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   BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05   

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BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05 (https://dejure.org/2008,1530)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2008 - IX ZB 63/05 (https://dejure.org/2008,1530)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05 (https://dejure.org/2008,1530)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1154 (Ls.)
  • ZIP 2008, 976
  • MDR 2008, 883
  • NZI 2008, 17
  • NZI 2008, 361
  • WM 2008, 989
  • BB 2008, 1125
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05
    a) Mit Beschluss vom 15. Januar 2004 (IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282; vgl. auch den weiteren Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424; BVerfG ZIP 2005, 1694) hat der Senat die Regelung der Mindestvergütung in § 2 Abs. 2 InsVV a.F. für Insolvenzverwalter, die ab 1. Januar 2004 in einem massearmen Insolvenzverfahren bestellt werden, für verfassungswidrig erklärt.

    Punktuelle Umfragen in den Bezirken der Amtsgerichte Neuruppin, Braunschweig, Dresden und Hamburg hatten ergeben, dass der durchschnittliche Kostenaufwand des Insolvenzverwalters hierdurch nicht gedeckt wurde (BGHZ 157, 282, 291 ff).

    Deshalb muss für massearme Verfahren in der nach § 65 InsO zu erlassenden Verordnung eine Mindestvergütung vorgesehen werden, die für Verfahren dieser Art den im Durchschnitt entstehenden Bearbeitungsaufwand im Wesentlichen auskömmlich entgilt (vgl. BGHZ 157, 282, 287 ff, 291).

    Nicht für jedes, wohl aber für den Durchschnitt dieser Verfahren insgesamt muss eine auskömmliche Vergütung zu erzielen sein (vgl. BGHZ 157, 282, 288 ff).

    Zu den Vergütungssätzen des § 19 ZwVwV, die auch der Senat bei masselosen Verfahren für angemessen hält (vgl. BGHZ 157, 282, 294), ergibt sich daraus eine Vergütung von 1.675 EUR.

    Deshalb konnte davon ausgegangen werden, dass die zugrunde gelegten Angaben eher zugunsten der Verwalter und Treuhänder ausgefallen waren (vgl. BGHZ 157, 282, 293).

    Dadurch wird der Grundsatz gewahrt, dass der Staat für die Erledigung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben Staatsbürger im Rahmen ihrer Berufstätigkeit nicht ohne angemessene Vergütung in Anspruch nehmen darf (BGHZ 157, 282, 288; BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 aaO).

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 129/05

    Erstattung der Auslagen des Insolvenzverwalters für die Übertragung des

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05
    Die Erledigung der dem Insolvenzverwalter gemäß § 8 Abs. 3 InsO aufgetragenen Zustellungen kann einen Zuschlag entsprechend § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, ZIP 2004, 1822; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 129/05, ZIP 2007, 440, 442 m.w.Nachw.).

    Dadurch wird der Grundsatz gewahrt, dass der Staat für die Erledigung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben Staatsbürger im Rahmen ihrer Berufstätigkeit nicht ohne angemessene Vergütung in Anspruch nehmen darf (BGHZ 157, 282, 288; BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 aaO).

    Im Allgemeinen ist dies dann der Fall, wenn der Insolvenzverwalter mindestens 100 Zustellungen hat besorgen müssen (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 aaO).

  • AG Hamburg, 21.02.2005 - 68c IK 91/04

    Bestimmung zum Treuhänder durch Eröffnungsbeschluss; Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05
    Die für den Arbeitsaufwand erhebliche Größe der Kooperationsbereitschaft des Schuldners (vgl. AG Hamburg ZInsO 2005, 256, 259) ist dabei entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde keine messbare Größe, die einer pauschalierenden Festsetzung der Mindestvergütung zugrunde gelegt werden könnte.

    dd) Soweit sich die Rechtsbeschwerde darauf beruft, dass die vorgesehene Staffelung in der Realität keine Grundlage finde und den tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts Hamburg (ZInsO 2005, 256 ff) widerspreche, wonach in Verbraucherinsolvenzverfahren bei einem einzigen Verwalterbüro in Hamburg, wenn auch auf der Grundlage von 506 Verfahren, sich eine durchschnittliche Gläubigerzahl von lediglich 6, 57 und ein durchschnittlicher Bearbeitungsaufwand von 6 Stunden für den Treuhänder und 10 Stunden für den Sachbearbeiter ergebe, steht dies im Widerspruch zu den vom Bundesministerium der Justiz zugrunde gelegten repräsentativen Erhebungen.

