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   LG Berlin, 26.01.2007 - 23 O 32/06   

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LG Berlin, 26.01.2007 - 23 O 32/06 (https://dejure.org/2007,9416)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.01.2007 - 23 O 32/06 (https://dejure.org/2007,9416)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 23 O 32/06 (https://dejure.org/2007,9416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 346
  • NZI 2007, 247
  • WM 2007, 396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2007 - 23 O 32/06
    Solange Absprachen es dagegen dem Ermessen der Beteiligten oder dem Zufall überlassen, welche konkrete Sicherheit erfasst werden wird, sind sie nicht geeignet, die Besserstellung einzelner Gläubiger in der Insolvenz unter Durchbrechung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu rechtfertigen; eine Vorverlagerung der anfechtungsrechtlichen Wirkung von demjenigen Zeitpunkt, in dem die Konkretisierung eintritt, auf denjenigen der früheren, allumfassenden Vereinbarung, scheidet dann aus (vergl. BGH NJW 2002, 1722; BGH NJW 1999, 645).

    Eine vom OLG Karlsruhe (a.a.O.) und OLG München (a.a.O.) herangezogene Parallele der Behandlung eines Pfandrechts auf Grund Nr. 14 I AGB-Banken als anfechtbare inkongruente Sicherung (BGHZ 150, 122 ff.) besteht in einem wesentlichen Punkt nicht.

    Dagegen kommt als schuldrechtliche Grundlage für das AGB-Pfandrecht nur Nr. 13 AGB-Banken in Betracht, der den Anspruch auf Sicherheit aber gerade nicht hinreichend konkretisieren soll (vergl. BGHZ 150, 122 ff.).

    Hierbei geht der BGH von einer Unanfechtbarkeit der Einstellung von Zahlungseingängen ins Kontokorrent aus, wenn und soweit die Bank ihren Kunden wieder über den Gegenwert verfügen lässt (BGHZ 150, 122 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 14 U 200/03

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Sicherungsabtretung einer künftigen

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2007 - 23 O 32/06
    Das ist nicht der Fall, wenn eine Bank, die eine auf dem Konto des Schuldners eingehende Zahlung mit dem Debetsaldo verrechnet, bereits zuvor Inhaberin der Forderung geworden und damit zur abgesonderten Befriedigung nach § 51 Nr. 1 InsO berechtigt war (OLG Karlsruhe NZI 2006, 103; BGH NJW 2003, 360).

    Soweit hieraus zum Teil der Schluss gezogen wird, die einen Kredit sichernde Globalzession unterfalle diesen Regeln (so OLG Karlsruhe NZI 2006, 103 mit ablehnender Besprechung Himmelsbach/ Achsnick ; OLG München NZI 2006, 503 ff. mit ablehnender Besprechung Leithaus/ Riewe ), vermag die Kammer dem für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.

  • BGH, 15.11.1960 - V ZR 35/59

    Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2007 - 23 O 32/06
    Grundsätzlich ist anzuerkennen, dass nur solche Vereinbarungen die insolvenzrechtliche Kongruenz herstellen, welche auf bestimmte, sogleich wenigstens identifizierbare bzw. individualisierbare Gegenstände gerichtet sind (BGHZ 33, 389 [393f.] = NJW 1961, 408; BGH NJW 1969, 1718 [1719]; vgl. auch BGH NJW 1983, 1679; BGH NJW-RR 1993, 238).
  • BGH, 03.12.1998 - IX ZR 313/97

