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   BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99   

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https://dejure.org/2003,1079
BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99 (https://dejure.org/2003,1079)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2003 - IX ZR 399/99 (https://dejure.org/2003,1079)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2003 - IX ZR 399/99 (https://dejure.org/2003,1079)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflichten aus einem Anwaltsvertrag; Erforderlichkeit einer Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde; Zum Erwerb einer Milchreferenzmenge eines Rechtsvorgängers

  • Anwaltsblatt

    § 276 BGB, § 132 VwGO

  • Judicialis

    BGB § 276 Ci; ; BGB § 675; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 133 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 675; VwGO § 132; VwGO § 133
    Sorgfaltspflichten des Berufungsanwalts bei Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde. Mit Anmerkung: Dr. Wendt Nassall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Pflichtverletzung des Berufungsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prüfung der Aussichten eines Rechtsmittels

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Prüfung der Aussichten eines Rechtsmittels

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prüfung der Aussichten eines Rechtsmittels

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2022
  • MDR 2003, 897
  • FamRZ 2003, 921 (Ls.)
  • VersR 2003, 1042
  • WM 2003, 1146
  • BB 2003, 1147 (Ls.)
  • AnwBl 2003, 526
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99
    Im Jahre 1996 verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht in zwei vergleichbaren Verfahren, in denen das OVG zuvor ebenfalls gegen die jeweiligen Kläger entschieden hatte, die Landesstelle, den Übergang der Referenzmenge zu bescheinigen (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 1996 - 3 C 29.96 = BVerwGE 102, 113; Urt. v. 11. Oktober 1996 - 3 C 28.96, BayVBl. 1997, 475).

    Vor Erlaß der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 1996 aaO lag es zumindest nahe, daß das Klageverfahren des Klägers eine derartige Rechtsfrage betraf, die sich auch nicht auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation beantworten ließ (vgl. BVerwG NVwZ 1990, 556).

    Diese Frage war zum damaligen Zeitpunkt höchstrichterlich noch nicht geklärt (vgl. BVerwGE 102, 113).

    Aus der zwischenzeitlich ergangenen und in dem Begleitschreiben vom 29. September 1994 auch zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 10. Januar 1992 - Rs C-177/90; referiert von BVerwGE 102, 113, 116) ergibt sich nichts anderes, weil mit ihr nur entschieden worden ist, daß Personen in der Situation des Klägers unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht einen Anspruch auf eine Referenzmenge nicht herleiten können (siehe hierzu BVerwGE 102, 113, 116).

    Hiervon ging auch das Bundesverwaltungsgericht in den Parallelfällen als selbstverständlich aus (vgl. BVerwGE 102, 113, 118 f; siehe ferner BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1993 - 3 B 116.92).

    bb) Danach hätte das Bundesverwaltungsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde im Streitfall ebenso stattgeben müssen wie in dem Verfahren, welches letztlich zu der Entscheidung BVerwGE 102, 113 geführt hat.

    Dieser entspricht aber dem Begehren des Klägers im vorliegenden Fall, ihm den Übergang der Milch-Referenzmenge zu bescheinigen (vgl. BVerwGE 102, 113, 115).

    (1) In der zweiten Jahreshälfte des Jahres 1994 war die maßgebende Grundsatzfrage auch noch nicht geklärt, weil das Bundesverwaltungsgericht über sie erst im Jahre 1996 entschieden hat (BVerwGE 102, 113; BVerwG BayVBl. 1997, 475).

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99
    Damit haben sie aber den gegen sie sprechenden Anschein nicht erschüttert; sie haben keine Tatsachen vorgebracht, die den Schluß zulassen, der Kläger hätte sich über den begründeten Rat eines Fachmanns zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde hinweggesetzt (vgl. BGH, Urt. v. 18. Dezember 1997 - IX ZR 153/96, WM 1998, 301, 303).

    Für den Erlaß eines Grundurteils reicht es aus, daß die Klageforderung wegen der schuldhaften Pflichtverletzung des Beklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (vgl. BGHZ 111, 125, 133; BGH, Urt. v. 18. Dezember 1997 aaO S. 303).

  • BVerwG, 08.07.1993 - 3 B 116.92

    Grundsätzliche Bedeutung der verfassungsmäßigkeit der Beschränkung eines

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99
    Hiervon ging auch das Bundesverwaltungsgericht in den Parallelfällen als selbstverständlich aus (vgl. BVerwGE 102, 113, 118 f; siehe ferner BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1993 - 3 B 116.92).

    In jenem Verfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluß vom 8. Juli 1993 - 3 B 116.92 - teilweise stattgegeben.

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96

    Anforderungen an die Rücknahme einer erteilten Referenzmengenbescheinigung bei

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99
    Im Jahre 1996 verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht in zwei vergleichbaren Verfahren, in denen das OVG zuvor ebenfalls gegen die jeweiligen Kläger entschieden hatte, die Landesstelle, den Übergang der Referenzmenge zu bescheinigen (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 1996 - 3 C 29.96 = BVerwGE 102, 113; Urt. v. 11. Oktober 1996 - 3 C 28.96, BayVBl. 1997, 475).