    Gleichwohl sei eine Rechtfertigung für die Unterschreitung der nach dem durchschnittlichen Mindestaufwand angemessenen Vergütung nicht ersichtlich (vgl. auch AG Potsdam ZInsO 2005, 38, 39; AG Hamburg ZInsO 2005, 256, 258, je zur Problematik bei § 13 Abs. 1 InsVV).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 222/03

    Erhöhung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen vorzunehmender Zustellungen;

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05
    Die Erledigung der dem Insolvenzverwalter gemäß § 8 Abs. 3 InsO aufgetragenen Zustellungen kann einen Zuschlag entsprechend § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, ZIP 2004, 1822; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 129/05, ZIP 2007, 440, 442 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 46/03

    Vergütung des Treuhänders in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05
    a) Mit Beschluss vom 15. Januar 2004 (IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282; vgl. auch den weiteren Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424; BVerfG ZIP 2005, 1694) hat der Senat die Regelung der Mindestvergütung in § 2 Abs. 2 InsVV a.F. für Insolvenzverwalter, die ab 1. Januar 2004 in einem massearmen Insolvenzverfahren bestellt werden, für verfassungswidrig erklärt.
  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05

    Verfassungsmäßigkeit der "alten" Mindestvergütung für vor dem 1. 1. 2004 in

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05
    a) Mit Beschluss vom 15. Januar 2004 (IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282; vgl. auch den weiteren Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424; BVerfG ZIP 2005, 1694) hat der Senat die Regelung der Mindestvergütung in § 2 Abs. 2 InsVV a.F. für Insolvenzverwalter, die ab 1. Januar 2004 in einem massearmen Insolvenzverfahren bestellt werden, für verfassungswidrig erklärt.
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Deshalb sind der über § 270a Abs. 1 Satz 2, § 270b Abs. 2 Satz 1, § 274 Abs. 1 InsO entsprechend für den Sachwalter anwendbare § 63 Abs. 1 InsO sowie § 12 InsVV so auszulegen, dass auch die dem vorläufigen Sachwalter zustehende Vergütung insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 11; vom 5. März 2015 - IX ZB 48/14 Rn. 3; nur teilweise abgedruckt in InsBüro 2015, 368).
  • BGH, 04.12.2014 - IX ZB 60/13

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Diese Norm ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass die dem Verwalter zustehende Vergütung insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang erreichen muss (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004, aaO; vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 11; vgl. Uhlenbruck/Mock, InsO, 13. Aufl., § 63 Rn. 3; Eickmann/Prasser in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2006, Vor § 1 InsVV Rn. 1; jeweils mwN).

    Nach den Berechnungen von Haarmeyer/Mock (ZInsO 2014, 573, 575 f) ergibt sich auch bei Berücksichtigung eines inflationsbedingten Anstiegs der Teilungsmasse je nach Größe der Masse eine Entwertung der Vergütung im Bereich zwischen 0, 74 v.H. und 17, 83 v.H. Da die Staffelsätze des § 2 Abs. 1 InsVV keine nach dem konkreten Tätigkeitsaufwand berechnete Vergütung gewährleisten, sondern systembedingt auf eine Pauschalierung und auf einen gewissen Gesamtausgleich zwischen Verfahren mit eher geringen Teilungsmassen einerseits und Verfahren mit größeren Teilungsmassen andererseits ausgerichtet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004, aaO S. 288 f; vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 12; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 118/08, ZInsO 2009, 1511 Rn. 3; Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl., § 2 Rn. 7; aA Blersch, EWiR 2004, 985, 986), ist eine Gesamtbetrachtung des Vergütungsniveaus in den verschiedenen Degressionsstufen des § 2 Abs. 1 InsVV anzustellen.