    Anfechtung der Bestellung neuer aufgrund der AGB der Banken zu stellender

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2007 - 23 O 32/06
    Solange Absprachen es dagegen dem Ermessen der Beteiligten oder dem Zufall überlassen, welche konkrete Sicherheit erfasst werden wird, sind sie nicht geeignet, die Besserstellung einzelner Gläubiger in der Insolvenz unter Durchbrechung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu rechtfertigen; eine Vorverlagerung der anfechtungsrechtlichen Wirkung von demjenigen Zeitpunkt, in dem die Konkretisierung eintritt, auf denjenigen der früheren, allumfassenden Vereinbarung, scheidet dann aus (vergl. BGH NJW 2002, 1722; BGH NJW 1999, 645).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2007 - 23 O 32/06
    Grundsätzlich ist anzuerkennen, dass nur solche Vereinbarungen die insolvenzrechtliche Kongruenz herstellen, welche auf bestimmte, sogleich wenigstens identifizierbare bzw. individualisierbare Gegenstände gerichtet sind (BGHZ 33, 389 [393f.] = NJW 1961, 408; BGH NJW 1969, 1718 [1719]; vgl. auch BGH NJW 1983, 1679; BGH NJW-RR 1993, 238).
  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 264/81

    Grundschuldbestellung im Interesse der Muttergesellschaft - § 3 Abs. 1 Nr. 3 AnfG

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2007 - 23 O 32/06
    Grundsätzlich ist anzuerkennen, dass nur solche Vereinbarungen die insolvenzrechtliche Kongruenz herstellen, welche auf bestimmte, sogleich wenigstens identifizierbare bzw. individualisierbare Gegenstände gerichtet sind (BGHZ 33, 389 [393f.] = NJW 1961, 408; BGH NJW 1969, 1718 [1719]; vgl. auch BGH NJW 1983, 1679; BGH NJW-RR 1993, 238).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2007 - 23 O 32/06
    Das ist nicht der Fall, wenn eine Bank, die eine auf dem Konto des Schuldners eingehende Zahlung mit dem Debetsaldo verrechnet, bereits zuvor Inhaberin der Forderung geworden und damit zur abgesonderten Befriedigung nach § 51 Nr. 1 InsO berechtigt war (OLG Karlsruhe NZI 2006, 103; BGH NJW 2003, 360).
  • BGH, 02.07.1969 - VIII ZR 96/67

    Bestimmung der abgetretenen Forderungen bei einer Anfechtung im Klageantrag -

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2007 - 23 O 32/06
    Grundsätzlich ist anzuerkennen, dass nur solche Vereinbarungen die insolvenzrechtliche Kongruenz herstellen, welche auf bestimmte, sogleich wenigstens identifizierbare bzw. individualisierbare Gegenstände gerichtet sind (BGHZ 33, 389 [393f.] = NJW 1961, 408; BGH NJW 1969, 1718 [1719]; vgl. auch BGH NJW 1983, 1679; BGH NJW-RR 1993, 238).
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 601/06

    Absonderungsrecht aus Sicherungsabtretung von Forderungen der

    Ist der Erwerb von Forderungen, die Gegenstand einer Vorausabtretung sind, Gegenstand des Anfechtungsrechts nach §§ 129 ff. InsO, ist der maßgebliche Zeitpunkt nach § 140 I InsO nicht der Abschluss der Globalzession, sondern der Entstehungszeitpunkt der künftigen Forderung (allgemeine Meinung, vgl. Braun, a.a.O., § 51 Rdn. 32; BGH, WM 1997, 545; OLG Köln, ZIP 2007, 391, juris Rdn. 110; OLG München, ZIP 2006, 2277, juris Rdn. 23; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 233, juris Rdn. 19; OLG Dresden, ZIP 2005, 2167, juris Rdn. 11; LG Berlin, WM 2007, 396, juris Rdn. 19).

    Die wohl überwiegende Rechtsprechung ging bislang davon aus, dass die unter eine Globalzession fallende künftig entstehende Einzelforderung nicht der Anfechtung wegen Inkongruenz nach § 131 InsO unterliegt, sondern von einer kongruenten Deckung auszugehen sei (LG Berlin ZIP 2007, 346; LG Bautzen, Urteil vom 30.11.2004, 2 O 220/04; LG Arnsberg, Urteil vom 10.02.2006, 2 O 105/05; LG Chemnitz, WM 2007, 397).

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