    (1) In der zweiten Jahreshälfte des Jahres 1994 war die maßgebende Grundsatzfrage auch noch nicht geklärt, weil das Bundesverwaltungsgericht über sie erst im Jahre 1996 entschieden hat (BVerwGE 102, 113; BVerwG BayVBl. 1997, 475).

  • BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 71/89

    Ansprüche des Nutzungsberechtigten für Ausbau einer Wohnung nach dem Auszug

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99
    Für den Erlaß eines Grundurteils reicht es aus, daß die Klageforderung wegen der schuldhaften Pflichtverletzung des Beklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (vgl. BGHZ 111, 125, 133; BGH, Urt. v. 18. Dezember 1997 aaO S. 303).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99
    Die jeweils geltende Rechtslage muß grundsätzlich unter Einbeziehung der im maßgebenden Zeitpunkt geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung beurteilt werden, unabhängig davon, ob der über den Schadensersatz entscheidende Richter deren damalige Rechtsauffassung für zutreffend hält (BGHZ 145, 256, 262 f).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99
    a) Die für eine Schadensersatzpflicht der Beklagten gemäß §§ 249 ff BGB bedeutsame Frage, was geschehen wäre, wenn die Beklagten sich vertragsgerecht verhalten hätten, ist im vorliegenden Fall nach dem Beweis des ersten Anscheins zugunsten des Klägers zu beantworten (vgl. BGHZ 123, 311, 315; Urt. v. 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99, WM 2001, 741, 743; Urt. v. 8. November 2001 - IX ZR 64/01, WM 2001, 2455, 2458).
  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90

    Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99
    Das gleiche gilt, wenn der Rechtsanwalt dem Mandanten - etwa in Form eines zusammenfassenden Prozeßberichts oder auch in einer Besprechung - seine Ansicht über die Richtigkeit der ergangenen Entscheidung und über die Aussichten eines Rechtsmittels mitteilt (BGH, Urt. v. 21. März 1991 - IX ZR 186/90, WM 1991, 1567, 1568).
  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99
    Vor Erlaß der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 1996 aaO lag es zumindest nahe, daß das Klageverfahren des Klägers eine derartige Rechtsfrage betraf, die sich auch nicht auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation beantworten ließ (vgl. BVerwG NVwZ 1990, 556).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99
    a) Die für eine Schadensersatzpflicht der Beklagten gemäß §§ 249 ff BGB bedeutsame Frage, was geschehen wäre, wenn die Beklagten sich vertragsgerecht verhalten hätten, ist im vorliegenden Fall nach dem Beweis des ersten Anscheins zugunsten des Klägers zu beantworten (vgl. BGHZ 123, 311, 315; Urt. v. 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99, WM 2001, 741, 743; Urt. v. 8. November 2001 - IX ZR 64/01, WM 2001, 2455, 2458).
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 75/88

    Überprüfung der festgesetzten Rechtsmittelbeschwer durch den Rechtsanwalt in der

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 182/95

    Haftung des Notars gegenüber Kapitalanlegern; Begriff des Auftraggebers

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Anwaltsverschuldens

  • EuGH, 10.01.1992 - C-177/90

    Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems

  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen

    Dass es dabei nicht auf die subjektive Sicht des Klauselverwenders, sondern darauf ankommt, was ein vernünftiger Dritter in der Lage des Klauselverwenders vorhersehen konnte, wird für die Bestimmung des Sorgfaltsmaßstabs im Rahmen der Fahrlässigkeit, zu deren Voraussetzungen die Vorhersehbarkeit gehört, allgemein angenommen (BGH, Urteile vom 26. Januar 1989 - III ZR 194/87, BGHZ 106, 323, 329 f.; vom 27. März 2003 - IX ZR 399/99, WM 2003, 1146 unter II 2 a).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2018 - 5 U 109/16

    Schadensersatzanspruch wegen Rückschnitts überhängender Baumäste:

    Welcher Sorgfaltsmaßstab dabei anzusetzen ist, ist grundsätzlich nach einem objektiv-abstrakten Sorgfaltsmaßstab zu entscheiden (BGH NJW 2003, 2022).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - L 8 R 822/14

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach

    Nicht die - größere oder geringere - individuelle Fähigkeit zur Voraussicht und Vermeidung des missbilligten Erfolges entscheiden im Zivilrecht als maßgeblicher Standard über die Sorgfaltsanforderungen, sondern die im Verkehr verlangten Fähigkeiten (statt vieler: BGH, Urteil v 13.2.2001, VI ZR 34/00, NJW 2001, 1786; BGH Urteil v 27.3.2003, IX ZR 399/99, NJW 2003, 2022, 2024; Caspers in: Staudinger, BGB, 2014, § 276 Rdnr. 29 m.w.N.).

    Denn die von ihr bevorzugte objektive Betrachtungsweise steht einer Berufung auf individuell mangelnde Kenntnisse und fehlende Erfahrungen entgegen (BGH, Urteil v. 27.3.2003, a.a.O.).

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