  • BGH, 14.12.2017 - IX ZB 101/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Kürzung der Mindestvergütung im Wege eines

    Die Mindestvergütung soll gewährleisten, dass auch in massearmen Verfahren, in denen die Staffelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV zu keiner angemessenen Vergütung führen würde, der in Verfahren dieser Art im Durchschnitt entstehende Bearbeitungsaufwand des Insolvenzverwalters im Wesentlichen auskömmlich vergütet wird (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282, 287 ff; vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, NZI 2008, 361 Rn. 11 f).

    Es ist deshalb anerkannt, dass auf die Mindestvergütung des Insolvenzverwalters Zuschläge nach § 3 Abs. 1 InsVV gewährt werden können (BGH, Beschluss vom 13. März 2008, aaO Rn. 30 f; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 118/08, ZInsO 2009, 1511 Rn. 2; vom 27. April 2010 - IX ZB 172/08, nv Rn. 2; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 27/10, NZI 2011, 542 Rn. 8; Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl., § 2 Rn. 56; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 4. Aufl., Teil A § 4 Rn. 103).

  • BGH, 11.06.2015 - IX ZB 50/14

    Insolvenzverwalter- oder Treuhändervergütung: Ausgleich personeller Mehrkosten

    Mit der Mindestvergütung soll der durchschnittlich in massearmen Verfahren anfallende Bearbeitungsaufwand im Wesentlichen auskömmlich vergütet werden (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004, aaO S. 291; vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, WM 2008, 989 Rn. 11 f).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 27/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Ermittlung der Mindestvergütung bei Anmeldung

    Diese Regelung ist von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage gedeckt und verfassungsgemäß (BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 6 ff).

    Eine auskömmliche Vergütung muss im Blick auf den Gesichtspunkt der Querfinanzierung nicht in jedem einzelnen Verfahren erzielt werden (BGH, Beschluss vom 13. März 2008, aaO Rn. 11 f).

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZB 129/08

    Vorläufiger Insolvenzverwalter: Höhe der Mindestvergütung

    Der Senat hat entschieden, dass sich diese Neuregelung im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage des § 65 i.V.m. § 63 InsO hält und nicht verfassungswidrig ist (Beschl. v. 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 118/08

    Überprüfung der Insolvenzverwaltervergütung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Sie wird in Rechtsprechung und Schrifttum übereinstimmend bejaht (BGHZ 157, 282, 299 f ; BGH, Beschl. v. 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976, 979 Rn. 29-31; LG Flensburg ZInsO 2006, 205 Rn. 9; AG Potsdam ZInsO 2006, 1262 Rn. 5 f; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 4. Aufl. § 2 Rn. 51; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren 2. Aufl. Rn. 343; ders. in HK-InsO, 5. Aufl. § 2 InsVV Rn. 7; HmbKomm-InsO/Büttner 3. Aufl. § 2 InsVV Rn. 21; Eickmann/Prasser in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 2 InsVV Rn. 18; Blersch ZIP 2004, 2311, 2312).

    Dass sich auf diese Weise im Einzelfall eine nicht auskömmliche Vergütung ergeben kann, ist vom Insolvenzverwalter im Hinblick auf den Grundsatz der Querfinanzierung hinzunehmen (BGHZ 157, 282, 289 ; BGH, Beschl. v. 13. März 2008, aaO S. 977 Rn. 12).

