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   BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 185/03   

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BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 185/03 (https://dejure.org/2004,2057)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2004 - IXa ZB 185/03 (https://dejure.org/2004,2057)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 185/03 (https://dejure.org/2004,2057)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 74a, 85a
    Sofortige Beschwerde des Vollstreckungsschuldners zur Herabsetzung des Grundstückswertes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde des Vollstreckungsschuldners gegen den Beschluss über die Festsetzung des Grundstückswertes; Rechtsschutzinteresse an der Herabsetzung des Verkehrswertes eines Grundstücks; Zwangsvollstreckung in ein Grundstück ; Festsetzung des Verkehrswertes eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herabsetzung von Verkehrswert in der Zwangsversteigerung; Wertfestsetzung in der Zwangsversteigerung

  • Judicialis

    ZVG § 74a; ; ZVG § 85a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 74a § 85a
    Herabsetzung des Verkehrswertes im Zwangsvollstreckungsverfahren; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung - Rechtsmittel gegen Festsetzung des Grundstückswertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrswertfestsetzung - Wie der BGH die Rechte der Schuldner stärkt und Gläubiger sich dagegen wappnen können

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1023
  • NZM 2004, 479
  • WM 2004, 1040
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1992 - IX ZR 165/91

    Befriedigung des Erstehers bei Grundstücksersteigerung durch herrschendes

    Auszug aus BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 185/03
    Denn ein zur Befriedigung Berechtigter, der das Grundstück selbst ersteigert, gilt bei Abgabe eines niedrigen Gebots insoweit als befriedigt, als sein Anspruch bei einem Gebot in Höhe von sieben Zehnteilen des bindend festgesetzten Grundstückswertes gedeckt sein würde (vgl. BGHZ 99, 110, 118 f.; 117, 8, 18).
  • BGH, 13.11.1986 - IX ZR 26/86

    Rechtsfolgen des Erwerbs durch einen dinglich Berechtigten zu einem Preis unter

    Auszug aus BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 185/03
    Denn ein zur Befriedigung Berechtigter, der das Grundstück selbst ersteigert, gilt bei Abgabe eines niedrigen Gebots insoweit als befriedigt, als sein Anspruch bei einem Gebot in Höhe von sieben Zehnteilen des bindend festgesetzten Grundstückswertes gedeckt sein würde (vgl. BGHZ 99, 110, 118 f.; 117, 8, 18).
  • LG Augsburg, 25.07.2000 - 4 T 2588/00
    Auszug aus BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 185/03
    a) Es besteht Einigkeit, daß jeder gemäß § 9 ZVG am Zwangsversteigerungsverfahren Beteiligte jedenfalls dann zur Beschwerde nach § 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG berechtigt ist, wenn seine rechtlichen Interessen durch die Wertfestsetzung berührt werden (LG Augsburg Rpfleger 2000, 559; LG Frankfurt Rpfleger 1974, 324; LG Göttingen Rpfleger 1973, 105; Mohrbutter/Drischler/Radtke/Tiedemann, Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungspraxis 7. Aufl. S. 123; Stöber, ZVG 17. Aufl. § 74a Rdn. 9.2; Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, ZVG 12. Aufl. § 74a Rdn. 35; Steiner/Storz, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung 9. Aufl. § 74a ZVG Rdn. 15; Böttcher, ZVG 3. Aufl. § 74a Rdn. 41; Knees, Immobiliarzwangsvollstreckung 4. Aufl. S. 68; Schiffhauer, Rpfleger 1973, 81).
  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17

    Übrige Miteigentümer als Beteiligte bei der Zwangsversteigerung eines

    Insbesondere kann die Verkehrswertfestsetzung unabhängig davon angefochten werden, ob eine Herauf- oder eine Herabsetzung des Grundstückswerts erstrebt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 2006 - V ZB 142/05, WM 2006, 1727 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 185/03, WM 2004, 1040).
  • BGH, 18.05.2006 - V ZB 142/05

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Wertermittlung; Aufklärung eines

    a) Zutreffend geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, dass die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2 zulässig ist (§ 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG); denn der Schuldner kann die Verkehrswertfestsetzung unabhängig davon anfechten, ob er eine Herauf- oder eine Herabsetzung des Grundstückswerts erstrebt (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Februar 2004, IXa ZB 185/03, WM 2004, 1040).

