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   OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5699
OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06 (https://dejure.org/2006,5699)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.2006 - 24 U 51/06 (https://dejure.org/2006,5699)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 24 U 51/06 (https://dejure.org/2006,5699)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 241 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Bankenhaftung bei Finanzierung eines unwirtschaftlichen Grundstückskauf: Grenzen der Aufklärungs- und Hinweispflichten der Bank

  • Judicialis

    BGB § 241 II; ; BGB § 280

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280
    Keine Beratungspflichtverletzung der kreditgebenden Bank bei Empfehlung einer Immobilie - Eigenverantwortung des Bankkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank als Kreditgeberin bezüglich Angemessenheit des ins Auge gefassten Kaufpreises; Eigenverantwortlichkeit der Bankkundin in der Prüfung der Werthaltigkeit des Objekts; Schadenersatz wegen Ermöglichung der Finanzierung eines ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280, § 241 Abs. 1
    Keine Aufklärungspflichten der einen Grundstückserwerb finanzierenden Bank hinsichtlich der Angemessenheit des Kaufpreises

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 2170
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.04.1988 - II ZR 251/87

    Verschulden bei Vertragsabschluß - Bank - Darlehn - Aufklärungspflicht -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann ( BGH WM 1988, 895; 2003, 1710; 2003, 2328; OLG Frankfurt am Main WM 1998, 337; OLG Stuttgart WM 2003, 343).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann ( BGH WM 1988, 895; 2003, 1710; 2003, 2328; OLG Frankfurt am Main WM 1998, 337; OLG Stuttgart WM 2003, 343).
  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann ( BGH WM 1988, 895; 2003, 1710; 2003, 2328; OLG Frankfurt am Main WM 1998, 337; OLG Stuttgart WM 2003, 343).
  • OLG Stuttgart, 21.03.2001 - 9 U 204/00

    Kreditvergabe - Pflichten der Bank - Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers - Wert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann ( BGH WM 1988, 895; 2003, 1710; 2003, 2328; OLG Frankfurt am Main WM 1998, 337; OLG Stuttgart WM 2003, 343).
  • OLG Frankfurt, 20.06.1997 - 16 U 135/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 24 U 51/06
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann ( BGH WM 1988, 895; 2003, 1710; 2003, 2328; OLG Frankfurt am Main WM 1998, 337; OLG Stuttgart WM 2003, 343).
  • KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der

    Anders als einen Anlagevermittler, der dem Anlageinteressenten zu wahrheitsgemäßer, richtiger und vollständiger Information über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände vertraglich verpflichtet ist und der den Anlageinteressenten deshalb jedenfalls über eine im Anlageprospekt nicht ausgewiesene, an den Vermittler gezahlte Innenprovision von 15% und mehr unterrichten muss (vgl. BGH WM 2004, 631 und 1221), trifft eine Bank, die eine kreditfinanzierte Anlage nicht empfiehlt, sondern sich auf ihre Rolle als Kreditgeberin beschränkt, eine solche Pflicht nicht (BGH WM 2004, 521 und 1221 und 2349; BGH WM 2005, 127; BGH WM 2006, 1194, 1200; BGH, Urt. v. 20.3.07 - XI ZR 414/04, OLG Frankfurt WM 2006, 2170 und 2207).
  • KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06
    Anders als einen Anlagevermittler, der dem Anlageinteressenten zu wahrheitsgemäßer, richtiger und vollständiger Information über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände vertraglich verpflichtet ist und der den Anlageinteressenten deshalb jedenfalls über eine im Anlageprospekt nicht ausgewiesene, an den Vermittler gezahlte Innenprovision von 15 % und mehr unterrichten muss (vgl. BGH WM 2004, 631 [BGH 12.02.2004 - III ZR 359/02] und 1221), trifft eine Bank, die eine kreditfinanzierte Anlage nicht empfiehlt, sondern sich auf ihre Rolle als Kreditgeberin beschränkt, eine solche Pflicht nicht ( BGH WM 2004, 521 [BGH 20.01.2004 - XI ZR 460/02] und 1221 und 2349; BGH WM 2005, 127 [BGH 26.10.2004 - XI ZR 255/03] ; BGH WM 2006, 1194, 1200 [BGH 16.05.2006 - XI ZR 6/04] ; BGH, Urt.v. 20.3.07 - XI ZR 414/04 , OLG Frankfurt WM 2006, 2170 und 2207).
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