  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 39/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung der Regel-Mindestvergütung

    Soweit von anderer Seite eingewandt wird, die Arbeitsbelastung des Verwalters stehe gerade nicht in einer signifikanten Relation zu der Zahl der Gläubiger (AG Hamburg NZI 2005, 234, 236; HmbKomm-InsO/Büttner, 3. Aufl. § 2 InsVV Rn. 17 f), hat der Senat hierzu bereits Stellung genommen (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 19).
  • LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09

    Kontakte zu ausländischen Investorengruppen reichen für Zuschlag der

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann zwar die Erledigung der dem Insolvenzverwalter übertragenen Zustellungen einen Zuschlag entsprechend § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigen, weil das Insolvenzgericht ihm zur eigenen Entlastung zusätzliche, dem Verwalter kraft Gesetzes nicht obliegende Aufgaben übertragen hat und deren Erledigung nicht unvergütet bleiben darf, soweit sie erheblichen Mehraufwand erfordert haben (BGHZ 157, 282, 288; ZInsO 2004, 908, 909 ; 2007, 86; ZIP 2008, 976 [BGH 13.03.2008 - IX ZB 63/05] ).

    Mit der Auslagenpauschale sind sämtliche besonderen Kosten des Insolvenzverwalters - nach der Rechtsprechung des BGH auch die Zustellungskosten - abgegolten (BGH, ZInsO 2004, 908, 909 ; 2007, 86; ZIP 2008, 976 [BGH 13.03.2008 - IX ZB 63/05] ; vgl. auch: MünchKomm-InsO/ Ganter , a.a.O., § 8 Rn. 26; HK-InsO/ Kirchhof , 3. Aufl., § 8 Rn. 12).

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZB 48/14

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Deshalb ist § 63 Abs. 1 Satz 1 InsO dahin auszulegen, dass die dem Verwalter zustehende Vergütung insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang haben muss (BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens bei schwierigem beruflichen

  • BGH, 27.04.2010 - IX ZB 172/08

    Möglichkeit der Gewährung von Zuschlägen auf die Mindestvergütung im Rahmen der

  • BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Nicht auskömmliche Vergütung nach Abschlag wegen

  • LG Stuttgart, 10.12.2015 - 10 T 517/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren: Erstellung

  • LG Köln, 13.05.2019 - 13 T 167/18

    Vergütungsanspruch eines Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung und

  • BGH, 11.02.2010 - IX ZB 183/08

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach den Vorausetzungen des Abweichens von der

  • AG Köln, 25.01.2017 - 73 IN 411/16

    Vorläufige Sachwaltung; Vergütung des vorläufigen Sachwalters; vorläufige

  • AG Hamburg, 21.06.2010 - 67c IN 164/10

    Festsetzung der Sachverständigenvergütung in einem Insolvenzverfahren:

  • AG Potsdam, 27.01.2022 - 6.50 IK 110/21

    Kein Ersatz von Zustellkosten bei pauschaler Geltendmachung des Auslagenersatzes

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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08   

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BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08 (https://dejure.org/2008,5908)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2008 - 2 BvR 467/08 (https://dejure.org/2008,5908)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 (https://dejure.org/2008,5908)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 807 ZPO
    Pflicht zur Offenbarung von Straftaten bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Schuldners (Angabe ausländischer Bankkonten; strafprozessuales Verwertungsverbot); Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur; allgemeines Persönlichkeitsrecht); Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zwang zur Offenbarung ausländischer Bankkonten im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung - keine Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten "nemo-tenetur"-Grundsatzes

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit einer uneingeschränkten Auskunftspflicht; Selbstbezichtigung eines Schuldners im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung; Strafrechtliche Verwertbarkeit von im Zivilverfahren erzwungenen Auskünften

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; ZPO § 807; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 807; StPO § 136
    Verfassungsmäßigkeit der Auskunftspflicht des Schuldners im Hinblick auf die Strafverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; ZPO § 807
    Zur Auskunftspflicht des Schuldners aus § 807 ZPO über etwaige Bankkonten im Ausland

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 989
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08
    Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, durch eine eigene Aussage die Voraussetzung für eine strafgerichtliche Verurteilung zu liefern, ist vom Bundesverfassungsgericht als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt worden (vgl. BVerfGE 56, 37 ; 95, 220 ).

