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   LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06   

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LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06 (https://dejure.org/2008,31455)
LG Aurich, Entscheidung vom 04.06.2008 - 2 O 594/06 (https://dejure.org/2008,31455)
LG Aurich, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 2 O 594/06 (https://dejure.org/2008,31455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 1102
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
    Eine Hemmung tritt nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich nur dann ein, wenn der im Mahnbescheidsverfahren geltend gemachte Anspruch als hinreichend konkretisiert und individualisiert im Sinne von § 690 Abs. 1 ZPO anzusehen ist ( BGH, NJW 96, 2152; Palandt/Heinrichs, BGB , 66. Aufl. § 204, Rn. 18 m.w.N.).

    Der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch muss demnach durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurteilung ermöglicht, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzten will oder nicht (vgl. BGH, NJW 96, 2152 (2153), NJW 1993, 862 (863) [BGH 17.12.1992 - VII ZR 84/92] , NJW 92, 1111).

    Daraus ergibt sich - anders als etwa bei Zugewinnausgleichsansprüchen (vgl. BGH NJW 96, 2152 f.) oder Schadensersatzforderungen aus einem Wohnraummietvertrag (vgl. NJW 2008, 1220 f. [BGH 23.01.2008 - VIII ZR 46/07] ) - die Notwendigkeit, dass bereits aus dem Mahnantrag hervorgeht, wegen welcher Forderung der Bürge herangezogen werden soll (ähnlich BGH NJW 2001, 305 f. [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99] ).

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

    Auszug aus LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
    Wann den bezeichneten Anforderungen Genüge getan ist, kann grundsätzlich nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben einzelfallbezogen von dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsverhältnis sowie der Art des Anspruches ab ( BGH, Urteile vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98 , WM 2000, 686; vom 17.10.2000 - XI ZR 312/99 , NJW 2008, 1220 f.m.w.N.).

    Daraus ergibt sich - anders als etwa bei Zugewinnausgleichsansprüchen (vgl. BGH NJW 96, 2152 f.) oder Schadensersatzforderungen aus einem Wohnraummietvertrag (vgl. NJW 2008, 1220 f. [BGH 23.01.2008 - VIII ZR 46/07] ) - die Notwendigkeit, dass bereits aus dem Mahnantrag hervorgeht, wegen welcher Forderung der Bürge herangezogen werden soll (ähnlich BGH NJW 2001, 305 f. [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99] ).

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
    Wann den bezeichneten Anforderungen Genüge getan ist, kann grundsätzlich nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben einzelfallbezogen von dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsverhältnis sowie der Art des Anspruches ab ( BGH, Urteile vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98 , WM 2000, 686; vom 17.10.2000 - XI ZR 312/99 , NJW 2008, 1220 f.m.w.N.).

    Daraus ergibt sich - anders als etwa bei Zugewinnausgleichsansprüchen (vgl. BGH NJW 96, 2152 f.) oder Schadensersatzforderungen aus einem Wohnraummietvertrag (vgl. NJW 2008, 1220 f. [BGH 23.01.2008 - VIII ZR 46/07] ) - die Notwendigkeit, dass bereits aus dem Mahnantrag hervorgeht, wegen welcher Forderung der Bürge herangezogen werden soll (ähnlich BGH NJW 2001, 305 f. [BGH 17.10.2000 - XI ZR 312/99] ).

  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

    Auszug aus LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
    Der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch muss demnach durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurteilung ermöglicht, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzten will oder nicht (vgl. BGH, NJW 96, 2152 (2153), NJW 1993, 862 (863) [BGH 17.12.1992 - VII ZR 84/92] , NJW 92, 1111).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
    Wann den bezeichneten Anforderungen Genüge getan ist, kann grundsätzlich nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben einzelfallbezogen von dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsverhältnis sowie der Art des Anspruches ab ( BGH, Urteile vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98 , WM 2000, 686; vom 17.10.2000 - XI ZR 312/99 , NJW 2008, 1220 f.m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1992 - VII ZR 84/92

    Hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid

    Auszug aus LG Aurich, 04.06.2008 - 2 O 594/06
    Der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch muss demnach durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurteilung ermöglicht, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzten will oder nicht (vgl. BGH, NJW 96, 2152 (2153), NJW 1993, 862 (863) [BGH 17.12.1992 - VII ZR 84/92] , NJW 92, 1111).
  • OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs im Mahnbescheid

    Vor diesem Hintergrund berufen sich die Beklagten ohne Erfolg auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 21.08.2008 ( 9 U 44/08, WM 2009, 1102 ff., zitiert nach juris).
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