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   OLG Hamm, 26.04.2004 - 5 U 28/04   

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https://dejure.org/2004,9519
OLG Hamm, 26.04.2004 - 5 U 28/04 (https://dejure.org/2004,9519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2004 - 5 U 28/04 (https://dejure.org/2004,9519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2004 - 5 U 28/04 (https://dejure.org/2004,9519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 797 Abs. 5 § 800 Abs. 3
    Gerichtsstand für Vollstreckungsgegenklage gegen die persönliche Verpflichtung aus einer notariellen Urkunde

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2004, 1969
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1991 - XI ZR 48/91

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung ohne Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 5 U 28/04
    Eine derartige Haftungsübernahme stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1992, 971, 972; NJW 1987, 319, 320 m. w. Nachw.) ein abstraktes Schuldversprechen gem. § 780 BGB dar.

    Folgerichtig ist die Vollstreckung aus dem abstrakten Schuldversprechen auch dann möglich, wenn die Grundschuld nicht entstanden (BGH NJW 1992, 971 ff.) oder bereits erloschen ist (BGH NJW 1991, 286 ff.).

  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 5 U 28/04
    Eine derartige Haftungsübernahme stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1992, 971, 972; NJW 1987, 319, 320 m. w. Nachw.) ein abstraktes Schuldversprechen gem. § 780 BGB dar.
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 4 W 43/99

    Klage auf Vollstreckunsgklausel gegen Eigentümer - Verhältnis von allgemeinem und

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 5 U 28/04
    Nach Auffassung des Senats ist es - gerade mit Rücksicht auf die Ausschließlichkeit der im 8. Buch der Zivilprozessordnung geregelten Gerichtsstände gem. § 802 ZPO - nicht angängig, unter Hinweis auf die - vorgeblich - vom Gesetzgeber angestrebte "Konzentration von Prozessen" den § 800 Abs. 3 ZPO auch dann als die "speziellere" der beiden hier erörterten Zuständigkeitszuweisungen zu betrachten, wenn, wie hier, die Vollstreckung aus dem einzigen in den Anwendungsbereich des § 800 ZPO fallenden dinglichen Duldungsanspruch aus § 1147 BGB überhaupt nicht zum Gegenstand der Vollstreckungsabwehrklage gemacht wird (ebenso: KG NJW-RR 1989, 1407, 1408; Paulus in: Wieczorek/Schütze, Zivilprozessordnung und Nebengesetze, 3. Auflage, Rn. 13 zu § 800; Stöber in: Zöller, Zivilprozessordnung, 24. Auflage, Rn. 18 zu § 800; a. A.: OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1728 m. w. Nachw.).
  • BGH, 02.10.1990 - XI ZR 306/89

    Persönliche Haftung des Darlehensnehmers nach Erlöschen der Grundschuld in der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 5 U 28/04
    Folgerichtig ist die Vollstreckung aus dem abstrakten Schuldversprechen auch dann möglich, wenn die Grundschuld nicht entstanden (BGH NJW 1992, 971 ff.) oder bereits erloschen ist (BGH NJW 1991, 286 ff.).
  • KG, 16.09.1989 - 4 W 2337/89

    Beschwerde wegen der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 5 U 28/04
    Nach Auffassung des Senats ist es - gerade mit Rücksicht auf die Ausschließlichkeit der im 8. Buch der Zivilprozessordnung geregelten Gerichtsstände gem. § 802 ZPO - nicht angängig, unter Hinweis auf die - vorgeblich - vom Gesetzgeber angestrebte "Konzentration von Prozessen" den § 800 Abs. 3 ZPO auch dann als die "speziellere" der beiden hier erörterten Zuständigkeitszuweisungen zu betrachten, wenn, wie hier, die Vollstreckung aus dem einzigen in den Anwendungsbereich des § 800 ZPO fallenden dinglichen Duldungsanspruch aus § 1147 BGB überhaupt nicht zum Gegenstand der Vollstreckungsabwehrklage gemacht wird (ebenso: KG NJW-RR 1989, 1407, 1408; Paulus in: Wieczorek/Schütze, Zivilprozessordnung und Nebengesetze, 3. Auflage, Rn. 13 zu § 800; Stöber in: Zöller, Zivilprozessordnung, 24. Auflage, Rn. 18 zu § 800; a. A.: OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1728 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02

    Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2004 - 5 U 28/04
    Der Senat lässt dahin stehen, ob der Gerichtsstand des § 800 Abs. 3 ZPO dann allein maßgeblich ist, wenn - anders als im vorliegenden Fall - die Klage zugleich den dinglichen und den persönlichen Anspruch betrifft (bejahend: OLG I2, OLGR 2003, 306 ff.; BayObLG NJW-RR 2002, 1295f.; OLG Karlsruhe a.a.O.; Münzberg in: Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Auflage, Rn. 10 zu § 801; Zöller-Stöber, 24. Auflage, Rn. 18 zu § 800; verneinend: KG a.a.O.; Musielak, Zivilprozessordnung, 3.Auflage, ZPO, Rn. 10 zu § 800; Wolfsteiner in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Auflage, Rn. 40 ff. zu § 800).
  • LG Essen, 01.12.2016 - 6 O 391/16

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde; Stützung

    Denn die Kläger wenden sich nicht alleinig gegen die Vollstreckung aus der erklärten Übernahme einer persönlichen Haftung im Sinne des § 780 BGB (zu dieser Abgrenzung, vgl. OLG Hamm, Urteil v. 26.04.2004, 5 U 28/04).
  • OLG Hamm, 03.08.2015 - 32 Sa 31/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage gegen die Vollstreckung aus

    Rechtsprechung und ein Teil der Literatur nehmen demgegenüber jedenfalls dann, wenn die Klage sich sowohl gegen die Vollstreckung aus dem dinglichen wie gegen die Vollstreckung aus dem persönlichen Anspruch richtet, einen einheitlichen Gerichtsstand nach § 800 Abs. 3 ZPO an dem Ort an, an dem das Grundstück belegen ist (OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2004 - 5 W 45/04, BeckRS 2004, 08376; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19. März 2003 - 13 AR 6/03, 13 AR 06/03 -, juris; BayOblG, Beschluss vom 18.04.2002 - 1Z AR 36/02, NJW-RR 2002, 1295, 1296; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2000 - 4 W 43/99, NJW-RR 2001, 1728; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 800 ZPO Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 800 ZPO Rn. 18; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 800 ZPO Rn. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 800 ZPO Rn. 7; offenlassend: OLG Hamm, Urteil vom 26.4.2004 - 5 U 28/04, NJOZ 2004, 1960, 1961).
  • LG Münster, 03.12.2015 - 14 O 188/15
    Für solche Ansprüche war die Spezialität der Zuständigkeit am Ort der belegenen Sache jedoch nicht vorgesehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2004 - 5 U 28/04, WM 2004, 1969).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.02.2008 - 10 O 11030/06

    Bankkredit: Abtretung einer grundpfandrechtlich gesicherten Kreditforderung von

    Die ausschließliche (§ 802 ZPO) örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 800 Abs. 3 ZPO, weil sich die Klage auf Abwehr der Zwangsvollstreckung aus einer gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer vollstreckbaren Urkunde, in der sich der Schuldner auch persönlich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, sowohl gegen die Vollstreckung gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer als auch wegen des persönlichen Anspruchs richtet (OLG Hamm WM 2004, 1969; BayObLG NJW-RR 2002, 1295; KG Berlin NJW-RR 1989, 1407) und das Grundstück im hiesigen Gerichtsbezirk belegen sind.
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