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   BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04   

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BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04 (https://dejure.org/2006,4198)
BVerfG, Entscheidung vom 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04 (https://dejure.org/2006,4198)
BVerfG, Entscheidung vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04 (https://dejure.org/2006,4198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung des Betriebs einer Annahmestelle zur Vermittlung von Sportwetten; Anforderungen des Grundrechts der Berufsfreiheit bezüglich der Errichtung eines staatlichen Sportwettmonopols

  • Glücksspiel & Recht
  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 7; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 284 Abs. 1; ; StGB § 285; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 1930
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04
    Im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 2006, S. 1261 ff.) forderte die Behörde den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 13. April 2006 auf, die Vermittlungstätigkeit nunmehr zum 30. April 2006 einzustellen.

    Die in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Dezember 2004 vorliegende Ordnungsverfügung stelle sich auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - nicht als offensichtlich rechtswidrig dar.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. März 2006 (a.a.O.) grundsätzlich geklärt, welche Anforderungen das Grundrecht der Berufsfreiheit an die Errichtung eines staatlichen Sportwettmonopols stellt und inwieweit die damit einhergehenden Beschränkungen gerechtfertigt sein können.

    Soweit die Behörde unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (a.a.O.) das Verbot der Vermittlung und die sofortige Vollziehung der gegenüber dem Beschwerdeführer ergangenen Untersagungsverfügung aufrecht erhält, obliegt sowohl die Kontrolle der Einhaltung der dies rechtfertigenden verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, juris, sowie vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -), als auch - sofern entscheidungserheblich - eine Klärung der Frage, welche rechtlichen Wirkungen der aufgrund des Gewerbegesetzes der Deutschen Demokratischen Republik erteilten Erlaubnis zukommt, zunächst den Fachgerichten im Rahmen des - vorliegend noch in der Beschwerdeinstanz anhängigen - Verfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO.

  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04
    Entgegen der vom Oberverwaltungsgericht - vorläufig - zugrunde gelegten Einschätzung ist danach die derzeitige Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols in Nordrhein-Westfalen als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -).

    Soweit die Behörde unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (a.a.O.) das Verbot der Vermittlung und die sofortige Vollziehung der gegenüber dem Beschwerdeführer ergangenen Untersagungsverfügung aufrecht erhält, obliegt sowohl die Kontrolle der Einhaltung der dies rechtfertigenden verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, juris, sowie vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -), als auch - sofern entscheidungserheblich - eine Klärung der Frage, welche rechtlichen Wirkungen der aufgrund des Gewerbegesetzes der Deutschen Demokratischen Republik erteilten Erlaubnis zukommt, zunächst den Fachgerichten im Rahmen des - vorliegend noch in der Beschwerdeinstanz anhängigen - Verfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO.

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04
    Soweit die Behörde unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (a.a.O.) das Verbot der Vermittlung und die sofortige Vollziehung der gegenüber dem Beschwerdeführer ergangenen Untersagungsverfügung aufrecht erhält, obliegt sowohl die Kontrolle der Einhaltung der dies rechtfertigenden verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, juris, sowie vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -), als auch - sofern entscheidungserheblich - eine Klärung der Frage, welche rechtlichen Wirkungen der aufgrund des Gewerbegesetzes der Deutschen Demokratischen Republik erteilten Erlaubnis zukommt, zunächst den Fachgerichten im Rahmen des - vorliegend noch in der Beschwerdeinstanz anhängigen - Verfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04
    aa) Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da sie keine Fragen aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04
    b) Ein Rechtsschutzinteresse besteht auch nicht deshalb fort, weil anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe oder der Beschwerdeführer mit einem schweren Nachteil belastet wäre (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 99, 129 ; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2004 - 4 B 1270/04
    Auszug aus BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04
    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. November 2004 - 4 B 1270/04 -,.
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04
    b) Ein Rechtsschutzinteresse besteht auch nicht deshalb fort, weil anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe oder der Beschwerdeführer mit einem schweren Nachteil belastet wäre (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 99, 129 ; stRspr).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschlüsse v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 und v. 29.8.2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006 1930 Tz. 17).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07

    Lotterien und Kasinospiele

    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16; Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung und Veranstaltung von Glücksspielen durch

    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16; Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).
  • VG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 K 4435/06

    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH - zu den Voraussetzungen einer systematischen

    Nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von staatlichen Monopolen auf dem Gebiet des Lotterie- und Sportwettenwesens (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - E 115, 276; Kammerbeschlüsse vom 04.07.2006 - 1 BvR 138/05 - Juris; vom 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04 - Juris; vom 19.10.2006 - 1 BvR 2032/06 - Juris; vom 18.12.2006 - 1 BvR 874/06 - Juris) davon auszugehen, dass auch ohne verfassungsmäßige Rechtsgrundlage für eine bis 31.12.2007 geltende Übergangszeit nach der aktuellen Verwaltungspraxis das staatliche Monopol verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 165/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16; Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).
  • BVerfG, 10.11.2008 - 1 BvR 2783/06

    Vermittlung von Sportwetten

    Abgesehen davon, dass das Verwaltungsgericht dem Begehren des Beschwerdeführers stattgibt und die mit der Verfassungsbeschwerde in der Sache geltend gemachte, mit der sofortigen Vollziehbarkeit einhergehende spezifische Beschwer insoweit entfallen ist, wird der im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren angegriffene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts durch den Abänderungsbeschluss insoweit ersetzt und prozessual überholt (vgl. für eine vergleichbare Situation bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -, BVerfGK 9, 8, sowie Beschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04 -, WM 2006, S. 1930) .
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 159/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16; Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 171/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16; Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 163/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16; Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu (Kammerbeschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Rn. 16; Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 2772/04, WM 2006, 1930 Rn. 17).
  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1652/05

    Untersagung der Vermittlung von Oddset-Sportwetten an Private eines über eine

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1724/05

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1731/05

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und

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