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   BGH, 09.02.2006 - I ZR 70/03   

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https://dejure.org/2006,1386
BGH, 09.02.2006 - I ZR 70/03 (https://dejure.org/2006,1386)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2006 - I ZR 70/03 (https://dejure.org/2006,1386)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - I ZR 70/03 (https://dejure.org/2006,1386)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 398, 286, 288 a. F.
    Verzugsschadensberechnung bei Sicherungszession nach der Person des Sicherungszedenten

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verzugsschaden bei Zession und Sicherungszession; Drittschadensliquidation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1662
  • MDR 2006, 980
  • WM 2006, 1104
  • BB 2006, 799
  • BauR 2006, 990
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.1995 - III ZR 174/93

    Verzugsschaden bei Sicherungsabtretung einer Forderung

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - I ZR 70/03
    In solchen Fällen ist wirtschaftlich gesehen allein der Sicherungsgeber der durch den Verzug des Schuldners der Sicherungsforderung Geschädigte (BGHZ 128, 371, 376 f.).

    Dem Umstand, dass der zu ersetzende Schaden nicht in der Person des Inhabers der Sicherungsforderung eingetreten ist, ist durch eine Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation Rechnung zu tragen, deren Zulässigkeit im Rahmen von Treuhandverhältnissen auch sonst anerkannt ist (BGHZ 128, 371, 377; Peters, JZ 1977, 119, 120; Seetzen, AcP 169, 352, 354 f.; Schwenzer, AcP 189, 214, 237 ff.; Hoffmann, WM 1994, 1464, 1466).

  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 145/97

    Auswirkungen des Wegfalls des Tarifzwangs im Güterkraftverkehr

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - I ZR 70/03
    Im ersten Revisionsurteil (Urt. v. 3.11.1999 - I ZR 145/97, TranspR 2000, 214) hat der Senat entschieden, dass der Klägerin für die Zeit vom 18. Februar bis 31. Dezember 1994 dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung zusteht.
  • BGH, 25.09.1991 - VIII ZR 264/90

    Berechnung des Verzugsschadens bei Abtretung der zu erfüllenden Forderung

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - I ZR 70/03
    Dementsprechend ist auch die Höhe des Verzugsschadens in diesen Fällen grundsätzlich aus der Person des Zessionars zu errechnen (BGH, Urt. v. 25.9.1991 - VIII ZR 264/90, NJW-RR 1992, 219), ohne dass es darauf ankommt, ob sich der Schuldner zum Zeitpunkt der Abtretung bereits in Verzug befunden hat oder Verzug erst nach der Zession eingetreten ist.
  • BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17

    Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines

    Zudem dürfte es im hier gegebenen Falle einer Sicherungsabtretung für die Beurteilung des Verzugsschadens, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kläger nachkam, grundsätzlich nicht auf die Person des Klägers und Zessionars, sondern auf die Verhältnisse bei dem Schuldner als Geschädigten ankommen (BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - I ZR 70/03, NJW 2006, 1662 Rn. 8, 11).
  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14

    Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen

    Die darin liegende Ermächtigung lässt - anders als eine Zession (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - I ZR 70/03, MDR 2006, 980) - die Forderungszuständigkeit der Einzelgläubiger unberührt.
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2006 - 9 U 34/06

    Verpflichtung zur Übertragung eines einem angeheirateten Gesellschafter ohne

    Die Rechtsprechung behandelt in vergleichbaren Treuhandverhältnissen den wirtschaftlich Berechtigten als Rechtsinhaber und richtet nach seiner Person die jeweiligen Rechtsfolgen aus (vgl. BGH NJW 2006, 1662 ; WM 1995 608; NJW-RR 1995, 1272 ; vgl. auch MünchKomm/H.P.Westermann BGB 4. Aufl. § 162 Rdnr. 19 zur entsprechenden Anwendung von § 162 BGB für den Provisionsanspruch eines Maklers für den Fall, dass der Auftraggeber zwecks Ersparnis der Provision einen wirtschaftlich gleichwertigen Vertrag schließt oder einen Strohmann vorschiebt).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Anspruch des Zweiterwerbers einer

