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   OLG München, 07.07.2005 - 19 U 2039/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3541
OLG München, 07.07.2005 - 19 U 2039/05 (https://dejure.org/2005,3541)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.2005 - 19 U 2039/05 (https://dejure.org/2005,3541)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 19 U 2039/05 (https://dejure.org/2005,3541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG a. F. § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. b, §§ 9, 6 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1; BGB § 607 a. F., § 139
    Keine Pflicht zur Gesamtbetragsangabe nach VerbrKrG für Realkredite zur Fondsanteilsfinanzierung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Bereichsausnahmen beim Verbraucherdarlehen - keine teleologische Reduktion der maßgeblichen Vorschrift in § 3 Verbraucherkreditgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2 § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1b
    Gesamtbetragsangabe bei einer Fondsanteilfinanzierung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1591
  • WM 2005, 1986
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines

    Das Oberlandesgericht, dessen Urteil in WM 2005, 1986 veröffentlicht ist, hat die Berufung zurückgewiesen.
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZR 265/05

    Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein neben einer umfassenden Vollmacht

    Zu klären ist zunächst die Frage, ob die Nichtigkeit einer notariell beurkundeten Vollmacht und eines Treuhandvertrages gemäß § 139 BGB auch die im Zeichnungsschein erteilte Vollmacht erfasst (vgl. hierzu OLG München WM 2005, 1986, 1987).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06

    Kapitalanlage; Finanzierungsdarlehen: Auswirkung der Nichtigkeit einer Vollmacht 

    Dafür gibt es nach dem Wortlaut der notariell beglaubigten Vollmacht und den entsprechenden Vereinbarungen im Treuhandvertrag keine Anhaltspunkte, denn die notariell beglaubigte Vollmacht enthält keinerlei Abänderung der Vollmacht aus dem Zeichnungsschein, sondern insoweit lediglich eine Wiederholung (vgl. OLG München, Urteil v. 07.07.2005 Az.: 19 U 2039/05, abgedruckt in ZIP 2005, S. 1591 =WM 2005, S. 1986-1988, zwischenzeitlich bestätigt durch Urteil des BGH v. 24.10.2006, XI ZR 216/05, zitiert nach juris).

    Schon von daher kann die Unwirksamkeit der später erteilten notariell beglaubigten Vollmacht nicht auch automatisch zur Unwirksamkeit der früher erteilten beschränkten Spezialvollmacht führen, gegen die ansonsten keine Wirksamkeitsbedenken bestehen, auch wenn beide in nahem zeitlichen Zusammenhang erteilt wurden (vgl. OLG München in WM 2005, S. 1986 ff.).

    Für eine solche Beurteilung wäre es nicht von Bedeutung, dass bei Abfassung der Berufungsbegründung das Urteil des BGH vom 24.10.2006 XI ZR 216/05 noch nicht vorlag, weil die hierzu bedeutsame Argumentation bereits aus dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 07. Juli 2005 19 U 2039/05 (ZIP 05, S. 1991 = WM 2005, S. 1986 ff.) hervorgeht und das angefochtene Urteil sich dieser Argumentation angeschlossen hat.

  • OLG Saarbrücken, 13.03.2008 - 8 U 249/07

    Zur Wirksamkeit und zum Umfang der Bevollmächtigung eines Treuhänders

    Die notariell beglaubigte Vollmacht enthält keinerlei Abänderung der Spezialvollmacht aus dem Zeichnungsschein sondern insoweit lediglich eine Wiederholung (vgl. OLG München WM 2005, 1986 ff., zwischenzeitlich bestätigt durch Urteil des BGH vom 24.10.2006 - XI ZR 216/05, NJW-RR 2007, 395 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.03.2007 - 17 U 301/06, Bl. 494 ff., 505).
  • OLG München, 27.03.2006 - 19 U 5845/05

    Zur Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung

    b) Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Berufung auch ansonsten keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, Der Senat hat eine vergleichbare Vollmacht im Zeichnungsschein bereits im Urteil vom 7.7.2005, 19 U 2039/05, für wirksam erachtet.
  • OLG Dresden, 18.04.2007 - 12 U 83/06

    Geschlossener Immobilienfond

    Ausweislich des Zeichnungsscheins - und (auch) hierzu verhalten sich weder die von der Klägerin in Bezug genommenen Urteile der Oberlandesgerichte München (Urteil vom 07.07.2005, WM 2005, 1986 ff., 1987), Hamm (Urteil vom 06.11.2006, 31 U 188/05, AS 496 bis 510) und Frankfurt am Main (Urteil vom 22.01.2007, 23 U 75/06, Anlagenband Klägerin) noch der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-16 U 159/05, AS 511 bis 514) oder das in diesem Verfahren am 12.01.2007 ergangene Urteil (a.a.O.) noch die auszugsweisen Zitate mit Schriftsatz vom 15.02.2007 aus unveröffentlichten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt noch schließlich die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2006 (XI ZR 265/05, a.a.O.), vom 17.10.2006 (XI ZR 185/05, www.bundesgerichtshof.de, Tz. 24) und vom 24.10.2006 (XI ZR 216/05, www.bundesgerichtshof.de, Tz. 18, 19) - wünschte vorliegend die Anlegerin "alle Leistungen wie prospektiert".
  • OLG Stuttgart, 30.12.2005 - 6 U 107/05

    Finanzierter Fondsbeitritt: Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages wegen

    Damit liegt ein hinreichender Bezug zwischen Geschäftsbesorgungsvertrag, der (s.o.) gegen das RBerG verstößt, und auch dieser Vollmacht vor mit der Folge, dass sie ebenfalls vom Treuhandvertrag infiziert wird (wegen der Abhängigkeit der Vollmacht vom Geschäftsbesorgungsvertrag vermag der Senat dem OLG München Urteil vom 07.07.2005 19 U 2039/05 nicht zu folgen).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 23 U 75/06

    Willenserklärung: Widerruf einer auf den Abschluss eines Vertrags gerichteten

    Damit waren aber beide Vollmachten getrennt und hatten jeweils eine eigene rechtliche Bedeutung (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juli 2005, 19 U 2039/05, WM 2005, 1986, 1987).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2007 - 23 U 14/05

    Treuhändervollmacht: Wirksamkeit wegen Zeichnungsschein; Abschluss eines

    Damit waren aber beide Vollmachten getrennt und hatten jeweils eine eigene rechtliche Bedeutung (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juli 2005, 19 U 2039/05, WM 2005, 1986, 1987).
  • LG München I, 22.09.2006 - 4 O 825/05
    Dies erscheint jedoch nicht ausgeschlossen (so auch OLG München, Urteil vom 07.07.2005, 19 U 2039/05 ).
  • OLG Oldenburg, 16.12.2005 - 6 U 204/04
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