Rechtsprechung
   KG, 07.10.2004 - 12 W 25/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5036
KG, 07.10.2004 - 12 W 25/04 (https://dejure.org/2004,5036)
KG, Entscheidung vom 07.10.2004 - 12 W 25/04 (https://dejure.org/2004,5036)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 12 W 25/04 (https://dejure.org/2004,5036)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kreditsuchenden gegenüber einem Kreditinstitut auf Abschluss eines Darlehensvertrages zu ausschließlich vom ihm bestimmten Konditionen; Anspruch des Kreditsuchenden aus einem Beratungsverschulden des Kreditinstituts

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 567

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe: Kein Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages zu bestimmten Konditionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein neuer Darlehensvertrag bei Beratungsverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Bank braucht ihrem Kunden kein Darlehen anzubieten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 280
    Zum Beratungsverschulden der Bank im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Windmühle

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2005, 1118
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus KG, 07.10.2004 - 12 W 25/04
    Das bedeutet, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er ohne das schädigende Ereignis gestanden hätte (vgl. BGH NJW 1998, 2900, 2901).

    Weiter kommt ein Anspruch des Geschädigten auf Ersatz des Erfüllungsinteresses dann in Betracht, wenn im Einzelfall feststeht, dass die Vertragspartner ohne das schuldhafte Verhalten statt des abgeschlossenen Vertrages einen anderen, für den Geschädigten günstigeren Vertrag abgeschlossen hätten (BGH NJW 1988, 2234; NJW 1998, 2900).

    Dabei ist zu beachten, dass der Schädiger grundsätzlich nicht dazu verpflichtet ist, einen Vertrag zu anderen, für den Geschädigten günstigeren Bedingungen abzuschließen (BGH NJW 1998, 2900, 2901).

  • BGH, 02.03.1988 - VIII ZR 380/86

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Verhandlungsverschulden

    Auszug aus KG, 07.10.2004 - 12 W 25/04
    Weiter kommt ein Anspruch des Geschädigten auf Ersatz des Erfüllungsinteresses dann in Betracht, wenn im Einzelfall feststeht, dass die Vertragspartner ohne das schuldhafte Verhalten statt des abgeschlossenen Vertrages einen anderen, für den Geschädigten günstigeren Vertrag abgeschlossen hätten (BGH NJW 1988, 2234; NJW 1998, 2900).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02

    Patentrecht: Verteidigung gegen patentrechtlichen Unterlassungsanspruch mit

    Der sich aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen ergebene Schadensersatzanspruch ist nämlich nur auf den Ersatz des so genannten negativen Interesses (Vertrauensschaden) gerichtet (vgl. KG WM 2005, 1118; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 311 Rn. 34).
  • OLG München, 08.01.2009 - U (K) 1501/08

    Gemeinschaftsrechtliches Kartellrecht: Anwendbares Recht auf den

    Eine aus dem Abbruch von Vertragsverhandlungen resultierende Verpflichtung der Beklagten zum Abschluss des von der Klägerin erstrebten Vertrages besteht hingegen nicht (Palandt/ Grüneberg , BGB aaO., § 311 Rn. 30 unter Hinweis auf KG WM 2005, 1118).
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