    Bei einer solchen rechtsgeschäftlichen Zession ist für die Bestimmung der Schadenshöhe der Schaden des Zessionars maßgeblich, und zwar selbst dann, wenn dem Schädiger die Abtretung nicht bekannt ist (Soergel-Mertens, BGB 12. Aufl. vor § 249 RN 20; Schiemann in Lange / Schiemann, Handbuch des Schuldrechts, Band 1 Schadensersatz 3. Aufl. § 8 III 4, Seite 468; Staudinger-Schiemann BGB Bearbeitung 2004 Vorbemerkung zu §§ 249 ff. RN 52; zum Verzugsschaden vgl. BGHZ 72, 147, 150; BGHZ 128, 371, juris RN 14; NJW 2006, 1662, juris RN 9; MünchKomm-Roth BGB 5. Aufl. § 398 RN 93; Staudinger-Busche BGB Bearbeitung 2005 § 398 RN 82; Hoffmann WM 1994, 1464).
  • OLG Brandenburg, 21.10.2020 - 4 U 143/19

    Schadensersatz aus einem Mietkaufvertrag Mietkaufvertrag über einen gebrauchten

    Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen einer leasingtypischen Abtretungskonstruktion ist insbesondere nicht etwa mit einer Sicherungsabtretung vergleichbar, bei der dem Umstand, dass ein zu ersetzender Verzugsschaden nicht in der Person des Inhabers der Sicherungsforderung eingetreten ist, durch eine Anwendung der Drittschadensliquidation Rechnung zu tragen ist (BGH, Urteil vom 9. Februar 1995 - III ZR 174/93, NJW 1995, 1282; Urteil vom 9. Februar 2006 - I ZR 70/03, NJW 2006, 1662 Rn 11).

    Der Bundesgerichtshof hat hervorgehoben, dass die Anwendung der Drittschadensliquidation nur deshalb gerechtfertigt ist, weil Belange des Schuldnerschutzes nicht entgegenstehen, da sich der Schuldner der Sicherungsforderung keiner anderen Verzugsschadensforderung ausgesetzt sieht, als dies bei einer unterbliebenen Abtretung der Fall gewesen wäre (BGH, Urteil vom 9. Februar 2006, a.a.O. Rn 11).

  • OLG Stuttgart, 10.09.2021 - 23 U 519/21

    Fahrzeugkaufvertrag: Auslegung einer Klausel über die Abtretung von Ansprüchen

    Schadensersatzansprüche aus Leistungsstörungen werden nach erfolgter Abtretung wegen des Wechsels der Rechtszuständigkeit nach § 398 BGB allein aus der Person des Zessionars berechnet, ohne dass eine Beschränkung auf Schäden, welche der Zedent hätte erleiden können, erfolgt (BeckOK/Rohe, 59. Ed. 1.8.2021, BGB, § 398, Rn. 63; BGH, Urteile vom 9. Februar 1995 - III ZR 174/93 -, Rn. 14; vom 9. Februar 2006 - I ZR 70/03 -, Rn. 9, jeweils juris).
  • KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf zu Kapitalanlagezwecken:

    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrags, konkreter Vertriebsabsprachen oder eines gemeinsamen Vertriebskonzepts bestanden haben oder sich aus Indizien ergeben, etwa daraus, dass der vom Verkäufer eingeschaltete Vermittler Formulare der Bank unbeanstandet verwendet hat oder der Bank wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen desselben Objekts vermittelt hat (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 2006, 1104/1199ff. Rdn.41ff.; 2007, 1255/1259 Rdn.69ff.; WM 2008, 1121/1122 Rdn.14ff.; WM 2010, 1451/1452f. Rdn.12ff.; 2069/2070 Rdn.17f., jew. m.w.N.).
  • KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrags, konkreter Vertriebsabsprachen oder eines gemeinsamen Vertriebskonzepts bestanden haben oder sich aus Indizien ergeben, etwa daraus, dass der vom Verkäufer eingeschaltete Vermittler Formulare der Bank unbeanstandet verwendet hat oder der Bank wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen desselben Objekts vermittelt hat (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 2006, 1104/1199ff. Rdn.41ff.; 2007, 1255/1259 Rdn.69ff.; WM 2008, 1121/1122 Rdn.14ff.; WM 2010, 1451/1452L Rdn.12ff.; 2069/2070 Rdn.17f., jew. m.w.N.).
  • LG Heidelberg, 09.06.2010 - 4 O 77/07

    Schadensersatz wegen fehlender Beratung bzgl. pränataler Diagnosemöglichkeiten,

    Die Prüfung der Voraussetzungen der medizinischen Indikation erfordert die Prognose, ob aus damaliger Sicht von einer Gefährdung der Mutter, der Klägerin Ziffer 1, i.S. des § 218 a Abs. 2 StGB auszugehen war und diese Gefahr nicht auf andere, für die Mutter zumutbare Weise hätte abgewendet werden können (BGH NJW 2006, 1662).
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