Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1106
BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01 (https://dejure.org/2005,1106)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2005 - IX ZR 132/01 (https://dejure.org/2005,1106)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2005 - IX ZR 132/01 (https://dejure.org/2005,1106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich des Mandanten wegen pflichtwidriger Untätigkeit des Rechtsanwalts; Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch die Beauftragung eines neuen Rechtsanwalts; Verletzung der Pflicht zur Unterbrechung der Verjährung durch ...

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 249 Bb

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; BGB § 249
    Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch Fehler eines später beauftragten neuen Anwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 249
    Haftung des Rechtsanwalts wegen Verjährenlassens einer Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Verjährungseintritt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung eines Rechtsanwalts: Verjährungsunterbrechung bei Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung - Zurechnungszusammenhang bei mehreren hintereinander tätigen Anwälten

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Zurechnungszusammenhang bei mehreren hintereinander tätigen Anwälten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung - Zurechnungszusammenhang bei mehreren hintereinander tätigen Anwälten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1146
  • MDR 2005, 1139
  • FamRZ 2005, 1079
  • VersR 2005, 1241
  • WM 2005, 1812
  • BB 2005, 1247
  • DB 2005, 2075
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Pflicht des Rechtsanwalts zur Unterbrechung der Verjährung zwar erst dann verletzt, wenn die Verjährung entweder bereits eingetreten ist oder so nahe bevorsteht, daß sie aus zeitlichen Gründen nicht mehr unterbrochen werden kann (Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 12/92, WM 1993, 1376, 1377).

    Dementsprechend wird der von einer früheren Vertragsverletzung eines Rechtsanwalts ausgehende Zurechnungszusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, daß nach dem pflichtwidrig handelnden Anwalt eine andere rechtskundige Person mit der Angelegenheit befaßt worden ist, die noch in der Lage gewesen wäre, den Schadenseintritt zu verhindern, die ihr obliegende Sorgfaltspflicht jedoch nicht beachtet hat (BGH, Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 120/92, aaO; Zugehör/Fischer, Handbuch der Anwaltshaftung Rn. 1067).

    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt voraus, daß dieser sich des Zweitanwalts bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH, Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 120/92, aaO S. 1378; v. 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93, WM 1994, 2162, 2165; v. 29. November 2001 - WM 2002, 505, 509).

  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93

    Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01
    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt voraus, daß dieser sich des Zweitanwalts bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH, Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 120/92, aaO S. 1378; v. 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93, WM 1994, 2162, 2165; v. 29. November 2001 - WM 2002, 505, 509).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01
    Im Schadensersatzprozeß kommt es nicht darauf an, wie der Vorprozeß tatsächlich entschieden worden wäre, sondern darauf, wie der Vorprozeß nach Ansicht des über den Schadensersatzanspruch erkennenden Gerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGHZ 36, 144, 154 f, 72, 328, 330; 79, 223, 225 f; 124, 86, 95 f; 133, 110).
  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80

    Schaden durch entgangene Steuervorteile

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01
    Im Schadensersatzprozeß kommt es nicht darauf an, wie der Vorprozeß tatsächlich entschieden worden wäre, sondern darauf, wie der Vorprozeß nach Ansicht des über den Schadensersatzanspruch erkennenden Gerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGHZ 36, 144, 154 f, 72, 328, 330; 79, 223, 225 f; 124, 86, 95 f; 133, 110).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92

    Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Pflicht des Rechtsanwalts zur Unterbrechung der Verjährung zwar erst dann verletzt, wenn die Verjährung entweder bereits eingetreten ist oder so nahe bevorsteht, daß sie aus zeitlichen Gründen nicht mehr unterbrochen werden kann (Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 12/92, WM 1993, 1376, 1377).
  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01
    Kenntnis davon bedeutet das positive Wissen von den die Beendigung begründenden Tatsachen und ihrer rechtlichen Bedeutung (BGHZ 100, 203, 206).
  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01
    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt voraus, daß dieser sich des Zweitanwalts bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH, Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 120/92, aaO S. 1378; v. 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93, WM 1994, 2162, 2165; v. 29. November 2001 - WM 2002, 505, 509).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01
    Im Schadensersatzprozeß kommt es nicht darauf an, wie der Vorprozeß tatsächlich entschieden worden wäre, sondern darauf, wie der Vorprozeß nach Ansicht des über den Schadensersatzanspruch erkennenden Gerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGHZ 36, 144, 154 f, 72, 328, 330; 79, 223, 225 f; 124, 86, 95 f; 133, 110).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01
    Die Klägerin wäre dieser Empfehlung nach der Vermutung beratungsgerechten Verhaltens (vgl. dazu BGHZ 123, 311, 314 ff) auch gefolgt.
  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01
    Im Schadensersatzprozeß kommt es nicht darauf an, wie der Vorprozeß tatsächlich entschieden worden wäre, sondern darauf, wie der Vorprozeß nach Ansicht des über den Schadensersatzanspruch erkennenden Gerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGHZ 36, 144, 154 f, 72, 328, 330; 79, 223, 225 f; 124, 86, 95 f; 133, 110).
  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17

    Neubeginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs: Voraussetzungen eines

    Dementsprechend wird der von einer früheren Vertragsverletzung eines Rechtsanwalts ausgehende Zurechnungszusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass nach dem pflichtwidrig handelnden Anwalt eine andere rechtskundige Person mit der Angelegenheit befasst worden ist, die noch in der Lage gewesen wäre, den Schadenseintritt zu verhindern, die ihr obliegende Sorgfaltspflicht jedoch nicht beachtet hat (BGH, Urteil vom 29. November 2001, aaO; vom 7. April 2005 - IX ZR 132/01, WM 2005, 1812, 1813).

    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt voraus, dass dieser sich des Zweitanwalts bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH, Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 132/01, WM 2005, 1812, 1813).

  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 299/14

    Feststellung der dinglichen Rechtslage mit einem Urteil über den

    Das Versäumnis ihrer später beauftragten Rechtsanwälte könnte den Beklagten als Mitverschulden nur angerechnet werden, wenn sich diese der zweiten Anwälte bedient hätten, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH, Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 132/01, WM 2005, 1812, 1813).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 298/03

    Geltendmachung des Pflichtteils beim Berliner Testament mit Verwirkungsklausel

    Als Regressgericht im Anwaltshaftungsprozess hat sich das Berufungsgericht dabei - unter Beachtung der Streitverkündung im Pflichtteilsprozess - eine eigenständige Überzeugung zu bilden (vgl. BGH, Urteile vom 21. September 1995 - IX ZR 228/94 - VersR 1996, 190 unter I 1 a und vom 7. April 2005 - IX ZR 132/01 - FamRZ 2005, 1079 unter II 2 b je m.w.N.).
  • BGH, 08.09.2016 - IX ZR 255/13

    Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei steuerlicher Beratung einer GbR und

    a) Eine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch das Eingreifen eines Dritten ist nur dann anzunehmen, wenn es als gänzlich ungewöhnliche Beeinflussung des Geschehensablaufs zu werten ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 132/01, WM 2005, 1812, 1813; G. Fischer in G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 5 Rn. 51).

    Das Verhalten Dritter entlastet somit regelmäßig nicht den Erstschädiger, sondern begründet zum Schutz des Geschädigten allenfalls eine eigene, zusätzliche Haftung (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2005, aaO).

    Dementsprechend wird der von einer früheren Vertragsverletzung eines Beraters ausgehende Zurechnungszusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass nach dem pflichtwidrig handelnden Rechtsanwalt oder Steuerberater eine andere rechtskundige Person mit der Angelegenheit befasst worden ist, die noch in der Lage gewesen wäre, den Schadenseintritt zu verhindern, die ihr obliegende Pflicht jedoch nicht beachtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2005, aaO mwN).

    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt vielmehr voraus, dass dieser sich des zweiten Beraters bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, welcher durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93, NJW 1994, 2822, 2824; vom 7. April 2005, aaO mwN; Fischer, DB 2010, 2600, 2604).

  • OLG Frankfurt, 09.06.2017 - 8 U 233/16

    Neubeginn der Verjährung im Falle eines Anerkenntnisses, das den Anspruch in

    Denn der von einer früheren Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts ausgehende Zurechnungszusammenhang wird grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass nach dem sorgfaltswidrig handelnden Anwalt eine andere rechtskundige Person mit der Angelegenheit befasst worden ist, die noch in der Lage gewesen wäre, den Schadenseintritt zu verhindern, aber die ihr obliegende Sorgfaltspflicht gleichfalls nicht beachtet hat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.04.2005 - IX ZR 132/01, NJW-RR 2005, 1146, 1147).

    Gegenstand des Auftrages an den Zweitanwalt muss daher gerade die Behebung von Fehlern des zunächst tätig gewesenen Bevollmächtigten sein (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2005 - IX ZR 132/01, NJW-RR 2005, 1146, 1147 m. w. N.; Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZR 72/11, juris).

  • OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 11 U 4/16

    Rechtanwaltshaftung: Beratungspflichten des Anwaltsmediators in einer

    Sind an einem Schadensfall mehrere Anwälte beteiligt, die jeweils verschiedene Schadensursachen in ihrem eigenen Verantwortungsbereich gesetzt haben, so haften sie grundsätzlich als Gesamtschuldner (BGH NJW 1997, 2168, 2170; 1994, 1211, 1212; NJW-RR 2005, 1146, 1147).
  • OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Einlegung der Beschwerde gegen eine überhöhte

    Dementsprechend wird der Zurechnungszusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass nach dem pflichtwidrig handelnden Anwalt andere rechtskundige Personen mit der Angelegenheit befasst worden sind, die noch in der Lage gewesen wären, den Schadenseintritt zu verhindern, die ihnen obliegende Sorgfaltspflicht jedoch ihrerseits nicht beachtet haben (BGH, Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 132/01 , NJW-RR 2005, 1146, unter II 3 b; Fahrendorf, aaO, Rn. 830, 834, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 39/11

    Unterhaltsansprüche eines volljährigen, erwerbsunfähigen Kindes

    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt voraus, dass dieser sich des Zweitanwalts gerade deshalb bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH, NJW 1993, 1779, 1780; NJW 1994, 2822, 2823; NJW 2002, 1117, 1121; NJW-RR 2005, 1146; Senat, NJW-RR 2009, 874 = OLGR 2009, 279).
  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 212/08

    Mega-Kasten-Gewinnspiel

    Die Anrechnung eines Mitverschuldens des Mandanten setzt voraus, dass dieser sich des Zweitanwalts bedient hat, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu erfüllen, der durch den in Anspruch genommenen Erstanwalt herbeigeführt wurde (BGH, Urteil vom 20. Januar 1994 - IX ZR 46/93, NJW 1994, 1211, 1212; Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 132/01, NJW-RR 2005, 1146, 1147).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 208/02

    Sekundärhinweispflicht des Steuerberaters bei Beauftragung eines Rechtsanwalts

    Den Verjährungsschaden hätten dann sowohl der Schuldner als auch die Streithelferin verursacht, wobei jeder der Beiträge auch allein für den Schaden kausal wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urt. v. 7. Mai 2004 - V ZR 77/03, NJW 2004, 2526, 2528; v. 7. April 2005 - IX ZR 132/01, WM 2005, 1812, 1813).
  • BGH, 06.10.2011 - IX ZR 21/09

    Anwaltshaftung: Unverzügliche Unterrichtung des Mandanten über nach

  • KG, 20.12.2005 - 13 U 26/05

    Steuerberatervertrag: Sekundärhaftung eines Steuerberaters

  • OLG Saarbrücken, 20.11.2012 - 4 U 301/11

    Anwaltsregressprozess: Darlegungs- und Beweislast und Beweiserleichterungen für

  • BGH, 20.12.2012 - IX ZR 72/11

    Anforderungen an eine Beendigung der Verjährungsunterbrechung bei gerichtlicher

  • OLG Hamm, 26.11.2009 - 28 U 27/08

    Pflichten eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter eines Mandanten in

  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 211/07

    Sekundäre Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 227/02

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen Steuerberater

  • OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 12 U 162/08
  • OLG Stuttgart, 12.07.2011 - 12 U 17/11

    Rechtliche Zurechnung eines Urteilsschadens gegenüber einem Rechtsanwalt

  • OLG Hamm, 17.09.2008 - 33 U 7/08

    Fehler eines später eingeschalteten Rechtsanwalts unterbrechen grundsätzlich die

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 24 U 157/07

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts in einem Rechtsstreit um nachehelichen

  • OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 282/08

    Schadensersatz für fehlerhafte anwaltliche Beratung

  • OLG Hamm, 24.02.2011 - 28 U 125/10

    Haftung des Rechtsanwalts wegen Verjährenlassens einer Forderung

  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 28 U 35/11

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Übertragung eines Mandats auf einen anderen

  • OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04

    Steuerberaterhaftung: Prinzip des sichersten Weges; nachvertragliche

  • KG, 09.11.2006 - 16 U 28/06
  • OLG Nürnberg, 30.01.2019 - 8 U 503/18

    Eintritt des Versicherungsfalls in der Maschinenversicherung (hier: WKA)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht