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   BGH, 01.10.2002 - IX ZR 125/02   

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https://dejure.org/2002,530
BGH, 01.10.2002 - IX ZR 125/02 (https://dejure.org/2002,530)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2002 - IX ZR 125/02 (https://dejure.org/2002,530)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2002 - IX ZR 125/02 (https://dejure.org/2002,530)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 566 Abs. 1, 511 Abs. 2; InsO §§ 96, 95 Abs. 1 Satz 3
    Widerspruch des Insolvenzverwalters gegen Lastschriftabbuchungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung der Revision - Statthaftigkeit - Wert des Beschwerdegegenstandes - Einwilligung des Gegners - Mehrere selbständige Ansprüche - Streitgegenstand - Widerspruch des Insolvenzverwalters - Belastungen des im Soll geführten Kontos - Beseitigungsanspruch - ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Widerspruch des Insolvenzverwalters gegen durch Lastschriften bewirktes Sollsaldo des Schuldners

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sprungrevision, - bei mehreren selbständigen Ansprüchen; Lastschriftverfahren, Widerspruch des Insolvenzverwalters bei -

  • Anwaltsblatt

    § 566 ZPO, § 96 InsO, § 95 InsO

  • Judicialis

    ZPO § 566 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2; ; InsO § 96; ; InsO § 95 Abs. 1 Satz 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertgrenze für Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil; Anfechtung von Belastungen eines im Soll geführten Kontos durch den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lastschriftverfahren: Wirkung des Widerspruchs des Insolvenzverwalters gegen Belastungen eines im Soll geführten Kontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 96, 95 Abs. 1 Satz 3
    Kein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters bei Widerspruch gegen per Lastschrift erfolgte Belastung des debitorischen Kontos

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 143
  • NJW 2003, 143
  • ZIP 2002, 2184
  • MDR 2003, 169
  • NZI 2003, 33
  • WM 2002, 2408
  • BB 2002, 2632
  • DB 2003, 500
  • AnwBl 2003, 122
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 62/76

    Statthaftigkeit der Sprungrevision

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZR 125/02
    Schon für das bisher geltende Recht war anerkannt, daß die Sprungrevision auch für die Urteile in Betracht kam, welche die in § 546 ZPO normierte Revisionssumme nicht erreichten (BGHZ 69, 354).
  • BGH, 24.06.1985 - II ZR 277/84

    Widerspruch - Genehmigung im Einzugsermächtigungsverfahren

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZR 125/02
    Der Widerspruch bringt zum Ausdruck, daß die Genehmigung nicht erteilt wird (BGHZ 95, 103, 106; 101, 153, 156; vgl. auch van Gelder, WM-Sonderbeilage Nr. 7/2001 S. 7).
  • BGH, 15.06.1987 - II ZR 301/86

    Widerruf einer Lastschrift vor Konkursantrag

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZR 125/02
    Der Widerspruch bringt zum Ausdruck, daß die Genehmigung nicht erteilt wird (BGHZ 95, 103, 106; 101, 153, 156; vgl. auch van Gelder, WM-Sonderbeilage Nr. 7/2001 S. 7).
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZR 125/02
    Ebenso wie bei Prüfung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Berufungsurteil (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721) reicht es nicht aus, daß ein Zulassungsgrund lediglich hinsichtlich eines selbständigen Anspruches besteht, welcher nicht die Höhe des nach dem Gesetz mindestens erforderlichen Beschwerdegegenstandes erreicht.
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 154/04

    Zum Schadenersatzanspruch einer Bank nach Rückgabe einer Lastschrift mangels

    Da der Kunde seiner Bank keine Weisung erteilt hat, ist er im Verhältnis zu ihr berechtigt, der Belastung seines Kontos ohne Angabe von Gründen zu widersprechen; denn ein kontokorrentfähiger Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB steht der Zahlstelle erst zu, wenn der Schuldner die Belastungsbuchung auf seinem Konto genehmigt hat (BGHZ 144, 349, 353; BGH, Urteile vom 10. Januar 1996 - XII ZR 271/94, WM 1996, 335, 337, vom 1. Oktober 2002 - IX ZR 125/02, WM 2002, 2408, 2409 und vom 19. Dezember 2002 - IX ZR 377/99, WM 2003, 523, 526).
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Ferner ist die Genehmigung einer Lastschrift nicht zwingend nachteilig für die Insolvenzmasse: Wurde die Lastschrift - wie hier - von einem debitorisch geführten Konto eingezogen, kann es günstiger sein, die Lastschrift zu genehmigen und die Zahlung unmittelbar gegenüber dem Gläubiger anzufechten (vgl. Dahl NZI 2005, 102; Ganter WM 2005, 1557, 1561 f.; Ringstmeier BGHReport 2005, 270; siehe auch BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - IX ZR 217/06, WM 2007, 2246, 2251 Tz. 39, zur Veröffentlichung in BGHZ 174, 84 vorgesehen), weil der Widerspruch gegen die Belastungsbuchung lediglich zu deren Beseitigung, nicht aber zu einem Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters führt (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZR 125/02, WM 2002, 2408, 2409).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Es kann sogar davon ausgegangen werden, daß durch die Rücklastschriften kein Auszahlungsanspruch zugunsten der künftigen Insolvenzmasse entstanden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZR 125/02, ZIP 2002, 2184, 2185; OLG Köln WM 1991, 28, 29; LG Karlsruhe WM 1987, 605; LG Aachen WM 1990, 1042, 1044).

