://dejure.org/2000,10841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 278, 607 a. F.
    Haftung der Bank aus finanziertem Immobilienerwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 607 (a.F.) § 278
    Haftung der Bank für unrichtige Angaben eines Finanzierungsvermittlers

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2002, 1297
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 08.09.2003 - 3 U 117/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme der persönlichen Haftung und die

    Daraus kann nicht geschlossen werden, dass die Bank die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens für den Anleger geprüft und für gut befunden hat (vgl. OLG München, WM 2002, 1297, 1298; OLG Jena, Urt. vom 21. Januar 2003 - 5 U 376/02, S. 42, Bl. 2332 GA).
  • OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HaustürWG);

    Denn nur insoweit waren die Zeugen als Erfüllungsgehilfen im Pflichtenkreis der in den Vertrieb der Immobilie selbst nicht eingeschalteten Beklagten tätig geworden (vgl. BGH NJW 2000, 3558, 3559 ; BGH NJW-RR 1997, 116 f.; OLG München WM 2002, 1297).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 32/02

    Restitutionsgrund: Notwendige Kausalität von Falschaussage und gefälschter

    Insbesondere kann hieraus nicht geschlossen werden, dass die Bank die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens für den Erwerb im Interesse des Kaufinteressenten geprüft und für gut befunden hat (OLG München WM 2002, 1297 und OLG Braunschweig WM 1998, 1223).
  • OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01

    Erwerb einer Eigentumswohnung mittels Finanzierung durch zwei Bausparverträge und

    Denn nur insoweit waren sie als Erfüllungsgehilfen im Pflichtenkreis der in den Vertrieb der Immobilie selbst nicht eingeschalteten Beklagten tätig (BGH NJW 2000, 3558, 3559; BGH NJW-RR 1997, 116 f.;OLG München WM 2002, 1297).
  • OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen des Vorliegens eines Haustürgeschäfts;

    Denn nur insoweit waren sie als Erfüllungsgehilfen im Pflichtenkreis der in den Vertrieb der Immobilie selbst nicht eingeschalteten Beklagten tätig (vgl. BGH NJW 2000, 3559; NJW-RR 1997, 116; OLG München WM 2002, 1297).
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