    aa) (1) Die Wertermittlung und -festsetzung gemäß § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG soll einer Verschleuderung des beschlagnahmten Grundstücks entgegenwirken (vgl. §§ 74a, 85a Abs. 1 ZVG) und den Bietinteressenten eine Orientierungshilfe für ihre Entscheidung geben (vgl. BGH, Urt. v. 6. Februar 2003, III ZR 44/02, WM 2003, 2053; Urt. v. 9. März 2006, III ZR 143/05, WM 2006, 867, 868); sie muss daher auf eine sachgerechte Bewertung des Grundstücks ausgerichtet sein (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Februar 2004, IXa ZB 185/03, WM 2004, 1040, 1041).

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 8/07

    Rechtstellung des Erbbauberechtigten bei Zwangsversteigerung eines mit einem

    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn feststeht, dass die Rechtsstellung des Beteiligten durch die Wertfestsetzung nicht berührt sein kann; in diesem Fall fehlt das - für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels erforderliche - Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 74a Anm. 9.2. a.E.; Mohrbutter/Drischler/Radtke/Tiedemann, Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungspraxis, 7. Aufl., 23 Nr. 4; vgl. auch BGH, Beschl. v. 27. Februar 2004, IXa ZB 185/03, WM 2004, 1040, 1041).
  • LG Hannover, 19.02.2018 - 1 T 42/17

    Zwangsversteigerungsverfahren: Pflichten & Haftung Verkehrswertgutachter

    Es ist streitig, ob mit Rücksicht auf die vom Verkehrswert abhängigen Grenzen, die das Bietverhalten im Zwangsversteigerungsverfahren beeinflussen können (70 % gem. § 74 a Abs. 1 ZVG, 50 % gem. § 85 a ZVG), ob an einer Herabsetzung ein Rechtsschutzinteresse fehlt mit der Erwägung, bei einem geringeren Wert könnte der Zuschlag auch zu einem entsprechend geringeren Mindestgebot erfolgen (so LG Bonn, Beschluss vom 03.02.2005 zu 6 T 10/05; dagegen Stöber, 20. Aufl. Rz. 9.2 zu § 74 a ZVG m.w.N., BGH MDR 2004, 1023 und NJW-RR 2006, 1389 Rz. 7).

    Mithin nimmt die höchstrichterliche Rechtsprechung an, dass es mit einer Herabsetzung des Verkehrswertes dem Schuldner daran gelegen sein könnte, einen zweiten Versteigerungstermin zu vermeiden (zum Ganzen vgl. BGH MDR 2004, 1023 f).

  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 264/03

    Anfechtung der Festsetzung des Verkehrswertes durch den Schuldner im

    Zwar trifft es zu, daß der Vollstreckungsschuldner gegen den Beschluß über die Festsetzung des Grundstückswertes grundsätzlich auch mit dem Ziel einer Herabsetzung des Verkehrswertes sofortige Beschwerde einlegen kann, wenn daran im Einzelfall ein Rechtsschutzinteresse besteht (Beschluß des Senats vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 185/03).
  • LG Bonn, 31.01.2006 - 6 T 356/05

    Verkehrswert, Herabsetzung, Rechtsschutzinteresse

    Zwar kann die Verkehrswertfestsetzung vom Schuldner -hier: im Teilungsversteigerungsverfahren von den beteiligten Eigentümern- auch mit dem Ziel der Herabsetzung des festgesetzten Verkehrswertes angefochten werden, doch erfordert dies ein im Einzelfall bestehendes Rechtschutzinteresse (vgl. BGH, Beschl.v. 27.02.2004 -IXa ZB 185/03-, Fundstelle z.B. BGHReport 2004, 1060-1061, zitiert nach JURIS).
  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04
    Auch wenn nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gleichwohl ein Rechtsschutzinteresse des Schuldners auch an einer Herabsetzung des Verkehrswerts bestehen kann, etwa um wegen eines zu hoch angesetzten Verkehrswertes eine Versagung des Zuschlages und damit einen zweiten Versteigerungstermin zu vermeiden (vgl. BGH, NZM 2004, 479; so auch Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 17. Aufl. 2002, Rn. 7 zu § 74 a ZVG), so war hierfür nichts ersichtlich oder vorgetragen.
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