    Eine Verrechnung oder Aufrechnung lag darin nicht (Bork, Festschrift für Walter Gerhardt S. 69, 78; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 aaO; a.A. OLG Bremen ZIP 1980, 358; Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 82 Rn. 34 a.E.).

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 78/07

    Berechtigung der Bank zur Belastung des Kontos des Schuldners auf der Grundlage

    In einem solchen Fall beschränkt sich der Anspruch auf die Korrektur der ungenehmigten Belastung (BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZR 125/02, WM 2002, 2408, 2409).

    Weitergehende Rechte stehen dem Kontoinhaber nicht zu; insbesondere ein Zahlungsanspruch ist nicht entstanden (BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 aaO).

    Daher geht die Anfechtung ins Leere (Bork EWiR 2002, 1097, 1098).

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 320/09

    Einzugsermächtigungslastschriftverfahren: Konkludente Genehmigung der

    Sollte die Klägerin mit der Gutbuchung des Lastschriftbetrages auf dem Schuldnerkonto lediglich ein bei ihr bestehendes Debet des Schuldners zurückgeführt haben, so ist dadurch kein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters entstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZR 125/02, WM 2002, 2408, 2409; van Gelder, aaO, § 59 Rn. 6 mwN).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2008 - 6 U 123/07

    Bankkreditvertrag: Widerspruch gegen Abbuchungen zugunsten eines Darlehenskontos

    Beim debitorisch geführten Konto entsteht ein solcher Zahlungsanspruch nicht, sondern verbleibt es bei dem Anspruch auf Korrektur der ungenehmigten Belastung (BGH v. 1.10.2002, ZIP 2002, 2184 Rn. 10, zitiert nach juris).

    Besteht hingegen kein Guthaben, sondern liegt ein debitorisch geführtes Konto vor, entsteht auch kein Zahlungsanspruch; es bleibt dann beim Korrekturanspruch (BGH v.1.10.2002, ZIP 2002, 2184 Rn. 10, zitiert nach juris).

    Dieser Auffassung stehen auch nicht andere insolvenzrechtliche Vorschriften, insbesondere nicht das Aufrechnungsverbot aus den §§ 95, 96 InsO entgegen, da die Korrektur einer ungenehmigten Belastung keine Aufrechnungslage begründet (BGH v. 1.10.2002, ZIP 2002, 2184, Rn. 10, zitiert nach juris).

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 328/09

    Konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung

    Sollte die Klägerin mit der Gutbuchung des Lastschriftbetrages auf dem Schuldnerkonto aber lediglich ein bei ihr bestehendes Debet der Schuldnerin zurückgeführt haben, so ist dadurch kein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters entstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZR 125/02, WM 2002, 2408, 2409).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 107/05

    Anfechtbarkeit der Verrechnung von Forderungen im Kontokorrentverhältnis

    Aus dem gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO gegenwärtig geltenden Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde für Rechtssachen mit einer Beschwer, die 20.000 EUR nicht übersteigt, lässt sich keine Beschränkung der Sprungrevision für Sachen innerhalb dieses Wertbereichs entnehmen (BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZR 125/02, WM 2002, 2408 f).
  • OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Befugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters zur

    Auf die Frage, ob die Klägerin wegen der im streitgegenständlichen Zeitraum debitorischen Kontoführung aufgrund der Gutschriften am 18.12.2006 überhaupt einen Zahlungsanspruch, und wenn ja in welcher Höhe erlangen konnte (vgl. BGH ZIP 2002, 2184 die von der Beklagtenpartei zuletzt zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5.2.2009 (IX ZR 78/07)) kam es daher nicht mehr an.
  • OLG Frankfurt, 26.04.2013 - 19 U 265/12

    Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auszahlung widerrufener Lastschriften

    Werde das Konto indes im Soll geführt, bestehe nur ein Anspruch auf Korrektur der ungenehmigten Belastung (BGH, Urteile v. 01.10.2002 - IX ZR 125/02 und v. 05.02.2009 - IX ZR 78/07)(Bl.310, 311f.).
  • OLG München, 23.06.2005 - 23 U 5681/04

    Genehmigung von Lastschriften durch Weiternutzung des Kontos

  • LG Kleve, 14.09.2012 - 1 O 308/11

    Prüfung des Vorliegens eines Haustürgeschäftes im Rahmen des Verkaufs von

  • LG Düsseldorf, 10.02.2004 - 24 S 248/03
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