    Ein Zwang zur Selbstbezichtigung berührt zugleich die Würde des Menschen, dessen Aussage als Mittel gegen ihn selbst verwendet wird (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

    Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz vor einer solchen Zwangslage schließt die Rechtmäßigkeit von gesetzlichen Auskunftspflichten nicht grundsätzlich aus, auch wenn damit der Zwang zur Offenbarung strafbarer Handlungen verbunden ist (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

    Eine zwangsweise herbeigeführte Selbstbezichtigung ist daher verfassungsrechtlich nur dann zulässig, wenn sie mit einem strafrechtlichen Verwertungsverbot einhergeht (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08
    Das Bundesverfassungsgericht greift vielmehr nur ein, wenn die Gerichte übersehen, dass ihre Entscheidung Grundrechte berührt, oder wenn sie die Bedeutung und Tragweite von Grundrechten nicht hinreichend berücksichtigen oder wenn sie sonst aus sachfremden und damit objektiv willkürlichen Gründen entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08
    Diese Auffassung wird auch in Rechtsprechung (vgl. BGHSt 37, 340 ) und Schrifttum vertreten (vgl. Schäfer, in: Festschrift für Hanns Dünnebier, 1982, S. 11 ); Dingeldey, NStZ 1984, S. 529 ; Bärlein/Pananis/Rehmsmeier, NJW 2002, S. 1825 ).
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08
    Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, durch eine eigene Aussage die Voraussetzung für eine strafgerichtliche Verurteilung zu liefern, ist vom Bundesverfassungsgericht als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt worden (vgl. BVerfGE 56, 37 ; 95, 220 ).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16

    Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die

    Zum anderen ist der Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; 95, 220 ; vgl. aus der Kammerrechtsprechung BVerfGK 4, 105 ; 15, 457 ; 16, 116 ; 17, 253 ; 18, 144 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 30 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08 -, juris, Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 17.08.2023 - 2 BvR 1851/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer Verurteilung zur Abgabe einer

    Wegen dieser Folgen ist die erzwingbare Pflicht zur Versicherung an Eides statt - ebenso wie die erzwingbare Auskunftspflicht (vgl. hierzu BVerfGK 4, 105 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, Rn. 2) - als Eingriff in die Handlungsfreiheit sowie als Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zu beurteilen.
  • LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 1689/08

    Auskunftspflicht; Arbeitnehmer; Wettbewerb; Selbstbelastung; strafbares Verhalten

    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von nachfolgenden Kammerentscheidungen festgehalten (vgl. BVerfG, 7. Juli 1995, 2 BvR 1778/94, NJW 1996, S. 916; 16. November 1989, 2 BvR 510/06, NJW 1999, S. 779; 13. Oktober 2003, 2 BvR 1321/02, wistra 2004, S. 19; 15. Oktober 2004, 2 BvR 1316/04, NJW 2005, S. 352; 31. März 2008, 2 BvR 467/08, WM 2008, Seite 989).

    Über dessen Reichweite entscheiden allerdings nicht die Arbeitsgerichte, sondern die dafür zuständigen Fachgerichte in einem gegebenenfalls durchzuführenden Strafverfahren (vgl. BVerfG, 13. Januar 1981 a. a. O.; 31. März 2008, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2012 - 3 RVs 31/12

    Betrug durch Unterlassen; Nichtmeldung des Todes eines Rentners; Entgegennahme

    Diesem Konflikt kann im Einzelfall dadurch begegnet werden, dass die durch eine Erfüllung der nach § 60 Abs. 1 SGB I bestehenden Auskunftspflicht gewonnenen Informationen einem strafprozessualen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. BVerfG , WM 2008, 989; BGHSt 37, 340).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 4 LB 18/15

