Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 241 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB
Bankenhaftung bei Finanzierung eines unwirtschaftlichen Grundstückskauf: Grenzen der Aufklärungs- und Hinweispflichten der Bank - Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280
Keine Beratungspflichtverletzung der kreditgebenden Bank bei Empfehlung einer Immobilie - Eigenverantwortung des Bankkunden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank als Kreditgeberin bezüglich Angemessenheit des ins Auge gefassten Kaufpreises; Eigenverantwortlichkeit der Bankkundin in der Prüfung der Werthaltigkeit des Objekts; Schadenersatz wegen Ermöglichung der Finanzierung eines ...
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 280, § 241 Abs. 1
Keine Aufklärungspflichten der einen Grundstückserwerb finanzierenden Bank hinsichtlich der Angemessenheit des Kaufpreises
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Beratungs- und Aufklärungspflichten bei Darlehensvergabe
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 10.01.2006 - 13 O 600/04
- OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06
Papierfundstellen
- WM 2006, 2170
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.04.1988 - II ZR 251/87
Verschulden bei Vertragsabschluß - Bank - Darlehn - Aufklärungspflicht - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann ( BGH WM 1988, 895; 2003, 1710; 2003, 2328; OLG Frankfurt am Main WM 1998, 337; OLG Stuttgart WM 2003, 343). - BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02
Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann ( BGH WM 1988, 895; 2003, 1710; 2003, 2328; OLG Frankfurt am Main WM 1998, 337; OLG Stuttgart WM 2003, 343). - BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02
Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann ( BGH WM 1988, 895; 2003, 1710; 2003, 2328; OLG Frankfurt am Main WM 1998, 337; OLG Stuttgart WM 2003, 343). - OLG Stuttgart, 21.03.2001 - 9 U 204/00
Kreditvergabe - Pflichten der Bank - Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers - Wert …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann ( BGH WM 1988, 895; 2003, 1710; 2003, 2328; OLG Frankfurt am Main WM 1998, 337; OLG Stuttgart WM 2003, 343). - OLG Frankfurt, 20.06.1997 - 16 U 135/95
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann ( BGH WM 1988, 895; 2003, 1710; 2003, 2328; OLG Frankfurt am Main WM 1998, 337; OLG Stuttgart WM 2003, 343).
- KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06
Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der …
Anders als einen Anlagevermittler, der dem Anlageinteressenten zu wahrheitsgemäßer, richtiger und vollständiger Information über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände vertraglich verpflichtet ist und der den Anlageinteressenten deshalb jedenfalls über eine im Anlageprospekt nicht ausgewiesene, an den Vermittler gezahlte Innenprovision von 15% und mehr unterrichten muss (vgl. BGH WM 2004, 631 und 1221), trifft eine Bank, die eine kreditfinanzierte Anlage nicht empfiehlt, sondern sich auf ihre Rolle als Kreditgeberin beschränkt, eine solche Pflicht nicht (BGH WM 2004, 521 und 1221 und 2349; BGH WM 2005, 127; BGH WM 2006, 1194, 1200; BGH, Urt. v. 20.3.07 - XI ZR 414/04, OLG Frankfurt WM 2006, 2170 und 2207). - KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06 Anders als einen Anlagevermittler, der dem Anlageinteressenten zu wahrheitsgemäßer, richtiger und vollständiger Information über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände vertraglich verpflichtet ist und der den Anlageinteressenten deshalb jedenfalls über eine im Anlageprospekt nicht ausgewiesene, an den Vermittler gezahlte Innenprovision von 15 % und mehr unterrichten muss (vgl. BGH WM 2004, 631 [BGH 12.02.2004 - III ZR 359/02] und 1221), trifft eine Bank, die eine kreditfinanzierte Anlage nicht empfiehlt, sondern sich auf ihre Rolle als Kreditgeberin beschränkt, eine solche Pflicht nicht ( BGH WM 2004, 521 [BGH 20.01.2004 - XI ZR 460/02] und 1221 und 2349; BGH WM 2005, 127 [BGH 26.10.2004 - XI ZR 255/03] ; BGH WM 2006, 1194, 1200 [BGH 16.05.2006 - XI ZR 6/04] ; BGH, Urt.v. 20.3.07 - XI ZR 414/04 , OLG Frankfurt WM 2006, 2170 und 2207).