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   OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07   

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OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07 (https://dejure.org/2008,1842)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.2008 - 17 U 185/07 (https://dejure.org/2008,1842)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 17 U 185/07 (https://dejure.org/2008,1842)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Ansprüche der Bank gegen den Finanzagenten - Der überweisenden Bank kann im Falle des Phishing gegen den so genannten Finanzagenten ein Rückzahlungsanspruch zustehen.

  • openjur.de

    Bereicherungsanspruch einer Bank: Rückzahlungsanspruch bei einer Fehlbuchung infolge einer mit ausgespähter PIN und TAN vorgenommenen Überweisung im Online-Banking

  • JurPC

    Rückbuchung von durch Phishing erlangten Gutschriften

  • aufrecht.de

    Anspruch der Bank gegen den "Finanzvertreter" im Phishing-Fall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stornorecht der überweisenden Bank bei Fehlbuchungen auf Grund von illegalen Transaktionen in Form des sog. "Phishing"; Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausgleich eines negativen Kontosaldos; Voraussetzungen für eine zulässige Festlegung einer sog. Stornoklausel in ...

  • kanzlei.biz

    "Phishing"-Transaktionen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Phishing - Rückbuchung rechtswidrig erlangter Gutschriften

  • Judicialis

    AGB-Banken Nr. 8 Abs. 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819; ; HGB § 355 Abs. 3; ; ZPO § 114

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Missbrauchsrisiko bei Fehlbuchungen in Folge von "password fishing"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 166 Abs. 1 BGB
    Phishing-Opfer erhalten ihr Geld zurück - Mittelsmann bleibt auf dem Schaden sitzen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGB-Bk Nr. 8 Abs. 1; BGB § 166 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, § 818 Abs. 4, § 819; HGB § 355 Abs. 3; ZPO § 114
    Zum Missbrauchsrisiko beim so genannten Phishing

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Stornorecht der Bank bei durch Phishing erlangter Gutschrift

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1373
  • WM 2008, 632
  • MMR 2008, 752
  • MIR 2008, Dok. 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 02.08.2006 - 1 U 75/06

    Girogeschäft der Banken: Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Gutschriften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Denn die Klägerin war dazu gemäß Nr. 8 Abs. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt (so auch OLG Hamburg MDR 2007, 536).

    Bei den Phishingtransaktionen handelt es sich auch um eine fehlerhafte Gutschrift im Sinne der Nr. 8 Abs. 1 AGB (OLG Hamburg MDR 2007, 536; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Auflage 2006, Nr. 8 AGB-Banken Rn. 2; vgl. auch Bankrechts-Handbuch/Bunte, Band 1, 3. Auflage 2007, § 13 Rn. 9).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Auch im Lichte dieser verfassungsrechtlichen Gebote darf Prozesskostenhilfe aber verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG NJW 1991, 413f.).

    Prozesskostenhilfe braucht insbesondere nicht schon dann gewährt zu werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorhandene Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als "schwierig" erscheint (BVerfG NJW 1991, 413, 414).

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Eine Schadensersatzverpflichtung besteht nur, wenn der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den wertend zu bestimmenden Schutzzweck der verletzten Norm fällt, es muss sich also um einen Nachteil handeln, der aus dem Bereich der Gefahren stammt, zu deren Abwehr die verletzte Norm erlassen bzw. hier die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (ständige Rechtsprechung BGH NJW 2005, 1420; Palandt/Heinrichs, BGB 67. Auflage 2008, Vorb.
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass § 166 Abs. 1 BGB im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB zumindest entsprechend anwendbar ist (vgl. nur BGHZ 83, 293, 295), allerdings wird nach dem Wortlaut der Vorschrift nur demjenigen das Wissen des anderen zugerechnet, der diesen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut.
  • BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Die entsprechenden Gutschriften waren nämlich den geschädigten Kunden nicht als Leistung zuzurechnen, weil sie der Klägerin keinen Auftrag zur Überweisung erteilt hatten und es damit an einer Leistungsbestimmung fehlte (vgl. BGH NJW 2005, 3231, 3214 m.w.N., auch LG Bonn MMR 2007, 462-463).
  • LG Bonn, 29.12.2006 - 3 O 236/06

    Stornierung einer Überweisungsgutschrift

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Die entsprechenden Gutschriften waren nämlich den geschädigten Kunden nicht als Leistung zuzurechnen, weil sie der Klägerin keinen Auftrag zur Überweisung erteilt hatten und es damit an einer Leistungsbestimmung fehlte (vgl. BGH NJW 2005, 3231, 3214 m.w.N., auch LG Bonn MMR 2007, 462-463).
  • LG Karlsruhe, 05.10.2007 - 3 O 47/07

    Bereicherungsanspruch einer Bank: Anspruch gegen einen Bankkunden wegen Phishings

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Der Antrag des Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 5. Oktober 2007 (3 O 47/07) wird zurückgewiesen.
  • KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09

    Bereicherung bzw. unerlaubte Handlung: Haftung des Geldkuriers beim Phishing

    Nicht anders sind die Fälle zu beurteilen, in denen - wie hier - Unbefugte sich illegal Zugangsdaten zum Online-Banking verschafft ("Phishing") und damit Überweisungen veranlasst haben (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 2. August 2006 zu 1 U 75/06, OLGR 2007, 22, 23; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Januar 2008 zu 17 U 185/07, WM 2008, 632, 633 f.; Borges in Derleder/Knops/Bamberger, Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, 2. Aufl. 2009, § 9 Rn. 152; Löhnig/Würdinger WM 2007, 961, 962).
  • OLG Dresden, 20.07.2021 - 8 U 840/21

    Stellt ein Kontoinhaber einer ihm unbekannten Person sein Girokonto mittels

    Ausgehend hiervon entspricht es der Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Kontoinhaber unter Übergehung gesetzlicher oder vertraglicher, einschließlich AGB-mäßiger Beschränkungen der Konto- bzw. Zahlungsinstrumentenutzung (vgl. etwa § 675l Abs. 1 BGB) einer dritten Person Kontovollmacht erteilt oder dieser sonst konkludent die Verfügungsbefugnis über das Konto und die abzuwickelnden Zahlungsvorgänge einräumt, ein analoger Rückgriff auf § 166 Abs. 1 BGB eröffnet sein kann (OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421; LG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris; vgl. KG, ZIP 2009, 2331; LG Krefeld, BKR 2016, 524; offenlassend OLG Karlsruhe, WM 2008, 632).
  • OLG Dresden, 13.08.2021 - 8 U 840/21

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 8 U 840/21 v. 20.07.2021

    Ausgehend hiervon entspricht es der Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Kontoinhaber unter Übergehung gesetzlicher oder vertraglicher, einschließlich AGB-mäßiger Beschränkungen der Konto- bzw. Zahlungsinstrumentenutzung (vgl. etwa § 675l Abs. 1 BGB) einer dritten Person Kontovollmacht erteilt oder dieser sonst konkludent die Verfügungsbefugnis über das Konto und die abzuwickelnden Zahlungsvorgänge einräumt, ein analoger Rückgriff auf § 166 Abs. 1 BGB eröffnet sein kann (OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421; LG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris; vgl. KG, ZIP 2009, 2331; LG Krefeld, BKR 2016, 524; offenlassend OLG Karlsruhe, WM 2008, 632).
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