    Aufforderung zur Abgabe eines Eides über die Vollständigkeit des gemeinsam mit

    Nur bei diesem Verständnis begegnet die uneingeschränkte Verpflichtung zur Auskunft im Hinblick auf den verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstbezichtigungsgrundsatz keinen Bedenken (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 31.03.2008 - 2 BvR 467/08 -, WM 2008, 989; ein strafrechtliches Verwertungsverbot im Falle der unbeschränkten Auskunftspflicht des Seelotsen nach § 26 Abs. 1 S. 2 SeeLotG bejahend: OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.04.2012 - 8 ME 49/12 - DVBl. 2012, 705).
  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17

    Auskunftspflicht; Aussageverweigerungsrecht; Trennungsgebot; Gaststätte;

    Andernfalls wäre das verfassungsrechtlich gebotene Schweigerecht illusorisch (BVerfG, Beschl. v. 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris Rn. 2 f., und v. 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, juris Rn. 26 f.).
  • OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bei Verdacht

    Anerkanntermaßen werden durch den Grundsatz, dass niemand zur strafrechtlichen Belastung seiner selbst gezwungen werden darf, gesetzliche Auskunftspflichten (und erst recht -obliegenheiten) nicht generell ausgeschlossen, selbst wenn damit ein Zwang zur Offenbarung strafbarer Handlungen verbunden ist (BVerfG, WM 2008, 989 [BVerfG 31.03.2008 - 2 BvR 467/08] ).
  • OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15

    Disziplinarmaß, Justizvollzug, einmaliger Geschlechtsverkehr mit Gefangenen,

    Daher ist eine zwangsweise herbeigeführte Selbstbezichtigung verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn sie mit einem strafrechtlichen Verwertungsverbot einhergeht (BVerfG, Beschl. v. 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris Rn. 2/3, und v. 13. Januar 1981 a. a. O., juris Rn. 26/27).
  • OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der

    Anerkanntermaßen werden durch den Grundsatz, dass niemand zur strafrechtlichen Belastung seiner selbst gezwungen werden darf, gesetzliche Auskunftspflichten (und erst recht -obliegenheiten) nicht generell ausgeschlossen, selbst wenn damit ein Zwang zur Offenbarung strafbarer Handlungen verbunden ist (BVerfG, WM 2008, 989).
  • VG Berlin, 03.04.2018 - 22 K 21.16

    Rechtschutz gegen die Aufforderung der Wirtschaftsprüferkammer, ihr im Rahmen

    Die uneingeschränkte Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitspapiere nach § 62 Abs. 1 S. 2 WPO ist schließlich auch deshalb angemessen, weil die so gewonnenen Erkenntnisse nach § 62 Abs. 5 WPO nur in einem Berufsaufsichtsverfahren gegen den Wirtschaftsprüfer verwendet werden dürfen und ansonsten - beispielsweise in einem parallel geführten Strafverfahren - ein Verwertungsverbot besteht (vgl. zur Zulässigkeit einer zwangsweisen Selbstbezichtigung für den Fall eines strafrechtlichen Verwertungsverbots BVerfG, Beschluss vom 31. März 2008, 2 BvR 467/08, Rn. 3, m.w.N., zit. n. Juris; den Nemo-Tenetur-Grundsatz sogar nur auf das straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfahren, nicht aber auf den Bereich des Gefahrenabwehrrechtes erstreckend VGH München, Beschluss vom 14. November 2002, 22 CS 02.2687, zit. n. Juris).
  • VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10

    Verpflichtung zur Vorlage von Arbeitspapieren eines Wirtschaftsprüfers im Rahmen

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2013 - 1 RBs 46/13
  • LG Aachen, 13.10.2017 - 63 KLs 18/15
  • VG Düsseldorf, 21.04.2017 - 17 K 2685/17
  • LG Bonn, 18.11.2013 - 12 T 414/13

    Ordnungsgeld wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen

  • VG Köln, 12.09.2017 - 5 K 10269/16
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