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   BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03 (1)   

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https://dejure.org/2003,415
BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03 (1) (https://dejure.org/2003,415)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2003 - XI ZR 21/03 (1) (https://dejure.org/2003,415)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2003 - XI ZR 21/03 (1) (https://dejure.org/2003,415)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Informationspflichten eines Discount-Brokers - Entbehrlichkeit einer individuellen Aufklärung - Zurverfügungstellung standardisierter Informationen über in Aussicht genommene Wertpapiergeschäfte - Warnung vor Wertpapierspekulationen auf Kredit - Ausreichende Befragung ...

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern durch Übermittlung standardisierter Informationen; Berücksichtigung des Maßes der Kreditinanspruchnahme bei der Ermittlung des Umfanges der Aufklärungspflichten; Ausführung objektiv unvernünftiger Aufträge eines ...

  • Judicialis

    WpHG § 31

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    WpHG § 31
    Keine Haftung wegen Ausführung objektiv unvernünftiger Wertpapieraufträge eines aufgeklärten und gewarnten Kunden

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpHG § 31
    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anlagerecht - Aufklärungspflichten eines Discount-Broker

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wertpapierspekulation auf Kredit: Anforderungen an Informationen und Warnhinweise durch einen Discount-Broker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 31
    Keine Pflicht der Bank zur Verhinderung objektiv unvernünftiger Wertpapiergeschäfte eines hinreichend aufgeklärten Kunden

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Anleger sollte wissen, was er tut

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Bank muss Anleger nicht vor sich selbst schützen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten von Discount-Brokern -

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wertpapierhandel: Aufklärungspflichten von Discount-Brokern

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 484
  • ZIP 1999, 1915
  • ZIP 2004, 111
  • MDR 2004, 285
  • VersR 2004, 1271
  • WM 2004, 24
  • BB 2004, 177
  • DB 2004, 181
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03
    a) Discount-Broker können ihre Aufklärungspflichten grundsätzlich durch die Übermittlung standardisierter Informationen an den Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung erfüllen (Bestätigung von BGHZ 142, 345).

    Dabei kann offenbleiben, ob dem Berufungsgericht darin zu folgen ist, daß Verstöße gegen § 31 WpHG nicht nur unter den Gesichtspunkten des Verschuldens bei Vertragsschluß und der positiven Vertragsverletzung, sondern auch nach § 823 Abs. 2 BGB Schadensersatzpflichten begründen können (offengelassen bereits im Senatsurteil BGHZ 142, 345, 356).

    Da die Klägerin den Beklagten vor Beginn der Geschäftsbeziehungen deutlich darauf hingewiesen hatte, daß sie als Discount-Broker keine individuelle Beratung und Aufklärung erbringe, und der Beklagte sich als erfahren in Wertpapiergeschäften bezeichnet sowie bestätigt hatte, keine persönliche Beratung zu wünschen, gelten im Verhältnis der Parteien die Grundsätze des Senatsurteils vom 5. Oktober 1999 (BGHZ 142, 345, 353 ff.).

    § 31 Abs. 2 WpHG hat nicht den Sinn, den Anleger vor sich selbst zu schützen (Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 aaO S. 356).

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03
    Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf daher auch objektiv unvernünftige Aufträge hinreichend informierter Kunden ausführen (Senatsurteil BGHZ 147, 343, 349).

    Die Bonität ihrer Kunden ebenso wie die Werthaltigkeit von ihnen gestellter Sicherheiten (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 147, 343, 349 sowie vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, WM 1992, 977 und vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 25/97, WM 1997, 2301, 2302) hat eine Bank grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht dagegen im Kundeninteresse zu prüfen.

  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03
    Die Bonität ihrer Kunden ebenso wie die Werthaltigkeit von ihnen gestellter Sicherheiten (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 147, 343, 349 sowie vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, WM 1992, 977 und vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 25/97, WM 1997, 2301, 2302) hat eine Bank grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht dagegen im Kundeninteresse zu prüfen.
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 25/97

    Drittbezogenheit der Prüfungspflichten einer Bank im Hinblick auf die

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03
    Die Bonität ihrer Kunden ebenso wie die Werthaltigkeit von ihnen gestellter Sicherheiten (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 147, 343, 349 sowie vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, WM 1992, 977 und vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 25/97, WM 1997, 2301, 2302) hat eine Bank grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht dagegen im Kundeninteresse zu prüfen.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    (c) Zutreffend hat das Berufungsgericht ferner angenommen, dass Kreditinstitute den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht dagegen im Kundeninteresse prüfen (BGHZ 147, 343, 349; BGH, Senatsurteile vom 7. April 1992 - XI ZR 200/91, WM 1992, 977, vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 25/97, WM 1997, 2301, 2302 und vom 11. November 2003 - XI ZR 21/03, WM 2004, 24, 27).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    aa) Ob und inwieweit den §§ 31, 32 WpHG Schutzgesetzcharakter im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB zukommt, hat der erkennende Senat bisher offen gelassen (Senatsurteile BGHZ 142, 345, 356; 147, 343, 353; 163, 311, 321; vom 24. Juli 2001 - XI ZR 329/00, WM 2001, 1718, 1719 und vom 11. November 2003 - XI ZR 21/03, WM 2004, 24, 26).
  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Der erkennende Senat hat diese Frage in ihrer Allgemeinheit bisher offen gelassen und sie lediglich hinsichtlich organisatorischer Pflichten verneint (Senatsurteile BGHZ 142, 345, 356; 147, 343, 353; 163, 311, 321; 170, 226, 232, Tz. 17; vom 24. Juli 2001 - XI ZR 329/00, WM 2001, 1718, 1719 und vom 11. November 2003 - XI ZR 21/03, WM 2004, 24, 26), aber zusammenfassend ausgeführt: Schutzgesetzcharakter i.S. des § 823 Abs. 2 BGB können die §§ 31 ff. WpHG nur haben, soweit sie nicht lediglich aufsichtsrechtlicher Natur sind, sondern ihnen auch anlegerschützende Funktion zukommt.
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